Jura Definitionen - Strafrecht
Definitionen
Definitionen
Set of flashcards Details
Flashcards | 205 |
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Students | 34 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 30.12.2014 / 12.01.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/jura_definitionen_strafrecht
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Ausrichten/ Durchführen (§ 315d)
Ausrichter ist damit der "Veranstalter" des Rennens.
Täter des Durchführens ist derjenige, der das Rennen vor Ort praktisch ins Werk setzt.
Kraftfahrzeugrennen
Ein Rennen ist ein Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, bei denen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, wobei es einer vorherigen Absprache nicht bedarf.
Ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen liegt vor, wenn eine Genehmigung nach §§ 46 II 1, 3 StVO fehlt.
Fahrzeug
Unter einem Fahrzeug ist grundsätzlich jedes zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel zu verstehen, welches der Beförderung von Personen oder Gütern dient.
Führen (Fahrzeug)
Das Führen eines Fahrzeugs setzt voraus, dass das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird und die Räder rollen.
Fahrzeugführer ist demgemäß derjenige, der im Straßenverkehr das Fahrzeug allein oder mitverantworlich in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum lenkt, wobei ein Einschalten des Motors nicht erforderlich ist.
Grob verkehrswidrig
Grob verkehrswidrig handelt, wer in besonders schwerem Maße gegen die Verkehrsvorschriften verstößt.