Krankenversicherung BP 2015

Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul B + AHV

Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul B + AHV


Kartei Details

Karten 235
Lernende 39
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 05.02.2015 / 06.01.2024
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Welche Funktion hat die eidg. Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände?

  • berät das Departement (EDI) bei der Erstellung der Analysenliste und
  • Beurteilung und Festsetzung der Vergütung von Mitteln und Gegenständen
  • Ausarbeitung der Bestimmungen für Leistungen im Ausland, wenn die Behandlung in der CH nicht durchgeführt werden kann
  • KVV 37f

Welche Lerb können zu Lasten der OKP abrechnen?

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Chiropraktiker
  • Hebammen
  • Personen, die auf Anordnung eines Arztes Leistungen erbringen, z.B. Physiotherapeut
  • Laboratorien
  • Abgabestellen für Mittel und Gegenstände
  • Spitäler
  • Geburtshäuser
  • Pflegeheime
  • Heilbäder
  • Transport- und Rettungsunternehmen
  • Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege
  • KVG 35

Welche Mutterschaftsleistungen sind im Ausland versichert

  • Notfälle bei einem vorübergehenden Auslandaufenthalt
  • Entbindung im Ausland nur, wenn Kind bei der Geburt in der CH staatenlos wäre
  • Entbindung im Ausland, wenn Baby nur so die Staatsangehörigkeit der Mutter oder des Vaters erwerben kann
  • KVG 34, KVV 363+4

Welche neuen Möglichkeiten eröffnen sich dem Versicherten mit der neuen Spitalfinanzierung

  • Versicherte kann sich neu in jedem Spital, welches auf der Spitalliste aufgeführt ist, behandeln lassen
  • Für vollständige Kostenübernahme durch die OKP muss Baserate nicht höher sein als im Wohnkanton
  • ansonsten entstehen Tarifdifferenzen, welche durch die OKP nicht getragen werden (Zusatzversicherung sofern vorhanden)

Welche Personen dürfen auf Anordnung eines Arztes Leistungen erbringen

  • Physio
  • Ergo
  • Pflegefachfrau
  • Logopäde
  • Ernährungsberater
  • Diabetesberater
  • KVV 46

Welche Struktur müssen Einzelleistungstarife haben

  • Gesamtschweizerisch vereinbarte einheitliche Tarifstruktur
  • Können sich Tarifpartner nicht einigen = BR legt Struktur fest
  • Können sich Tarifparteien bei einer Tarifrevision nicht einigen, kann BR Anpassungen an der Tarifstruktur vornehmen.
  • KVG 435 + 5bis

Welche Tarifformen existieren im KVG

  • Zeittarif – bestimmter Betrag pro Zeiteinheit, z, Bsp. Pflege
  • Einzelleistungstarif – Anzahl Taxpunkte pro Leistung + Taxpunktwert – einheitliche Tarifstruktur TARMED
  • Pauschaltarif (Spital)
  • Tarifausschluss – zur Sicherung der Qualität kann die Vergütung bestimmter Leistungen von Bedingungen abhängig gemacht werden
  • KVG 43

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme einer Behandlung erfüllt sein

  • Wirksamkeit
  • Zweckmässigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • KVG 32, KVG 58

Welche Ärzte sind nicht vom Zulassungsstopp betroffen

  • Ärzte aller Fachrichtungen, die schon vor dem 1. Juli 2013 in eigener Praxis zulasten der OKP tätig waren
  • Ärzte aller Fachrichtungen, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.
  • Ärzte, die alle nötigen Schritte für die Praxiseröffnung unternommen haben und infolge Verspätung der ZSR-Nummernerteilung am 1. Juli 2013 die Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben.
  • KVG 55a

Welche Ärzte sind vom Zulassungsstopp betroffen

  • Ärzte aller Fachrichtungen, die vor dem 1. Juli 2013 weder selbständig zulasten der OKP tätig waren
  • noch drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte (Spital) gearbeitet haben
  • KVG 55a

Welche Ärzte sind vom Zulassungsstopp betroffen

  • Ärzte aller Fachrichtungen, die vor dem 1. Juli 2013 weder selbständig zulasten der OKP tätig waren
  • noch drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte (Spital) gearbeitet haben
  • KVG 55a

Welches sind die 3 beratenden Kommissionen?

Eidg. Kommission für:

  • allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen
  • für Analysen, Mittel und Gegenstände
  • eidgenössische Arzneimittelkommission
  • KVV 37a

Welches Ziel verfolgt der Leistungsauftrag

  • gute und wirtschaftlich tragbare Versorgung der Bevölkerung
  • qualitative, bedarfsgerechte und zugängliche Leistungen für die Person

Welches Ziel verfolgt die AHV

  • Bedeutendster Zweig der Sozialversicherungen
  • Altersrente --> ermöglicht finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben
  • Hinterlassenenrente --> Verhindern von finanzieller Notlage bei Tod des Ehegatten oder eines Elternteils

Welches Ziel verfolgt die KLV

  • regelt die detaillierten Leistungen
  • regelt die von der eig. Leistungskommission geprüften Leistungen, ob sie

a) übernommen werden

b) nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden oder

c) nicht übernommen werden

  • keine abschliessende Aufzählung der ärztlichen Pflichtleistungen

Wer bezeichnet Pflegeleistungen, regelt das Verfahren der Bedarfsermittlung und setzt die Beiträge fest?

Bundesrat

KVG 25a3 + 4

Wer definiert die anerkannten Leistungen?

Das Departement, nach Anhörung der zuständigen Kommission

KVV 33

Wer ernennt Vertrauensärzte?

  • Versicherer oder Verbände
  • Es bedarf immer der Zustimmung des kantonalen Ärzteverbandes
  • KVG 57

Wer ist zuständig für Definierung der versicherten Leistungen - welche Kompetenzen?

Bundesrat:

  • kann Leistungen bezeichnen, deren Kosten durch OKP nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen übernommen werden KVG 33 Abs. 1 + KVV 33ff
  • bezeichnet Leistungen, welche nicht durch Ärzte, Chiropraktoren erbracht werden Abs. 2
  • bestimmt Umfang der Kostenübernahme von neuen oder umstrittenen Leistungen, welche sich noch in Abklärung befinden in Bezug auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit Abs. 3
  • setzt Kommissionen ein für Beratung in der Bezeichnung von Leistungen und sorgt für Koordination der Arbeit dieser Kommissionen Abs. 4
  • kann Aufgaben zur Leistungsfestlegung und Umfang der Kostenübernahme dem Departement oder Bundesamt übertragen Abs. 5
  • KVG 33, KVV 33ff

     

 

 

Wer kann sich freiwillig in der AHV versichern?

Kumulativ müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • CH- oder EU-EFTA-Staatsbürgerschaft
  • Wohnsitz ausserhalb der EU-EFTA
  • Vorgängig mind. 5 Jahre AHV-versichert
  • Beitrittsgesuch innert 1 Jahres nach Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung

Wer kann Tarmed anwenden - Voraussetzungen

  • Keine Analogiepositionen erlaubt
  • Neue Leistungen bzw. Tarifpositionen müssen durch paritätische Tarifkommission (PTK) tarifiert und festgelegt werden
  • Jeder Arzt muss über qualitative Dignität verfügen (Facharzttitel, Schwerpunkt, Fähigkeits-/ Fertigkeitsausweis)
  • Zur Überprüfung dient EAN N°.
  • qualitative Dignität muss für jede abgerechnete Tarifposition vorliegen
  • Tarifbrowser als Nachschlagewerk

Weshalb ist ein VA auch im Bereich der Zusatzversicherungen wichtig?

  • Beurteilung von Spezialleistungen
  • Risikoprüfung – Formulierung von Leistungsausschlüssen
  • KVG 57

Wie definiert man medizinische Gründe, welche zu einer Behandlung z. Bsp. in einem Nicht-Listenspital, führen - ambulant + stationär

  • Wenn erforderliche Leistung am Wohn- oder Arbeitsort, respektive in einem Listenspital nicht angeboten wird
  • Im Notfall
  • KVG 413bis

Wie erfolgt die Anerkennung von LERB in den Zusatzversicherungen?

  • Freie Gestaltung durch jeweilige Krankenversicherung
  • Vor allem im Spitalzusatz HP und P
  • Mehrheitlich Spitäler der kantonalen Listen sind anerkannt
  • Anerkennung von Lerb im ambulanten Bereich = Anerkennung durch Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, z.B. NVS, EMR // Qualitätslabel durch Registrierung
  • KK kann Therapeuten und Therapiemethoden anerkennen

Wie erfolgt die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit?

  • Verpflichtung der Lerb zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots
  • Nicht mehr Aufwand, als es das Interesse des Versicherten und des Behandlungszwecks erfordert
  • Lerb und KK legen vertraglich eine Methode zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit fest
  • Verweigerung der Zahlung für den übersteigenden Teil möglich
  • Lerb und Versicherer sehen in den Tarifverträgen Massnahmen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit vor
  • Vergünstigungen von Lieferanten müssen dem Patient weitergegeben werden
  • diagnostische Massnahmen nicht unnötig wiederholen, wenn Patient mehrere Lerb konsultiert
  • KVG 56, Abs. 5+6

Wie erfolgt die Qualitätssicherung bei kostspieligen Diagnose- oder Behandlungsverfahren ?

  • BR kann vorsehen, dass vor der Durchführung die Zustimmung des VA eingeholt wird oder
  • die Durchführung nur von qualifizierten Lerb durchgeführt werden dürfen
  • BR kann Lerb dazu näher bezeichnen
  • KVG 583

Wie erfolgt die statistische Wirtschaftlichkeitskontrolle – was ist deren Ziel?

  • Aufgabe an santésuisse delegiert
  • Durchschnittskosten pro Patient und Lerb werden mit gleicher Vergleichsgruppe verglichen
  • Statistik soll unwirtschaftliches Verhalten unter den Lerb verhindern
  • Als Grundlage dazu dient Rechnungstellerstatistik
  • Ärzte werden nur mit Vergleichskollektiv mit derselben Spezialisierung und aus derselben Region verglichen
  • Alter und Geschlechtsstruktur der Patienten werden mitberücksichtigt
  • Zudem lässt man gewisse Toleranz walten. Nur wer 30% über den Durchschnittskosten liegt, wird als kritisch eingestuft
  • KVG 22a, 23, 84 + 84a, KVV 31 + 59ater, DSG 7

Wie ist die Pflegefinanzierung aufgeteilt

  • seit 1. Januar 2011 neue Pflegefinanzierung - schweizweit

Finanzierung wird auf drei Träger verteilt:

  • KK: fixer Beitrag pro Pflegestufe oder pro Pflegestunde
  • Pflegebedürftige: max. 20% des höchsten Beitrags der KK = max. 21.60 (20% von 108)
  • öffentliche Hand: Restfinanzierung der Pflegeleistungen = Pflegebeitrag der öffentlichen Hand.

Kosten für Betreuung und Hotellerie gehen weiterhin zu Lasten des Patienten

KVG 25a

Wie ist die Rückvergütung von Spitalaufenthalten durch die OKP geregelt

  • Verträge zwischen Spitälern und KK mit Fallpauschalen
  • für Aufenthalt und Pflegeleistung
  • Pauschalen sind leistungsbezogen
  • Beruhen auf gesamtschweizerisch einheitlicher Struktur
  • Vertragsparteien können vereinbaren, dass besondere diagnostische oder therapeutische Leistungen getrennt in Rechnung gestellt werden
  • Tarife orientieren sich an die Entschädigung jener Spitäler, welche die obligatorische Leistung effizient und günstig erbringt
  • KVG 49

Wie lange wird ein Spitalaufenthalt bezahlt?

Vergütung nach Spitaltarif solange Patient medizinisch indiziert einer Behandlung im Spital oder Reha bedarf

= medizinisch bedingte Spitalbedürftigkeit

KVG 494

Wie sind die beratenden Kommissionen für die Bezeichnung von Leistungen organisiert

  • BR wählt Präsidium und weitere Mitglieder der Kommissionen
  • Kommissionen geben sich Geschäftsordnung, Arbeitsweise der Kommission, Zusammensetzung von Ausschüssen
  • Richtlinien und Verfahren zur Leistungsbezeichnung
  • Beizug von Experten
  • BAG führt das Sekretariat der Kommissionen und sorgt für die Koordination der Arbeiten
  • KVV 37b

Wie sind Grenzgänger für Spitalaufenthalte in der CH versichert?

Allgemeine Abteilung in einem Listenspital der Schweiz

KVG 252e, KVV 37

Wie wird der Durchschnitt der Erwerbseinkommen berechnet

 

  • Alle Einkommen bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Eintritt des Rentenfalls vorangeht, werden zusammengezählt
  • Jugendjahre werden zum Füllen von etwaiger Beitragslücken verwendet

Wie wird der Notfalldienst (16 TP) in der LOA geregelt?

Zuschlag von 16 TP, welcher nur ein Mal pro Aufsuchen der Notfallapotheke verrechnet werden darf (und nicht pro Zeile)

LOA Art. 4

Wie wird Einkommensteilung vorgenommen

  • Wird bei Ehepaaren nur der eine rentenberechtigt, werden die Einkommen ungeteilt angerechnet
  • Sobald 2. Ehepartner rentenberechtigt wird, gibt es eine Neuberechnung beider Renten
  • Ungeteilte Einkommen vor der Ehe
  • Geteilte Einkommen während der Ehe
  • Einkommen, die erzielt werden, während dem der eine Ehepartner rentenberechtigt und der andere erwerbstätig ist, werden nicht mehr geteilt

Wirtschaftlichkeitskontrolle der Leistungen – was heisst das für Lerb

  • Lerb muss sich in seinen Leistungen auf das Mass beschränken, das im Interesse des Patienten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist
  • KVG 561

Wohnkanton hat für bestimmte Behandlung kein entsprechendes Spital auf seiner Spitalliste – wer übernimmt die Kosten

  • es liegt „medizinischer Grund“ vor
  • im konkreten Einzelfall auch wenn Eingriff zu komplex ist für Listenspitäler
  • gesamte Behandlungskosten in einem Spital, das für die betreffende Behandlung auf der Spitalliste eines Standortkantons aufgeführt ist, sind gedeckt.
  • Grundsätzlich gilt: Wählen Versicherte ein Spital aus, welches in ihrem Wohnortkanton nicht als Listenspital geführt ist, empfiehlt sich eine direkte Abklärung im Voraus mit der Krankenversicherung, welche Behandlungskosten übernommen werden.

Bei Notfallbehandlungen werden die vollen Kosten von der KK und dem Wohnkanton übernommen, unabhängig davon, ob sich das Spital auf der Spitalliste des Wohnkantons befindet oder nicht

Zusammentreffen Witwenrente und Altersrente

Höhere Rente wird entrichtet

Ändert sich Rentenbetrag nach Tod des Ehegatten?

  • Ja
  • Plafonierung fällt weg
  • Verwitwetenzuschlag von 20% bis max. zur Erreichung der Maximalrente

Wie erfolgt die Vergütung im Fallpauschalensystem DRG

Jeder Spitalaufenthalt wird anhand folgender Kriterien einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet:

  • Hauptdiagnose bei Spitalaustritt
  • Nebendiagnose
  • Behandlungen (Prozeduren)
  • Schweregrad, Alter, Geschlecht etc.
  • Departement legt gesamtschweizerisch einheitliche Struktur der Datensätze fest
  • Lerb leitet Datensätze mit administrativen und medizinischen Angaben gleichzeitig mit der Rechnung an die Datenannahmestelle des Versicherers weiter
  • KVV 59a