IAF Finanzberater - Säule 3a; Modul: Vorsorge

Schule: HKV Aarau, Start: 2015 Lehrgang Finanzberater IAF Modul Vorsorge - Säule 3a

Schule: HKV Aarau, Start: 2015 Lehrgang Finanzberater IAF Modul Vorsorge - Säule 3a


Kartei Details

Karten 21
Lernende 66
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 23.10.2015 / 14.10.2024
Weblink
https://card2brain.ch/box/iaf_finanzberater_modul_vorsorge_saeule_3a
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/iaf_finanzberater_modul_vorsorge_saeule_3a/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wann kann eine vorzeitige Ausrichtung der Altersleistung vorgenommen werden?

Vorzeitige Ausrichtung der Altersleistung

wenn Bezug ganze IV-Rente der 1. Säule und IV-Risiko nicht versichert ist

Einkauf BVG oder Transfer innerhalb Säule 3a

Aufnahme oder Wechsel selbstädige Erwerbstäigkeit

Endgültiges Verlassen der Schweiz

Finanzierung selbstbewohntes Wohneigentum

 

Detaillierte Erklärung

wenn Bezug ganze IV-Rente der 1. Säuleund IV-Risiko nicht versichert ist

- geht also nicht, wenn EUF-Rente mitversichert ist

 

Einkauf BVG oder Transfer innerhalb Säle 3a

- zuläsig fü Einkauf Beitragsjahre BVG (steuerneutral)

- NICHT zuläsig fü Rükzahlung WEF

-  Vorsorgeverhältnis muss komplett aufgelöst werden(kein Teiltransfer möglich)

--> Einverstädnis Ehegatte nicht notwendig

 

Aufnahme oder Wechsel selbständige Erwerbstätigkeit

- Bezug der Gelder muss innert 1 Jahr seit Aufnahme SE erfolgen

- Auflöung des ganzen Vorsorgeverhätnisses, kein Teilbezug

--> Einverstädnis Ehegatte notwendig

 

Endgütiges Verlassen der Schweiz

- keine Einschränkung im Rahmen des FreizügigkeitsabkommensCH/EU, da Säule 3a freiwillig ist

- d.h. das ganze Kapital kann bezogen werden

--> Einverstädnis Ehegatte notwendig

 

Finanzierung selbstbewohntes Wohneigentum

- Bezug unter dem Titel WEF mölich bis 5 Jahre vor ordentlichem
     Rentenalter AHV, danach handelt es sich um eine normale 
     Ausrichtung; d.h. Teilbezüge für WEF sind nur bis Alter 59/60 möglich !

- Bezug alle 5 Jahre mölich, gilt bei Ehepaaren fü jeden Ehegatten
      einzeln (Voraussetzung natürlich Miteigentümer)

 - keine Rükzahlung mölich / nöig (z.B. bei Verkauf der Immobilie)

     --> Einverstädnis Ehegatten notwendig

Wann erfolgt eine normale Auszahlung der Säule 3a Leistung?

Normale Ausrichtung der Altersleistung

frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter AHV

fällig per ordentlichem Rentenalter AHV

sofern erwerbstätig spätestens 5 Jahre nach oRAHV

Detaillierte Erklärungen:

 

  • frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter AHV
    ohne speziellen Grund möglich
  • fällig per ordentlichem Rentenalter AHV
    per Geburtsdatum muss ausbezahlt werden
  • sofern erwerbstätig spätestens 5 Jahre nach oRAHV
    bei Beendigung Erwerbstätigkeit werden alle noch bestehenden Säulen 3a sofort fällig

Keine Teilbezüge möglich, es muss jeweils das ganze Konto / die ganze Police aufgelöst werden !

Wer wird bei einer Auszahlung begünstigt?

Erlebensfall

Vorsorgenehmer

 

Todesfall

1. Ehegatte /eingetragene PartnerIn

2. direkte Nachkommen sowie natürliche Personen mit erheblicher Unterstützung oder 5-jährige Lebensgemeinschaft mit Verstorbenem oder Unterhaltspflicht für gemeinsame Kinder

3. Eltern

4. Geschwister

5. übrige Erben

Prinzip: Kaskadenordnung (The Winner takes it all)

Vorsorgenehmer kann eine oder mehrere der obigen Personen als Begünstigte bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen.

 

Was für Beiträge können in die Säule 3a eingezahlt werden?

Was für Bedingungen gibt es dafür?

BVG-Versicherte:

Stand 2015!

max. CHF 6‘768.- („kleine Säule 3a")

(= 8 % des oberen Grenzbetrages BVG Art. 8, Absatz 1)

 

Nicht-BVG-Versicherte:

max. 20 % des AHV-Lohnes („grosse Säule 3a")

begrenzt auf CHF 33’840.-

(= 40 % des oberen Grenzbetrages BVG Art. 8, Absatz 1)

Was für Sonderfälle betreffend Vorsorgenehmer kennen Sie?

  • Mitarbeitende Ehegatten
    nur mit AHV-pflichtigem Einkommen
     
  • SE mit Nebenverdienst als AN
    nur „kleiner Abzug" zulässig, jedoch Freistellung von BVG-Pflicht möglich
     
  • IV-Bezüger mit AHV-pflichtigem Resterwerb zulässig
     
  • Quellensteuerpflichtige
    zulässig, Steuern müssen zurückgefordert werden
     
  • Grenzgänger mit Arbeitgeber in der Schweiz
    zulässig, ungeachtet der steuerlichen Auswirkungen im Heimatland
     
  • Beendigung Erwerbstäigkeit
    Einzahlungen vor Beendigung in vollem Umfang zulässig,
    nach Beendigung keine Einzahlungen mehr zulässig

Wer kann eine Säule 3a abschliessen (Vorsorgenehmer)?

  • in der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige
  • Arbeitnehmer und Selbständige
  • mit einem AHV-pflichtigen Einkommen
  • bis Alter 64/65
  • bis max. Alter 69/70, sofern erwerbstätig

Welche Instanz bewilligt die Vertragsmodelle betreffend Säule 3a?

ESTV = Eidgenössische Steuerverwaltung

Was beinhaltet die gebundene Vorsorgevereinbarung (bei Banken)?

  • besondere Sparverträge
  • ev. ergänzt durch Risiko-Vorsorgeversicherungen
  • ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienend

Was beinhaltet die gebundene Vorsorgeversicherung (bei Versicherungen)?

 

  • Kapital-und Rentenversicherungen
  • für den Erlebens-, Invaliditäts- oder Todesfall
  • inkl. Zusatzversicherungen für Unfalltod oder Invalidität
  • ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienend

Was für anerkannte Vorsorge-Formen kenne Sie?

Versicherungen

= gebundene Vorsorgeversicherung

 

Banken resp. Bankstiftung

= gebundene Vorsorgevereinbarung

Wie setzt sich das 3-Säulen-Prinzip zusammen?

1. Säule  -  Staatliche Vorsorge  =  Existenzsicherung

2. Säule  -  berufliche Vorsorge  =  Erhalt des gewohnten Lebensstandardes

3. Säule  -  private Vorsorge  =  Erreichung individuelle Ziele

Säule 3a = gebundene Vorsorge - Einzahlungen steuerpriviligiert - Einzahlungshöhe begrenzt

Säule 3b = freie Vorsorge = Lebensversicherungen

Was für gesetzliche Grundlagen kennen Sie im Zusammenhang mit Säule 3a?

   Bundesverfassung Art. 112

BG über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG)

 

Verordnungen des Bundesrates:

BVV1 Aufsicht und Registrierung

BVV2 Gesetz

BVV3 Säule 3a

WEFV Wohneigentumsförderung`

In welchem Kreisschreiben der eidgenössischen Steuerverwaltung wird über die

Besteuerung der Vorsorgebeiträge geschrieben?

Kreisschreiben Nr. 18

Wie werden die Beiträge steuerlich behandelt?


Beiträge sind abzugsfähig bei Einkommenssteuern von
Bund, Kantonen, Gemeinden und Kirchen

Erträge einkommens- und verrechnungssteuerfrei
während der Laufzeit

Vermögen resp. Rückkaufswert
vermögenssteuerfrei während der Laufzeit
(= keine Auflistung im WS-Verzeichnis der Steuererklärung !)
 

Die Beiträge gelten als private Lebenshaltungskosten.

Welche Beiträge können steuerlich in Abzug gebracht werden?

Beiträge können vom Einkommen in Abzug gebracht werden.

Bei Prämienbefreiung stellt dies kein Einkommen dar, resp.
Beiträge können nicht in Abzug gebracht werden.

Wichtig: Säule 3a-Beiträge können nicht als Geschäftsaufwand
in der Buchhaltung verbucht werden.

Was wird als Durchschnittssteuersatz bezeichnet?

Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wieviel Prozent des steuerbaren Einkommens
an Steuern bezahlt werden muss.
Bsp: Steuerbares Einkommen 100‘000, Steuern 20‘000 = DS-Satz 20 %
 

Was wird als Grenzsteuersatz bezeichnet?

Der Grenzsteuersatz gibt an, in welcher Steuerprogression sich der Steuerzahler
befindet. Ein Grenzsteuersatz von 35% auf die letzten 1'000 Franken bedeutet,
dass die Steuerrechnung um 350 Franken zunimmt, wenn der Steuerzahler sein
steuerbares Einkommen um 1'000 Franken erhöhen kann.


Bei der Optimierung der Steuersituation ist der Grenzsteuersatz eine wichtige
Grösse.
 

Wie wird die Auszahlung bei den direkten Bundessteuern besteuert?

Direkte Bundessteuern

Wie wird die Kapitalauszahlung aus Säule 3a im Kanton Aargau besteuert?

 

Bitte beachten, jeder Kanton kennt eigene Regeln wie die Auszahlung besteuert wird.

 

Erklären Si einem Kunden die Steueroptimierung im Fall von Säule 3a.

Die Steueroptimierung stellt sich aus bezahlten Beiträgen - Steuerabzug, d.h. weniger bezahlte  Steuern und die Differenz der gesparten Steuern mit der zu bezahltenden Steuer nach Auszahlung zusammen.

Erklären Sie die Anlagevorschriften gem. Art. 49ff BVV2?

Anlagevorschrifgen