Gesetzeskunde 2009 Jagdprüfung Graubünden

Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung

Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung

Lars Wallimann

Lars Wallimann

Kartei Details

Karten 370
Lernende 75
Sprache Deutsch
Kategorie Geographie
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 04.02.2011 / 16.02.2020
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Sie lösen für die Verwendung Ihres

Jagdhundes zur Ausübung der

Niederjagd eine Bewilligung. Sie

haben einen Unfall und können

nicht auf die Jagd. Darf Ihr

Jagdkollege mit ihrer Bewilligung

den Hund für die Niederjagd

verwenden?

Wie lange ist die Bewilligung zur

Verwendung von Niederjagdhunden

gültig?

Müssen Sie für das Verwenden

Ihres Jagdhundes auf der

Niederjagd das Niederjagdpatent

lösen?

Müssen Sie mit Ihrem Hund eine

besondere Prüfung ablegen, damit

Sie ihn bei der Ausübung der

Wasserwildjagd einsetzen können?

Braucht es für den Einsatz eines

Hundes auf der Niederjagd (ohne

Wasserwildjagd) eine Prüfung?

Mit wievielen Jagdhunden dürfen

Sie die Nieder- oder

Wasserwildjagd ausüben?

Wer führt die Hundeprüfungen für

die Wasserwildjagd durch?

Nach bestandener Prüfung für die

Wasserwildjagd erhält der

Hundeführer einen entsprechenden

Ausweis. Wie lange ist dieser

gültig?

Zur Prüfung für die Wasserwildjagd

werden nur diejenigen Hundeführer

zugelassen, die im Kanton

Graubünden jagdberechtigt sind.

Trifft diese Aussage zu?

Muss die zur Ausübung der

Steinwildjagd verwendete

Hochjagdwaffe persönlich

eingeschossen sein?