HfPol BW Strafrecht

Strafrecht Eigentumsdelikte §§ 242 ff StGB

Strafrecht Eigentumsdelikte §§ 242 ff StGB


Kartei Details

Karten 43
Lernende 36
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.12.2013 / 22.11.2024
Weblink
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rechtswidrige Zueig-nungsabsicht

- Aneignungsabsicht
   - mindestens vorübergehende Aneignung

- Enteignungswille
   - Abgrenzung zur bloßen Gebrauchsanmaßung

- rechtwidrig
   - nicht, wenn der Täter Anspruch auf die Sache hat

- auch Drittzueignungsabsicht

Schutzvorrichtung

künstliche Einrichtung, die geeignet u. bestimmt ist, die Wegnahme erheblich zu erschweren

gemeine Gefahr

Gefahr für eine unbestimmte Vielzahl von Personen oder Sachen
z.B. Naturkatastrophen