HfPol BW Strafrecht
Strafrecht Eigentumsdelikte §§ 242 ff StGB
Strafrecht Eigentumsdelikte §§ 242 ff StGB
43
4.0 (1)
Kartei Details
Karten | 43 |
---|---|
Lernende | 36 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 20.12.2013 / 22.11.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/hfpol_bw_strafrecht12
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/hfpol_bw_strafrecht12/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
rechtswidrige Zueig-nungsabsicht
- Aneignungsabsicht
- mindestens vorübergehende Aneignung
- Enteignungswille
- Abgrenzung zur bloßen Gebrauchsanmaßung
- rechtwidrig
- nicht, wenn der Täter Anspruch auf die Sache hat
- auch Drittzueignungsabsicht
Schutzvorrichtung
künstliche Einrichtung, die geeignet u. bestimmt ist, die Wegnahme erheblich zu erschweren
gemeine Gefahr
Gefahr für eine unbestimmte Vielzahl von Personen oder Sachen
z.B. Naturkatastrophen