Krankenversicherung BP 2015
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul E
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul E
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Cartes-fiches | 81 |
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Utilisateurs | 36 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 15.02.2015 / 29.01.2023 |
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8 Gestaltungsprinzipien (Leistungssysteme) der Sozialversicherungen
- Äquivalenz-p
- Final-p
- Fürsorge-p
- Kausal-p
- Solidaritäts-p
- Subsidiaritäts-p
- Versicherungs-p
- Versorgungs-p
5 Arten von Solidaritäten
- Risiko-Solidarität --> Personen mit niedrigen Risiken beteiligen sich an den Lasten der Personen mit hohen Risiken, krank-gesund - Krankenversicherung
- Vertikale Solidarität --> arm/reich – Wirtschaftlichkeit - Steuern
- Horizontale S. --> Personengruppen – Mann/Frau, ledig/verh., mit/ohne Kinder
- Generationensolidarität --> jung/alt - AHV
- Regionale Solidarität --> unter Regionen/Kantonen, Stadt-Land - Krankenversicherung
Erste Ansätze der Sozialen Sicherheit in der CH – Folgen der Industrialisierung
- Vorformen von staatlichen Fürsorgekassen für Beamte
- Gewerkschaften gründeten Unterstützungskassen
- Entstehung von Privatversicherungen für zahlungsfähige Kunden
- Entstehung des eidg. Fabrikgesetzes für Eigentümer von Industriebetrieben
Entstehung der Sozialen Sicherheit in Europa - Mittelalter
- Lebensform im Mittelalter = Selbstversorgung durch Familie und Landwirtschaft
- Familienangehörige, gemeinnützige Organisationen und Kirche erbrachten Armenversorgung
- In den 1880er-Jahren wurde erstmals Frage nach einer Eidg. Alters- und Hinterlassenen-Versicherung laut.
- Auslöser war Massenarmut der Fabrikarbeiterfamilien.
- ArbeiterInnen mussten mit so niedrigen Löhnen auskommen, dass sie weder für Notzeiten noch für das Alter vorsorgen konnten.
- Erst 1948, als die Institution AHV ins Leben gerufen wurde, konnte der Grundsatz der Vorsorge für das Alter an Stelle der Fürsorge verwirklicht werden.
Finalprinzip – finale Sozialversicherung
Endergebnis bestimmt die Leistung, nicht die Ursache, weshalb, z. B. Erwerbsunfähigkeit
- Alter/Tod – AHV, BV
- Invalidität – IV, BV
- Sozialhilfe – keine Versicherung – aber Finalprinzip = Bedürftigkeit
- Existenzsicherung – EL
- Krankheit-Unfall - MV
Folgen der industriellen Revolution
- Protest der Heimarbeiter gegen Fabrikarbeit
- Verstädterung – Ende der Familienwirtschaft
- Kinderarbeit in Fabriken
- Abhängigkeit von Fabrikherren
- Arbeitsausfälle führten zu Armut
- Arbeiterklasse als unterste Stufe des gesellschaftlichen und politischen Ansehens (Proletariat)
- Massenarmut (Pauperismus)
Fürsorgeprinzip (11 Eigenschaften)
Rechtsgrundlage, Betritt, Beiträge, Leistungen, Inhalt, Finanzierung, Rechtsstreit
Kommt bei der Sozialhilfe vor, Ausrichtung auf Beseitigung von Armut
- Rechtsgrundlage: Bundesverfassung – kantonale Hoheit
- Beitritt: nicht nötig
- Beitrag: über Steuern - keine Beitragszahlungen
- Leistungen: gegen Bedarfsnachweis, nur bedingter Rechtsanspruch
- Inhalt: Existenzgrundlage
- Finanzierung: Solidaritätsprinzip
- Rechtsstreit: Verfügung
- SKOS-Richtlinien
- Verwandtenunterstützung
- Rückerstattungspflicht
Grund für Entstehung des Kausalprinzips – Vor- und Nachteile
- Historische Entstehung durch wechselnde Bedrohungen
- Für jedes Risiko besteht eine eigene Sozialversicherung
- Grund und Ursache bestimmen die Leistungen
- Vorteil: jede Sozialversicherung kann sich unabhängig entwickeln – Anforderungsanpassungen - raschere eigenständige Revision möglich
- Nachteile: Abgrenzungsfragen zwischen Sozialversicherern, Koordinationsregeln
- Ungleichbehandlung der Versicherten bei gleichem Tatbestand (z. B. Invalidität)
Industrielle Revolution
- Beginn von Wirtschaftsliberalismus
- Übergang von Agrar- zu Industriegesellschaft
- Übergang von Hand zu Maschinenproduktionen
- Arbeitsrationalisierung
- Industrielle Erfindungen wie Spinnmaschine, Dampfmaschine, Dampfeisenbahn, mechanische Webstühle
Kausalprinzip – kausale Sozialversicherungen
- Ursache bestimmt die Leistungen
- Unfall
- Krankheit
- Arbeitslosigkeit
Konsequenz aus der Unfallhaftung der Arbeitgeber - Fabrikgesetz
- Gründung von privaten unfallversicherungs-Gesellschaften
- Fortschrittliche Arbeitgeber schlossen eine private Berufsunfallversicherung ab
Merkmale des Versicherungsprinzips (4)
- Pflicht zu Prämienzahlung
- Recht auf im Voraus definierte Leistungen
- Prämien bemessen sich aus Risiko des Eintritts und Höhe der zu erwartenden Leistung/en
- Umverteilung nur innerhalb der Risikogruppe
Otto von Bismarck
- Kanzler des deutschen Reiches
- Errichte 1883 – 1889 erste Sozialversicherungsgesetze für Risiken Krankheit, Unfall und IV/Alter
- Pro Bereich eine Sozialversicherung
- Versicherungen galten nur für Arbeiterschaft
- Hauptfinanzierung durch Beiträge
- Grundstein der kausalen Sozialversicherung in Deutschland
Problematiken für Fabrikherren / Entwicklung der Industrialisierung
- Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Haftpflichtprozesse
- Schadenersatz bei Unfall begrenzt auf 6‘000
- Gänzlicher Verlust der Ersatzansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers
- Für kleine Betriebe grosse finanzielle Belastung
Recht auf Hilfe in Notlage bedeutet …
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind
BV 12
Sicherung der Existenzgrundlage bedeutet…
Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist
BV 412
Solidaritätsprinzip (5 Eigenschaften)
- Erfüllung gemeinsamer Werte – Grundpfeiler der Sozialen Sicherheit
- Zwangsausgleich, z. Bsp. zwischen arm/reich
- Kollektive Willensäusserung
- Zusammengehörigkeit, enge Verbundenheit
- Gemeinsam, einer für Alle, alle für Einen
Sozialversicherungsprinzip (8 Eigenschaften)
Rechtsgrundlage, Betritt, Beiträge, Leistungen, Inhalt, Finanzierung, Rechtsstreit
- Rechtsgrundlage: Bundesgesetze, öffentliches Recht
- Beitritt: obligatorisch
- Beiträge: Prämien, Beiträge, Lohn-%-te, Steuern
- Leistungen: gesetzlich definiert
- Inhalt: Deckung sozialer Risiken, kollektive Verantwortung
- Finanzierung: Solidaritätsprinzip, Gegenseitigkeit, Mitfinanzierung durch Staat
- Rechtsstreit: Verfügung
- Sozialer Ausgleich
Subsidiaritätsprinzip (6 Eigenschaften)
Bedeutet: im Nachgang zu…
- Staat greift nur dann ein, wenn Bürger sich selbst nicht mehr helfen kann
- Förderung der Selbstverantwortung
- Erhaltung der Freiheit
- Eigenleistung vor Fremdleistung
- Lösung der Probleme auf möglichst unterster Stufe, wie Familie, Gemeinde, Kanton etc.
Unterschiede zwischen Sachleistungen und Geldleistungen
Höhe der Leistung, Ausrichtung der Ltg, Verfahren, Kürzung, Koordination, Leistungsexport
- Höhe der Leistung: bei S. und G. einkommensunabhängig
- Ausrichtung der Leistung: Geldleistung Auszahlung auch an Dritte möglich / Sachleistungen nur an betroffene Person
- Verfahren: Geldleistung mit Verfügung / Sachleistung meist in formlosem Verfahren
- Kürzungen der Leistungen: Geldleistungen möglich / Sachleistungen nicht möglich
- Koordination: Geldleistungen kumulativ / Sachleistungen exklusiv
- Leistungsexport EU/EFTA: Geldleistungen Ja, für beitragsbezogene Leistungen, z.B. ALV oder AHV / Sachleistungen Nein
Versicherungsprinzip bedeutet
- Gegenseitige Deckung zufälligen schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften (Gruppen)
- Gegenseitigkeit
- Zufälligkeit
- Schätzbarkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Vermögensbedarf
- Gefahrengemeinschaft
- Entgeltlichkeit
Versorgungsprinzip (4 Eigenschaften)
Kommt bei der EL zur AHV/IV vor
- Voraussetzungsloser Anspruch bei entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen
- Kein individueller Bedürftigkeitsnachweis
- Zuweisung von Sozialleistungen auch für Bürger, die nicht darauf angewiesen sind
- Finanzierung durch Steuern
Was beinhaltete das Fabrikgesetz
- Kausalhaftung durch Fabrikherrn – Unfälle während der Arbeit
- Begrenzung der Arbeitszeit
- Spezialregelung für Frauen
- Kinderarbeit frühestens ab 14 Jahren
- Meldepflicht an Regierung bei Körperverletzung oder Tötung während der Arbeit
- Kündigungsfrist von 14 Tagen
Was für Entschädigungen gelten als Geldleistungen - 3
- Taggelder
- Renten
- Hilflosenentschädigung
Was für Entschädigungen gelten als Sachleistungen - 3
- Heilungskosten
- Hilfsmittel
- Eingliederungsmassnahmen
Zukunft - Einflussfaktoren der Sozialen Sicherheit - 4
- Demografische Entwicklung à längere Lebenserwartung – Geburtenrückgang
- wirtschaftliche Entwicklung
- gesellschaftliche Entwicklung - Veränderung der Lebensformen – Wertewandel
- Internationale Entwicklung - Migration – Sozialversicherungsabkommen
Welche Ziele verfolgen die Sozialversicherungen
Abdeckung der wirtschaftlichen Folgen der Risiken (6)
- Alter
- Tod
- Invalidität
- Arbeitslosigkeit
- Krankheit
- Unfall
Welches sind die Grundwerte der Sozialen Sicherheit – Ziele – 7
- Jede Person hat teil an der sozialen Sicherheit
- Anrecht auf notwendige Pflege für die Gesundheit
- Schutz und Förderung von Familien und Gemeinschaften
- Erwerbsfähige erhalten Anrecht auf angemessene Arbeit für Lebensunterhalt
- Finden von angemessenen Wohnungen für Wohnungssuchende und Familie
- Anrecht auf Bildung, Ausbildung, Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen
- Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbständigen und sozial verantwortlichen Personen
Bundesverfassung Art. 411
Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden
Welche Ziele verfolgen die Soziale Sicherheit
- Absicherung gegen grosse Lebensrisiken
- Sozialer Friede und politische Stabilität (Staat)
- Soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Verteilungsgerechtigkeit (Gesellschaft)
Weshalb entwickelten sich die CH-Sozialversicherungen nur langsam
- Kantönligeist – Föderalismus
- Initiativ- und Referendumsrecht
- Wertkonservative Haltung der Bevölkerung
- Einführungen und Revisionen von Sozialversicherungsgesetzen waren stark zeitverschoben
Wie könnte man den Begriff „Soziale Sicherheit“ definieren
Alle Vorkehrungen, die der Sozialen Sicherheit dienen, sind ergriffen:
- Egal ob Versicherungscharakter oder nicht (Beiträge, Prm etc.)
- Egal ob beitragspflichtig oder nicht
- Unabhängig ob Leistungen nur Teilen der Bevölkerung zukommen
- Egal ob sie an Einkommensgrenzen gebunden sind (z.B. AHV)
William Beveridge
- Englischer Sozialminister zur Zeit von Winston Churchill
- Erschaffung eines zentral geleiteten Gesundheitsdienstes
- Umfasst die gesamte Bevölkerung
- Existenzsicherung durch geschlossenes System
- Versorgung durch Staat, Finanzierung durch Steuern
Äquivalenzprinzip (3 Eigenschaften)
- Privatversicherungen
- Risikogerecht abgestufte Prämien
- Versicherungstechnische Gleichwertigkeit zwischen Prm und zugesicherten Ltg
Entstehung der Sozialen Sicherheit in Europa - 18. Jahrhundert
- Ansichten wandelten sich, Menschen fingen an zu denken
- Ablösung von der Kirche - Aufklärung gibt Nährboden für geistige Grundlage
- Industrielle Revolution – Beginn von Wirtschaftsliberalismus, Menschen arbeiteten nicht mehr in Grossfamilien, sondern gingen in Fabriken – Lohn als Grundlage zur Existenz – Krankheit, Unfall = grosse Not wegen Lohnausfalls
- Französische Revolution gibt neue politische Grundlagen – Gewaltentrennung (Gesetzgebung-Regierung-Justiz)
- Naturwissenschaften erleben Aufschwung (z.B. Versicherungsmathematik)
- Um sich gegen die negativen Folgen der Industrialisierung zu schützen entstanden erste Ansätze zur Sozialen Sicherheit
Entwicklung der Unfallversicherung
- Zuerst Berufsunfallversicherung nur für einzelne Branchen (SUVA)
- Durch Einführung UVG 1984! – obligatorische Versicherung für alle Arbeitnehmenden
- Abdeckung der gesamten Bevölkerung erst seit Einführung des KVG 1996!, auch für Nicht-Erwerbstätige
Erste Sozialversicherungen in der CH
- MV, 1902
- Kranken- und Unfallversicherung, 1912-1918, nicht obligatorisch
- AHV 1948
- IV 1960
- FL 1953
- Erwerbsausfallentschädigung 1953
- ALV, 1952 – 1984
- EL 1966
- BVG 1985-1987
- UVG, 1984 für alle Arbeitnehmenden
- KVG erst seit 1996 obligatorisch, davor freiwillig KUVK
- Mutterschaftsversicherung, 2005
- Eidg. FL, 2009
Privatversicherungsprinzip (7 Eigenschaften)
Rechtsgrundlage, Betritt, Beiträge, Leistungen, Inhalt, Finanzierung, Rechtsstreit
- Rechtsgrundlage: VVG, OR, Privates Recht
- Beitritt: durch Vertragsabschluss, Ablehnung möglich
- Beiträge: Prämien, Lohn-%-te (Taggeld)
- Leistungen: vertraglich definiert
- Inhalt: Deckung von Zusatzbedarf
- Finanzierung: Äquivalenzprinzip
- Rechtsstreit: Klage, Zivilprozess
Zukunft - Wie kann der demografischen Entwicklung entgegengesteuert werden
Familienfördernde Massnahmen entwickeln, sodass auch Frauen vermehrt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können
- Höhere Kinderzulagen
- Sozialzulagen für junge Familien
- Tagesschulen
- Krippenplätze
Zukunft - Welchen Einfluss hat die wirtschaftliche Entwicklung auf die CH
- Zunahme des BIP ist bestes Mittel um soziale Sicherheit zu tragen
- CH ist jedoch von internationaler Entwicklung abhängig, da CH exportorientiert
- Kapitalanlagen erfolgen weltweit
- Geht Wirtschaftsentwicklung zurück oder stagniert sie, fehlen die nötigen Mittel für die Sozialversicherungen = Ergreifen von Ausbaumassnahmen erforderlich
Zukunft – wie verändert sich die gesellschaftliche Entwicklung
- Sozialversicherungen passen sich nur sehr langsam an
- Erst mit 10. AHV-Revision wurden Renten von Frau und Mann getrennt
- Heute deutlich mehr Einpersonenhaushalte – Ehen dauern weniger lange
- Unterbruch des Erwerbslebens zu Gunsten Weiterbildungen oder Auslandaufenthalten
- Teilzeiterwerbstätigkeit bei Familien