IRFS

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Nadine Weingartner

Nadine Weingartner

Set of flashcards Details

Flashcards 34
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 14.08.2016 / 12.06.2019
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IAS 1

Darstellung des Abschlusses

Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, EK-Veränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang

- Übereinstimmung mit allen Standards

- Unternehmensfortführung

- Periodenabgrenzung

- Wesentlichkeit und Zusammenfassung

- Keine Saldierung

- Häufigkeit der Berichterstattung

- Minimum- Vergleichsangaben

Bestandteile sonstiges Erbegnis: zu reklassifizierende Posten (IAS 21 FX-Effekte, IAS 39 zur Veräusserung, IAS 39 Absciherung CF), nicht zu reklassifizierende Posten (Neubewertungen IAS 16, 38, Neubewertungsergebnis nach IAS 19)

IAS 2

Vorräte

- Anschaffungskosten (Einkaufspreis, direkt zurechenbare Kosten - Einfuhrzölle, nicht erstattungsfähige Steuern, Transportkosten, Handlingkosten; Abzgl. Anschaffungspreismindunerngen - Skonto, Finanzaufwendungen gem. IAS 23)

- Herstellungskosten (Material- und Fertigungseinzelkosten, Produktionsgemeinkosten - fix und variabel, Ermittlung auf Basis Normalauslastung; Andere Kosten, nicht einzubeziehen: Leerkosten, Lagerkosten, Verwaltungsgemein- und Vertriebskosten

- Bewertungsverfahren: First-in-First-out oder Durchschnittskosten

- Folgebewertung: Abschreibung auf Nettoveräusserungswert (wenn tiefer als Buchwert); Zuschreibung in Folgeperiode wenn Wert gestiegen

IAS 7

Kapitalflussrechnung

Cashflo aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit; Wechselkurseinflüsse Finanzmittelbestand

Direkte Methode / indirekte Methode

Anhangsangaben: Erwerb oder Veräusserung von Tochterunternehmen (Kauf- oder Veräusserungspreis, etc.), Nicht zahlungswirksame Transaktionen wei Vermögenswerte Erwerb durch Schuldübernahme oder Finanzierungsleasing, Erwerb Unternehmung durch Ausgabe von Anteilen, Umwandlung Schulden in EK

IAS 8

Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern

Änderung Bilanzierungs- und Bewertungsmethode: Erstmalige Anwendung neuer Standard mit Übergangsvorschriften: Anwendung dieser Regelung; Erstmalige Anwendung ohne Übergangsvorschriften: Retrospektive Anwendung

Schätzungen: Prospektive Anwendung

Fehler: Retrospektiv (Restatement)

Retrospektiv: Anwendung als wäre Vorschrift immer schon angewendet worden, Anpassung bis hin zur Eröffnungsbilanz. Ausnahme: wenn Daten nicht vorliegen, Anpassung ab der ersten Periode, für die rückwirkende Anwendung möglich ist

Prospektiv: nicht rückwirkend, keine Änderung Vorjahreswerte

IAS 10

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Berücksichtigungspflichtige Ereignisse mit Anpassung Abschluss: Gerichtsentscheidung, fehlende Werthaltigkeit von Vermögenswerten, Bonusverpflichtungen

nicht berücksichtigungspflichtige Ereignisse ohne Anpassung des Ereignisses: Veränderung FV aufgrund Marktveränderungen, Beschluss Ausschüttung Dividende

IAS 11

Fertigungsaufträge

Erfassung nach Grad der Fertigstellung

Voaussetzungen bei Festpreisverträgen:

- gesamte Auftragserlöse können zuverlässig ermittelt werden

- wahrscheinlicher Nutzenzufluss aus Vertrag

- Kosten und Grad der Fertigstellung können verlässlich ermittelt werden

- zurechenbare Kosten müssen klar identifizierbar sein und angefallene Kosten können mit Schätzungen verglichen werden

Voraussetzung bei Kostenzuschlagsverträgen nur wahrscheinlicher Nutzenzufluss und zurechenbare Kosten identifiizierbar und ermittelbar

Methode Ermittlung Fertigstellungsgrad: Anteil der Kosten im Vergleich zu Total, Anteil an gesamt Auftragsarbeit (Input), Vollendung eines physischen TEils (Output)

Wenn nicht Voraussetzung erfüllt: Kein POC sondern Erfassung Erlös im Umfang der angefallenen Kosten (keine reine Bilanzbetrachtung möglich, muss über ER aber ohne anteiligen Gewinn)

IAS 12

Ertragssteuern (Kapitalsteuern nicht im Scope IAS 12)

Steuerlatenzen entstehen aus differenzen zwischen IFRS und steuerrechtlichem Wert.

Temporäre Differenzen:

- Passive Steuerlatenz (zu versteuernde Differenzen) wenn Verömgenswert IFRS > StR oder Schuld IFRS < StR; Ausnahme: Goodwill, erfolgsneutraler Ansatz aus Unternehemenszusammenschluss

- Aktive Steuerlatenz (abzugsfähige Differenzen) wenn Vermögenswert IFRS < StR oder Schuld IFRS > StR oder Verlustvorträge, die genutzt werden können; Ausnahme: erfolgsneutraler Ansatz UN-Zusammenschluss

- Keine Steuerlatenz bei permanenten Differenzen

Bewertung: Steuersatz: Gültig ist, wenn Steuer anfällt; keine Abzinsung; Werthaltigkeit ist zu überprüfen

IAS 16

Sachanlagen

Ansetzen wenn: von UN kontrolliert (Macht, künftigen Nutzen zu erzielen & Zugang für andere beschänken), künftiger wirtschaftlicher Nutzen, erwartete Nutzungsdauer > 1 Jahr, identifzierbar (vertragliche oder sonstige Rechte, separierbar)

Anschaffungskosten: Anschaffungspreis und direkt zurechenbare Nebenkosten (Standortvorbereitung, Leistung an Arbeitnehmen, erstmalige Lieferung, Monate)

Herstellungskosten: Material- und Fertigungskosten, Produktionsbedingte Gemeinkosten => Analog IAS 2

AHK bei Tausch: Bewertung zum FV

Nicht Bestandteil kosten: Betriebseröffnung, Einfühung neuer Produkte, Kosten Verlegung Geschäft, Verwaltungskosten, Trainings, Machbarkeitsstudien

Komponentenansatz: Unterschiedliche Nutzungsdauern von unterschiedlichen Teilen; signifikanter Teil, Ersatz von Komponenten

Folgebewertung:

AHK: Planmässige Abschreibung (Linear, degressiv, leistungsabhängig; Abschreibungsdauer entspricht geplanter Nutzungsdauer)

Neubewertungsmodell: Neubewertung i.d.R. alle 3-5 Jahre, gilt für alle Anlagen einer Klasse, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis, Wertaufholung früherer Wertminderungen über P&L; Verbuchung Abschreibungen P&L

IAS 17

Leasing

Indikatoren Finanzierungsleasing: Übertragung des rechtlichen Eigentums, Günstige Kaufoption, überwiegender Teil der wirtschaftlichen Nutzugnsdauer, Barwert der Mindestleasingrate, Spezialleasing (evtl. Verluste aus vorzeitiger Kündigung, Verluste/Gewinne aus Wertschwankungen, günstige Mietverlängerung)

Bilanzierung Finanzierungsleasing

- Leasinggeber: Aktivierung Forderung, Einzahlungen der Leasingraten sind Forderungstilgung und Finanzerträge, Anhangsangaben

- Leasingnehmer: Aktivierung Vermögenswert und Passivierung Verbindlichkeit in gleicher Höhe (FV oder niedrigerer Barwert Leasingrate), Auszahlungen der Leasingraten in Tilgung und Zinsaufwand, Abschreibung Vermögenswert über Laufzeit oder Nutzungsdauer, Diverse Anhangsangaben

Sale- and Leaseback:

- Operating Lease: Verlauf zu oder unter FV: Erfassung Gewinn, Verlust in P&L / Verkauf über FV: Überschuss über Laufzeit verteilen

- Finanzierungsleasing: Gewinn über Laufzeit verteilen

IAS 18

Umsatzerlöse

Zeitpunkt der Erfassung: Höhe verlässlich ermittelt, wahrscheinlich, dass Nutzen zufliesst; Aufteilung in Komponenten wenn wesentlich

Verkauf von Gütern: Übergang von Risiken und Chancen, keine Verfügungsrechte bei Verkäufer, verlässliche Ermittlung der Kosten

Erbringung von Dienstleistungen: Verlässliche Ermittlung Fertigstellungsgrad und Kosten

Zinsen: Zeitproportionale Erfassung

Nutzungsentgelt: Periodengerechte Erfassung in Übereinstimmung mit Vertrag

Dividenden: Entstehung Rechtsanspruch

IAS 19

Leistungen an Arbeitnehmer

- kurzfristig fällige Leistungen (Löhne, Gehälter, etc.) => Aufwand in Berichtsperiode

- Andere langfristig fällige Leistungen (Abwesehnheitszeiten, Erwerbsunfähigkeit, etc.) => Aufwand/Verbindlichkeit

- Leistungen aus Anlass Beendigung (Einmalzahlungen, Pensionsbezüge) => Aufwand/Verbindlichkeit (diskontieren wenn > 12 Monate)

- Leistungen nach Beendigung (Altersvorsorge):

- Beitragsorientierte Pläne: Aufwand im Jahr der erbrachten Leistugnen

- Leistungsorientierte Pläne: Rückstellung Differenz Verpflichung und Fair Value Planvermögen

Aufwand leistungsorientierte Pläne: Dienstzeitaufwand (Beitragszahlungen, etc.), Netto Zinsaufwand (Zinsaufwand für Planvermögen) und Neubewertungen => über OCI (Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Differenz Planverzinsung zu tatsächlicher)

 

IAS 23

Fremdkapitalkosten

- Fremdkapitalkosten, die dem Bau, dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswert (nicht-finanzielle Vermögenswerte, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist um ihn in beabsichtigten Zustand zu bringen, bspw. Wiskey) direkt zuordenbar sind.

=> Aktivierungspflicht

Sachlicher Umfang: spezifische Finanzierung (tatsächlich angefallene Kosten), allgemeine Finanzierung (Anwendung Durchschnittszinssatz auf Vermögenswert)

zeitlicher Umfang: Beginn (Ausgaben anfallen, FK-Kosten anfallen und mit Arbeit begonnen wird), Unterbrechnung (vorübergehende Unterbrechung ohne wesentliche Leistung), Ende (Arbeiten im wesentlichen abgeschlossen)

- andere FK-Kosten: Aufwand

IAS 24

Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

- Unternehmen mit Einfluss auf das berichtende Unternehmen (Mutter, etc.)

- Unternehmen, auf die das berichtende Unternehmen Einfluss hat (Töchter, Assoziierte, GEmeinschaftsunternehmen)

- Nahestehende Unternehmen (von selben Parteien Kontrolliert wie eigene)

- Angaben zu Nahestehenden: Beherrschungsverhältnisse (Tochter und Mutter, höchstes Unternehmen), Vergütungen von Mitgliedern in Schlüsselpositionen (Leistungen nach IAS 19, Anteilsbasierte Vergütungen), Angaben zu Transaktionen (Art Beziehung, Betrag der Transaktion, offene Posten, Wertberichtigungen)

- Reduzierte Angaben für Transaktionen mit öffentlicher Hand

IAS 28

Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Massgeblicher Einfluss: i.d.R. bei 20% (weitere Anzeichen: Geschäftsführung oder Aufsicht, Mitwirkung in Geschäftspolitik, wesentliche Geschäftsvorfälle, Austausch von Führungspersonal, etc.)

Joint Venture: Gemeinschaftliche Beherrschung, relevante Entscheidungen werden einstimmig getroffen

Bilanzierung: Einzelabschluss Bewertung nach IAS 227, Equity Methode im Konzernabschluss

Bewertungsschritte:

- Erstbewertung: Erstmalige Bewertung zu Anschaffungskosten, Aufteilung Anschaffungskosten auf FV und Goodwill

 Folgebewertung: Fortschreibung des Gesamtbuchwerts (anteiliger Gewinn, sonstiges Ergebnis, Dividende), Fortführung Goodwill mit Anpassungen, WErtminderungstest

Anforderungen an Abschluss: Stichtag maximal 3 Monate abweichen, einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsregeln

IAS 32

Finanzinstrumente: Darstellung

Definitionen finanzielle Vermögenswerte, Eigenkapitalinstrumente (Residualanspruch), finanzielle Verbindlichkeiten (vertragliche Verpflichung, flüssige Mittel oder finanzielel Vermögenswerte abzugeben)

EK-Instrumente: Keine vertragliche Zahlungsverpflichtung

Zusammengesetzte Instrumente (mit EK- und FK-Komponente wird auseinander genommen), eigene Anteile (Abzug im EK), Zinsen und Dividenden (Ertrag/Aufwand bei FK, direkt EK bei EK), Saldierung (wenn durchsetzbares Recht zur Aufrechnung hat)

IAS 34

Zwischenberichterstattung

Wahlweise vollständige oder verkürzte Darstellung von Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang

Gleiche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Abschluss

Verleichsperioden:

- Bilanz: LJ Stichtag, VJ: 31.12.

- Gesamtergebnisrechnung, EK-Veränderung, Kapitalflussrechnung, Anhang: LJ: 1.1.-30.9., VJ: 1.1.-30.9.

- 3. Bilanz und Gesamtergebnisrechnung notwendig bei rückwirkenden Änderungen, jedoch 3. Bilanz nicht erforderlich wenn Abschluss verkürzt erstellt wird

Anhang:

- wesentliche Ereignisse und Transaktionen

- Standard-Pflichtangaben (Erklärung Übereinstimmung Bilanzierungsrichtlinien, Saison- und Konjunktureinflüsse, ungewhönliche Vorgänge, Änderungen von Schätzungen, Ausgabe/Rückkauf oder Rückzahlung EK- und FK-Instrumente, Dividenden, Bestimmte Segmentsangaben, EReignisse nach dem Stichtag, Veränderungen der Unternehmensstruktur, FV-Angaben für finanzielle Vermögenswerte/Schulden, Investmentsgesellschaften

- Übereinstimmungserklärung mit IAS 34

Fer 12:

explizit erwähnen, dass FER 12, ER, Bilanz, Erläuterung: Verkürzt oder vollständig (Stetigkeit in Darstellung), Vorjahreszeitraum analog, Steuerbetrag richtet sich nach erwartetem Steuersatz für GEsamtjahr. Erläuterungen: üAnderungen in den RL Grundsätzen, Hinweis auf Faktoren die beeinfluss haben, a.o. Ereignisse, Ereignisse nach Stichtag, Aussichten laufendes Geschäftsjahr, Saisonalität erläutern

IAS 36

Wertminderungen von Vermögenswerten

- Identifzierung der möglichen wertgeminderten Vermögenswerte (Wenn Anzeichen bestehen aus diversen Quellen; oder jährlicher Test verlangt bei Immat ohne bestimmte Nutzungsdauer und Goodwill)

- Ermittlung des erzielbaren Betrags (höherer aus FV abzüglich Veräusserungskosten => Bestimmung gemäss IFRS 13; und Nutzungswert => Basis Cashflows bis 5 Jahre mit Fortschreibung ohne Wachstumsrate)

- Ermittlung und Erfassung Wertminderung (über P&L ausser bei Neubewertungsmethode)

- Zuschreibungen (wenn Grund für Wertminderung nicht mehr besteht, Goodwill darf nicht zugeschrieben werden

Zusammensetzung Cashflows: Zufluss aus Nutzung und Verkauf, Abflüsse die notwendig sind um Zuflüsse zu generieren. Nicht berücksichtigen: Zuflüsse andere Vermögenswerte, Finanzierungstätigkeit, Steuern, noch nicht verpflichtend eingegangene Restrukturierungen, Verbesserungen oder Erweiterungen

Abzinsung CF: Zinssatz hat Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen, spezifischen Risiken berücksichtigen

CGU: Vermögenswerte zusammengefasst, kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die CF generieren und weitgehend unabhängig von anderen sind, Goodwill wird zugeordnet, Wertminderung wird zuerst Goodwill und dann anteilig den Vermögenswerten belastet

IAS 37

Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen

Rückstellung: Gegenwärtige Verpflichtung (bereits bestehen, anderer Partei gegenüber) aus einem Ereignis der Vergangenheit (keine realistische Alternative zu entziehen) mit wahrscheinlichem Ressourcenabfluss (more likely than not > 50%) und verlässlich schätzbarer Höhe (selten nicht möglich sein)

=> Ansatz in der Bilanz

Bewertung: Best-Estimate (most likely outcome bei einzelnen Verpflichtungen; expected value bei Vielzahl), Barwert (wenn Effekt wesentlich), Zukünftige Ereignisse (Allgemeine Erwartung reicht nicht aus, nur wenn objektive substanzielle Hinweise vorliegen), Rückforderungen / Erstattungen (nicht saldieren, bilanzieren wenn so gut wie sicher ist, virtually certain)

Besondere Rückstellungen:

- künftige betriegliche Verluste: keine Rückstellung

- drohende Verluste aus belastenden Verträgen: wenn unvermeidbare Kosten sind, Rückstellung

- Restrukturierung: ja wenn: klar definierter Plan, vor Bilanzstichtag mit Umsetzung begonnen und kommuniziert (Betroffene müssen Erwartung haben)

Eventualverbindlichkeit: Mögliche Verpflichtung aus Ereignis in Vergangenheit, hängt von künftigen Ereignissen ab die nicht in Kontrolle Unternehmung sind oder nicht wahrscheinlich oder nicht verlässlich ermittelbar

=> Kein Ansatz, Erläuterung Anhang

Eventualforderungen: Möglicher Vermögenswert aus Ereignis der Vergangenheit, Existenz hängt von künftigen Ereignissen ab, die nicht vollständig unter Kontrolle der UN sind

=> Kein Ansatz, Erläuterung im Anhang

Prüfungshandlungen: Durchsicht VR-Protokolle, Befragung Mangement, Legal Letter, Aufwandskonti, Abstimmung mit Nachweisen, Plausibilisierung Annahmen, Konsultation Spezialist, Abstimmung Spiegel, Haupt- und Nebenbuch, Offenlegung

IAS 38

Immatrielle Vermögenswerte

Beispiele: Software, Patente, Copyrights, Kundenlisten, Markenrechte; andere Standards: Goodwill (IFRS 3), zum Verkauf (IFRS 5), latente Steuern (IAS 12)

Kriterien: Identifizierbarkeit, Vergüfungsmacht beim Unternehmen, Künftiger wirtschaftlicher Nutzen. Ansatzvoraussetzungen: Wahrscheinlichkeit, dass künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufliesst, AHK müssen verlässlich ermittel werden können

Einzelerwerb: Aktivierung zum Anschaffungspreis und direkt zurechenbare Kosten. Nicht aktivierbar: Produkteinführungskosten, Geschäftseröffnungskosten, Administrations- und Overhead-Kosten

Erwerb im Rahmen UN-Zusammenschluss: Aktivierung zum Fair Value

Erwerb öffentliche Zuwendung (IAS 20 FV oder Nominalbetrag), Tausch (Aktivierung FV)

Intern geschaffene Immatrielle Vermögenswerte: Goodwill keine Ansetzung, Rest:

- Forschungsphase ist Aufwand; Entwcklungsphase (technische Realisierbarkeit, Absicht zur Fertigstellung und Verkauf oder Nutzung, Fähigkeit zum Verkauf oder Nutzung, NAchweis Nutzenzufluss, Verfügbarkeit technischer und finanzieller Ressourcen zur Fertigstellung UND Fähigkeit Messung Kosten): Aktivierung

Folgebewertung: Planmässige Abschreibung über Nutzungsdauer (wenn diese bestimmbar ist, Wertminderungstest bei Anzeichen); Keine planmässige Abschreibung bei Immat mit unbestimmter Nutzungsdauer, aber jährliche Impairmenttests; Neubewertungsmodell falls möglich

IAS 39

Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

- Finanzieller Vermögenswert erfolgswirksam zum Fair Value: Zu Handelszwecken gehalten; Erfolgswirksame Erfassung

- Bis zur Endfälligkeit gehalten: feste oder bestimmbare Zahlungsströme, Absicht zum Halten bis Endfälligkeit; keine FV Anpassungen, Impairment über P&L, Amortisierung Zinsertrag über P&L

- Kredite und Forderungen: feste oder bestimmbare Zahlungen, kein aktiver Markt; keine FV Anpassungen, Impairment über P&L, Amortisierung und Zinsertrag über P&L

- Zur Veräusserung verfügbare finanzieller Vermögenswerte: alle anderen Positionen; Zum FV über OCI, Impairment über Gewinn, Zuschreibungen: FK Instrumente in P&L, EK nicht; Bewertung @ Cost (nur EK-Instrumente), keine FV Änderungen, Impariment über P&L, keine Zuschreibungen

Impairment: an jedem Bilanzstichtag auf Anzeichen testen, vorliegen eines objektiven Hinweises, bei EK Instrumenten: beizulegender Zeitwert über längeren Zeitraum (9 Mte) und erheblich (20%)

Klassifizierung finanzielle Schuld: Erfolgswirksam zum Fair Value, fortgeführte Anschaffungskosten

Sicherungsbeziehung: Formale Designation und Dokumentation, Effektivität der Sicherung hochgradig (80-125%) und verlässlich ermittelbar, Transaktion höchstwahrscheinlich, laufende Bewertung

Absicherung des Fair Value über P&L, Absicherung Cash Flow effektiver Teil über OCI, ineffektiver Teil über P&L

IAS 40

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Grundstücke, Gebäude oder Teile davon werden zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung gehalten

Erstmalige Bewertung: Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder Fair Value bei im Bau befindlichen Immobilien

Folgebewertung: Fair Value Modell: Bewertung zu FV, erfolgswirksame Erfassung; AHK: Fortgeführte AHK analog IAS 16

 

IFRS 1

Erstmalige Anwendung der IFRS

Erstanwender wenn: letzter Abschluss keine ausdrückliche ERklärung zur Befolgung IFRS, nur zur internen Nutzung erstellt oder ohne vollständigen Abschluss

Grundsätze: IFRS-Vorschriften sind einzuhalten ab Eröffnungsbilanz des ersten Vergleichsjahres: ausser Befreiungswahlrecht oder Verbote der retrospektiven Anwendung

Befreiungswahlrechte: Unternehmenszusammenschlüsse (Werte nach damaligem Standard übernehmen), Anteilsbasierte Vergütungen, Versicherungsverträge, Leasingverhältnisse, Kumulierte Umrechnungsdifferenzen, assoziierte Unternehmen, Zusammengesetzte Finanzinstrumente, Klassifizierung Finanzinstrumente, FV-Bewertung finanzielle Vermögenswerte und SChulden, Fremdkapitalkosten, etc.

Verbot: Schätzungen, Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte oder Schulden, Sicherungsgeschäfte, nicht beherrschenden Anteilen

Angaben zur erstmaligen Anwendung: Überleitungsrechnungen zu IFRS, IAS 8 nicht anwendbar

Zusätzliche Offenlegungspflichten bei Veröffentlichung eines Zwischenabschlusses neu anch IFRS

IFRS 2

Anteilsbasierte Vergütungen

- Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Echte EK-Instrumente)

- Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (Virtuelle EK-Instrumente)

- Anteilsbasierte Vergütungen mit Erfüllungswahlrecht (anteilsbasierte Vergütungen mit Erfüllungswahlrecht)

- Vergütung an Nicht-Miarbeiter: Bewertung zum Zeitpunkt des Empfangs der Güter/Dienstleistungen, Bemessung zum FV der Güter

- Vergütung an Mitarbeiter: Bewertung zum FV der EK-Instrumente, zum Zeitpunkt der Gewährung

- Ausübungsbedingungen (Vesting conditions):

Dienstbedingungen (bestimmte Dienstzeit)

Leistungsbedingungen: Marktbedingungen (bspw. Steigerung Aktienkurs), Nicht marktbezogene (bspw. Unternehmensgewinn, Marktanteile)

- Nicht Ausübungsbedingungen:

Unternehmen kann wählen ob es Bedingung erfüllt oder nicht, Gegenpartei kann wählen oder beide können nicht wählen (bspw. Inflationsindex)

Bewertung: zum GEwährungszeitpunkt (FV EK Instrumente * erwartete Anzahl), erstmalige Bestimmung des ERdienungszeitraums, Erfassung über den Erdienungszeitraum

Veränderungen sind teilweise zu berücksichtigen (je nach Bedingung) und Art des Instruments

- Virtuelle EK Instrumente: ohne Dienstbedingung: Erfassung sofort zu Fair Value, mit Bedingung: Erfassung über Dienstzeit, erfolgswirksame Erfassung des Neubewertungsbetrags (zu jedem Stichtag)

 

IFRS 3

Unternehmenszusammenschlüsse

Erwerbsmethode:

  1. Identifzierung des Erwerbers: Das Unternehmen, das Zahlungsmittel übertragt, EK-Instrumente, wesentlich grösser, etc.
  2. Bestimmung des Erwerbszeitpunktes: Grundsatz: Zeitpunkt, zu dem der Erwerber die Gegenleistung rechtlich überträgt, zusätzlich: andere Tatsachen und Umstände berücksichtigen (bspw. Vertrag etc.)
  3. Ansatz und Bewertung der identifizierbaren Vermögendwerte, der übernommenen Schuld und nicht beherrschender Anteil: Prinzip: identifizierbare erworbene Vermögenswerte zu FV, Bedingte Schulden (Eventualverbindlichkeiten) ebenfalls anzusetzen
  4. Ansatz und Bewertung des Goodwills: Übertragene Gegenleistungen abzüglich Schulden, verglichen mit Kaufpreis ergibt Goodwill

- Full Goodwill: Bewertung des nicht beherrschenden Anteils  zum Fair Value

- Purchase Methode: Bewertung des nicht beherrschenden Anteils mit dem Anteil am FAir Value der identifzierbaren Vermögenswerten

IFRS 5

Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

  • Zur Veräussterung gehalten:

Definition: Verkauf hochwahrscheinlich, Käufersuche, Erwartung zur Abwicklung innert 12 Monaten

Bewertung: Ermittlung Buchwert zu FV abzüglich Veräusserungskosten, keine planmässige ABschreibungen, Wertminderungen sind zu erfassen

Ausweis: gesondert in Bilanz

  • Aufgegebene Geschäftsbereiche

Definition: gesonderete, wesentlicher Geschäftszweig oder Tätigkeit eines geografischen Raumes, Teil einzelnen formellen Unternehmsplan zur Aufgabe, Tochter die ausschliesslich zur Weiterveräusserung erworben wurde

Bewertung: keine Bewertungsvorschriften, nach einschlägigen REgeln

Ausweis: gewonderter Ausweis eines Betrages in der Gewinn- und Verlustrechnung

  • Zur Veräusserung gehaltene Abgangsgruppen

Definition: langfristige Vermögenswerte, andere Vermögenswerte und SChulden

Bewertung: niedrigerer Wert aus Buchwert der Abgangsgruppe und Fair Value

IFRS 7

Finanzinstrumente: Angaben

Anhangsangabe zu Finanzinstrumenten

- Abschlussbezogene Angaben

-> Standardangaben zu Bilanz und Gesamtergebnisrechnung (Angabe zu Buchwerten und Aufwand und Erträge)

-> Angaben in besonderen Fällen (bei FV Option, Reklassifizierungen, Saldierungen, Sicherheiten, Wertberichtigungen, Hedge Accounting, etc.)

-> Angaben zu Fair Values (Angabe für alle finanziellen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten, IFRS 13)

- Risikobezogene Angaben

-> Qualitative Angaben (Beschreibung Risiken, Methoden zur Bewertung der Risiken, etc. zu Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktrisiken)

-> Quantitative Angaben (Ausfallrisiken: Maximales Ausfallrisiko, Beschreibung von Sicherheiten, Kreditqualität, etc.; Liquiditätsrisiken: Fälligkeitsanalyse, Steuerung der Liquiditätsrisiken, Risikokonzentration; Marktrisiken: Sensitivitätsanalyse, Beschreibung der Methode, Risikokonzentration, etc.)

IFRS 8

Geschäftssegmente

  1. Bestimmung der Segmente (erwirtschaftete ERträge und erzeugte Aufwendungen, Finanzzahlen werden durch Hauptentscheidungsträger regelmässig überwacht, gesonderete Zahlen sind erhältlich)
  2. Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente (Grundsatz 10%-Regel für Erträge, ERgebnis und Vermögenswerte; darf aber auch andere Segmente ausweisen, mindestenzs 75% der Erträge sind Segmenten zuzuweisen)

Segmentangaben: Gewinn- und Verlustrechnung (Gewinn- oder Verlust, ERträge mit Dritten, Zinserträge, ABschreibungen, etc.), Bilanz (Summe Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, etc.), Erläuterungen (Überleitungsrechnung, Bewertungsmethoden)

=> Angaben jeweils abhängig davon, was Management selbst für Steuerung verwendet

Unternehmsweise Angaben zu Erträgen nach Produkten/Dienstleistungen (mit Dritten sind zuzuweisen), geografischen Bereichen (Erträge mit Dritten Inland / Ausland) und Informationen über wesentliche Kunden (Einzelkunden grösser 10%)

IFRS 9

Finanzinstrumente (neu)

Ersetzt IAS 39, drei Phasen: Kategorisierung von Finanzinstrumenten, Werhaltigkeit, Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Klassifizierung: Fortgeführte Anschaffungskosten (Zielsetzung Halten von Vermögenswerten, Zins- und Tilgungszahlungen vorgesehen), Fair Value über OCI (Halten und Verkaufen, nur Zins- und Tilgungskomponente), Fair Value über P&L (alle anderen)

IFRS 10

Konzernabschlüsse

Konsolidierungspflichtig: Mutterunternehmen muss Konzernrechnung erstellen, Ausnahme: Befreiung wenn übergeordneter IFRS-Abschluss, etc., Investmentgesellschaft, PKs

Beherrschungskonzept

  1. Identifzierung der zu konsolidierenden Einheiten
  2. Identifizierung der massgeblichen Tätigkeiten und wie Entscheidungen über diese getroffen werden
  3. Beurteilung ob Investor die Verfügungsgewalt über die massgeblichen Tätigkeiten hat
  4. Untersuchung ob Investor variablen Rücklüssen ausgesetzt ist
  5. Verbindung zwischen Verfügungsgewalt und Rückflüssen

IFRS 11

Gemeinsame Vereinbarungen

Quotenkonsolidierung bei Joint Operation (gemeinschaftliche Führung, REchte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten des Joint Arrangements)

Equity Accounting bei Joint Venture (REchte am Nettovermögen des Joint Arrangements

Joint Venture wenn: separates Vehikel, ohne Recht und Pflicht an Vermögenswerten, auch kein Anspruch auf sämtliche wirtschaftliche Vorteile aus Vermögenswerten

IFRS 13

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Grundprinzip zur Fair Value Bewertung: Exit Price: Der Fair Value ist der Preis, den man erhalten würde für den Verkauf eines Vermögenswertes oder den man bezahlen müsste zur Übertragung einer Schuld in einer normalen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag.

Level 1: notierte Preise in aktiven Märkten

Level 2: direkt oder indirekt beobachtbare Parameter

Level 3: nicht beobachtbare Parameter

Level 2 und 3 mittels Bewertungsverfahren (Marktpreisverfahren, Ertragsorientierte Verfahren, Kostenorientierte Verfahren

Anhangsangaben zu den 3 Levels, weitergehende Offenlegungspflichten bei Level 3

FER 27 - Derivate

Finanzinstrument, Wert vorrangig vom Preis Basiswert beeinflusst wird, Verlgeich zum direkten Kauf geringe Anschaffungskosten, erst in Zukunft beglichen

In Bilanz erfassen, wenn Definition Aktivum oder Verbindlichkeit erfüllt

Feste Termingeschäfte, Forwards zum aktuellen Wert, bezahlte Prämie ist zu aktivieren

Derivate zu Absicherungszwecken: aktueller Wert oder gleich wie Grundgeschäft, ohne Absicherungszweck nur zu aktuellem Wert möglich

Anhang: Zinssätze, Devisen, EK-Instrumente, übrige Basiswerte

FER Rahmenkonzept

tatsächliche Verhältnisse entsprechendes Bild Vermögens-, Finanz und Ertragslage

Grundlage für alle Normen, FER gehen RK vor

Inhalt: Zielsetzung JR, Gliederung GB, erstmalige Anwendung, Gurndlagen JR, Definition von Aktiven und Passiven, Erträgen, Aufwendungen, Bewertungskonzepte, Qualitative Anforderungen, Jahresbericht

Einhaltung Kern-FER oder gesamtes FER

Fortführungsfähigkeit auf 12 Monate wird ausgegangen

Wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over Form), zeitliche Abgrenzung, Sachliche Abgrenzung, Vorsichtsprinzip (weniger Stark als OR), Bruttoprinzip

Jahresbericht: verantwortliches Organ, Umfeld, GEschäftsjahr, Ausblick => Kein Prüfgegenstand

FER 13

Leasing: Finanzierung oder Operatives Leasing

Kriterien Finance: Barwerte der LEasingraten und Restzahlun entspricht Marktwert, Leasingdauer weicht nicht wesentlich von Nutzungsdauer ab, Eigentum am Ende, REstzahlung liegt unter Marktwert

Ansatz in Bilanz: Finanzleasing (aktiviertes Leasinggut und Verbindlichkeit)

Ausweis: Bilanz und Anhang, operatives Leasing im Anhang wenn nicht innert einem Jahr gekündet werden kann, Totalbetrag der künftigen Leasingrate und Fälligkeitesstruktur

Gewinn/Verlust aus Sale & Leaseback:  Gewinn abgrenzen und über Laufzeit, Verlust sofort ER