Kommunalrecht

Fragen, Antworten, Schemata

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Kartei Details

Karten 45
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.12.2014 / 19.12.2023
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warum kommt gerade der kommunalen Vertretungskörperschaft die auffangen Zuständigkeit zu und nicht einem anderen kommunalen Organen?

Weil es sich hierbei typischerweise um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt, bei denen der Hauptverwaltungsbeamte in die staatliche Behördenhierarchie weisungsgebunden eingefügt ist, sowie um Aufgaben, welche als geheim haltungsbedürftig nicht von einem größeren Gremium wahrgenommen werden sollen

was spricht für, was gegen die Einordnung der kommunalen Vertretungskörperschaft als Kommunalparlament?

dafür: ermöglicht Parallelen zur staatlichen Parlamenten aufzuzeigen und dadurch wesentliche Eigenschaften kommunaler Körperschaften zu erkennen

dagegen: die Vertretungskörperschaft ist Teil der Exekutive

könnte die kommunale Vertretungskörperschaft all ihrer Aufgaben auf andere Organe übertragen? (So genannte Kompetenzminderung)

ja, soweit die übrigen Zuständigkeitsverlagerungen zur Kompetenzerweiterung der Vertretungskörperschaft geführt haben

 

Diese überträgt dann Aufgaben an andere Organe um sich von Routineaufgaben zu entlasten

was sind die Grenzen einer Kompetenzminderung?

absolute Grenze der Kompetenzminderung: nicht erlaubt ist die Übertragung von Kompetenzen, die die er Vertretungskörperschaft zur ausschließlichen Wahrnehmung zugewiesen sind

 

Relative Grenze der Kompetenzminderung: die Vertretungskörperschaft hat bereits zu viele Zuständigkeit auf andere Organe übertragen, so dass diese durch Verlagerung einer weiteren Kompetenz nicht mehr ihrer Rolle als kommunales Hauptorgan entsprechen wird

wer führt den Vorsitz in der kommunalen Vertretungskörperschaft?

dies macht der Vorsitzende, soweit nicht der Hauptverwaltungsbeamte Kraftamtes diese Position innehat