HR Fachausweis AKAD 2017, Sozialversicherungen
XPW002, Teil A Grundlagen, Kapitel 3, ATSG
XPW002, Teil A Grundlagen, Kapitel 3, ATSG
Set of flashcards Details
Flashcards | 23 |
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Students | 29 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 24.08.2016 / 20.05.2024 |
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Zu welchem Zweck wurde das ATSG eingeführt?
Die CH-Sozialversicherungen haben sich über Jahrzehnte unkoordiniert entwickelt, was Überschneidungen aber auch Lücken in der sozialen Sicherheit zur Folge hatte.
Das ATSG trat 2003 in Kraft als Leitgesetz für das gesamte CH-Sozialversicherungsrecht. Die Funktion des ATSG ist, eine übergreifende Struktur zu schaffen, an der sich die einzelnen Sozialwerke orientieren können. So wird eine einheitliche und verbindliche Handhabung der Gesetze erreicht.
Sind alle Sozialversicherungen dem ATSG unterstellt?
NEIN! BVG ist nicht ATSG unterstellt, es gibt aber einzelne Artikel im ATSG, die das BVG erwähnen.
Nenne mind. 3 Beispiele, wie das ATSG die Vereinheitlichung und Verbindlichkeit der Sozialversicherungen in der Schweiz regelt.
- einheitliche und verbindliche Definition von Begriffen und Grundsätzen der versch. SozVers
- Definition und Koordination verschiedener Leistungen
- Festlegung eines einheitlichen SozVers-Verfahren
- Regelung der Rechtspflege
- Ordnung des Rückgriffs der SozVers auf haftpflichtige Dritte
Weshalb ist die Begriffsdefinition, die das ATSG beinhaltet, wichtig?
Die Begriffsdefinitionen spielen eine wichtige Rolle, weil sie bestimmen
- ob jemand für eine Leistung überhaupt versichert ist
- wer einen Rechtsanspruch geltend machen kann
- welcher Leistungsträger im spezifischen Fall leistungspflichtig ist
Alle wesentlichen Begriffe werden so von sämtlichen SozVers im gleichen Sinn angewendet.
Die Begriffe werden unterteilt in Begriffe zu Risiken und personenbezogene Begriffe:
Risiken:
- Krankheit/Geburtsgebrechen
- Unfall
- Mutterschaft
- Arbeitsunfähigkeit
- Erwerbsunfähigkeit
- Invalidität
- Hilflosigkeit
Personenbezogene Begriffe:
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Selbstständigerwerbende
- Wohnsitz und Aufenthalt
- Eingetragene Partnerschaft
Das ATSG unterscheidet zwischen Sach- und Geldleistungen. Nenne je zwei Beispiele.
Sachleistungen:
- Heilbehandlung
- Hilfsmittel
- Individuelle Vorsorge- und Eingliederungsmassnahmen
- Aufwendungen für Transporte und ähnliches
Geldleistungen:
- Taggelder
- Renten
- Jährliche Ergänzungsleistungen
- Hilflosenentschädigung
- Zulagen zu den genannten Geldleistungen
- Ersatz für eine Sachleistung gilt nicht als Geldleistung
weitere Leistungen im Zusammenhang mit Geldleistungen:
- Bestimmung IV-Grad
- Revision von IV-Renten und Dauerleistungen
- Höchstbetrag vers. Verdienst
- Auszahlung von Geldleistungen
- Auszahlung an Dritte / Gewährleistung zweckmässiger Verwendung
- Leistungskürzungen / Verweigerung
- Unpfändbarkeit, Verzicht, Erlöschen des Anspruchs, Rückerstattung
- Verzugs- und Vergütungszinsen
Laut ATSG können Sanktionen bei der Leistung erfolgen - nenne zwei Beispiele wann dies der Fall sein kann.
- Vorsätzliches Herbeiführen oder Verschlimmern eines Versicherungsfalles
- Mangelnde Mitwirkung bei einer zumutbaren Behandlung
- Mangelnde Mitwirkung bei Eingliederungsmassnahmen ins Erwerbsleben
Wann erlöschen die Ansprüche auf
- ausstehende Leistungen
- ausstehende Beträge
laut ATSG?
5 Jahre, aber:
ausstehende Leistungen: 5 Jahre nach dem Ende des MONATS für den die Leistung geschuldet war.
ausstehende Beträge: 5 Jahre nach dem Ende des KALENDERJAHRES für das der Beitrag geschuldet war.
Wie müssen Leistungen einer SozVers geltend gemacht werden und was ist wichtig bei der Beachtung von Fristen?
Geltendmachen: mit offiziellem Formular, das kostenlos vom Versicherer zur Verfügung gestellt wird und das vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden muss
Fristen: da Formulare oft kompliziert sind oder an falsche Stelle eingereicht werden, ist das ATSG kulant bez. Einhaltung von Fristen - massgebend ist Datum Poststempel der ersten Anmeldung, auch wenn diese unvollständig war oder an die falsche Stelle ging.
- Wann wird von der SozVers eine Verfügung erlassen?
- Was beinhaltet eine Verfügung?
1.
- wenn Leistungen, Forderungen oder Anordnungen erheblich sind
- wenn versicherte Person nicht einverstanden ist
- wenn die anspruchsberechtigte Person oder eine involvierte Stelle (z.B. Sozialamt oder andere beteiligte SozVers) eine Verfügung anfordert und ein schützenswertes Interesse daran geltend machen kann
2.
- Rechtsmittelbelehrung
- Begründung der verfügten Punkte (sofern diese den Begehren der beteiligten Parteien nicht voll entsprechen)
a) Es gibt auch Leistungen von SozVers, die mittels formlosem Verfahren gewährt werden. Nenne mind. 1 Beispiel.
b) Wie muss eine anspruchsberechtigte Person vorgehen, wenn sie mit einer solchen Leistung nicht einverstanden ist?
a)
- besonders Sachleistungen, z.B. Übernahme von Heilungskosten durch Krankenversicherung)
- Geldleistungen EO
- Geldleistungen MSE
b)
- schriftliche Verfügung verlangen bei SozVers (kostenlos)
- innert 30 Tagen 1. Einsrpache erheben bei SozVers (kostenlos)
- innert 30 Tagen 2. Beschwerde einreichen bei kant. Versicherungsgericht mit Angabe Sachverhalt, Rechtsbegehren und Begründung (i.d.R. kostenlos)
- innert 30 Tagen 3. Beschwerde einreichen beim Bundesgericht (sozvers-rechtliche Abteilung Luzern) (kostenpflichtig)
Was soll durch die Koordination, die im ATSG geregelt wird, erreicht werden?
1. Zuständigkeit der SozVers klären
2. Überversicherung vermeiden
3. Berührungspunkte mit anderen Schadenausgleichssystemen (Privatversicherung, Haftpflichtrecht, etc.) regeln
Grundsätzlich: reibungsloses Ineinandergreifen und gezieltes Abstimmen der SozVers untereinander und mit anderen beteiligten Systemen
Es gibt verschiedene Arten von Koordination:
- intrasystemische
- intersystemische
- extrasystemische
Erkläre, was darunter zu verstehen ist.
- intrasystemische: Harmonisierung der Leistung innerhalb eines einzelnen SozVers-Zweigs, z.B. AHV (im Einzelgesetz geregelt)
- intersystemische: Abstimmung zwischen den versch. SozVers-Zweigen, z.B. zwischen IV und UVG (im ATSG geregelt)
- extrasystemische: Koordination zwischen SozVers und anderen Schadensausgleichssystemen, z.B. UVG und Haftpflicht Drittperson (z.T. im ATSG geregelt)
Erkläre den Begriff "Kongruenzgrundsatz" im ATSG.
- Nur Leistungen gleicher Art und Zweckbestimmung können koordiniert werden
- die zu koordinierenden Leistungen müssen sich auf das gleiche Ereignis beziehen und
- die gleiche Person betreffen.
Welche Sozialversicherungen kommen zum Tragen, wenn es um die Kostenübernahme von Heilbehandlung kommt? Welche Reihenfolge gibt es dabei zu beachten?
Grundsatz: es ist immer nur EINE SozVers für die Heilbehandlung zuständig
Reihenfolge:
1. MV
2. UV
3. IV
4. KV
Wie ist die Reihenfolge der Zuständigkeit bei anderen Sachleistungen, wie z.B. Hilfsmittel, Eingliederungsmassnahmen?
1. MV oder UV
2. IV oder AHV
3. KV
Welcher Grundsatz gilt bei der Ausrichtung von Renten und Abfindungen anstelle von Renten? Und wie ist dort die Reihenfolge der Zuständigkeit der einzelnen SozVers?
Grundsatz: es darf nicht mehr Einkommen erzielt werden als vor dem Versicherungsfall
Reihenfolge:
1. AHV oder IV
2. MV oder UV
3. BV
Bei den Kosten für Heilbehandlung ist immer nur eine SozVers zuständig - wie ist das bei Rentenleistungen?
Diese können von verschiedenen SozVers kumulativ d.h. gleichzeitig gewährt werden.
Wie ist die Reihenfolge der Leistungspflicht bei den Hilflosenentschädigungen?
Reihenfolge ist gerade umgekehrt: ausschliesslich leistungspflichtig ist
1. die MV oder UV
2. die IV oder AHV
Das bedeutet, dass eine Anspruchsberechtigung bei der MV oder UV den gleichzeitigen Bezug bei der IV oder AHV ausschliesst.
Eine Überentschädigung durch die SozVers ist gem. ATSG 69 nicht erlaubt. Was ist denn genau eine Überentschädigung?
Überentschädigung = wenn die Leistungen der SozVers
- den mutmasslich entgangengen Verdienst
- zuzüglich durch den VersFall entstandene Mehrkosten
- sowie allfällige Einkommenseinbussen von Angehörigen
übersteigen.
Wenn eine Überentschädigung vorliegt, müssen die Leistungen gekürzt werden. Welche Leistungen werden nie gekürzt?
Nie gekürzt werden:
- Renten der AHV und IV
- alle Hilflosen- und Integritätsentschädigungen
Bsp.: M. Corti beansprucht aufgrund unfallbedingter EUF Renten der IV und der UV. Bei einer Überentschädigung wird die IV-Rente voll ausbezahlt, die UV-IV-Rente wird gekürzt, so dass M. Corti insgesamt max. 90% seines bisherigen Einkommens erhält.
Wie lauten die wichtigsten Regress-Regeln im ATSG in Bezug auf
- Haftung von Dritten für Eintritt des Versicherungsfalles?
- Einforderung / Umsetzung des Rückgriffs?
- Wenn eine/mehrere Drittperson für das Eintreten des VersFalles einer versicherten Person verantwortlich gemacht werden kann/können, wird gegen diese Dritten Regress erhoben. Sind dies mehrere Personen, gilt solidarische Haftung, d.h. jeder kann für vollen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.
- Damit der/die Versicherte nicht selber Regress erheben muss, macht die zuständige SozVers dies, jedoch nur im Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Wenn mehrere SozVers involviert sind, wird eine einzige bestimmt, die sich um den Regress kümmert.
In welchen Fällen verzichten die SozVers auf Regressnahme?
- wenn der Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde durch den Ehegatten, die Eltern oder Kinder oder mit der vers. Person im gleichen Haushalt lebende Personen
- bei einem BU: Regressrecht eingeschränkt auf den AG und dessen Familienangehörige, sowie die anderen AN
Hinweis: wenn eine der oben genannten Personen obligatorisch haftpflichtversichert ist, kann die SozVers den Regress vornehmen