JO 2 JO12

JO 2 JO12

JO 2 JO12

Mélina Zaugg

Mélina Zaugg

Kartei Details

Karten 174
Sprache Deutsch
Kategorie Kriminologie
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 25.05.2013 / 31.08.2014
Weblink
https://card2brain.ch/box/jo_2_jo12
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/jo_2_jo12/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Problematik Selbstregulierung:

Presserat geringes Sanktions- und Druckpotential

Sanktionsmöglichkeiten in absteigender Schärfe:

  • öffentliche Rüge (mit Abdruckverpflichtung)
  • öffentliche Rüge (ohne Abdruckverpflichtung)
  • Missbilligung
  • Hinweis

Zahl der Beschwerden steigen: da auch für online zuständig, und Meldung online möglich

 

Schwerpunkt der Beschwerden:

Trennung redaktioneller Beitrag und Werbung

Ethische Problembereich im JO

Beziehung von Journi zu versch. Gruppen:

  • Objekt der Berichterstattung: Persönlichkeitsschutz
  • Öffentlichkeit: Anwendung angemessener Methoden der Recherche
  • Rezipienten: Fairness und Sorgfaltspflicht
  • Kollegen: Vermeidung Interessenskonflikt
  • Quellen Informatenschutz

Fragekatalog aus redaktioneller Praxis:

  1. Analyse des Dilemmas (Hauptproblem, moralische Aspekte?)
  2. Weleche Einzelpersonen, gruppen sind in das Problen involviert?
  3. Welche Interessen anderer Gruppen müssen auch in Rechnung gestellt werden?
  4. Welche Info wird benötigt um Entscheidung zu treffen?
  5. Welche Meinungen und Sichtweisen, Normen und Werte steheh im Fall zu Debatte?
  6. Welche Argumente können für welche Meinungen vorgebracht werden?
  7. Welche Alternativen zur Behandlung des Falls sind möglich? Beste Lösung?
  8. Wie wird der, der entschieden hat auf getroffene Entscheidung zurückblicken?

Rechtsregeln CH

Art. 60 = Medien

Verfassung "Medienfreiheit ist gewährleistet". Strafgesetzbuch "wer geheimes Dokument publiziert wird bestraft"

"Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann gegen jeden, der mitwirkt, den Richter anrufen"

  • "Persönlichkeit" + "verletzt" nicht erklärt
  • Persönlichkeit kann sein: Recht am eigenen Bild, Wort, guter Mensch / Berufsmann sein.
  • Kann geg jeden geltend gemacht werden, der mitgewirkt hat -> Kioskfrau, Journi, Redaktor

Medienethik

Vorstellung davon, wie man sich zu verhalten hat (nicht rechtlich verankert)

beruht auf Freiwiligkeit. Sankstionsmöglichkeiten beschränkt.

10 Journipflichten

  • Wahrheit
  • Freiheit, Info und Kritik
  • Quellen (Fairness)
  • Lauterkeit
  • Berichtigung
  • Informantenschutz
  • Schutz der Privatssphäre
  • Diskriminierung
  • Unabhängigkeit
  • Werbeverbot
  • keine Fremdzuweisung

Vorteile / Nachteile Medienrecht

Vorteile:

zwingend, verbindlich, Instanzenzug

Geldleistungen, Berichtigung, Strafen vollstreckbar

Nachteile:

Dauer 3 - 4 Instanzen = 4 -6 Jahre

Kosten Anwalht und Gericht (20'000 - 30'000 CHF) bei Niederlage

Vorteile / Nachteile Medienethik

Vorteile:

Öffentlichkeit hergestellt (Abdruck)

Speditiv. eine Instanz 3 - 7 Monate

Nachteile:

nicht vollstreckbar

Wie funktioniert Presserat?

Stiftung Presserat mit 4 Journiverbänden, Verlägen und SRG.

21 Mitglieder

Präsidium (3), Journis (15), Publikumsvertretter (6) in drei Kammern (d, it, fr)

Jeder kann sich beschweren. In CH kann Rat auch selber Themen aufgreifen.

Regeln vom Presserat gelten auch fürs Inti.

Privatsphäre vs. öffentliches Interesse:

Wenn ich Privatsphäre verletze, muss ich es im Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigen können

Bilder von Täter in Medien bringen

erst bringen, wenn Fahndung erfolglos war. Dann zuerst verpixelt mit der Androhung, dass es ganz gezeigt wird. Wenn sich Person nicht meldet, dann darf Bild erst normal gezeigt werden.

-> wenn isch Person meldet, muss das Bild wieder gelöscht werden.

Bilder von Opfer (Kindern)

nur mit Einverständnis der Eltern.