Gesetzeskunde 2009 Jagdprüfung Graubünden

Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung

Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung

Lars Wallimann

Lars Wallimann

Kartei Details

Karten 370
Lernende 75
Sprache Deutsch
Kategorie Geographie
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 04.02.2011 / 16.02.2020
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Wer hat das Bundesgesetz über die

Jagd und den Schutz wildlebender

Säugetiere und Vögel erlassen

(Jagdgesetz, JSG)?

Das JSG bezweckt unter anderem

folgendes:

Das JSG bezweckt unter anderem

folgendes:

Das JSG bezweckt unter anderem

folgendes:

Das JSG bezweckt unter anderem

folgendes:

In welchem Gesetz sind

Grundsätze aufgestellt, nach denen

die Kantone die Jagd zu regeln

haben?

Das JSG bezieht sich auf folgende

in der Schweiz wildlebenden Tiere:

Wer ist zuständig für die Regelung

und Planung der Jagd.

In der Schweiz gibt es das Patentund

das Revierjagdsystem. Wer

legt das Jagdsystem fest?

Die Kantone führen nach den

Vorschriften des Bundesrates eine

Statistik über den Abschuss und

den Bestand der wichtigsten Arten.

Wer bestimmt die für die Jagd

verbotenen Hilfsmittel?

Wer jagen will, braucht eine

Jagdberechtigung. Wer stellt diese

aus?

Die Jagdberechtigung wird

Bewerbern erteilt, die in einer vom

Kanton festgelegten Prüfung

nachweisen, dass sie über die

erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Sie sind im Kanton Graubünden

jagdberechtigt. Nun erhalten Sie die

Möglichkeit als Gast in einem

anderen Kanton zwei Tage an der

Jagdausübung teilzunehmen. Ist

dies möglich?

Weil Rothirsche und Wildschweine

Schäden an land- und

forstwirtschaftlichen Kulturen

verursachen, haben diese beiden

Wildarten keine Schonzeiten.

In einzelnen Kantonen kann der

Rehbock bereits im Mai bejagt

werden. Die Schonzeit für diese

Wildart endet somit bereits am 30.

April.

Wegen der fast schwarzen Decke

und dem langen Gemsbart wird

Gemswild in verschiedenen

Kantonen im Winter bejagt. Die

Schonzeit beginnt somit erst am 1.

Februar und dauert bis am 31. Juli.

Die Niederjagd im Kanton

Graubünden dauert bis 30.

November. Somit beginnt die

Schonzeit für Feld- und

Schneehasen am 1. Dezember.

Weil das Murmeltier im Winter

schläft, erübrigt sich eine

Schonzeit.

Die Jungtiere von Fuchs, Dachs,

Edel- und Steinmardern werden zu

unterschiedlichen Zeiten geboren.

Aus diesem Grunde haben diese

Arten auch nicht die gleichen

Schonzeiten.

Birkhahn und Schneehuhn werden

nur noch in wenigen Kantonen

bejagt. Somit sind für die

Schonzeiten dieser Arten die

Kantone zuständig.

Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher

und verwilderte Haustauben haben

nur eine kurze Schonzeit vom 1.

Februar bis am 31. Mai. Dies ist so,

damit schadenstiftende Tiere erlegt

werden können.

In Art. 5 des Eidgenössischen

Jagdgesetzes sind die jagdbaren

Arten und die Schonzeiten

aufgeführt. Können die Kantone

hier Änderungen vornehmen?

Die jagdbaren Arten sind in Art. 5

des Eidgenössischen Jagdgesetzes

aufgeführt. Gibt es eine Möglichkeit,

um die Liste der jagdbaren Arten

gesamtschweizerisch zu

beschränken?

Das Aussetzen von Tieren

jagdbarer Arten ist unter

bestimmten Voraussetzungen

möglich.

Steinwild ist in Art. 5 des

Eidgenössischen Jagdgesetzes

unter den jagdbaren Arten und den

Schonzeiten nicht aufgeführt.

Warum kann Steinwild trotzdem

bejagt werden?

Wer ist zuständig für einen

ausreichenden Schutz der

wildlebenden Säugetiere und Vögel

vor Störungen?

Die Kantone regeln insbesondere

den Schutz der Muttertiere und der

Jungtiere während der Jagd sowie

der Altvögel während der Brutzeit.

Jagdberechtigte dürfen jederzeit

kranke und verletzte Tiere erlegen.

Auf einem Spaziergang finden Sie

in der Nähe des Rheins einen

jungen Iltis. Sie entschliessen sich,

das Tier zu Hause aufzuziehen. Ist

dies ohne Weiteres möglich?

An einem nasskalten Herbsttag

finden Sie einen entkräfteten

Greifvogel. Sie entschliessen sich,

das Tier zu Hause zu pflegen. Ist

dies ohne Weiteres möglich?

Auf einer Wanderung finden Sie ein

Auerhuhn Kücken. Sie

entschliessen sich, das Tier zu

Hause aufzuziehen. Ist dies ohne

Weiteres möglich?

An einem Waldrand finden Sie ein

junges Eichhörnchen. Sie

entschliessen sich, das Tier zu

Hause aufzuziehen. Ist dies ohne

Weiteres möglich?

Die Kantone haben die Möglichkeit,

eidgenössische Jagdbanngebiete

aufzuheben oder durch

gleichwertige zu ersetzen.

Für Massnahmen zur Verhütung

von Wildschaden sind die Kantone

zuständig.

Der Wolf in der Surselva hat zwei

Schafe gerissen. Wer vergütet den

Schaden?

Welche Aussage trifft zu?

Als Jäger genügt mir die normale

Hausrats-/Haftpflichtversicherung.

Im JSG sind Verbrechen, Vergehen

und Übertretungen aufgeführt.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahr

oder mit Busse wird bestraft, wer

vorsätzlich und ohne Berechtigung

Tiere jagdbarer und geschützter

Arten jagt oder tötet sowie Tiere

geschützter Arten einfängt,

gefangen hält oder sich aneignet.