GLG II
Begriffe GLG II - Teil 1
Begriffe GLG II - Teil 1
Kartei Details
Karten | 14 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.12.2015 / 17.10.2016 |
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Ablösung
Aktion*, bei der ein Verband* durch einen
anderen ersetzt wird.
bewachen, Bewachung
Schutz* von Personen, Material und Objekten durch ständig anwesende Bewachungskräfte. Die Bewachung kann auch dazu dienen, Personen an der Flucht zu hindern.
Durchaltefähigkeit
Fähigkeit, eine geforderte Leistung über einen längeren Zeitraum uneingeschränkt aufrecht zu erhalten.
Einsatzbereitschaft
Befähigung von Formationen und Waffensystemen sowie Tauglichkeit von Material, die zur Erfüllung der zugewiesenen Aufträge (bzw. Funktionen) erforderlich sind.
entscheidende Aktionen
Aktionen*, die direkt zur Auftragserfüllung beitragen.
erhaltende Aktionen
Aktionen*, die zur Wiederherstellung bzw. Erhaltung der eigenen Kampfkraft* bzw. Einsatzfähigkeit dienen.
erzwingende Aufgaben
Gesamtheit der Aufgaben, welche in Zusammenarbeit mit den Partnern im Rahmen der Nationalen Sicherheitskooperation danach trachten, der Gegenseite durch angepasste, verhältnismässige Anwendung militärischer Gewalt die Initiative zu entreissen und deren Gewaltandrohung bzw -anwendung zu unterbinden.
Führungsverantwortung
Ausübung der Kommandogewalt mit dem Ziel, die bestmögliche Wirkung im Sinne des Trägers der Einsatzverantwortung* zu erreichen.
Gegenkonzentration
Einsatz* vornehmlich beweglicher Kräfte im Rahmen einer dynamischen Operation*. Sie soll dissuasiv* wirken und kann in eine Verteidigungsoperation* übergehen.
gestaltende Aktionen
Aktionen*, die günstige Voraussetzungen für die entscheidenden Aktionen* schaffen.
Schützen, Schutz
Gesamtheit der militärischen Massnahmen, welche zur Wahrung der Unversehrtheit von
Personen, Truppen, Einrichtungen und Räumen ergriffen werden. Es werden folgende Intensitätsstufen unterschieden:
- überwachen*
- bewachen*
- sichern*.
Sichern ,Sicherung
Personen, Truppen, Einrichtungen oder Räume nachhaltig vor gegnerischer Einwirkung schützen*.
überwachen, Überwachung
Durch Beobachten, Horchen oder mit technischen Mitteln die Tätigkeiten und Veränderungen in einem Raum oder an Objekten feststellen, um die eigene Führung* vor Überraschung zu schützen*.
Wahrung der Lufthoheit
Gesamtheit der Massnahmen, um Verletzungen der Luftverkehrsregeln und die missbräuchliche Benützung unseres Luftraumes zu verhindern*.