Konsolidierung von Finanzberichten 1

Rechnungslegung von Konzern - Grundlagen

Rechnungslegung von Konzern - Grundlagen


Kartei Details

Karten 17
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 13.04.2014 / 30.01.2022
Weblink
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Definition: Konzern

Ökonomische Einheit, die aus mindestens zwei juristische selbstständigen Einheiten besteht

Voraussetzung für Summenbildung

Vereinheitlichung hinsichtlich:

  • Posteninhalte
  • Währung, Bewertung usw.

"Konzernabschluss" der ökonomischen Einheit

auf Basis der Summe über Einzelabschlüsse um konzerninterne Transaktionen bereinigt

Formen von Unternehmenszusammenschlüssen

  • Asset Deal
  • Fusion
  • Share Deal

Asset Deal

Erwerb der einzelnen Vermögensgüter, ggf. Übernahme der Schulden

Fusion

Zusammenschluss mehrerer juristische selbstständige Einheiten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

Share Deal

Erwerb der Eigenkapitalanteile

  • Erwerb/Übernahme/Akquisition
  • Zusammenschluss unter Gleichen

Grundlegende Konzernformen/strukturen

  • Unterordnungskonzern
  • Gleichordnungskonzern

Unterordnungskonzern

  • Verhältnis der Über- / Unterordnung der Konzerneinheiten
  • Konzerrnuntereinheiten abhängig von der "Konzernspitze", welche die einheitliche Leitung ausübt

Gleichordnungskonzern

  • Keine der Konzerneinheiten hängt von anderer ab
  • Einheitliche Leitung wird von mehreren gleichgeordneten Konzerneinheiten gemeinsam ausgeübt

Varianten eines Unterordnungskonzerns

  • faktischer Konzern
  • Vertragskonzern
  • Eingliederungskonzern

faktischer Konzern

  • "Konzernspitze" übt via direkte bzw. indirekte Beteiligung die Beherrschung der Untereinheiten tatsächlich aus
  • Keine Absicherung durch Unternehmensvertrag

Vertragskonzern

  • Begründet durch Beherrschungsvertrag (§ 291 AktG)
  • Konzernvermutung sowie Unterstellung einheitlicher Leitung durch herrschende Einheiten allein vertraglich begründet

Eingliederungskonzern

  • Begründet durch Eingliederungsvertrag (§ 319 AktG)
  • Engste Form der Verbindung zwischen zwei rechtlich selbstständigen Einheiten: "Verschmelzungscharakter"

affiliates

verbundene Unternehmen

associates

assoziierte Unternehmen

investments

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht