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Artikel lernen (ZGB, OR & BV)

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 25.10.2013 / 20.06.2023
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Kaufvertrag

Art. 184 OR Rechte und Pflichten im Allgemeinen 1 Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen. 2 Sofer

Grundstückkauf 

Art. 216 OR A. Formvorschriften 1 Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstande haben, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. 2 Vorverträge sowie Verträge, die ein Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht an einem Grundstück begründen,

Minderjährige

Art. 9. Abs. 2 StGB Für Personen, welche zum Zeitpunkt der Tat das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, bleiben die Vorschriften des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 20031 (JStG) vorbehalten. Sind gleichzeitig eine vor und eine nach der Vollendung

Geldstrafe

Art. 34 StGB 1. Geldstrafe. Bemessung 1 Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so beträgt die Geldstrafe höchstens 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt deren Zahl nach dem Verschulden des Täters. 2 Ein Tagessatz beträgt höchstens 3000 Franken.

- Unterlassungsdelikt

- Garantenstellung

Art. 11 StGB Begehen durch Unterlassen 1 Ein Verbrechen oder Vergehen kann auch durch pflichtwidriges Untätigbleiben begangen werden. 2 Pflichtwidrig untätig bleibt, wer die Gefährdung oder Verletzung eines strafrechtlich ges

Versuch

Art. 22 StGB 4. Versuch. Strafbarkeit des Versuchs 1 Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht e

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Art. 12 StGB 2. Vorsatz und Fahrlässigkeit. Begriffe 1 Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht. 2 Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die

einfache Körperverletzung

Art. 123 StGB 1 Einfache Körperverletzung 1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. In leichten Fällen kann

Notwehr

Art. 15 StGB Rechtfertigende Notwehr Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Ums

Sachbeschädigung

Art. 144 StGB Sachbeschädigung 1 Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraf

vorsätzliche Tötung

Art. 111 StGB 1. Tötung. Vorsätzliche Tötung Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besondern Voraussetzungen der nachfolgenden Artikel zutrifft, wird mit Freiheitsstrafe1 nicht unter fünf

Schuldunfähigkeit

Art. 19 StGB Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit 1 War der Täter zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar. 2 War der Täter zur Zeit der Tat nur tei

Ort der Vertragserfüllung

Art. 74 OR B. Ort der Erfüllung 1 Der Ort der Erfüllung wird durch den ausdrücklichen oder aus den Umständen zu schliessenden Willen der Parteien bestimmt. 2 Wo nichts anderes bestimmt ist, gelte

VerbotsIrrtum Strafrecht

Art. 21 StGB Irrtum über die Rechtswidrigkeit Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, handelt nicht schul

Teilleistung

Art. 69 OR II. Gegenstand der Erfüllung 1. Teilzahlung 1 Der Gläubiger braucht eine Teilzahlung nicht anzunehmen, wenn die gesamte Schuld feststeht und fällig ist.

Grundrechte Fallschema

segöfk Schutzbereich pers./mat., Eingriff, Gesetzliche Grundlage, öffentliches interesse, Verhältnismässigkeit, Kerngehalt

Unmöglich werden einer Leistung (unverschuldet)

Art. 119 OR E. Unmöglichwerden einer Leistung 1 Soweit durch Umstände, die der Schuldner nicht zu verantworten hat, seine Leistung unmöglich geworden ist, gilt die Forderung als erloschen. 2 Bei zweiseitigen Verträgen haftet der hienach freigewordene S

Vergehen und Verbrechen Definition

Art. 10 StGB 1. Verbrechen und Vergehen. Begriff 1 Dieses Gesetz unterscheidet die Verbrechen von den Vergehen nach der Schwere der Strafen, mit der die Taten bedr

Einschränkungen von Grundrechten

Art. 36 BV Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwen

Nutzen und Gefahr (Vertrag)

Art. 185 OR Nutzen und Gefahr 1 Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit dem Abschlusse des Vertrages auf den Erwerber über. 2 Ist die veräusserte Sache nur der Gattung nach

Unterlassen der Nothilfe

Art. 128 StGB Unterlassung der Nothilfe Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu l

Wahlrechte (bei Schuldnerverzug)

Art. 107 Abs. 2 Wird auch bis zum Ablaufe dieser Frist nicht erfüllt, so kann der Gläubiger immer noch auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen Verspätung klagen, statt dessen aber auch, wenn er es unverzüglich erklärt, auf die nachträgliche Leistung verz

Wegbedingung der Haftung

 

(der Fall: Jegliche Haftung wird ausgeschlossen)

Art. 100 OR Wegbedingung der Haftung 1 Eine zum voraus getroffene Verabredung, wonach die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein würde, ist nichtig. 2 Auch ein zum voraus erklärter Verzicht auf Haftung für leich

Konsens/ Dissen 

Konsens: a) normativ b) natürlich Dissens a) offener b) versteckter/latenter

Bei Konsnensfragen: Standartsatz bei der gerichtlichen Rechtsfindung 

Es konnte im Hinblick auf die Streitfrage kein übereistimmender, wirklicher Parteiwille festgestellt werden. Für die Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist deshalb das Vertrauensprinzip massgebend. Demach ist die Vertragsklausel so auszulegen, wie sie nach ihrem Wortraut und Zusammenhang sowie den gesamten Umständen verstanden werden durfte und musste.

Haftung des Geschäftsherrn

Art. 55 OR  Haftung des Geschäftsherrn  

1 Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder andere Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.1

2 Der Geschäftsherr kann auf denjenigen,

Haftung für Hilfspersonen

Art. 101 OR

3. Haftung für Hilfspersonen

1 Wer die Erfüllung einer Schuldpflicht oder die Ausübung eines Rechtes aus einem Schuldverhältnis, wenn auch befugterweise, durch eine Hilfsperson, wie Hausgenossen oder Arbeitnehmer vornehmen lässt, hat dem andern den Schaden zu ersetzen, den die Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen verursacht.1

2 Diese Haftung kann durch eine zum voraus getroffene Verabredung beschränkt oder aufgehoben werden.

3 Steht aber der Verzichtende im Dienst des andern oder

Konkurrenzverbot

Art. 340 OR

VII. Konkurrenzverbot

1. Voraussetzungen

1 Der handlungsfähige Arbeitnehmer kann sich gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sich jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten, insbesondere weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen.

2 Das Konkurrenzverbot ist nur verbindlich, wenn das Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgehei

AGB

Art. 8 UWG Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen

Unlauter handelt insbesondere, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen.

die 4 Hilfspersonen

Stellvertreter

Organ

Bote

Substitut

Die Vertragserfüllung

Art. 68 ff. OR

A. Allgemeine Grundsätze

I. Persönliche Leistung

Der Schuldner ist nur dann verpflichtet, persönlich zu erfüllen, wenn es bei der Leistung auf seine Persönlichkeit ankommt.

Gläubigerverzug

Art. 91 OR

E. Verzug des Gläubigers

I. Voraussetzung

Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die Annahme der gehörig angebotenen Leistung oder die Vornahme der ihm obliegenden Vorbereitungshandlungen, ohne die der Schuldner zu erfüllen nicht imstande ist, ungerechtfertigterweise verweigert.

keine persönliche Leistungspflicht

Art. 68 OR

A. Allgemeine Grundsätze

I. Persönliche Leistung

Der Schuldner ist nur dann verpflichtet, persönlich zu erfüllen, wenn es bei der Leistung auf seine Persönlichkeit ankommt.

Zug-um-Zug Geschäft

Art. 75 OR

C. Zeit der Erfüllung

I. Unbefristete Verbindlichkeit

Ist die Zeit der Erfüllung weder durch Vertrag noch durch die Natur des Rechtsverhältnisses bestimmt, so kann die Erfüllung sogleich geleistet und gefordert werden.

Schuldnerverzug

Art. 102 OR

B. Verzug des Schuldners

I. Voraussetzung

1 Ist eine Verbindlichkeit fällig, so wird der Schuldner durch Mahnung des Gläubigers in Verzug gesetzt.

2 Wurde für die Erfüllung ein bestimmter Verfalltag verabredet, oder ergibt sich ein solcher infolge einer vorbehaltenen und gehörig vorgenommenen Kündigung, so kommt d

Fahrniskauf

Art. 187 OR

A. Gegenstand

1 Als Fahrniskauf ist jeder Kauf anzusehen, der nicht eine Liegenschaft oder ein in das Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstande hat.

2 Bestandteile eines Grundstückes, wie Früchte oder Material auf Abbruch oder aus Steinbrüchen, bilden den Gegenstand eines Fahrniskaufes, wenn sie nach ihrer Lostrennung auf den Erwerber als bewegliche Sachen übergehen sollen.

 

Verzug des Verkäufers (Kaufvertrag)

Art. 190 f OR

3. Verzug in der Übergabe

a. Rücktritt im kaufmännischen Verkehr

1 Ist im kaufmännischen Verkehr ein bestimmter Lieferungstermin verabredet und kommt der Verkäufer in Verzug, so wird vermutet, dass der Käufer auf die Lieferung verzichte und Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruche.

2 Zieht der Käufer vor, die Lieferung zu verlangen, so hat er es dem Verkäufer nach Ablauf des Termines unverzüglich anzuzeigen.

Sachmängelgewährleistung

Art. 197 OR

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

1. Gegenstand der Gewährleistung

a. Im Allgemeinen

1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.

2 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat

Rechtsmängelgewährleistung

Art. 192 OR

II. Gewährleistung des veräusserten Rechtes

1. Verpflichtung zur Gewährleistung

1 Der Verkäufer hat dafür Gewähr zu leisten, dass nicht ein Dritter aus Rechtsgründen, die schon zur Zeit des Vertragsabschlusses bestanden haben, den Kaufgegenstand dem Käufer ganz oder teilweise entziehe.

2 Kannte der Käufer zur Zeit des Vertragsabschlusses die Gefahr der Entwehrung, so hat der Verkäufer n

Verzug des Käufers (Kaufrecht)

Art. 214 OR

IV. Verzug des Käufers

1. Rücktrittsrecht des Verkäufers

1 Ist die verkaufte Sache gegen Vorausbezahlung des Preises oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge, so hat der Verkäufer das Recht, ohne weiteres vom Vertrage zurückzutreten.

2 Er hat jedoch dem Käufer,