Jus Schweiz

Artikel lernen (ZGB, OR & BV)

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Kartei Details

Karten 79
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 25.10.2013 / 20.06.2023
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keine persönliche Leistungspflicht

Art. 68 OR

A. Allgemeine Grundsätze

I. Persönliche Leistung

Der Schuldner ist nur dann verpflichtet, persönlich zu erfüllen, wenn es bei der Leistung auf seine Persönlichkeit ankommt.

Zug-um-Zug Geschäft

Art. 75 OR

C. Zeit der Erfüllung

I. Unbefristete Verbindlichkeit

Ist die Zeit der Erfüllung weder durch Vertrag noch durch die Natur des Rechtsverhältnisses bestimmt, so kann die Erfüllung sogleich geleistet und gefordert werden.

Schuldnerverzug

Art. 102 OR

B. Verzug des Schuldners

I. Voraussetzung

1 Ist eine Verbindlichkeit fällig, so wird der Schuldner durch Mahnung des Gläubigers in Verzug gesetzt.

2 Wurde für die Erfüllung ein bestimmter Verfalltag verabredet, oder ergibt sich ein solcher infolge einer vorbehaltenen und gehörig vorgenommenen Kündigung, so kommt d

Fahrniskauf

Art. 187 OR

A. Gegenstand

1 Als Fahrniskauf ist jeder Kauf anzusehen, der nicht eine Liegenschaft oder ein in das Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstande hat.

2 Bestandteile eines Grundstückes, wie Früchte oder Material auf Abbruch oder aus Steinbrüchen, bilden den Gegenstand eines Fahrniskaufes, wenn sie nach ihrer Lostrennung auf den Erwerber als bewegliche Sachen übergehen sollen.

 

Verzug des Verkäufers (Kaufvertrag)

Art. 190 f OR

3. Verzug in der Übergabe

a. Rücktritt im kaufmännischen Verkehr

1 Ist im kaufmännischen Verkehr ein bestimmter Lieferungstermin verabredet und kommt der Verkäufer in Verzug, so wird vermutet, dass der Käufer auf die Lieferung verzichte und Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruche.

2 Zieht der Käufer vor, die Lieferung zu verlangen, so hat er es dem Verkäufer nach Ablauf des Termines unverzüglich anzuzeigen.

Sachmängelgewährleistung

Art. 197 OR

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

1. Gegenstand der Gewährleistung

a. Im Allgemeinen

1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.

2 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat

Rechtsmängelgewährleistung

Art. 192 OR

II. Gewährleistung des veräusserten Rechtes

1. Verpflichtung zur Gewährleistung

1 Der Verkäufer hat dafür Gewähr zu leisten, dass nicht ein Dritter aus Rechtsgründen, die schon zur Zeit des Vertragsabschlusses bestanden haben, den Kaufgegenstand dem Käufer ganz oder teilweise entziehe.

2 Kannte der Käufer zur Zeit des Vertragsabschlusses die Gefahr der Entwehrung, so hat der Verkäufer n

Verzug des Käufers (Kaufrecht)

Art. 214 OR

IV. Verzug des Käufers

1. Rücktrittsrecht des Verkäufers

1 Ist die verkaufte Sache gegen Vorausbezahlung des Preises oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge, so hat der Verkäufer das Recht, ohne weiteres vom Vertrage zurückzutreten.

2 Er hat jedoch dem Käufer, 

Mängelrüge im Kaufrecht

Art. 201 OR

4. Mängelrüge

a. Im Allgemeinen

1 Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem sofort Anzeige machen.

2 Versäumt dieses der Käufer, so gilt die gekaufte Sache als genehmi

Mängelrüge im Kaufrecht

Art. 201 OR

4. Mängelrüge

a. Im Allgemeinen

1 Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem sofort Anzeige machen.

2 Versäumt dieses der Käufer, so gilt die gekaufte Sache als genehmi

Nebenstrafrecht: Verhältnis allgemeiner Bestimmung im StGB zu anderen Bundesgesetzen

Art. 333 StGB

Anwendung des Allgemeinen Teils auf andere Bundesgesetze

1 Die allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf Taten, die in andern Bundesgesetzen mit Strafe bedroht sind, insoweit Anwendung, als diese Bundesgesetze nicht selbst Bestimmungen aufstellen.

2 In den anderen Bundesgesetzen werden ersetzt:

a.
 

Strafrecht ist Sache des Bundes

Art. 123 BV  Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts ist Sache des Bundes.

2 Für die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie den Straf- und Massnahmenvollzug sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht

Strafbarkeit junger (noch nicht 25-Jährigen) Erwachsenen

Art. 61 StGB

Massnahmen für junge Erwachsene

1 War der Täter zur Zeit der Tat noch nicht 25 Jahre alt und ist er in seiner Persönlichkeitsentwicklung erheblich gestört, so kann ihn das Gericht in eine Einrichtung für junge Erwachsene einweisen, wenn:

a.
der Täter ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, das mit der Störung seiner Persönlichkeitsentwicklung in Zusammenhang steht; und
b.
zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit der Störung seiner Persönlichkeitsentwicklung in Zusammenhang stehender Taten begegnen.

Strafbefreiung

Art. 52 StGB

1. Gründe für die Strafbefreiung.

Fehlendes Strafbedürfnis1

Die zuständige Behörde sieht von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung ab, wenn Schuld und Tatfolgen geringfügig sind.

Rückwirkungsverbot

Art. 2 StGB

2. Zeitlicher Geltungsbereich

1 Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht.

2 Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn es für ihn das mildere ist.

Tatbestandsirrtum + Putativnotwehr Strafrecht

Art. 13

Sachverhaltsirrtum

1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat.

2 Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist.

Bei Pflichtenkollision

Art. 14 StGB

3. Rechtmässige Handlungen und Schuld.

Gesetzlich er-laubte Handlung

Wer handelt, wie es das Gesetz gebietet oder erlaubt, verhält sich rechtmässig, auch wenn die Tat nach diesem oder einem andern Gesetz mit Strafe bedroht ist.

Actio libera in causa

Art. 19 Abs. 4 StGB

Konnte der Täter die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung der Schuldfähigkeit vermeiden und dabei die in diesem Zustand begangene Tat voraussehen, so sind die Absätze 1-3 nicht anwendbar.

selbstverschuldete Unzurechnungsfähigkeit

Art. 263 StGB

Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit

1 Wer infolge selbstverschuldeter Trunkenheit oder Betäubung unzurechnungsfähig ist und in diesem Zustand eine als Verbrechen oder Vergehen bedrohte Tat verübt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Verjährung Strafrecht

Art. 97 StGB

1. Verfolgungsverjährung.

Fristen

1 Die Strafverfolgung verjährt, wenn die für die Tat angedrohte Höchststrafe:

a.
lebenslängliche Freiheitsstrafe ist: in 30 Jahren;
b

Anstiftung

Art. 24 StGB

5. Teilnahme. Anstiftung 1 Wer jemanden vorsätzlich zu dem von diesem verübten Verbrechen oder Vergehen bestimmt hat, wird nach der Strafandrohung, die auf den Täter Anwendung findet, bestraft. 2 Wer jemanden zu einem Verbrechen zu bestimmen versu

Persönliche Merkmale (zur Straferhöhung/-minderung)

Art. 27

Persönliche Verhältnisse

Besondere persönliche Verhältnisse, Eigenschaften und Umstände, welche die Strafbarkeit erhöhen, vermindern oder ausschliessen, werden bei dem Täter oder Teilnehmer berücksichtigt, bei dem sie vorliegen.

Konkurrenz bei mehreren Srafen

Art. 49 StGB

3. Konkurrenz

1 Hat der Täter durch eine oder mehrere Handlungen die Voraussetzungen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt, so verurteilt ihn das Gericht zu der Strafe der schwersten Straftat und erhöht sie angemessen. Es darf jedoch das Höchstmass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte erhöhen. Dabei ist es an das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden.

Art. 190 BV

 

Art. 190 BV
Massgebendes Recht

 

Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend

Obligatorisches Referendum

Art. 140 BV Obligatorisches Referendum

  Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

a.
die Änderungen der Bundesverfassung;
b.
der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
c.
die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

polizeliche Notverordnung

Art. 184 Beziehungen zum Ausland BV

3 Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen

Teil- und Totalrevision der Bundesverfassung

Art. 192-194 BV

Art. 138-140 BV

Obligatorisches Referendum

Art. 140 Obligatorisches Referendum

 

1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

a.
die Änderungen der Bundesverfassung;
b.
der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit o

Nebenbedingungen der Verfügung

 

ABB

Auflage, Befristung, Bedingung

Verfügung nach Art. 5VwVG

aerevö

 

Anordnung einer Behörde

Einzelfall

Regelung eines Rechsverhältnisses

Einseitgkeit

Verbindlichkeit

Abstützung im öffentlichen Recht

Defintion: öffentliche Verwaltung

Öffentliche Verwalunng im funktionellen Sinn ist die "Besorgung gesetzlich übertragener Staatsaufgaben durch das Geweinwesen"

Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung

Osli

Ordungsaufgaben

Sozialpolitische Aufgaben

Lenkungsaufgaben

Infrastrukturaufgaben

Grundrechte

Artikel in der BV

Art. 7 -36 BV

Sozialziele

Atikel in der BV

Art. 41 BV

Volk und Stände

Artikel in der BV

Art 136ff. BV

Bundesbehörden

Artikel in der Bundesverfassung

Art. 143ff BV

Bundesversammlung

Artikel in der Bundesverfassung

Art 148 ff. BV

Bundesrat und Bundesverwaltung

Artikel in der Bundesverfassung

Art. 174 ff. BV

Bundesgericht und andere richterliche Behörden

Artikel in der Bundesverfassung

Art. 188 ff. BV