Gesetzeskunde 2009 Jagdprüfung Graubünden

Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung

Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung

Lars Wallimann

Lars Wallimann

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Langue Deutsch
Catégorie Géographie
Niveau Autres
Crée / Actualisé 04.02.2011 / 16.02.2020
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Darf ein Motorfahrrad für die Fahrt

ins Jagdgebiet verwendet werden?

Mit einem Elektrofahrrad kann die

Fahrt ins Jagdgebiet ohne

Einschränkungen erfolgen.

Eine Jägerin fährt mit ihrem PW

ohne Waffe in ihre Jagdhütte,

deponiert dort ihre mitgebrachten

Lebensmittel. Anschliessend fährt

sie zurück ins Dorf, behändigt ihre

Waffe und geht zu Fuss ins

Jagdbebiet. Ist dies gestattet?

Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt

ins Jagdgebiet wie folgt verwendet

werden:

Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt

ins Jagdgebiet bis zu den Hospizen

an Passstrassen verwendet

werden.

Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt

ins Jagdgebiet wie folgt verwendet

werden.

Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt

ins Jagdgebiet bis zu den

Bahnhöfen oder öffentlichen

Haltestellen der SBB, RhB und

MGB verwendet werden.

Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt

ins Jagdgebiet wie folgt verwendet

werden.

Auf ausserkantonalem Gebiet

gelten die Bestimmungen über das

Verwenden von Motorfahrzeugen

zu Jagdzwecken nicht.

Wer kann in den

Jagdbetriebsvorschriften

ausserordentliche Parkplätze

bezeichnen und abweichende

Regelungen über das Verwenden

von Motorfahrzeugen erlassen?

Am Tag vor Jagdbeginn dürfen

Jägerinnen und Jäger in

Jagdausrüstung ab 18.00 Uhr

Motorfahrzeuge für die Fahrt ins

Jagdgebiet verwenden.

Am Tag vor Wiederaufnahme der

Jagd nach einem Unterbruch dürfen

Jägerinnen und Jäger in

Jagdausrüstung ab 18.00 Uhr

Motorfahrzeuge für die Fahrt ins

Jagdgebiet verwenden.

Am Eidgenössischen Bettag und

am Erntedankfest dürfen

Jägerinnen und Jäger in

Jagdausrüstung ab 18.00 Uhr

Motorfahrzeuge für die Fahrt ins

Jagdgebiet verwenden.

Am Tag vor Jagdbeginn dürfen

Jägerinnen und Jäger mit der

Jagdwaffe ab 18.00 Uhr den Weg

zu ihren Unterkünften antreten.

Am Tag vor Wiederaufnahme der

Jagd nach einem Unterbruch dürfen

Jägerinnen und Jäger mit der Waffe

ab 18.00 Uhr den Weg zu ihren

Unterkünften antreten.

Am Eidgenössischen Bettag und

am Erntedankfest dürfen

Jägerinnen und Jäger mit der Waffe

ab 18.00 Uhr den Weg zu ihren

Unterkünften antreten.

Vor einem jagdfreien Tag und am

Ende der Hoch- und Niederjagd

dürfen Motorfahrzeuge für die

Heimfahrt verwendet werden.

Vor einem jagdfreien Tag und am

Ende der Hoch- und Niederjagd

muss der Heimweg zu Fuss

angetreten werden.

Für den Transport von erlegtem

Schalenwild dürfen Motorfahrzeuge

benützt werden. Dabei dürfen die

Mitglieder der Jagdgruppe

mitfahren.

Jägern mit einer schweren direkten

Gehbehinderung können

weitergehende Ausnahmen für die

Benützung von Motorfahrzeugen

bewilligt werden.

Jägern mit einer schweren direkten

Gehbehinderung können

weitergehende Ausnahmen für die

Benützung von Motorfahrzeugen

bewilligt werden. Wer erteilt die

Bewilligung?

Für die Fahrt ins Jagdgebiet dürfen

fahrplanmässig verkehrende

Eisenbahnen benutzt werden.

Für die Fahrt ins Jagdgebiet dürfen

fahrplanmässig verkehrende

Postautokurse, Buslinien, usw.

benutzt werden.

Dürfen Seilbahnen für die Fahrt ins

Jagdgebiet verwendet werden?

Dürfen Sie auf der Pass- und

Fallenjagd Schneeschuhe

verwenden?

Dürfen Sie auf der Hochjagd Skis

verwenden?

In welchem Fall darf ein Helikopter

benutzt werden?

Sie haben einen Hängegleiter.

Dürfen Sie damit zur Ausübung der

Hochjagd in ihr Jagdgebiet fliegen?

Dürfen Sie während der Jagd in

Ihrem Jagdgebiet zelten?

Dürfen Sie zur Jagdausübung mit

dem Schlafsack unter freiem

Himmel übernachten?

Dürfen Sie in einer Höhle ein Depot

anlegen, um von dort aus die Jagd

auszuüben?

Zur Jagdausübung darf ich Infrarot-

Sensoren verwenden.

Dürfen Sie das Natel auf der Jagd

mittragen?

Wo ist die ausnahmsweise

Verwendung des Natels geregelt?

Dürfen Sie als Jäger

Restlichtaufheller benutzen, um

verletzte Tiere aufzufinden?

Wo sind die Schusszeiten geregelt?

Wie verhalten Sie sich nach dem

Schuss?

Nach Ihrem Schuss liegt das Wild

nicht im Feuer. Sie gehen sofort

zum Anschussort und suchen nach

Schusszeichen. Ist dieses

Verhalten weidmännisch?

Das Wild liegt nicht im Feuer. Sie

haben Ihren eigenen Standort und

den Anschussort des Wildes

gekennzeichnet. Am Schussort

haben Sie ungünstige

Schusszeichen gefunden. Was

machen Sie?

Wem gehört das Wild, das von

mehreren Personen beschossen

wird?