Gesellschaftsrecht

einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, GmbH

einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, GmbH


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 02.11.2015 / 04.08.2023
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Was sind Beispiele für Rechtsgemeinschaften?

Was sind Beispiele für Körperschaften?

Was sind die Eigenschaften von Personengesellschaften?

Eigenschaft von Kapitalgesellschaften (GmbH, Kommandit-AG, AG)

Geld steht im Vordergrund

Gründung der einfachen Gesellschaft (TBM gemäss OR 530)

Personenverbindung

Gesellschaftvertrag

Gemeinsamer Zweck

Jeder rechtliche erlaubte wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Zweck. Gemeinsame Teilnahme an Gewinn und Verlust

Beitragspflicht (gemeinsame Kräfte & Mittel)

Keine andere Gesellschaftsform

Kaufmännisches Gewerbe

kein kaufmännisches Gewerbe

Wesen der einfachen Gesellschaft

Personengesellschaft, Rechtsgemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft, Keine Firma, Keine Eintragung im Handelsregister, Keine Buchführungspflicht (OR 957)

Personengesellschaft

Personen steht im Vordergrund

Rechtsgemeinschaft

keine Rechtspersönlichkeit (kein Träger von Rechten & Pflichten --> keine jur. Person)

Gesamthandsgemeinschaft (OR 544)

man darf über eine Sache nur gemeinsam verfügen (Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft)

Keine Firma

man darf sich trotzdem einen Namen ausdenken

Innenverhältnis (Pflichten)

Innenverhältnis (Rechte)

Geschäftsführung

Ist die auf Verfolgung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit für die Gesellschaft (rechtsgeschäftliche und tatsächliche, OR 538)

Grundlagengeschäfte

Gesellschafterbeschlüsse

1. Zuständigkeit
-Gesellschafterbeschlüsse können in allen Angelegenheiten der Gesellschaft gefasst werden
-Ausnahmsweise muss ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden (Gesetz, Gesellschaftsvertrag)

Gesellschafterbeschlüsse

2. Verfahren
-eine Gesellschaftterversammlung ist nicht erforderlich

Gesellschafterbeschlüsse

3. Form 
-Keine Formerfordernisse (mgl. abweichend Gesellschaftsvertrag
-Können mündlich gefasst werden

Gesellschafterbeschlüsse

4. Mehrheitserfordernisse
-Grundsätzlich Einstimmigkeitsprinzip (OR 534 I)
-Abweichende Regelung Mehrheitsprinzip (Ausn. Änderung des Gesellschaftsvertrages immer einstimmig)
--> im Zweifel nach Köpfen (OR 534 II)
--> Möglich auch nach Umfang der Beiträge

Aussenverhältnis (Vertretung)

Regeln der Stellvertretung (OR 543 II i.V.m. 32, 40)

Handeln im eigenen Namen (OR 543 I), Überschreiten der Vertretungsmacht (OR 38)

Sobald jemand geschäftsführungsbefugt ist, besteht eine Vertretungsmacht (OR 543 II & III)

Aussenverhältnis (Haftung): Rechtsgeschäft

Aussenverhältnis (Haftung): Delikt

Gesellschafterwechsel: Eintritt

Fortsetzungsklausel (analog OR 576)

Gesellschafterwechsel: Ausscheiden

Nachfolgeklauseln (OR 545 I Ziff. 2)

Gesellschafterwechsel: Ausschluss

Beendigung: Auflösung

Beendigung: Liquidation & Beendigung

OR 548 - 550
-Grunds. Liquidation durch alle Gesellschafter gemeinsam
-Häufig Liquidationsvertrag
-Gesetz: 
Rücknahme der zum Gebrauch überlassenen Gegenstände
Abschluss der Bezieung zu Dritten
Ersatz für Auslagen und Verwendungen
Rückerstattung der Einlagen
Verteilung eines Überschusses

Handelsregister

Hauptzweck Publizitätsfunktion: Veröffentlichung im SHAB
Nebenzweck Anknüpfungszweck: 
-Erhöhter Firmenschutz (OR 956)
-Konkursbetreibung (SchKG 159 ff)
-Rechtsdurchsetzung
 

Gründung einer Kollektivgesellschaft (OR 552)

Personenverbindung