K5d

Lexik Thema 11 ABZ

Lexik Thema 11 ABZ

Kartei Details

Karten 36
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 23.01.2013 / 06.06.2013
Weblink
https://card2brain.ch/cards/k5d
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/k5d/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
Prämie

Preis, denn der Versicherter bezahlt, damit der Versicherer im Schadenfall die vereinbarten Leistungen erbring.

Regress

Verursacht eine Person einen Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, kann die Versicherung auf den Versicherten zurückkommen.

Selbstbehalt

10% des Rechnungsbetrages muss der Versicherte selber zahlen, und dies bis zu einem Maximum von 700 Fr. / Jahr Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen max. 350Fr.

Solidaritätsprinzip

Viele Menschen zahlen regelmässig relativ geringe Versicherungsprämien für all jene Menschen, die teure Leistungen beanspruchen müssen.

Sozialversicherung

Vom Bund als obligatorisch erklärte Versicherung, um gewisse soziale Risiken abzudecken. Mit Ausnahme der Krankenversicherung richtet sich die Höhe der Prämien nach der Höhe des Einkommens der Versicherten.

Leistungen

Vertragsparteien, die sich dem Versicherungsnehmer gegenüber verpflichtet, im Versicherungsfall Leistungen zu erbringen.

Alternativmedizin

Homoepathie, Akupunktur

Berufskrankheit

Eine Krankheit die durch denn Beruf (bei der Arbeit) entstehen kann z.B. durch Stress Burnout-Sydrom

Franchise

Betrag der mindestens einmal im Jahr gezahlt werden muss.Beteiligung and Arzt kosten.

Grundversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt Abklärungen, Behandlungen und Arzneimittelkosten im Falle von Krankheit, Unfall, Entbindungen und Abtreibungen. Dagegen ist sie nur in speziellen Ausnahmefällen für zahnärztliche Behandlungen zuständig.

Hausarzt

Modelle bei dem man immer als erstes den Hausarzt aufsucht und der behandelt einem oder überweisst einem zu einem Spezialisten

HMO

Health Maintenance Organization: Man muss immer zuerst in ein HMO Zenter

Krankentaggeldversicherung

Versicherung das bei Krankheit und der Arbeitgeber nach frist nicht mehr Zahlt dann wird einem min. 80% des alten Lohnes ausgezahlt.

Leistungen der Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Bei Unfällen springt die Krankenversicherung allerdings nur dann ein, wenn die versicherte Person über keine andere (obligatorische oder private) Versicherungsdeckung verfügt.

Obligatorium der Krankenversicherung

In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch.

Sistierung der Unfallversicherung

Kündigung der Unfallversicherung z.B. wenn man über denn Arbeitgeber versichert ist.

Zusatzversicherung

Versicherungen die Leistungen enthalten die nicht in der Grundversicherung.

Leistungen;

Das sind Heilbehandlungskosten und Hilfsmittel, sowie Taggelder (Lohnausfallentschädigung), Invalidenrenten , Intergritätsentschädigung, Hilflosenentschädigungen, Hinterlassenenrente: Leistungen die die Versicherer gegenüber den Versicherten erbringen!

Prämie;

Preis, den der Versicherte bezahlt, damit der Versicherer im Schadenfall die vereinbarten Leistungen erbringt.

Regress;

Rückgriff. Wenn eine Person einen Schaden verursacht, welches die einfachsten Vorsichtsmassnahmen verletzt, kann die Versicherung auf den Versicherer zurückkommen und das Geld zurückverlangen. (10% -50%)

Selbstbehalt;

Ist auf die Kostenbeteiligung bezogen. Der Versicherte muss 10% des Rechnungsbetrages selber zahlen. Der maximale Betrag dabei beträgt 700.- CHF.

Solidaritätsprinzip;

Menschen zahlen regelmässig, kleinere Versicherungsprämien, für alle Personen die teure Leistungen beanspruchen.

Sozialversicherungen;

Um einige soziale Risiken abzudecken, wurden einige Versicherungen vom Bund als obligatorisch erklärt. Dabei richtet sich die Prämienhöhe, nach dem Einkommen des Versicherten.

Berufsunfall

Unfälle die sich bei der Ausübung des Berufes ereignen (Unfälle während der Pause, vor-/nach der Arbeit gelten als Berufsunfälle sofern der Versicherte sich auf der Arbeitsstätte oder sich mit beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Gefahren aussetzt.

Medizinische Leistungen

Pflegeleistungen und Kostenvergütungen. Die Versicherte Person hat Anspruch auf eine zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen.

Sachleistungen

Grundlage für die Geldleistungen der Unfallversicherung ist der versicherte Verdienst. Z.B. Taggeld, Invalidenrente, Hilflosenentschädigung

Taggeld

Durch Unfall voll-/teilweise Arbeitsunfähig. Anspruch nach 3 Tagen auf Taggeld. Bei voller Arbeitsunfähigkeit 80% des Verdienstes des Versicherten. Anspruch erlischt bei Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, IV–Rente oder Tod.

Invalidenrente

Wenn eine Person in folge eines Unfalls Invalid wird und voraussichtlich bleibt, hat sie Anspruch auf IV. 80% des Verdienstes beträgt die Vollinvalidität. Mit Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit, endet der Rentenanspruch.

Hinterlassenen Rente

Stirbt eine versicherte Person an Folgen eines Unfalls, hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf eine Hinterlassenen Rente. Geschiedener Gatte wird gleichgestellt wie Witwer, falls er für die Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war. Wird in Prozenten des versicherten Verdienstes berechnet. Witwer bekommt 40%, Halbwaisen 15%, Vollwaisen 25%. Für alle Hinterlassenen aber maximal 70%

Nicht Berufsunfall

Unfälle auf dem Arbeitsweg, in der Freizeit und im Haushalt gelten als nicht Berufsunfälle. Wer weniger als 8h bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat, ist er nicht gegen NBU versichert. Für sie gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfall.

SUVA

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt + führt die Militärversicherung

Obligatorum der Unfallversicherung

Alle wohnhaften Personen in der Schweiz obligatorisch

Haftpflicht

Gesetzliche Verpflichtung für angerichteten Schaden Ersatz leisten zu müssen

Haftung

Man muss für den Schaden aufkommen, den man einem Dritten zugefügt hat.

Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

Versicherung, spezifisch auf Motorfahrzeug. Der geschädigte sollte nicht das Risiko tragen müssen das der Lenker nicht genügend Geld für den Schaden hat.

Privathaftpflichtversicherung

Ist freiwillig. Übernimmt Schaden z.B von Kindern die etwas angerichtet haben. Jeden kann etwas passieren.