HGB

gmbh

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Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.06.2016 / 06.07.2016
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Welche Vorschriften regeln welchen juristischen und kaufmännischen Status eine GmbH besitzt?

ist juristische Person (vgl. § 13 I GmbHG)

unabhängig von Zwecksetzung Kaufmann (§ 13 III GmbHG, § 6 HGB)

Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?

Abschluss notarieller GmbH Gesellschaftsvertrag

         Mindestinhalt nach §3 I GmbhG:

  • Firma und Sitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Betrag des Stammkapitals, mind 25.000€
  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile

Bestellung der Geschäftsführer, entweder durch Gesellschaftsvertrag 6 oder Gesellschafterversammlung 46

Einzahlung der Mindesteinlagen, jeder Geschäftsanteil mind 1/4, insgesamt mind 12.500 Euro, Sacheinlagen müssen vollständig im Besitz der GmbH sein 7

Anmeldung der Gesellschaft, 7,8, 78 GmbhG

Prüfung durch Registergericht 9

Eintragung der G 10 GmbHG

Was zeichnet eine Vor-GmbH aus?

- notwendiges Durchgangsstadium zur GmbH --> keine pers. Haftung Außenhaftung der Gesellschafter

- soweit keine Eintragung Voraussetzung ist, gelten Vorschriften des GmbHG

- Kontinuität von Vor-GmbH und eingetragener GmbH

- Vorbelastungshaftung 9 GmbHG

- Handelden Haftung vor Eintragung nach 11 GmbHG

  • Handelnder isd 11 II GmbHG
  • im Namen der GmbH

- Verlustdeckungshaftung, unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter

Welche Organe der GmbHG gibt es?

Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Aufsichtsrat (abb 500 Mitarbeitern verpflichtend)

Was zeichnet die Gesellschafterversammlung aus?

- oberstes Leitungsorgan, durch Gesamtheit aller Gesellschafter gebildet

- Kompetenzen 46 GmbHG

- 46 nicht abschließend, können alle Angelegenheiten der Gesellschaft an sich ziehen

Was zeichnet den Geschäftsführer einer GmbH aus?

- notwendiges Organ nach 6 I, welches Gesellschaft zur Vertretung benötigt

- im Innenverhältnis an Gesellschafterversammung gebunden

- Bestellung/Abberufung

  • erfolgt durch GV 46
  • Eignung des Geschäftsführers 6 II
  • Eintragung nach 10,39 vorgeschrieben, deklaratorisch

- Zuständigkeiten

  • Geschäftsführungsbefugnis im IV, solang nicht durch GV geregelt
  • Vertretunsmacht, 35 I, dritten ggü unbeschränkbar

 

Was zeichnet den Aufsichtsrat einer GmbH aus?

- ergänzende Anwendung des AktG

- Kontrolle der Geschäftsführung 111 Aktg ivm 52 GmbhG

- Kompetenz der Bestellung der GF verbleibt bei GV

- ab 500 Arbeitnehmern Aufsichtsrat verpflichtend

Wie ist die Kapitalaufbringung der GmbH geregelt?

- Einlageforderung 14, 19 GmbHG

  • Fälligkeit, Mindesteinlage vor Anmeldung, Resteinlage nach Eintragung 7 II, III, 46 Nr2
  • Befreiungsverbot, 19 II 1
  • Leistung zu freien Verfügung der Gesellschafter, Mindesteinlagen 7,8, Resteinlagen vollwertiger, definitver und endgültiger Vermögenszufluss

Wie ist die Kapitalerhaltung einer GmbH geregelt?

- 30ff

- Gläubigerschutz, aufgebrachte Kapital soll nicht an Gesellschafter zurückfließen können

- Schutz in Höhe der Stammkapitalziffer

- Eigenkaptial darf druch Ausschüttungen und Entnahmen nicht unter Höhe des Stammkapitals sein

- Auszhalungsverbot 30

  • Auszahlung
    • Austauschverträge, entsprechen sich Leistung und Gegenleistung wertmäßig
    • Darlehensvergabe an Gesellschafter, Rückgewähranspruch gg G vollwertig, Verzinsung t>1, Bonität zum Zeitpunkt der Vergabe maßgeblich
  • Verbot der Verursachung einer Unterbilanz
  • an Gesellschafter

- Erstattungsanspruch der Gesellschaft 31
Verstöße gegen 30 führen nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts

  • Anspruchsgegner Gesellschafter
  • Anspruchsinhalt: Erstattung, sofern durch Auszahlung Unterbilanz verursacht wurde
  • nachträgliche anderweitige Behebung der Unterbilanz
  • Kein Erlass der Gesellschaft möglich

Wie ist der existenzvernichtende Eingriff geregelt?

826 GBG

  • Haftungsvoraussetzungen
    • betriebsfremder Eingriff der zur Insolvenz führt
    • sittenwidriger Eingriff
    • Vorsatz
  • Anspruchsberechtiger: Gesellschaft, Innenhaftung
  • Anspruchsinahlt, Schadensersatz

Wie sind Sacheinlagen geregelt?

- Sacheinlagen
Risiko von Überbewertungen

  • sacheinlagefähige Gegenstände, Wirtschaftsgüter, die bei Insolvenz zu Gunsten der Gläubiger verwertet werden können
  • Festsetzung im Gesellschaftsvertrag, 5 IV 1 GmbHG
  • Sachgründungsbericht, 5 IV 2 GmbHG
  • Vollständige Bewirkung 7 III GmbHG
  • Überbewertung von Sacheinlagen, Eintragungshindernis 9c, Differenzhaftung 9

Wie sind verdeckte Sacheinlagen geregelt?

- Verdeckte Sacheinlagen 19 IV
Sacheinlagen sehr Aufwendig

  • Vorrausetzung:
    • Vereinbarung einer Bareinlage
    • wirtschaftlich als Sacheinlage zu bewerten
    • Vorabrede
  • Rechtsfolge
    • Durch Geldeinzahlung wird G nicht von Bareinagepflicht befreit
    • Verträge über Sacheinlage sind wirksam
    • Anrechnung, des Wertes des Vermögengegenstandes