Kommunalrecht
Fragen, Antworten, Schemata
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Kartei Details
Karten | 45 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.12.2014 / 19.12.2023 |
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was ist eine Kommune?
Kommune ist der Oberbegriff für Gemeinden, Landkreise und weitere Gebietskörperschaften wie Stadt-Umland-verbände unterhalb der staatlichen Ebene des Bundes und der Länder
Was sind die Rechtsquellen des Kommunalrechts?
Rechtsquellen des Kommunalrechts sind nachfolgende Hierarchie:
1. die grundgesetzliche Garantie kommunaler Selbstverwaltung, Art. 28 II Grundgesetz
2. Die europäische Kommunalcharta (EKC)
3. Landesverfassung
4. Kommunal Ordnung
5. Hauptsatzung
5. Weitere kommunale Satzungen
wo findet sich die Garantie kommunaler Selbstverwaltung?
in Art. 28 II Grundgesetz, sowie für Brandenburg in Art. 97 BbgV
wer fällt unter den persönlichen Gewährleistungsbereich des Art. 28 II Grundgesetz?
gemäß Art. 28 II 1 besteht die kommunale Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden
gemäß Art. 28 II 2 gilt die kommunale Selbstverwaltungsgarantie für Gemeindeverbände (aus Gemeinden zusammengesetzte Gebietskörperschaften mit gesetzlich zugewiesenen Wirkungskreis)
was umfasst der sachliche Gewährleistungsbereich der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung?
gemäß Art. 28 II 1 Grundgesetz haben die Gemeinden das Recht alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln
hierunter fallen:
1. Die Gebietshoheit
-> Gewalt der Gemeinde über die auf ihrem Territorium befindlichen Personen
2. Planungshoheit
-> Befugnis die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke im Gemeindegebiet zu bestimmen
(etwa durch Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne gemäß § 10 BauGB)
3. Organisationshoheit
-> Recht der Einteilung von Organen, Ämter, Zuständigkeiten und Verfahren
4. Personalhoheit
-> Besetzung der Organe und Ämter
5. Satzungshoheit
-> Hoheit die kommunalen Angelegenheiten durch Rechtsakte zu regeln
6. Finanzhoheit
-> kommunales Abgaben-und Haushaltsrecht
7. Sparkassenhoheit
-> recht kommunale Kreditinstitute zu errichten und zu betreiben
Sind auch andere Kommunen an die Garantie kommunaler Selbstverwaltung gebunden?
es ist von einem Vorrang gemeindlicher Aufgabenerfüllung vor der durch Gemeindeverbände auszugehen (strittig)
darüber hinaus g gilt die Selbstverwaltung garantiert auch, als auch im Verhältnis verschiedener Kommunen zueinander (etwa zwischen dem Landkreis und seinen Gemeinden)
Können sich Kommunen auf Grundrechte berufen?
Nein, den Kommunen kommt selbst keine Würde zu. Allein auf Art. 19 IV Grundgesetz, sowie Art. 101 I 2 und Art. 103 I Grundgesetz können sich die Kommunen berufen
Ist ein Gesetz nichtig, wenn die nach Verfassungsrecht vorgesehene Beteiligung kommunaler Spitzenverbände am Gesetzgebungsverfahren unterblieben ist?
Landesrecht: nach Art. 97 IV BbgV sind die kommunalen Spitzenverbände anzuhören, wenn die Kommunen vom Erlass von Gesetzen oder Verordnungen unmittelbar berührt werden
Rechtsfolge: 1.A. Bloße Ordnungsvorschrift in Anlehnung zu Art. 76 I Grundgesetz, deren Missachtung keine rechtliche Konsequenz hat
2.A. Die Anhörungspflicht ist eine Verfahrenshandlung, die im Sinne von § 45 VwVfG nachgeholt werden kann
3.A. Anhörungspflicht ist Verfahrensvorschriften, deren Missachtung zur formellen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes/der Verordnung führt
Bundesebene: die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände bei Gesetzesinitiativen, die kommunale Belange berühren, findet sich lediglich in den Geschäftsordnungen des Bundestages und der Bundesregierung, welche als in recht keine Außenwirkung entfalten
Konsequenz: formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bleibt unberührt
Sind die Kommunen ein Teil der Landesverwaltung?
ja, denn die Kommunen sind Teil der vollziehenden Gewalt in den Ländern, weil sie Hoheitsgewalt gegenüber ihren Einwohnern und Dritten ausüben.
Wann ist eine Kommunalverfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 I Nr. 4b GG; § 13 Nr. 8a; § 91 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, zulässig?
I. Beschwerdeführer
-> gemäß Art. 93 I Nr. 4b GG jede Kommune
II. Beschwerdegegenstand
-> gemäß Art. 93 I Nr. 4bGG; § 91 S. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur gegen formelle und- oder materielle Gesetze
III. Beschwerdebefugnis
-> gemäß Art. 93 I Nr. 4b GG; § 91 S. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz erforderlich, wenn es sich bei der Kommunalverfassungsbeschwerde um einen Sonderfall der Verfassungsbeschwerde handelt
a.A. Sieht Kommunalverfassungsbeschwerde als Unterfall der abstrakten Normenkontrolle
1. Selbst Betroffenheit
2. Gegenwärtigkeit der Betroffenheit
3. Unmittelbare Betroffenheit-> direkt gegen die Rechtsnorm statthaft auch, wenn die Kommune erst durch einen Einzelakt aufgrund dieses Gesetzes betroffen wäre
IV. Form und Frist
-> Schriftform gemäß § 23 I Bundesverfassungsgerichtsgesetz
-> Frist gemäß § 93 III Bundesverfassungsgerichtsgesetz ein Jahr gegen Gesetze
V. Rechtswegserschöpfung und Subsidiarität
-> gegen Landesgesetze ist der Weg zum Landesverfassungsgericht zu wählen, Art. 93 I Nr. 4b 2GG; § 91 S. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz; existiert im Landesverfassungsrecht keine Kommunalverfassungsbeschwerde, so ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet
-> sieht die Landes Verwaltungsgerichtsordnung eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht gegen Landesrechtsverordnungen vor, muss diese zuerst erfolglos durchgeführt worden sein, bevor Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Rechtsverordnung erhoben werden kann (allgemeiner Rechtsgedanke des Paragraphen 90 II Bundesverfassungsgerichtsgesetz
VI. Das Rechtsschutzbedürfnis ist grundsätzlich gegeben
wann ist eine Kommunalverfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 I Nr. 4bGG; § 13 Nr. 8a; § 91 Bundesverfassungsgerichtsgesetz Begründet?
die Kommunalverfassungsbeschwerde ist nach Art. 93 I Nr. 4bGG begründet, wenn der Beschwerdeführer in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung aus Art. 28 II 1, 2GG verletzt ist.
in welchen Gesetzen sind die Handlungsformen der Kommunen für eine gemeinsame Aufgabenerfüllung geregelt?
die Handlungsformen der Kommunen für gemeinsame Aufgabenerfüllung findet sich in den Gesetzen über kommunale Gemeinschaftsarbeit, in Brandenburg BbgGKG
Welche Bedeutung haben staatsvertragliche Regelungen für die Kommunen?
die Staatsverträge, die innerstaatlich eine Ratifikation oder Umsetzung durch ein Landesgesetz bedürfen, haben den Rang eines einfachen Landesgesetzes und genießen keinerlei Vorrang vor den Kommunalgesetzen.
Allerdings sind im Konfliktfall mit sonstigen Landesgesetzen diese im Sinne des Staatsvertrages auszulegen
wie lässt sich der Begriff der Kommune definieren?
Kommunen sind gebietskörperschaftlich organisierte juristische Personen des öffentlichen Rechts auf unterstaatlicher Ebene
sind Kommunen rechts-und geschäftsfähig im öffentlichen und privaten Recht?
ja, als juristische Person handeln sie durch den Hauptverwaltungsbeamten und ihre weiteren Organe
Nach welchen Normen ist die Haftung der Kommune für das Handeln ihrer Organ-und Amtswalter geregelt?
Bei rechtswidrigen hoheitlichen Handeln entsteht den Geschädigten ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i. V. M. Art. 34 GG
bei Schäden durch privatrechtliche Tätigkeit der Kommune entsteht ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 31, 89 I BGB i.V.m. §§ 280 ff. BGB
Welches sind die Grundform kommunaler Gebietskörperschaft?
1. Gemeinde
2. Landkreis
3. Bezirk
sowie die Übergangsformen: Verbandsgemeinde, kreisfreie Stadt, Stadt-Umland-Verband
Wie der Name einer Kommune geschützt?
Die Kommunen können nach § 12 BGB gegen eine zivilrechtliche Beeinträchtigung ihres Namens vorgehen.
Öffentlich-rechtlich ist der Name einer Kommune durch § 12 BGB analog geschützt. Statthafte Abwehrklage ist die Leistungsklage
ist die Insolvenz einer Kommune möglich?
nach § 12 I Nr. 2 Insolvenzordnung ist es unzulässig, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen juristischer Personen des öffentlichen Rechts zu eröffnen, wenn das Landesrecht dies bestimmt.
Hiervon haben alle Landesgesetzgeber Gebrauch gemacht
Was ist der entscheidende Unterschied zwischen einer Gebietsreform und einer Funktionalreform?
Bei einer Gebietsreform werden auf Kreis-oder gemeindeebene mehrere Kommunen zu einer neuen zusammengeschlossen, mehrere Kommunen gegeneinander auf oder es kommt zu einer Abspaltung oder Abtrennung von Kommunen.
Eine Funktionalreform demgegenüber stellt eine neue Verteilung von Aufgaben zwischen der staatlichen und der kommunalen Ebene oder innerhalb der kommunalen Ebene zwischen Kreisen und Gemeinden dar.
Der Verlust von Aufgaben kann einen Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus Art. 28 IIGG darstellen.
welche Arten der kommunalen Aufgabenerfüllung kann man nach den staatlichen Einwirkungsmöglichkeiten unterscheiden?
zu unterscheiden ist zwischen eigenen Wirkungskreis und übertragenen Wirkungskreis
Was sind Aufgaben des eigenen Wirkungskreis der Kommunen?
dies sind ursprünglich kommunaler Aufgaben, die bei den Kommunen verbleiben und durch kommunale Organe wahrgenommen werden
Was sind Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Kommunen?
diese ursprünglich staatliche Aufgaben, die den Kommunen übertragen wurden und als staatliche Aufgaben durch kommunale Organe wahrgenommen werden
welche Konsequenzen hat die Unterscheidung in eigenen und übertragenen Wirkungskreis für die Aufsicht über die Kommune?
bei Aufgaben des eigenen Wirkungskreises unterliegt die Kommune lediglich einer staatlichen Rechtsaufsicht, während bei Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sie sowohl der Rechtsaufsicht als auch der Fachaufsicht des Staates unterliegt
gibt es auch freiwillige Aufgaben des übertragenen Wirkungskreis?
Nein, Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind stets Pflichtaufgaben
Zählen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung zum eigenen oder zu übertragenen Wirkungskreis der Kommunen?
dies ist umstritten, es empfiehlt sich sie als Aufgaben eigener Art anzusehen
welche verfassungsrechtlichen Gründe sprechen gegen die Annahme eines Kondominiums?
damit ist nicht nur ein kommunaler Aufgabengewinn verbunden, sondern auch ein Eingriff in die kommunale Organisationen-, Personal-, und Finanzhoheit, welche durch Art. 28 II GG garantiert werden, verbunden.
welche Möglichkeiten hat der Landkreis um Aufgaben oder Einrichtungen zu übernehmen, wenn wenn es sich mit der Gemeinde über das ob und wie der Übernahme nicht einigen kann?
der Landkreis besitzt eine Kompetenz-Kompetenz, kann sich also weitere Zuständigkeiten selbst zuordnen. Folglich kann er die Übernahme von Aufgaben und Einrichtungen von der Gemeinde erzwingen. die Übernahme muss verhältnismäßig (§ 122 III 2 BbgKVerf.) sein, weil sie in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie eingreift.
Der Gemeinde steht gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde oder des Landkreises der Verwaltungsrechtsweg offen.
Warum kann sowohl der Entzug als auch die Übertragung von Aufgaben einen Eingriff in die Garantie kommunaler Selbstverwaltung darstellen?
weil hierdurch die Bereiche der Organisationshoheit und der Finanzhoheit, welche Bestandteil der Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 II GG ist, tangiert wird
Welche Arten der Privatisierung sind zu unterscheiden?
1. Formelle Privatisierung
-> ein kommunales Unternehmen wird von einer öffentlich-rechtlichen in eine privatrechtliche Rechtsform umgewandelt
2. Funktionelle Privatisierung
-> es werdenPrivate organisatorisch in den Vollzug einer weiterhin der Kommune zuzuordnenden öffentlichen Aufgabe einbezogen
3. Materielle Privatisierung
-> ein kommunales Unternehmen wird teilweise oder vollständig an einen privaten veräußert
Was meint der Begriff Rekommunalisierung?
dies meint die Rückführung ehemals privatisierter Unternehmen in den öffentlich-rechtlichen Sektor, d.h. Wiedereingliederung in die Kommune
Wie unterscheidet sich die kommunale Hauptsatzung von sonstigen kommunalen Satzungen?
1. Die Hauptsatzung stellt die Grundordnung der Kommune dar- Beschlossen wird sie in Bbg nach § 4 BbgKVerf.
2. Sie kann nur mit der absoluten Merhheit der gesetzlichen Mitglieder der Vertretungskörperschaft der Kommune beschlossen werden.
3. Sie ist nachrangig hinter staatlichen Gesetzen und Rechtsverordnungen (Art. 28 II GG), Rechtsakten der Kommune (Satzungen, Verordnungen) geht sie als Grundlage vor.
Merke: formelle und materielle Gesetze > Hauptsatzung > kommunale Rechtsakte (Satzung, Verordnung)
4. kommunale Rechtsakte dürfen nicht gegen die Hauptsatzung verstoßen, was vor dem VG bzw der Kommunalaufsichtsbehörde überprüfbar ist
Was ist die Besonderheit bestehen bei der Behandlung von Fehlern in einer Satzung?
bestimmte Verfahrens- oder Formvehler können unbeachtlich sein, wenn der Mangel nicht schriftlich innerhalb eines jahres gegenüber der Kommune geltend gemacht wurde, § 3 IV BbgKVerf
Welche Möglichkeiten hat ein Bauherr um gegen ein verweigertes Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB im Baugenehmigungsverfahren vorzugehen?
Der Bauherr kann gegen die verweigerte Baugenehmigung gegenüber der Baubehörde mit einer Verpflichtungsklage vorgehen. Die Gemeinde ist gemäß § 65 II VwGO beizuladen. Das Einvernehmen der Gemeinde wird bei Erfolg durch das Gerichtsurteil ersetzt.
Warum ist es sinnvoll die Figur der Normerlassklage anzuerkennen?
1. Zum einen entspricht dies dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 IV GG)
2. Die Verwaltung (Exekutive) kann auch mit Verpflichtungs- und Leistungsklage als Vornahmeklage zum behördlichem Handeln verpflichtet werden
Um welche Art Klage handelt es sich bei der Normerlassklage?
1. Ansicht: Leistungsklage (vorzugswürdig)
2. Ansicht: Feststellungsklage
3. Ansicht: Klageart su generis in Anlehnung an § 47 VwGO
Was versteht man unter ienem Organ?
Ein Organ ist eine Einrichtung einer juristischen Person, welche für diese handelt.
Welche kommunalen Organe muss ein Landesgesetzgeber bei Erlass einer Kommunalordnung mindestens vorsehen?
wenigstens zwei voneinander getrennte Organe:
-> Vertretungskörperschaft
-> Hauptverwaltungsbeamter
Kann eine Kommune durch ihre Hauptsatzung weitere Organe errichten?
was ist eine Vertretungskörperschaft?
Vertretungskörperschaft bezeichnet das kommunale Hauptorgan
-> als einziges kommunales Organ in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG unmittelbar grundgesetzlich abgesichert
Beispiele: auf gemeindeebene Rad, Gemeinderat oder Gemeindevertretung; auf städtischer Eben estadtrat, Stadtvertretung; auf Landkreisebene Kreistag