Kaufvertragsstörungen
Kaufvertragsstörungen
Kaufvertragsstörungen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 25 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 05.12.2011 / 08.12.2020 |
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1. Was versteht man unter einem Werkvertrag?
Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag.
- Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes
- Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 I)
2. Wodurch unterscheidet sich der Werkvertrag vom Dienstvertrag?
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass beim Dienstvertrag nur die vertragsgemäße Bemühung um den Erfolg geschuldet wird, während beim Werkvertrag der Unternehmer das Ergebnis seiner Tätigkeit, den Erfolg selbst, schuldet.
3. Wie grenzt sich der Werkvertrag vom Kaufvertrag ab?
Gemeinsamkeit:
- auch beim Kaufvertrag wird mit der Lieferung der Kaufsache ein Erfolg geschuldet
Unterschied:
- beim Kaufvertrag liegt der Schwerpunkt auf der Übereignung eines fertigen Produktes
- beim Werkvertrag auf der Herstellung eines Werks.
Ist allerdings der Vertragsgegenstand die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, findet gemäß §651 BGB auf den Vertrag Kaufrecht Anwendung.
4. Was sind die Hauptpflichten des Werkunternehmers?
zwei Hauptpflichten:
- die Herstellung des vereinbarten Werkes, § 631 Abs. 1
- die mangelfreie Verschaffung des Werkes, § 633 Abs. 1
5. Wann ist ein Werk mangelhaft?
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, eine mangelfreie Sache herzustellen.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn
- das hergestellte Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,
- es sich für den vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck oder für den
gewöhnlichen Verwendungszweck eignet und eine Beschaffenheit aufweist
- der Unternehmer ein anderes Werk herstellt
- der Unternehmer das Werk in zu geringer Menge herstellt(Qualitätsmangel)
Allerdings haftet der Unternehmer im Gegensatz zum Kaufrecht nicht für öffentliche Werbeaussagen des Herstellers.
Das Werk ist frei von Rechtsmängeln:
- wenn Dritte im Bezug auf das Werk keine Rechte oder
- nur die vertraglich übernommenen Rechte gegenüber dem Besteller geltend machen
können.
6. Was sind die Hauptpflichten des Bestellers?
zwei Hauptpflichten:
- die Entrichtung der vereinbarten Vergütung, § 631 Abs. 1
- die Abnahme des Werkes, § 640 Abs. 1 S. 1
7. Welche Rechte hat der Besteller, wenn das Werk mangelhaft ist ?
- Nacherfüllungsanspruch ( Hierbei kann der Unternehmer wählen, ob er den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen will. Transport- oder Arbeitskosten gehen dabei zu Lasten des Unternehmers. FRIST beachten !)
Ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen, kann der Besteller wahlweise
- die Mängel selbst beseitigen (Selbstvornahme) und den Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen fordern,
- vom Vertrag zurücktreten,
- einen Preisnachlass (Minderung),
- Schadenersatz
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Besteller kann der Unternehmer die Gewährleistung für das Werk abkürzen oder auch ganz ausschließen. Dies gilt sogar für die Gewährleistung bei Bauwerken. In der Praxis dürfte ein Besteller jedoch selten auf seine Gewährleistungsrechte verzichten.
Auf eine solche Vereinbarung kann sich nicht berufen, wer den Mangel an dem Werk
nicht mitgeteilt hat, obwohl er den Fehler genau kannte
8. Wann verjähren die Ansprüche des Bestellers aufgrund eines mangelhaftes Werks?
Gewährleistungsansprüche verjähren:
- in 2 Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht
- in 5 Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht
- in 3 Jahren in der regelmäßigen Verjährungsfrist
(Die Verjährung beginnt in den ersten beiden Fällen mit der Abnahme. Sofern Arglist durch den Unternehmer vorliegt, verjähren die Ansprüche gleichfalls in der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Im zweiten Fall jedoch nicht vor Ablauf der 5-jährigen Frist.
Parallel dazu gibt es eine wichtige Änderung für den Unternehmer im Kaufrecht, die dem Bauhandwerker nützlich ist. Es gilt nämlich eine 5-jährige Verjährungsfrist für Ansprüche wegen des Mangels einer entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendeten Sache, die einen Bauwerksmangel ver
9. Erläutern Sie den Begriff der Abnahme!
Die Abnahme ist die körperliche Hinnahme des Werkes verbunden mit der Erklärung des Bestellers, dass er das Werk als vertragsgemäße Erfüllung anerkenne.
Die bloße Anerkennung genügt in den Fällen, in denen eine körperliche Hinnahme des Werkes ausgeschlossen ist (z.B. Bauwerk).
10.Welche rechtliche Wirkung hat die Abnahme?
Die Abnahme hat insbes. folgende Wirkungen:
> Der Erfüllungsanspruch des Bestellers erlischt bzw. konkretisiert sich auf Mangelbeseitigung,
> der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird fällig (§ 641),
> die Verjährung beginnt (§ 638) und
> Gefahrübergang findet statt (§§ 644, 645).
> Beweislastumkehr, d.h. nach der Abnahme muss der Besteller die Mangelhaftigkeit des Werkes beweisen.
11.Was kann ein Unternehmer tun, falls der Besteller das Werk nicht abnehmen will?
Falls er das Werk nicht abnehmen will, kann sich der Unternehmer von einem Gutachter eine Fertigstellungsbescheinigung erteilen lassen.
11.Was kann ein Unternehmer tun, falls der Besteller das Werk nicht abnehmen will?
Falls er das Werk nicht abnehmen will, kann sich der Unternehmer von einem Gutachter eine Fertigstellungsbescheinigung erteilen lassen.
11.Was kann ein Unternehmer tun, falls der Besteller das Werk nicht abnehmen will?
Falls er das Werk nicht abnehmen will, kann sich der Unternehmer von einem Gutachter eine Fertigstellungsbescheinigung erteilen lassen.
12.Wann kann der Unternehmer die Bezahlung seiner Arbeit verlangen?
Der Vergütungsanspruch wird grundsätzlich erst mit der Abnahme des Werks fällig. Gemäß §632 a BGB kann der Unternehmer jedoch für in sich abgeschlossene Teile des Werks Abschlagszahlungen verlangen.
13.Sind auch sog. Vorarbeiten (z.B. Kostenvoranschlag) vergütungspflichtig?
Für einen Kostenvoranschlag (Kostenanschlag), mit dem der Unternehmer den Besteller vor Auftragserteilung über die voraussichtlichen Kosten informiert hat, kann er grundsätzlich kein Geld verlangen. Will sich der Unternehmer den Kostenvoranschlag trotzdem vergüten lassen, muss er dies mit seinem Kunden vorher individuell vereinbaren. Eine entsprechende Bestimmung in den AGB reicht nicht aus.
(Garantiert der Werkunternehmer die Summen des Kostenvoranschlags, kann er höchstens diese verlangen. Übernimmt er keine Garantie und ergibt sich, dass das Werk nicht ohne wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist, kann der Besteller den Werkvertrag kündigen. Der Besteller muss dann nur die bereits geleisteten Arbeit bezahlen. Ist das Werk auf der Basis eines unverbindlichen Kostenanschlags nicht realisierbar, ist der Unternehmer verpflichtet, die drohende Preisüberschreitung anzuzeigen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann einen Schadensersatzanspruch begründen )
14.Welche Sicherheiten hat ein Unternehmer bei ausstehenden e Forderungen?
Werkunternehmerpfandrecht
Der Werkunternehmer erwirbt gem. § 647 für seine Forderungen aus dem Werkvertrag > ein gesetzliches Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers.
> Bauunternehmersicherung
Dem Bauunternehmer steht als Sicherheit eine Sicherungshypothek am Grundstück zu. Ferner hat er gegenüber anderen unternehmerischen Auftraggebern Anspruch auf Stellung einer Sicherheit.
15.Was bedeutet Verjährung?
Verjährung bedeutet, dass eine Forderung nach einer im Gesetz festgelegten Frist nicht mehr gerichtlich eingeklagt werden kann. Der Schuldner hat die Einrede der Verjährung (das Leistungsverweigerungsrecht), d. h., er muss nicht mehr zahlen, obwohl der Anspruch des Gläubigers weiter besteht.
16. Nennen Sie die wichtigsten Verjährungsfristen!
> 3-jährige (regelmäßige) Verjährungsfrist, BEGINN: Jahresschluß(Anspruch)t (und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen); z. B. Forderungen aus Kauf-, Werk- und Mietverträgen, Lohn- und Gehaltsforderungen,
>10-jährige Verjährungsfrist, BEGINN: mit Anspruchsentstehung
z.B.Ansprüche bei Rechten aus einem Grundstück
als Höchstfrist für die regelmäßige Verjährung ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis seitens des Gläubigers
> 30-jährige Verjährungsfrist, BEGINN: mit Anspruchsentstehung, oder bei:
entsprechender rechtlicher Feststellung (z.B. Gerichtsurteils, Vollstreckung Insolvenz),
> 2-jährige Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist), sie gilt für Ansprüche wegen Mängeln in Kauf- und Werkverträgen und beginnt mit der Ablieferung der Sache bzw. Abnahme. Hat der Verkäufer den Sachmangel arglistig verschwiegen, gilt regelmäßig.
17.Was versteht man unter der Hemmung der Verjährung?
Bei der Hemmung der Verjährung wird der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet, d.h., die Verjährungsfrist wird um den Zeitraum der Hemmung verlängert, z. B.
> Erhebung der Klage (z. B. auf Leistung, auf Erlass des Vollstreckungsurteils),
> gerichtlicher Mahnbescheid
> Anmeldung des Anspruchs im
> Verhandlungen über den Anspruch im Insolvenzverfahren
> höhere Gewalt
> Beginn eines schiedsrichterlichen Verfahrens
Eine einfache Mahnung des Gläubigers bewirkt keine Hemmung der Verjährung!!!!
18. In welchen Fällen beginnt die Verjährung erneut?
Die Verjährung beginnt erneut, wenn
> der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, z.B durch Abschlags-, Zins, Teilzahlung
> eine gerichtliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird
Beim Neubeginn läuft die Verjährungsfrist neu an, beginnend mit dem Tag des Neubeginns.
19. Asterix kauft von Obelix am 20. Februar 2002 einen Hinkelstein. Wann ist die Forderung verjährt ?
> Regelmäßige Verjährungsfrist : 3 Jahre
> Beginn der Verjährungsfrist: Schluss des Jahres
> Verjährung: 31. Dezember 2002 + 3 Jahre = 31. Dezember 2005
20. Miraculix kauft von Majestix ein Grundstück. Die Kaufpreiszahlung ist am 20. Januar 2002 fällig. Wann ist die Forderung verjährt?
> Verjährungsfrist bei Rechten an Grundstücken sowie diesbezügliche Kaufpreisansprüche: 10 Jahre
> Beginn der Verjährung: Entstehung des Anspruchs
> Verjährung: 20. Januar 2002 + 10 Jahre = 20. Januar 2012
21. V verkauft am 2.1. 2002 an K eine Maschine. Fälligkeit des Kaufpreises: 2.2. 2002. Nachdem nach 2 1/2 Jahren noch keine Zahlung erfolgt ist, reicht V am 20. 6. 2004 die Klage ein. K wird am 30.9. 2004 rechtskräftig verurteilt. Wann verjährt Anspruch ?
> Verjährungsfrist bei Urteilen: 30 Jahre
> Beginn der Verjährung: Rechtskraft der Entscheidung
> Verjährung: 30. September 2004 + 30 Jahre = 30.9.2034
23.Welche Wirkung haben folgende Aktionen auf die Verjährung?
a) Antrag auf Zwangsvollstreckung -- Neubeginn der Verjährung
b) Veranlassung eines Schlichtungsverfahrens -- Hemmung der Verjährung
c) Zinszahlung des Schuldners -- Neubeginn der Verjährung
d) Bitte um Stundung durch den Schuldner -- Neubeginn der Verjährung
e) Klageeinreichung -- Hemmung der Verjährung
f) Höhere Gewalt verhindert Rechtsverfolgung -- Hemmung der Verjährung
g) Teilzahlung des Schuldners-- Neubeginn der Verjährung
h) Antrag und Zustellung des Mahnbescheids --Hemmung der Verjährung
25. Ein Handwerksmeister hat einem Kunden ein neues Fenster eingebaut.Die Rechnung in Höhe von 2.340 EUR war zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Nach Ablauf stellt er noch keinen Zahlungseingang fest. Was kann der HWM unternehmen, um Forderung einzutreiben ?
Kaufmännisches( außergerichtliches) Mahnverfahren:
1. Mahnung: Rechnungskopie
2. Mahnung: Zahlungstermin
3. Mahnung: Inkassoandrohung
4. Mahnung: Anwaltliches Aufforderungsschreiben ( 30 Tage Verzugsfrist)
Gerichtliches Mahnverfahren:
> Mahnbescheid beantragen beim Amtsgericht--Schuldner zahlt -- Ende
- Wenn Schuldner Widerspruch innerhalb 14 Tage erhebt - Gerichtsurteil
- ansonsten Vollstreckungsbescheid -- wenn Schuldner zahlt -- Ende
> Wenn Schuldner Einspruch innerhalb 14 Tage
- ansonsten Zwangsvollstreckung beantragen
- Pfändung und Verwertung durch Gerichtsvollzieher
WENN NICHT ERFOLGREICH :
Eidesstattliche Versicherung des Schuldners beantragen !!!!