Immobilien
Grundbegriffe der Immobilienwirtschaft
Grundbegriffe der Immobilienwirtschaft
Kartei Details
Karten | 11 |
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Lernende | 25 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 23.10.2011 / 04.04.2024 |
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Welches sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen?
1.) ZGB, vierter Teil, 2.) Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), 3.) Bundesgesetz und Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, 4.) Verordnung des Bundesrates betreffend des Grundbuches (GBVo), 5.) Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG), 6.) Bundesgerichtsentscheide (BGE), 7.) Kantonale Einführungsgesetze zum ZGB (EGzZGB), 8.) Notariatsgesetze und -verordnungen der einzelnen Kantone, 9.) Kantonale Grundbuchverordnungen, 10.) und natürlich nicht zu vergessen die einschlägigen Artikel im Achten Teil des OR 253-274g und alle damit zusammenhängenden Erlasse wie z.B. die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Gewschäftsräumen (VMWG)
Sachen im Rechtssinne sind...
... körperliche, für sich bestehende Gegenstände, die selbstständig, rechtlich beherrschbar und unpersönlich sind, wie zum Beispiel Gebrauchsgegenstände, Waren, Grund und Boden.
Vermögensrechte werden in zwei Rechte unterteilt. Welche sind es und wie wirken sie?
Welche dinglichen Rechte gibt es und wie sind sie unterteilt?
Wer kann Eigentum besitzen?
Das Eigentum ist das umfassendste Recht an einer Sache. Es verschafft seinem Träger alle diejenigen Befugnisse, welche in den Schranken der Rechtsordnung zu einer Sache bestehen können. Welche sind dies?
Vom Eigentum abzugrenzen ist der Besitz. Was bedeutet er?
Besitz bedeutet lediglich die tatsächliche Gewalt über die Sache. Beispiel:
Vermieter (=Eigentümer der Liegenschaft) / Mieter (=Besitzer der Wohnung)
Welche drei Teile gehören zum Umfang des Eigentums?
Was sind "Bestandteile"?
Es ist alles, was nach örtlicher Auffassung zur Hauptsache gehört und ohne Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abgetrennt werden kann. Einfach erklärt, alles was mit einer Sache niet- und nagelfest verbunden ist. Keine Bestandteile sind Hütten und Baracken.
Was sind "Natürliche Früchte"?
Es sind Erträgnisse einer Sache, z.b. Feld- und Baumfrüchte, Beeren, Kies aus der Kiesgrube, Miet- Pacht- und Kapitalzinsen. Bei den natürlichen Früchten werden diese mit der Trennung von der Hauptsache zur selbstständigen Sache und können in das Eigentum eines anderen übergehen.
Was sind "Zugehör"?
Es sind bewegliche Sachen die in irgendeiner Weise in die Beziehung zur Hauptsache gebracht sind, in der sie ihr zu dienen haben. Drei (kumulativ zu erfüllende) objektive Erfordernisse müssen zutreffen:
1.) bewegliche Sache 2.) wirtschaftliche Beziehung 3.) räumlicher Zusammenhang zur Hauptsache und zwei alternative geforderte Voraussetzungen: 1.) Ortsgebrauch 2.) klarer Wille des Eigentümers
Beispiele: Hausschlüssel, Fenster, Türen, Läden
Zugehör sind niemals bewegliche Sachen, die nur zum vorübergehenden Gebrauche oder zum Verbrauche dienen, oder die zu der Eigenart der Hauptsache in keiner Beziehung stehen, sowie solche, die nur zur Aufbewahrung oder zum Verkauf oder zur Vermietung mit der Hauptsache in Verbindung gebracht sind.