Immobilienwirtschaft

Bauprojektmanagement

Bauprojektmanagement


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Cartes-fiches 55
Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Autres
Crée / Actualisé 17.01.2015 / 16.01.2020
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Für ein unbebautes Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes erfolgt eine Grundstücksanalyse . Dabei stellen Sie fest, dass sich die Eintragungen des Liegenschaftskatasters und des Grundbuches unterscheiden.

  1. Beschreiben Sie, worin sich die Inhalte
    • des Liegenschaftskatasters und
    • des Grundbuches grundsätzlich unterscheiden .
  2. Geben Sie jeweils vier Inhalte an, die in dem jeweiligen Verzeichnis verbindlich sind und deshalb den öffentlichen Glauben genießen.

1.

Liegenschaftskataster :

Das Liegenschaftskataster enthält Angaben über die tatsächlichen Eigenschaften eines Grundstückes ; es ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke; die Darstellung erfolgt in einem  beschreibenden Teil (Liegenschaftskatasterbuch) und einem darstellenden Teil (Flurkarten) .

Grundbuch:

Enthält  Angaben  über  die  rechtlichen   Eigenschaften  eines  Grundstückes  wie Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen sowie Grundpfandrechte.

2.

Liegenschaftskataster :

Es werden die geometrische Lage, die baulichen Anlagen sowie die Art und Nutzung beschrieben.

Z. B.:

  • Grundstücksgröße , z. B. Angabe in Hektar, Ar, Quadratmeter
  • Flurstücksbezeichnung , z. B. Gemarkung, Flur 7, Flurstück 234
  • Wirtschaftsart , z. B. Gebäude- und Freifläche
  • Lage Grenzzeichen
  • geometrische Form

Grundbuch, z. B.:

  • Deckblatt
  • Bestandsverzeichnis
  • Eigentümer (Name)
  • Eigentumsverhältnisse
  • Lasten und Beschränkungen (z. B. Dienstbarkeiten , Reallasten)
  • Grundpfandrechte (z. B. Hypotheken, Grundschulden , Rentenschulden)

 

Der von Ihrer Gesellschaft nach VOB/B beauftragte Generalunternehmer teilt Ihnen mit, dass das in Auftrag gegebene Wohnungsbauprojekt fertiggestellt ist. Die Wohnungen wurden umgehend bezogen. Die Schlussrechnung wurde bezahlt. Nach mehreren Monaten erfolgen Klagen über bauliche Mängel. Sie fordern den Generalunternehmer auf, die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Der Generalunternehmer weist darauf hin, dass die Abnahme nach VOB/B bereits erfolgt sei und die Mängel nachzuweisen seien .

  1. Benennen Sie drei rechtliche Folgen der Abnahme nach VOB .
  2. Erläutern Sie, ob in dem vorliegenden Fall eine Abnahme erfolgt ist.
  3. Erklären Sie zwei weitere Abnahmearten nach VOB .

1. Rechtliche Folgen der Abnahme nach VOB sind z. B.:

  • Gefahren- und Lastenübergang
  • Umkehr der Beweislast
  • Fälligkeit der Schlussrechnung Beginn der Gewährleistungsfrist
  • Vertragsstrafen  müssen mit der Abnahme geltend gemacht werden , da sie sonst verwirkt sind.
  • kein Nachbesserungsanspruch für vor der Abnahme bekannte Mängel

 

   2. Es liegt eine erklärte Abnahme vor. Die Abnahme erfolgt entweder ausdrücklich oder durch konkludentes       Handeln, z. B. durch vorbehaltlose lngebrauchnahme , indem der Bauherr durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass er das Werk im Wesentlichen als erbracht ansieht. Durch die rügelose Benutzung des Werkes durch die Gesellschaft ist dies der Fall.

       3. Z. B.: Eine Abnahme kann auch erfolgen

  • als förmliche Abnahme :

Auf Verlangen des Bauherrn oder des Bauunternehmers erfolgt eine Abnahme . Es erfolgt eine gemeinsame Inaugenscheinnahme der abzunehmenden Bauleistung mit Feststellung und Protokollierung eventueller Mängel. Grundsätzlich ist die Anwesenheit beider Vertragspartner beim Termin notwendig . Die förmliche Abnahme kann auch ohne Anwesenheit des Auftragnehmers erfolgen, wenn der Termin verweigert war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu eingeladen hatte.

  1. Die  Abnahme   sollte   innerhalb   von  zwölf  Werktagen   nach  Fertigstellung stattfinden .
  2. Die Abnahme ist grundsätzlich Sache des Bauherrn bzw. des Auftraggebers .
  3. Der objektüberwachende Architekt kann die Abnahme nur vornehmen , wenn er vom Bauherrn bevollmächtigt worden ist.

Was sind Verdingungsunterlagen?

Die Vergabeunterlagen bestehen im Wesentlichen aus einem Anschreiben bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter und den Vertragsunterlagen. In dem Anschreiben werden die Bieter über den Ablauf und die wesentlichen Bedingungen des Vergabeverfahrens informiert, es ist die vergaberechtliche Komponente. Die Vertragsunterlagen konkretisieren hingegen die anzubietende Leistung inhaltlich. Die vertragliche Komponente beinhaltet die Leistungsbeschreibung sowie ggf. allgemeinen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Bestandteile des Bauvertrages und damit auch Grundlage eines Angebots bestehen aus:

1. der Leistungsbeschreibung

2. Anschreiben

3. den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB entspr. VOB/B)

4. den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), die die AVB hinsichtlich spezieller Belange des Ausschreibenden ergänzen

5. evtl. zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), mit objektspezifischen Ergänzungen zu den AVB

6. den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV entspr. VOB/C)

7. evtl. Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV) in Ergänzung zu den ATV.

Hinzu kommen je nach Objekt noch Zeichnungen, Gutachten, Berechnungen und sonstige sachdienliche Unterlagen. Zusammen mit den Angebotspreisen des Auftragnehmers und dem Auftragsschreiben des Auftraggebers bilden diese Verdingungsunterlagen den Bauvertrag.

Welche Vergütungsvereinbarungen beschreibt die VOB?

 

§ 4 VOB/A

 

Vertragsarten = Vergütungsarten

 

A. Einheitspreisvertrag

 

B. Stundenlohnvertrag

 

C. Pauschalpreisvertrag

Was versteht die VOB unter Bauleistungen?

§1 VOB/A Bauleistungen

Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.

Welche Grundsätze an die Vergabe von Bauleistungen fordert die VOB ein?

§2 VOB/A Grundsätze

  1. ……… Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen.
  2. Förderung des Wettbewerbs.
  3. Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkung und unlauteren Verhaltensweisen
  4. Diskriminierungsverbot
  5. Förderung ganzjähriger Bautätigkeit.

Ab welchem Schwellenwert muss europaweit ausgeschrieben werden?

 

ab 5.186.000 Euro

Erschließungsbeitragsrechnung

Erschließungsaufwand = Gesamtkosten - 10% Gemeinde – anteilige Kosten

Erschließungsbeitrag = Qm x Faktor

Verteilerschlüssel = Erschließungsaufwand : Summe Erschließungsbeitrag =

Euro pro QM Betreffendes Grundstück x Faktor =

Summe x Euro pro Qm = Ergebnis Erschließungsbeitrag

Welche Vergabearten gibt es laut VOB?

  • öffentliche Ausschreibung
  • beschränkte Ausschreibung ohne öffentliche Teilnahme
  • Beschränkte Ausschreibung nach öffentlicher Teilnahme
  • Freihändige Vergabe ohne öffentliche Teilnahme
  • Freihändige Vergabe nach öffentlicher Teilnahme

Als Bauherr eines Einkaufszentrums wollen Sie zu Ihrer Entlastung einen Projektsteuerer beauftragen. Der Projektsteuerer übernimmt bestimmte Aufgaben des Projektmanagements Die rechtliche Beziehung zwischen dem Bauherrn und den Planern bzw. den ausführenden Unternehmen wird hierbei nicht aufgehoben.

 

  1. Definieren Sie den Begriff Projektsteuerung.
  2. Stellen Sie acht Leistungen dar, die ein Projektsteuerer übernehmen kann.
  3. Führen Sie zwei Möglichkeiten auf, wie die Projektsteuerung vergütet werden kann.

1. Z. B.:

Projektsteuerung ist die neutrale und unabhängige Wahrnehmung delegierbarer Bauherrenfunktionen (in organisatorischer, rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht), soweit sie zur zielorientierten Abwicklung des Projektes erforderlich sind.

 

2. Leistungen, die ein Projektsteuerer übernehmen kann, sind z. B.:

  • Klärung der Aufgabenstellung
  • Mitwirkung an der Definition der Projektziele
  • Mitwirkung an der Auswahl der Planer und sonstiger Projektbeteiligter
  • Aufstellung und Überwachung von Organisationsplänen
  • Aufstellung und Überwachung von Zeit- und Terminplänen
  • Aufstellung und Überwachung der Kostenpläne
  • Aufstellung und Überwachung von Zahlungsplänen
  • Aufstellung und Überwachung von Qualitäten
  • Fortschreibung Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten
  • regelmäßige Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung
  • Herbeiführung von Entscheidungen des Auftraggebers
  • Koordinierung und Kontrolle der Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungs verfahren

 

3. Das Honorar für die Projektsteuerung ist frei vereinbar  z. B. als:

  • Stundensatzvergütung entsprechend Aufwand
  • Pauschalhonorar
  • Prozentsatz (Bemessungsgrundlage analog der HOAI: relativer Anteil an den Herstellungskosten)

Ihr Unternehmen errichtet größere Einkaufszentren in Deutschland . Bei der Planung sind die Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage können z. B. kommunale Rahmenbedingungen für ein attraktives Investitionsklima geschaffen werden .

  1. Stellen Sie den hierarchischen Aufbau der Raumordnung in einem Schaubild dar.
  2. Beschreiben Sie drei Grundsätze der Raumordnung.

1. Europaebene - Bundesebene - Landesebene - regionale Ebene - kommunale Ebene

Z. B.:

Europaebene – Europäisches Raumordnungskonzept

Bund (ROG) – Raumordnungsgrundsätze

Land (Landesplanungsgesetz) –  Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm)

Regionen – Regionalplanung (Regionalpläne)

Kommunen (BauGB) – Kommunale Planung (F-Plan und B-Plan)

 

2. gemäß § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) z.B.:

 

  • Entwicklung einer ausgewogenen Siedlungs- und Freiraumstruktur
  • Erhaltung der dezentralen Siedlungsstruktur mit ihrer Vielzahl leistungsfähiger Zentren und Stadtregionen
  • Vorrang der Wiedernutzung brachgefallener Flächen vor Inanspruchnahme von Freiflächen
  • Schaffung von langfristig wettbewerbsfähigen und räumlich ausgewogenen Wirtschaftsstrukturen

Sie beabsichtigen die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit familiengerechten Wohnungen, für das Sie ein geeignetes Grundstück suchen.

Beschreiben Sie sechs Standortfaktoren, die für Ihre Beurteilung relevant sind.

 

  • Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr/gute Erreichbarkeit von Kindergärten, Schulen und Zentren
  • verkehrliche Erschließung und ruhender Verkehr
  • Freizeitwert (mit besonderer Blickrichtung auf Spielplätze, Sportanlagen und Jugendfreizeiteinrichtungen)
  • angenehmes Wohnumfeld (verkehrsberuhigte Straßen, Nähe zu Naherholungsbereichen, geringe  Lärmimissionen)
  • Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfes
  • Verkehrsaufkommen am Mikrostandort (Gefährdungspotenzial für Kinder)
  • demografische Zusammensetzung und Entwicklung der Wohnbevölkerung
  • sozioökonomische Zusammensetzung der Wohnbevölkerung des Stadtteiles
  • Erschwinglichkeit von Mieten und Immobilienpreisen für Familien mit Kindern

 

Erläutern Sie vier Problemfelder, mit denen Sie als Projektmanager bei größeren Bauvorhaben konfrontiert werden können.

  • Zunehmende Komplexität :

Viele Akteure auf der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite führen zu Schnittstellenproblemen, Informations- und Kommunikationsproblemen und Koordinationsmängeln.

  • Kostendruck:

Der harte Wettbewerb auf dem Markt führt auf der Anbieterseite zu geringen Gewinnmargen. Baufirmen versuchen mit allen Mitteln, Lücken oder Ungenauigkeiten im Bauvertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung für Nachträge auszunutzen, um ihren Gewinn zu steigern. Nachtragsorientierte Angebote.

  • Termindruck:

Für Bauherren ist eine kurze Planungs- und Bauzeit von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Da sie sich direkt auf die zu erzielende Rendite auswirken, führen unrealistische Terminvorgaben der Bauherren oft zu einer Überforderung der planenden und ausführenden Unternehmen. Folge ist, dass Baufirmen versuchen, im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten aus dem engen Terminkorsett herauszukommen, z. B. durch Behinderungsanzeigen oder bei Änderungswünschen des Bauherren.

  • Qualitätsprobleme:

Der enge Kosten- und Terminrahmen hat häufig ein Qualitätsdefizit zur Folge. Grund kann auch eine ungenaue Beschreibung des Bausolls durch den Auftraggeber sein, sodass Meinungsverschiedenheiten über die geschuldete Qualität zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer(n) zum Streit führen.

  • Rechtliche Komplexität:

Der Abbau von staatlicher Kontrolle im Bausektor führt zu einer Verlagerung der Verantwortlichkeiten auf den Bauherren und dessen Erfüllungsgehilfen. Der Projektmanager muss die Einhaltung der öffentlichen und privaten Rechtsvorschriften kennen und überwachen. Darüber hinaus steigt die Anzahl und die Sensibilität der Betroffenen im Baugeschehen (Behörden, Nachbarn, Nutzer, Bürgerinitiativen), sodass Rechtsstreitigkeiten zunehmen.

 

Ihr Unternehmen plant die energetische Modernisierung einer Reihe von frei finanzierten Mehrfamilienhäusern für einen Investor.

Dem Projekt liegen folgende Daten zugrunde:

  • 16 Mehrfamilienhäuser mit je sechs Wohnungen
  • Die durchschnittliche Wohnungsgröße beträgt 72 m²

Die Modernisierungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Einbau neuer Fenster, Kosten pro Wohnung 2.800 €
  • Einbau einer Pelletheizung mit Lagerraum, Kosten pro Haus 22.000 €
  • Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems, Kosten pro Haus 53.000 €
  • Einbau einer zentralen Lüftungsanlage, Kosten pro m² Wohnfläche 35 €
  • Für die Energieberatung und die Bauleitung sind Kosten von 53.000 € anzusetzen.

Bisher wurden die Wohnungen für 3,60 €/m² und Monat vermietet, nach der Modernisierung sollen im Schnitt 4,85 €/m2 und Monat erzielt werden.

Die Maßnahmen werden aus Eigenkapital des Investors finanziert. Steuerliche Aspekte bleiben unberücksichtigt.

Nach Klärung der auszuführenden Maßnahmen durch einen Energieberater erha lten Sie als Ver antwortlicher für das Kostenmanagement die Aufgabe, die Kosten zusammenzufassen.

Ermitteln Sie rechnerisch nachvollziehbar:

  1. die Gesamtkosten
  2. die Rendite des Investors aus dieser Maßnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a)

Anzahl Wohnungen:

16 Häuser mit je 6 Wohnungen= 96 Wohnungen

Wohnfläche:

16 Häuser mit je 6 Wohnungen a 72 m²= 6.912 m²

Kosten der Modernisierung:

                                 Fenstertausch 268.800,00 € (2.800 € · 96 Wohnungen)

                                   Pelletheizung 352.000,00 € (22.000 € · 16 MFH)

       Wärmedämmverbundsystem 848.000,00 € (53.000 € · 16 MFH)

                            Lüftungsanlage 241.920,00 € (35 € · 6.912 m²)

Energieberatung und Bauleitung 53.000,00 € 

              Kosten Modernisierung 1.763.720,00 €

b)

Miete/Monat bisher 24.883,20 € (3,60 €/ m² · 6.912 m²)

Miete/anno bisher 298.598,40 € (24.833,20 € · 12 Monate)

Miete/Monat neu 33.523,20 € (4,85 €/ m² · 6.912 m²)

Miete/anno neu 402.278,40 € (33.523,20 € · 12 Monate)

 

Differenz  bisher/neu/anno 103.680,00 €

 

 

Rendite, z. B. über Dreisatz :

X   =    103.680/1.763.720 x 100

Rendite: 5,88 %   

 

 

Für die Finanzierung eines Mehrfamilienhauses wird der Einsatz einer Lebensversicherung vorgeschlagen. Man unterscheidet die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung.

  1. Beschreiben Sie den Unterschied zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Kapital- lebensversicherung.
  2. Nennen Sie zwei Motive, die für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung von Bedeutung sind.
  3. Beschreiben Sie den Einsatz einer Kapitallebensversicherung bei einer Objektfinanzierung.
  4. Beschreiben Sie zwei Aspekte, die den Einsatz einer Kapitallebensversicherung sinnvoll machen.

  1. Z. B.: Die Risikolebensversicherung deckt nur das biologische Risiko ab; eine Kapitalbildung findet nicht statt. Deshalb ist die Prämie deutlich niedriger.

 

2. Z. B.:

  • Absicherung des biologischen Risikos
  • Kapitalanlage
  • Altersvorsorge

 

3. Z. B.: Das Finanzierungsmodell wird als „Tilgungsaussetzung gegen Kapitallebensversicherung" bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Annuitätendarlehen wird für das aufgenommene Darlehen nur der Darlehenszins an den Gläubiger gezahlt. Die Zahlung der Prämie einer Kapitallebensversicherung ersetzt die laufende Tilgung. Mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. dem Ablauf der Vertragslaufzeit kommt die Lebensversicherung zur Auszahlung und tilgt das Darlehen in einer Summe. Eventuelle Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer bzw. der Begünstigte.

4. Z. B.:

  • Die Prämie ist niedrig, wenn der Versicherungsnehmer jung ist und keine Vorerkrankungen hat.
  • Die Darlehenszinsen sind steuerlich geltend zu machen.
  • Absicherung der Finanzierung

Ein Investor ist Eigentümer eines Grundstückes im Innenstadtbereich, das er bebauen möchte. Er möchte Sie als Projektentwickler mit der schlüsselfertigen Durchführung des Projektes beauf tragen.

Das innerstädtisch gelegene Grundstück umfasst 370 m². Der mit einer Projektskizze beauftragte Architekt hat ein Gebäude mit folgenden Merkmalen skizziert:

  1. Das Gebäude soll drei Vollgeschosse umfassen mit jeweils 200 m² Geschossfläche, darüber ein traufenständiges Satteldach, das einen nicht für Aufenthaltsräume geeigneten Dachraum mit 100 m² umschließt, und ein Kellergeschoss.
  2. Die Geschosshöhen sollen in Anlehnung an die gründerzeitlichen Prachtbauten jeweils 4 m betragen.
  3. Die Fassade ist gegenüber der Straßenbegrenzungslinie aus gestalterischen Gründen um 2 m zurückgesetzt.
  4. Zur seitlichen Nachbargrenze soll ebenfalls ein Abstand von 2 m eingehalten werden.
  5. Alle Geschosse sollen ausschließlich der Wohnnutzung dienen. Der B-Plan trifft unter anderem folgende Festsetzungen:
  1. MK-Gebiet
  2. GRZ 0,6; GFZ 1,8; drei Vollgeschosse sind zulässig, das Grundstück liegt insgesamt im Bauland.
  3. Auf der Straßenbegrenzungslinie ist eine Baulinie festgesetzt.
  4. Es ist eine geschlossene Bauweise festgesetzt.
  5. Die Traufhöhe zur Straße ist zwingend mit 9 m über dem Geländeniveau (Gehweg) festgesetzt.
  6. Bezüglich der Zulässigkeit von Wohnungen trifft der B-Plan keine Aussagen, die über die Vorschriften der BauNVO hinausgehen.

Beurteilen Sie die planungsrechtliche Zulässigkeit der einzelnen Merkmale des Vorhabens

  • Aufgrund der festgesetzten GRZ mit 0,6 ist maximal eine Grundfläche von 370 m · 0,6 m = 222 m² überbaubar, die mit den geplanten 200 m² Grundfläche eingehalten wird.
  • Die GFZ von 1,8 lässt eine Geschossfläche von 370 m² · 1,8 = 666 m² zu. Die Summe der Flächen der anzurechnenden Vollgeschosse ergibt 3 Geschosse · 200 m² = 600 m² .
  • Da nur die Vollgeschosse in den landesrechtlichen Definitionen anzurechnen sind (§ 20 BauNVO). ist die GFZ nicht überschritten. Sowohl drei Vollgeschosse, der Dachraum als auch das Kellergeschoss wären zulässig.
  • Die Baulinie erfordert den Anbau an diese Linie, das Zurückweichen um 2 m ist nicht gering fügig und damit unzulässig.
  • Die geschlossene Bauweise erfordert den Anbau an die Nachbargrenze, der Abstand ist unzulässig.
  • Mit der Geschosshöhe von jeweils 4 m wird die festgesetzte Traufhöhe von 9 m mit 3 m überschritten.
  • Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (§ 7 BauNVO). Ein Gebäude ausschließlich mit Wohnnutzung ist nicht zulässig.

Für ein von Ihnen betreutes größeres Bauvorhaben wollen Sie die Netzplantechnik als Planungs instrument einsetzen.

Nennen Sie acht Vorteile des Einsatzes der Netzplantechnik.

  • Materiallieferung „Just in time"
  • genaue Ermittlung des Fertigstellungstermins
  • fristgerechter Einsatz von Handwerkern
  • einfachere Planung bei Änderungen
  • Auswirkungen von Zeitverschiebungen auf andere Gewerke lassen sich einfach erkennen.
  • Zu jedem Zeitpunkt ist eine Übersicht über Stand und Ablauf des Projektes möglich.
  • Schaffung von Transparenz/Überblick durch gründliche Projektvorbereitung
  • Erkennen von kritischen Gewerken (bei denen keine Pufferzeiten vorhanden sind)
  • Planung von Events (Spatenstich/Richtfest)
  • bessere Kapitaldisposition möglich
  • Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen kann termingerecht geplant werden.
  • bessere Teamarbeit möglich

Durch die demografische Entwicklung und den wirtschaftlichen Strukturwandel sind Städte von Auswirkungen in Form von leer stehenden Gebäuden und Brachflächen betroffen.

Das Besondere Städtebaurecht regelt unter anderem den Stadtumbau, der durch entsprechende Maßnahmen dem Funktionsverlust entgegenwirken soll.

Beschreiben Sie sieben Merkmale bzw. Verfahrensschritte von Stadtumbaumaßnahmen und wei sen Sie in diesem Zusammenhang auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit anderen Satzun gen hin.

Es wird ein Untersuchungsgebiet benannt, für das eine Stadtumbaumaßnahme infrage kommt.

  • vergleichbar mit Sanierungs-, Erhaltungs- und Entwicklungssatzung Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
  • Die Gemeinden haben durch Satzung ein Stadtumbaugebiet zu benennen.vergleichbar mit Sanierungs-, Erhaltungs- und Entwicklungssatzung
  • Während des gesamten Verfahrensablaufes sind städtebauliche und soziale Belange abzuwägen. Die Stadtumbaumaßnahme steht immer in Zusammenhang mit dem Programm „Soziale Stadt".deutlicher Unterschied zu allen anderen Satzungen, die nur auf die Wiederherstellung (Sanierung), die Bewahrung (Erhaltung) oder die Weiterentwicklung (Entwicklung) der städtebaulichen Ziele abzielen und nur an das öffentliche Interesse gebunden sind
  • Aufstellung eines Sozialplanes nach Erforderlichkeit
  • Es werden Stadtumbauverträge mit den Hauptbetroffenen abgeschlossen. Das Vorgehen ist somit konsensual. Gegen den Willen der Beteiligten kann demzufolge kein Rückbau von Gebäuden erfolgen.deutlicher Unterschied zu allen anderen Satzungen , bei denen ein Konsens nicht erforderlich ist
  • Erlass von einer oder mehreren Stadtumbausatzungen nach Erforderlichkeit und nach dem Inhalt der jeweiligen Stadtumbauverträge. Unterschied zu anderen Satzungen, die nur eine Satzung für das betroffene Gebiet beschließen
  • In der Stadtumbausatzung sind auch wohnungswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Belange der betroffenen Grundstückseigentümer zu berücksichtigen.deutlicher Unterschied zu allen anderen Satzungen, bei denen nur das öffentliche lnteresse und städtebauliche Ziele eine Rolle spielen
  • Im Bereich einer Stadtumbausatzung gilt eine Veränderungssperre. Vorhaben und Maßnahmen oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen werden einer besonderen Genehmigungspflicht unterstellt.gleiche Wirkung wie der Sanierungsvermerk bei der Sanierungssatzung
  • Veränderungen müssen genehmigt werden, wenn die Veränderungen in Einklang mit Stadtumbausatzung und dem jeweiligen Stadtumbauvertrag stehen. Identische Rechtsfolge wie bei der Sanierungssatzung

 

 

Bauprojekte bergen vielfältige Risiken und haben in den letzten Jhren zu zahlreichen Projekteinstellungen und damit verbundenen erheblichen finaziellen Ausfällen geführt. Aus diesem Grund ist das Risikomanagement ein wichtiger Bestandteil des strategischen Facilitymanagements.

a) Beschreiben Sie unter Nennung von jederei Beispielen, was man im Rahmen des Risikomanagements jeweils unter dem

  • Grundstücksrisiko
  • Finanzierungsrisiko
  • Vermarktungsrisiko

versteht.

b) Nennen Sie in diesem Zusammenhang jeweils zwei Möglichkeiten, wie die am Prozess Beteiligten sich gegen die drei oben genannten Risikogruppen absichern können.

a) Grundstücksrisiko:

  • Risiko der Nichteignung wegen Lagemerkmalen und Umfeld
  • Schaffung des Baurechts ist nicht gesichert
  • Baugrundrisiko
  • Altlastenrisiko (Konterminierung)

Finanzierungsrisiko

  • das Risiko der nicht abgedeckten Baukostensteigerungen oder zeitlichen Liquiditätsplanung
  • negative Zinsentwicklung bis zum Zeitpunkt der Kreditverträge
  • drohende Verschlechterung der Bonität

Vermarktungsrisiko

  • Nachfrageanalyse fehlerhaft
  • Preiskalkulation fehlerhaft
  • Verschlechterung der Atraktivität durch Umweltfaktoren wie dern Bau einer Autobahn

b) Grundstücksrisiko

  • Standortprüfung hinsichtlich Lage, Umfeld und Nutzung
  • baurechtliche Prüfung
  • Bodenanalyse bezöglich Tragfähigkeit und Konterminierung

Finanzierungsrisiko

  • ausreichender Einsatz von EK
  • Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten(z.B. Forwarddarlehen)
  • Vertragserfüllungs- bzw Zahlungsbürgschaften

Vermarktungsrisiko

  • der Zielgruppe ensprechende Produktgestaltung
  • marktgerechte Verkaufspreise
  • hoher Verkaufs- bzw Vermietungsstand

a) Erläutern Sie die drei Arbeitsschritte, die in der Definitionsphase eines Projektes auszuführen sind.

b) Teil der Definitionsphase ist die Festlegung der Meilensteine des Projektes. Erläutern Sie Begriff und Zweck von Meilensteinen.

a)

1.

Definition des Projektziels (Was will ich errreichen?)

Am Anfang der Definitionsphase steht das eindeutige und vollständige Definieren des

Projektziels. Dies erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber.

Bei der Definition des Projektziels ist die Orientierung an den SMART-Kriterien sinnvoll :

spezifisch / konkret: Sind die Ziele klar beschrieben und nachvollziehbar?

M messbar: Kann ich messen, ob das Ziel erreicht wurde?

A attraktiv / ausführbar / akzeptabel: Wirkt die Zielsetzung motivierend? Übertrifft der erzielbare Nutzen den erforderlichen Aufwand?

R realistisch: Ist das Ziel unter Berücksichtigung des momentanen Wissensstands (Ressourcen, Risiken etc.) erreichbar?

T terminiert/termingerecht : Hat das Projekt einen eindeutigen Zeitrahmen?

2.

Aufbau der Projektorganisation

Der Projektleiter und mitwirkende Projektgremien (Lenkungsausschuss, Projektkernteam) werden ernannt. Die Umgang mit der Weisungsbefugnis (fachlich / disziplinarisch) bezüglich der Projektmitarbeiter zwischen Projektleiter und den Fachbereichsleiter ist geklärt.

3.

Projektantrag

Am Ende der Definitionsphase steht der Projektantrag, in dem alle relevanten

Angaben aufgelistet sind. Mit Unterzeichnung des Antrags durch die Auftraggeber ist

die Definitionsphase abgeschlossen.

Nun beginnt die konkrete Planung des Projekts.

Nennen Sie 7 Maßnahmen der Gemeinde zur positiven Beeinflussung des Investitionsklimas.

  • Vergünstigter Verkauf von Bauland
  • Übernahme der Erschließungskosten
  • Öffentliche Mittel bereitstellen zur Ünterstützung von Gewerbegebieten
  • vermeidung baurechtlicher Hürden
  • Vorhaben- und Erschließungspläne unterstützen
  • Begründung von Erbbaurechten
  • Erlass der Gewerbesteuer bei Neuansiedlung

Sie sind Mitarbeiter eines Wohnungsbauunternehmens, das zukünftig zwei größere Objekte
im gewerblichen Bereich (Projekt A) und im Betreuten Wohnen (Projekt B) durchführen wird. Im Rahmen dieser Tätigkeiten wird von einem externen Berater für Ihr Unternehmen eine reine Projektorganisation vorgeschlagen.
a)   Deinieren Sie die reine Projektorganisation.
b)    Stellen Sie diese Organisationsform in einem Schaubild dar.
c)    Beschreiben Sie je drei Vor- und drei Nachteile der reinen Projektorganisation

a)Die reine Projektorganisation hat neben den Fachabteilungen für jedes Projekt eine
neue, eigenständige Projektabteilung. Es handelt sich dabei um eine Linienstruktur.
c)
Vorteile sind z. B.:
    maximale personelle Ressourcenzuweisung für die Projekte
    Einheitlichkeit   der   Leitung:   Anordnungs-   und   Kommunikationswege   sind
        eindeutig definiert.
    Klarheit und Übersichtlichkeit der Organisationsstruktur
    eindeutige Zuständigkeiten für das Projekt
    Bündelung von Fachkompetenzen
    Efizienz bei vertikalem, autoritärem Führungsstil
    optimal in aggressiven Marktsituationen
Nachteile sind z. B.:
    Der  diesem  Modell  typische  autoritäre  Führungsstil   demotiviert  manche Mitarbeiter.
    Potenzielle Überlastung der obersten Leitungsinstanz: Alle Informationskanäle enden dort und alle Entscheidungen sind dort zu treffen.
    Große Anforderungen an die Führungsfähigkeiten der obersten Leitungsspitze. Schwache Leitungspersönlichkeiten führen zu schwachen Leistungen des gesamten Systems.
    Gefahr der Bürokratisierung, Mitarbeiterferne und „Versteinerung“
    kostenintensiv einzurichten
    Reintegrationsprobleme von Mitarbeitern nach Projektende

 

Bei der Organisation eines neuen Projektes ist ein reibungsloser Bauablauf zu sichern. In
diesem Zusammenhang ist das Bautagebuch bekannt.
a)    Erläutern Sie den Zweck des Bautagebuches. Geben Sie zudem an, wer für die Führung dieses Dokumentes verantwortlich ist.
b)    Benennen Sie fünf Inhalte eines Bautagebuches

a)    Z. B.:
Das Bautagebuch dient der Dokumentation des Entstehungsprozesses eines Bauwerkes. Es ist bei der Ursachenforschung für entstandene Baumängel hilfreich und dient im Streitfall der Beweissicherung des eigenen Standpunktes. Der für die Realisierung des Bauwerkes verantwortliche Architekt/Bauleiter ist im Sinne der HOAI, Phase 8, zur täglichen Führung des Bautagebuches verplichtet. Das Bautagebuch sollte auch von allen anderen am Bau Beteiligten (Bauherr, Handwerker) regelmäßig eingesehen und gegengezeichnet werden (optimal wöchentlich oder zu jeder Baustellen- besprechung).
b)    Inhalte eines Bautagebuches sind z. B.:
    genaue Objektbezeichnung
    Datum des Eintrages
    erreichter Baufortschritt
    notwendige Planungsänderungen/Tekturen
    Dokumentation von Beratungsergebnissen und Festlegungen
    am Bauprozess beteiligte Gewerke
    Anzahl der Mitarbeiter vor Ort
    eingesetzte Technik (Baumaschinen, Krane)
    aktuelle Witterungsverhältnisse
    Dokumentation von Baustellenunfällen (SiGeKo)

Aufgrund der prekären Haushaltslage der Kommunen werden zunehmend öffentliche Projekte privat inanziert und gegebenenfalls auch betrieben. Public Private Partnership (PPP) stellt ein Betätigungsfeld für Projektentwickler dar.
a)    Nennen Sie drei Anwendungsbereiche für Public Private Partnership.
b)    Beschreiben Sie zwei Chancen aus der Sicht des Investors.
c)    Stellen Sie zwei Chancen aus der Sicht der öffentlichen Hand dar.

 

a)    Anwendungsbereiche für Public Private Partnership sind z. B.:
    Finanzieren, Bauen, Betreiben – Betreibermodelle
    Infrastrukturmaßnahmen (Energie, Wasser, Straßenbau usw.)
    Krankenhäuser und Plegeheime
    Kinderbetreuungseinrichtungen
    Justizvollzugsanstalten
    Schulgebäude
b)    Chancen aus der Sicht des Investors sind z. B.:
    effektives Erstellen und Betreiben durch Nutzung des im Unternehmen vorhandenen Know-hows
    Erschließung neuer attraktiver Geschäftsfelder und Aufträge rund um das Kern- geschäft „Bauen“
    Entwicklung zum Systemanbieter komplexer, kundenspeziischer Problemlösungs-
pakete
    Erzielung von vorausschaubaren, konstanten Einnahmen durch Nutzungsentgelte
c)    Chancen aus der Sicht der öffentlichen Hand sind z. B.:
    effektives, modernes Verwaltungshandeln
    Beschleunigung des Ausbaues der öffentlichen Infrastruktur durch Nutzung des privaten Know-hows und des privaten Kapitals
    Efizienzgewinn (z. B. Kostenreduzierung von 10 % bis 20 % möglich)
    Schonung der eigenen investiven Finanzmittel

 

Nennen Sie fünf rechtliche Planungsinstrumente, die nach BauGB zur Verfügung stehen, um Planungsinitiativen von Investoren unter Federführung der Kommunen kooperativ umzusetzen.

Städtebaurechtliche Planungsinstrumente nach BauGB sind z. B.:

•    Städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB)
•    Vorhaben- und Erschließungsungsplan (§ 12 BauGB)
•    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§ 136 ff. BauGB)
•    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§ 165 ff. BauGB)
•    Stadtumbaumaßnahmen (§ 171a ff BauGB)

 

 


 

      Beschreiben  Sie jeweils  drei Vorteile  von  Public-Private-Partnership  im Städtebau bereich für

•   die Kommune und

•   den Investor.

 

 

• Vorteile für die öffentliche Hand sind z. B.:
•    Städtebauliche Projekte können zügig und kostengünstig mit privatem Kapital verwirklicht werden, weil private Investoren ein starkes Interesse an der Schaffung von Baurecht haben.
•    Die Kommunen werden personell und finanziell entlastet.
•    Projektrisiken werden mit dem Investor geteilt.
•    Die Verfahrensbeschleunigung  führt zum Vorteil der Gemeinde.
•    Privates Know-how kann bei der Baulandentwicklung genutzt werden.
•    Kommunen können Bauland kostenneutral bereitstellen und erschließen , da sie den Gemeindeanteil i. H. v. 10 % der Erschließungskosten nicht tragen müssen.
•    Die Gemeinde kann von den Marktkenntnissen des privaten Investors profitieren.
 


•    Vorteile für den Investor sind z. B.:
•    Der Investor erhält frühzeitige Planungs- und Investitionssicherheit.
•    Öffentliche/kommunale Entscheidungsprozesse werden beschleunigt.
•    Der Investor erhält Einsicht in Verwaltungs-, Planungs- und politische Abstimmungsverfahren der Kommune.
•    Erschließung vorhandener - eventuell mithilfe der öffentlichen Partner zugänglicher - Informations- und Kooperationsnetzwerke
•    Der Investor kann die Chance zur Durchsetzung eigener Ziele im Rahmen von Angeboten und Aushandlungen möglicher „Kompensationsmaßnahmen" nutzen.
•    Der Investor teilt sein Risiko für „verlorene Aufwendungen" beim Scheitern eines Bebauungsplanes durch entsprechende Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag.
•    Der Investor erhält Einblicke in die Stadtentwicklungspolitik, Ziele und Absichten der Gemeinde.
•    Der Investor erhält Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, die sonst nur für öffent liche Vorhaben vergeben werden.
•    Der Investor kann sein Image und seinen Einfluss steigern.

 

Beschreiben  Sie drei  Möglichkeiten für die Zulässigkeit  von Vorhaben  nach dem Bau gesetzbuch.

Ein Vorhaben ist zu genehmigen , wenn
•    ein einfacher oder qualifizierter Bebauungsplan vorliegt und das Vorhaben den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 BauGB) oder
•    die sogenannte Planreife erreicht ist und die Erschließung gesichert ist (§ 33 BauGB) oder
•    ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt und sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 BauGB) oder
•    das Vorhaben im Außenbereich den dort beschriebenen privilegierten Vorhaben entspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 35 BauGB).

 

Ein Projektentwickler hat zur Realisierung seines Projektes erheblichen Kapitalbedarf. Dabei beschafft er sich benötigtes Fremdkapital üblicherweise bei einem Kreditinstitut.
Beschreiben Sie sechs Inhalte eines Darlehensvertrages.

•    Darlehensbetrag:
der Betrag, den der Projektentwickler zurückzahlen muss

•    Tilgung:
vereinbarte Form der Rückzahlung, z. B. Annuitätentilgung, Ratentilgung
•    Nominalzins:
Kosten des Darlehens, die der Darlehensnehmer neben der Tilgung zurückzahlen muss
•    Effektivzins:
„echte" Kosten des Darlehens; enthält neben dem Nominalzins auch die von der Bank erhobenen Gebühren und das Disagio
•    Disagio:
Auszahlungsabschlag, der den Nominalzins senkt = vorweggenommener Zins
•    Gebühren:
Neben Zinsen erhebt das Kreditinstitut evtl. Bearbeitungsgebühren , Schätzgebühren , Teilvalutierungszuschläge .
•    Zinsfestschreibung:
Festlegung, wie lange der Nominalzins unverändert bleibt; kann auch als variabler Zins vereinbart werden
•    Sicherheiten:
Vereinbarung, welche Sicherheiten das Kreditinstitut in der Regel vor Auszahlung des Darlehens haben möchte

 

Im fünften Jahr nach Abnahme treten Mängel auf. Sie fordern den Unternehmer schriftlich auf, den Mangel zu beseitigen. Dieser lehnt mit dem Hinweis auf Verjährung nach VOB/B ab.

a)       Erläutern Sie, ob der Unternehmer zu Recht die Mängelbeseitigung verweigert.

b)      Beschreiben  Sie drei Möglichkeiten, wie  Sie bei Auftreten  von  Mängeln erreichen können, dass Ihre Mängelansprüche nicht verjähren.

a)  Einzelne Klauseln der VOB/B unterliegen der Inhaltskontrolle der Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 307 ff. BGB), wenn  diese gegenüber Verbrauchern verwendet werden .
 

Das führt dazu, dass einige Klauseln der VOB/B bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sind, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Bei Unwirksamkeit einer Klausel fällt der Verwender auf die gesetzliche Regelung des BGB zurück (§ 634 a BGB: Verjährung der Mängelansprüche fünf Jahre) . Der Unternehmer als Verwender der Vertragsbedingungen hat daher fünf Jahre Gewährleistung und muss den Mangel auf seine Kosten beheben.

In diesem Sinne ist daher bei Vertragsabschluss darauf zu achten, ob und inwieweit die VOB/B tatsächlich wirksam einbezogen werden kann. Sie kann nach der Rechtsprechung des BGH jetzt nur noch wirksam dann Vertragsbestandteil werden, wenn der Auftraggeber diese verwendet, sei er auch ein Verbraucher, oder wenn die VOB/B eben zwischen Gewerbetreibenden, zumeist im Verhältnis Hauptunternehmer und Subunternehmer vereinbart wird.

b)      Der Ablauf der Verjährungsfrist wird z. B. gehemmt durch:

•    schriftliche Mängelrüge, in der der Bauherr dem Auftragnehmer die Mängel anzeigt (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B)

•    Erhebung einer Klage auf Mängelbeseitigung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder

•    Zustellung eines Mahnbescheides im Mahnverfahren (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

•    Beginn eines schiedsrichterlichen Verfahrens (§ 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB) oder

•    Zustellung  eines  Antrages   auf  Durchführung  eines  selbstständigen   Beweissicherungsverfahrens (§ 204 Abs . 1 Nr. 7 BGB)
 

 

 

30. Juni 2011 im Vertrag, der auf Grundlage der VOB abgeschlossen wurde, vereinbart . Bis zum 30. Juni 2011 war der Bau noch nicht endgültig fertiggestellt. Sie haben bereits zwei mal schriftlich die Fertigstellung angemahnt und das Unternehmen in Verzug gesetzt. Bis zum 15. August 2011 war der Innenausbau noch nicht fertiggestellt.
Erklären Sie

a)    drei rechtliche Möglichkeiten, wie Sie auf den Verzug reagieren können.

b)    vier Sachverhalte , bei denen es für das Bauunternehmen ohne eigenes Verschulden zu Verzögerungen kommen kann und es bei möglichen Konsequenzen auf Behinderung klagen könnte.

a)    Möglichkeiten sind z. B.:

•    Forderung der Vertragsstrafe , falls sie vereinbart wurde
•    Setzung einer Nachfrist mit Kündigungsandrohung
•    Kündigung des Vertrages und Ersatzvornahme
•    Geltendmachung von Schadenersatz
•    gegebenenfalls Klageerhebung

b)    In folgenden Fällen kann es z. B. zu Verzögerungen kommen:
•    Verzögerung durch einen vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand, z. B. fehlen- de, unvollständige , unrichtige Ausführungsunterlagen
•    ungewöhnliche Witterungseinflüsse
•    verzögerte Vorarbeiten durch andere Unternehmer

Inhalte eines Projekthandbuches können z.B. sein:

Kurzanleitung

Beschreibung der Ablagesystematik in der groupware

Das Projekthandbuch dient einerseits allen Projektbeteiligten als Leitfaden durch die Vereinbarungen für ein konkretes Projekt und eignet sich andererseits als Referenz bei differenten Standpunkten zwischen Auftraggeber und Projektteam bzw. Projektleitung

Zu welchem Zeitpunkt werden größere Projekte  mit der Gemeinde abgestimmt?

Bereits in der Phase der Projektentwicklung.
Mit Politik, Verwaltung und allen anderen Beteilitgten mit einem berechtigtten Interesse.
Bei PPP-Projekten ist es sowieso ratsam sich frühzeitig über jeweilige Ziele und Interessen von Investor und Gemeinde im Klaren zu sein, um einen gemeinsamen Weg zu planen und erfolgreich umzusetzen. (Win-Win-Situation)
Nicht zuletzt ist es für alle Beteiligten zu ihrer jeweiligen Sicherheit wichtig frühzeitig die vertraglichen Bedingungen auszuhandeln und abzuschließen.

Was ist ein Kostenanschalg im Bauwesen nach HOAI?

Der im Bauwesen eingeführte Kostenanschlag wird vom Planer des Bauherrn (in der Regel der Architekt) erstellt. Grundlage sind die Einheits- oder Pauschalpreise der Angebote. Seit der Einführung der HOAI 2013 ist auch das sogenannte bepreiste Leistungsverzeichnis Teil der zu erbringenden Grundleistungen in der sechsten Leistungsphase im Sinne von § 3 Abs. 2 HOAI.
Der Kostenanschlag basiert auf den Planungsunterlagen, wie zum Beispiel endgültigen vollständigen Ausführungs-, Detail und Konstruktionszeichnungen. Mit einzubeziehen sind z. B. Berechnungen zum Standsicherheitsnachweis oder zum Wärmeschutz aber auch Leistungsbeschreibungen.

  • genauer als Kostenberechnung
  • ist die Beauftragungssumme und vertraglich festgehalten
  • Sicherheit ist einzukalkulieren wegen möglicher Nachträge
  • Bauunternehmen setzen auf Nachträge um mehr Gewinn zu erzielen
  • Baunebenkosten sind im gleichen Zuge zu überprüfen

Was sind die Phasen des Qualitätsmanagements bei Bauprojekten?

  • Nutzerprogramm - Übergeordnete Ziele der Nutzer (Projektentwicklungsphase)
  • Raum- und Funktionsprogramm - Basis für in der Projektdefinitionsphase folgende Raum- und Funktionsbuch  (Projektentwicklungsphase)
  • Ausstattung und Standards - Beratung zu funktionalen-, technischen- und ästhetischen Anforderungen mit Blick auf die Kosten
  • Qualitätskontrolle - Ermitteln und Erfassen aktueller Qualitätsdaten aus Planung, Ausschreibung und Ausführungsbeschreibung zum Abgleich mit der Zielformulierung. Bei Abweichung Ursachenermittlung und Behebungsvorschlag zur Entscheidungsfindung des Bauherren.
  • Plausibilitätskontrolle - logische Querchecks um z.B. Flächenberechnungsfehler aufzudecken und die negativen Auswirkungen auf die Kosten zu vermeiden.
  • Qualitätssicherung - QM während der Bauphase. Aufgabe, wegen Ihres hohen Stellenwertes, i.d.R. des Architekten/Bauleiters. Umsetzung der Auschreibungsqualitäten (ständige Überwachung). Hohe Relevanz für die Nutzer und somit für eine gute Vermarktung.

Welche Grundsätze der Raumordnung gibt es in Deutschland?

  • im Raumordnungsgesetz verankert
  • Rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitsätzen der Raumordnung
  • gesamtes Bundsesgebiet
  • planerische Festlegung der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgabe für die Bauleitplanung
  • Abstimmung von Bund, Land und betroffener Gemeinde
  • nachhaltige Raumentwicklung bezüglich der sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche und der ökologischen Funktion

- Entwicklung ausgewogener Siedlungs- und Freiraumstrutur
- Erhaltung dezentraler Siedlungsstruktur mit leistungsfähigen Zentren
- konzentrierte Siedlungstätigkeit mit Wiedernutzung brachliegender Flächen vor Inanspruchnahme von Freiflächen
- Erhaltung größzügiger Freiraumstruktur
- Grundversorgung mit Infrastruktur unter Abstimmung mit Siedlungs- und Freiraumstruktur
- Sicherung verdichteter Räume als Wohn-, Produktions- und Dienstleistungsschwerpunkte
- Entwicklung ländlicher-  und strukturschwacher Räume
- Schutz von Natur und Landschaft
- Sicherung von Wirtschaftsstruktur zur Erhaltung und Enwicklung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
- Wohnraumbildung zur Sicherung des Wohnbedarfs
 

Was sind die wichtigsten Darstellungen im FNP?

Laut § 5 Inhalt des FNP BauGB ist im FNP für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

 

Welche Baugebiete gibt es?

(2) Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen können nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) dargestellt werden als

1.Kleinsiedlungsgebiete (WS)

2.reine Wohngebiete (WR)

3.allgemeine Wohngebiete (WA)

4.besondere Wohngebiete (WB)

5.Dorfgebiete (MD)

6.Mischgebiete (MI)

7.Kerngebiete (MK)

8.Gewerbegebiete (GE)

9.Industriegebiete (GI)

10.Sondergebiete (SO).

Welche Festlegungen werden im B-Plan getroffen?

Geregelt im § 9 Inhalt des Bebauungsplans BauGB

Der B-PLAN ist im Gegensatz zum FNP eine Satzung. Sie legt verbindlich fest, wie gebaut werden darf unter Verwendung einer einheitlichen Plansprache. Generell werden zwei Arten von Bebauungsplänen unterschieden:
a) den qualifizierten Bebauungsplan, der mindestens Festlegungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält und
b) den einfachen Bebauungsplan, bei dem eine oder mehrere dieser Festlegungen fehlen. Er richtet sich nach der Eigenart der näheren Umgebung, der Baunutzungsverordnung und der Landesbauordnung.
Eine Sonderform stellt der vorhabenbezogene B-Plan dar. Er enthält konkrete Planungsabsichten eines Vorhabenträgers.

Welche Bauvohaben sind innerhalb im Zusammmenhang bebauter Ortsteile zulässig?

Wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf dabei nicht beeinträchtigt werden (§ 34 Abs. 1 BauGB)

Was versteht man unter einem Vorhaben- und Erschließungsplan?

Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Plan eines Vorhabenträgers (Investors) zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Er wird im § 12 des Baugesetzbuches geregelt und verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag (§11 BauGB) zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ausgehandelt werden können.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, den die Gemeinde gleichzeitig aufstellt.

Der Vorhabenträger muss bereit und in der Lage sein,

  • die geplanten Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist (zwei Jahre) durchzuführen
  • die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen.