Kosten- und Leistungsrechnung

Mögliche Fragen Keine Berechnungen

Mögliche Fragen Keine Berechnungen


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Langue Deutsch
Catégorie Finances
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Crée / Actualisé 15.11.2014 / 16.11.2014
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4 Grundsätze / Prinzipien / Richtlinien / Säulen der KLR

  • Vollständigkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Verursacherprinzip
     

Prinzip Vollständigkeit

Der gesamte betriebstypische Werteverzehr ist als Kosten zu erfassen.

Z.B. kalkulatorische Zinsen für entgagenge Zinsen, da man investiert hat anstatt das Geld anzulegen

Prinzip Nachvollziehbarkeit

Auch Belegprinzip.

Belege und eine Darstellung die,

  • gegliedert ist
  • Stichworte und
  • nachvollziehbare Berechnungen enthält

 

Konkret: Ein Verteilerschlüssel für mehrere Verrechnungen (z.B. Heizkosten und Stromkosten nach m²)

Prinzip Wirtschaftlichkeit

"So umfangreich wie nötig, so einfach wie möglich"

2 Ziele:
KLR soll selbst keine unnötigen Kosten erzeugen (Verwaltungsarbeitsplatzkosten lt. KGSt: 1€/Minute bzw. 100.000€ im Jahr)

Unterstützt die Nachvollziehbarkeit für Sachbearbeiter (später zB nach einem Jahr) und für Entscheider

 

Konkret: Ein Verteilerschlüssel für mehrere Verrechnungen spart Zeit und somit Kosten

Nachvollziehbarkeit & Wirtschaftlichkeit
 

Aus den beiden Prinzipien ergibt sich eine möglichst hohe Wirksamkeit

Allgemein: Möglichst einfache und gleiche Verfahren über mehrere Jahre (Kontinuität). Die Wirksamkeit steigt mit der Einfachheit  und fördert damit die Nachvollziehbarkeit.

Konkret: Einen Verteilerschlüssel wählen, der über mehrere Jahre gleich bleibt. Zum Beispiel Verteilung nach m² der Räume, da sich die Größe der Räume meist nicht ändert.

Verursacherprinzip

Die Nutzer einer Leistung sollen möglichst auch deren Kosten tragen.

Daraus folgt, dass Kosten möglichst verursachungsgerecht den Leistungen (Produkten/Kostenträgern) zuzuordnen sind.

Ausnahmen:
Soziale Gründe (Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 I GG)
Ökologisches Prinzip (Art. 20 a GG)

Definition Kosten

Bewerteter betriebstypischer Werte-/Güterverbrauch in einer Rechnungsperiode (Nutzung! Nicht Zahlung)

  • betriebstypisch
  • Verbrauch
  • Rechnungsjahr/nicht periodenfremd

Definition Leistung

Bewertete betriebstypische Werte-/Güterentstehung in der Rechnungsperiode

Definition Auszahlungen

Verringerung der liquiden Mittel (Kasse, Bank)

Definition Einzahlung

Erhöhung/Mehrung der liquiden Mittel (Kasse, Bank)

Definition Aufwand

In Geldeinheiten ausgedrückter/bewerteter Werteverbrauch in einer Periode
(Sturmschaden, Gasverbrauch, Abnutzung von Büroausstattung)

Aufwendungen vermindern das Eigenkapital
 

Definition Ertrag

In Geldeinheiten ausgedrückter/bewerteter Wertezugang in einer Periode
(Gebühren-/Steuererträge, Eintrittskartenverkauf)

Erträge erhöhen das Eigenkapital

Sofortverbrauchsfiktion

Auszahlung, Aufwand und Kosten im Jahr der Anschaffung. Wann das Gut tatsächlich verbraucht wird, spielt keine Rolle. Nur bei geringen Beträgen (im Vergleich zum Gesamtbudget der Verwaltung/des Fachbereichs - etwa 10.000 €)

Beispiel: Es werden Druckertoner angeschafft im Wert von 900€ . Die Rechhnung wird sofort bezahlt (Auszahlung), aber ggf. werden die Toner erst im kommenden Jahr eingesetzt. Es läge dann kein Aufwand und keine Kosten vor, da der Verbrauch nicht im lfd. Jahr liegt. Der Verbrauch ist bei der Sofortverbrauchsfiktion nicht relevant und so werden Aufwand und Kosten im Jahr des Kaufs berücksichtigt. Beim tatsächlichen Verbrauch im nächsten Jahr liegen dann natürlich kein Aufwand und keine Kosten vor.

3 Stufen der Kostenrechnung (Verursacherprinzip) [in einem BAB]

Kostenarten: Welche Kosten sind angefallen (Kostenerfassung)

Kostenstellen: Wo sind die Kosten entstanden (Kostenverteilung)

Kostenträger: Wofür sind die Kosten angefallen (Kostenverteilung)

Sozialstaatsprinzip

"Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Art. 20 I GG

daraus u.a. abgeleitet: § 10 S. 2 GO: "Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabenpflichtigen ist Rücksicht zu nehmen."

zB bei den Eintrittspreisen des Schwimmbades
Kostendeckungsgrad etwa bei 30-40%
 

konkret: Die größere Mülltonne kostet nur 20% mehr als die kleinere Mülltonne. Berechnet auf den Literpreis kostet die größere Mülltonne weniger als die kleinere. Da Familien meist mehr Müll verbrauchen, ist die größere Mülltonne für sie günstiger.

Verursacherprinzip (gesetzliche Grundlage)

§ 6 I KAG (Kostendeckend - zu 100 %)

Benutzergebühren sind zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.

zB: Abwasser, Müll, Friedhof, Rettungsdienst

Ökologisches Prinzip

Art. 20 a GG: "Der Staat schützt in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen."

Daraus u.a. abgeleitet § 9 II S. 3 LAbfG: "Bei der Gebührenbemessung sollen wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung geschaffen werden"

Konkret zum Beispiel: Die größere Mülltonne kostet das 3fache der kleineren Mülltonne. Aufgrund der hohen Kosten für die größere Mülltonne wird ein Anreiz gesetzt, mit der kleineren Mülltonne auszukommen.

Aufwandslose Kosten

Kalkulatorische EK-Verzinsung

Kalkulatorische Wagnisse

Anderskosten

Anderskosten sind Aufwandungleiche Kosten. Sie unterscheiden sich von den Kosten der NKF-Buchführung

Zum Beispiel: Kalkulatorische Abschreibungen bei Kosten und bilanzielle Abschreibungen in der Buchführung.

kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische EK-Verzinsung (für Geld, das man investiert hat, anstatt es anzulegen - Kauf eines Grundstücks)

Kalkulatorische Wagnisse (für Risiken, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind, um eventuelle Schäden zu berücksichtigen zB Sturmversicherung)

Kalkulatorische Abschreibungen (Entweder auf Anschaffungswert (dann = bilanzielle Abschreibung) oder auf Wiederbeschaffungszeitwert)

Kalkulatorische Miete (für Zuwendungen an Fraktionen bzgl. Büronutzung)

Auswirkung der kalkulatorischen Kosten auf die Gebührenkalkulation

Kalkulatorische Kosten werden gem. § 6 I KAG zu Gebühren. Zu den Kalkulatorischen Kosten zählen unter anderem die kalk. Abschreibungen und die kalk. Zinsen.

Die kalk. Abschreibungen werden i.d.R. vom Anschaffungswert berechnet (Anschaffungswert / Nutzungsdauer). Die kalk. Abschreibungen bleiben so jährlich gleich und haben so über die Jahre keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren.

Die kalk. Zinsen werden immer auf den Restbuchwert am 31.12. (Anschaffungswert - Abschr. des Jahres) des Anlagegutes berechnet. Da sich ein Anlagegut über die Jahre abnutzt (Ausnahme: Grundstücke) ändern sich jedes Jahr die kalk. Zinsen, die für die Gebührenrechnung zu berücksichtigen sind.
Die kalk. Zinsen sind aufgrund des höheren Wertes des Anlagegutes zu Beginn der Nutzung der Anlage höher. Von Jahr zu Jahr sinken die kalk. Zinsen und damit auch die Gebühren. Am Ende der Nutzungsdauer sind die Gebühren so natürlich recht gering. Jedoch wird das Gut irgendwann ersetzt. Die kalk. Zinsen berechnen sich dann vom Anschaffungswert des neuen Gutes. Die kalk. Zinsen sind wieder höher, folglich steigen auch wieder die Gebühren.

Vereinfachungsregeln kalkulatorische Zinsen

1. Gesamter Restbuchwert - keine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital

2. Ein Zinssatz für alle Güter

3. Nur das Anlagevermögen wird berücksichtigt. Das Umlaufvermögen wird vernachlässigt.

Verwaltungsarbeitsplatzkosten nach KGSt
 

Sachkosten Büroarbeitsplatz; 9.700 € (6.250 € für Raumkosten, Reise-, Fahrtkosten, Büromaterial, Telefon, Internet + 3.450 € IT)

Nichbüroarbeitsplatz 10% auf Personalkosten + 3.450 € für IT

Verwaltungsgemeinkosten: 10 % auf Personalkosten für amtsextern und 10 % (5% auf Personalkosten bei Nichtbüroarbeitsplatz) für amtsintern

Jahresstunden: 1.570 € (39 Stunden), 1.610 € (40 Stunden), 1.650 € (41 Stunden)

Berechnung jährliche Arbeitsplatzkosten

Personalkosten (lt. Entgelttabelle)

+ Sachkosten (9.700 € bei Büroarbeitsplatz)

+ Verwaltungsgemeinkosten (2x 10% von Personalkosten - amtsextern/-intern)

= jährliche Arbeitsplatzkosten

Personalkosten + Sachkosten + Verwaltungsgemeinkosten
y + 9.700 € + (10% + 10%) x y

pro Stunde: jährl. Arbeitsplatzkosten / Jahresstunden
pro Minute: berechneter Wert pro Stunde / 60

Berechnung des Wiederbeschaffungszeitwertes

WBZW = Indexzahl des aktuellen Jahres / Indexzahl des Anschaffungsjahres x Anschaffungswert/Herstellungskosten

Abschreibung auf WBZW: Ergebnis / Nutzungsdauer

Abschreibung auf Leistungsmenge

Anschaffungswert / Leistung

zB: Schneepflug nach Fahrleistung (AW: 100.000€ , Leistung: 200.000 km)
100.000 / 200.000 = 0,50 € pro km

Abschreibung für 6.000 km
6.000 x 0,5 = 3.000 €

kalkulatorische Kosten & Prinzipien

Kalkulatorische Abschreibungen:
Notwendigkeit: § 6 II KAG (Gebührenkalkulation)
Verursacherprinzip durch Dokumentation des jährlichen Werteverzehrs
KISS durch Ansatz eines fiktiven (kalkulatorischen) statt realen Werteverbrauchs und Berechnung mit einfachen mathematischen Verfahren

Kalkulatorische Zinsen:
Notwendigkeit: § 6 II S. 4 KAG
Verursacherprinzip (§ 6 I KAG), durch Berücksichtigung des EK und FK (Aufwand nur FK) werden die gesamten Anschaffungskosten durch die Gebühr vom Bürger
KISS, da nur das betriebsnotwendige Anlagevermögen berücksichtigt wird (Umlaufvermögen nicht relevant)
KISS, durch einheitlichen Zinssatz für alle Anlagegüter (Mischzinssatz zw. FK und EK Zins)

kalkulatorische Wagnisse:
1. Vollständigkeit: es werden keine Werteverbräuche vergessen
2. Verursachungsgerechtigkeit: Nutzer muss über Gebühren bezahlen
--> Es sind kalk. Zinsen auf den RBW  zu berechnen (zB Instandsetzung alle 3 Jahre. Instandhaltungskosten / 3 Jahre)

Berücksichtigung von Zuwendungen/Zuschüsse bei kalk. Kosten

kalkulatorische Abschreibung: Keine Änderung

kalkulatorische Zinsen: Der Anschaffungswert ist vor der Verzinsung um das Abzugskapital (Zuschuss) zu verringern. Hiervon wird noch der Abschreibungsbetrag des Jahres abgezogen. Die Zinsen werden von dem sich daraus ergebenem Ergebnis berechnet (Restbuchwert am 31.12.)

kalkulatorische Wagnisse

Man unterscheidet:
Anlagewagnis (Risiken, die auch versichert werden könnten)
Instandhaltungswagnis (schwankende Risiken, die nicht versichert werden können zB Strukturwandel im Friedshof- und Bestattungswesen)
Sonstige Wagnisse (Gebührenausfallwagnis)

Probleme:
Für Sturmschäden: Zu geringe Erfahrungswerte. Kommt zu selten vor und ist nicht schätzbar.
Sturmschaden müsste bei Ansetzung eines Wagnisses selbst gezahlt werden, was evt. zur Überschuldung führen kann

Bei Unfallschaden: Es müssen etwa 30-100 Unfälle vorliegen, um Wagnisse kalkulieren zu können.

Primärkostenverrechnung

Zuordnung von Kostenarten auf Kostenstellen

- direkte Zuordnung möglich: Kosten werden zu 100% der Kostenstelle zugeordnet
- direkte Zuordnung nicht möglich: Verteilung der Kosten via Verteilungsschlüssel

Grundsätze der Wahl von Verrechnungsschlüsseln

Abgeleitet aus den 4 Grundsätzen der KLR

Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit/Übersichtlichkeit, Zweckmäßigkeit/Wirtschaftlichkeit, Verursacherprinzip

Abwägung zwischen: möglichst genau und möglichst einfach

§ 6 III KAG : Kein großes Missverhältnis von Wahrscheinlichkeits- zu Wirklichkeitsmaßstab

Sekundärkostenverrechnung

Verteilung der primären Kosten auf Vorkostenstellen und Endkostenstellen
=innerbetriebliche Leistungsverrechnung

sekundäre Stelleneinzelkosten

Die Kosten einer Vorkostenstelle werden einer einzigen Endkostenstelle zugeordnet, also ohne Verrechnungsschlüssel

sekundäre Stellengemeinkosten

Die Kosten einer Vorkostenstelle werden mehreren Endkostenstellen mit Verrechnungsschlüssel zugeordnet