Geschichte Staatskunde

Staatskunde LAP

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Langue Deutsch
Catégorie Histoire
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Crée / Actualisé 16.04.2015 / 17.09.2022
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Politische Parteien

Verein, gleichgesinnter Menschen, die sich zusammenschiessen mit dem Zweck, mitzuwirken und wichtige Bereiche des öffenltichen Lebens in Gemeinde, Kanton und Bund nach ihren Vorstellungen und Interssen zu gestalten.

Aufgaben Politischen Parteien

1. Rekrutierungvon Kandidaten

2. wesentlicher Beitrag zur Meinungsbildung in politischen Sachfragen

3. Bündelung von Interessen

4. Mitsprache beim Vernehmlassungsverfahren

 

SVP

Schweizerische Volkspartei

Stärkste Wähleranteil, ursprünglich als BGB (Bauern, Gewerbe, Bürgerpartei) gegründet

SP

FDP

CVP

BDP

Sozialdemokratische Partei

Freisinnige - Demokratische Partei

Chrsitlich-demokratische Volkspartei

Bürgerlich-demokratische Partei

Seit 2008, Abspaltung der SVP

Links

Sozial, progressiv, Staatliche Eingriffe und Hilfe, Zentralismus, auf Seite der Arbeitnehmer, gegen Armee, pro EU

Rechts

Liberal, Konservativ wenig Stat, Förderalismus und Unabhängigkeit, auf Seite der Arbeitgeber, pro Armee, contra EU

Staat

Volk schliesst sich innerhalb eines bestimmten Gebietes zusammen, stellt Regeln auf fürs Zusammenleben, führt diese aus. Wichtig dabei ist der Wille zur Einheit, Unabhängigkeit und Freiheit.

3 Elemente: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt

Demokratie

Volk ist oberster Entschiedungsträger im Staat.

-Staatsgewalt: Parlament, Regierung, Gerichte.

-Alle Bürger sind vom Gesetz gleich

-Freiheiten udn Rechte garantiert

-Parteienpluralismus

Direkte (reine) Demokratie

Volk wählt seine Abgeordnete und entscheidet über Verfassung und Gesetze endgültig. Das Parlament bereitet Geschäftge vor.

 

Indirekte (repäsentative) Demokratie

Das Volk wählt seinen Abegordneten (Repräsentanten). Diese entscheiden allein und endgültig über Verfassung und Gesetze. Bsp. DE, IT, FR

Halbdirekte Demokratie =CH Spezialfall

Das Volk wählt nicht nur seinen Abgeordneten, sondern hat auch direkte Einflussmöglichkeiten auf die Verfassung und Gesetzgebung (Initiative- und Referendumsrecht). Bsp. CH

Diktatur

Gewaltherrschaft, Macht im staat hat eine Einzelne person oder eine kleine Gruppe.

Merkmale: kein Mitbestimmungsrecht des Volkes, Keine Gewaltenteilung, Grundrechte eingeschränkt, Unterdrückung des volkes mit verschiedene Mitteln ( Bespitzelung), Scheinwahlen gegen aussen um Demokratie vorzugaukeln.

Militärdiktatur

Militärische Führer

Bsp. Chile, Haiti, Burma, Pakistan

Parteidiktatur

nur eine einzige Partei zugelassen. Die Vertreter dieser Partei sind Träger der Macht,

Bsp. Sowjetunion (bis 1991), China, Kuba, Nordkorea

 

Theokratie

Religiöse Gruppe kann die Funktion einer Partei übernehemen. Religiöse Führer übernehmen die Macht.

Bsp. Iran mit islamischer Verfassung seit 1980.

Monarchie

Alleinherrschaft einer Person (Monarch), welcher den Staat lenkt. Der Monarch kommt auf den Thron durch Erbrecht( Erbmonarchie) oder durch Wahl innnerhalb eines Kreises von Personen (Wahlmonarchie)

Absolute Monarchie

Monarch herrscht uneingeschränkt/absolut. keine Gewaltenteilung, Staatsoberhaupt und die gesamte Staatsgewalt in seinen Händen.

Bsp. Königreich Saudi-Arabien, Vatikanstadt (Wahlmonarchie)

Konstitutionelle Monarchie

Die Herrschaftsgewalt des Monarchen ist durch die Staatsverfassung (Konstitution beschränkt). Teilung der Gewalten zwischen dem Monarchen und der Regierung und dem Parlament andererseits.

Bsp. Bahrain, Jordanien, Liechtenstein, Monaco, Luxemburg

Parlamentarische Monarchie

Monarch hat nur eine repräsentive Funktion. Träger der Staatsgewalt ist das vom Volk gewählte Parlament, welches auch die Regierung bestimmt. Tradition beibehalten.

Bsp. England, Japan, Niederlande, Norwegen, Belgien, Schweden, Spanien

Parlament

Bundesversammlung (Nationalrat 200 Mitglieder, Grosse Kammer und Ständerat 46 Mitglieder, kleine Kammer)

Aufgaben: Wählt Bundesrat, Bundesgericht

Legislaturperiode: 4 Jahre

Höchste gesetzgebende Behörde auf Bundesebene, bestehend aus zwei gleichberechtigten Kammern

Auch schweizer Parlament & Eidgenössische Räte genannt.

Halbamtsparlament = Milizparlament

Nationalrat

Grosse Kammer, Volksvertretung, 200 Mitglieder, Sitze gemäss Einwohnerzahl auf Kantone aufgeteilt, jeder Kanton mind. 1 Sitz, Proporzwahlen (Ausnahme Kantone mit nur 1 Sitz), Legislatur: 4 Jahre, Wiederwahl möglich

Ständerat

Kleine Kammer, Kantonsvertretung, 46 Mitglieder, 2 Mitglieder pro Kanton, Halbkantone 1, Ausgleich Nationalrat, Majorzwahlen (Ausnahme: Jura & Neuenburg) Legislatur: 4 Jahre, Wiederwahl möglich

Aufgabe NR & SR

-Gesetzgebung: beraten Gesetze und fassen Beschlüsse

-Beziehungen zum Aussland

-Bundesfinanzen: Budgetberatung

-Oberaufsicht:politische Kontrolle über Bundesrat, Bundesverwaltung

-Beziehung zwischen Bund und Kanton

-Wissenwertes:

Session 4mal jährlich 3 Wochen, Sitzordnung nach politischer Zugehörigkeit, vorsitz: Präsident, wobei der NR-Präsident = höchstes Amt in der Schweiz ist, Rechte und Pflichten, Initativrecht, immunität (Redefreiheit), Wahrung Amtsgeheminis, Sitzungsteilnahme

Fraktion

Zusammenschluss von Ratsmitgliedern gleicher Parteizugehörigkeit, Parteilose und Angehörige unterschiedlicher Parteien können, sofern sie ähnliche politische Ausrichtung haben, eine Franktion bilden ("fractio"Bruchteil, Jede Partei ist ein Bruchteil des gesamten Parlaments). Mind. 5 Personen

Nur wer in einer Fraktion kann in die Kommissionen, in Fraktonssitzungen werden Strategien besprochen, z.b. vor Wahlen

Kommission

Parlamentarischer Ausschuss, der ein Geschäft, z.b. einen Gesetzesentwurf oder die Finanzausgaben, prüft und im Detail berät. Jeder Rat hat eigene Kommission.

-Kommissionen werden gebildet weil nicht alle 246 Mitglieder sich mit jeder Vorlage auseinandersetzen können

-Müssen dem Rat Ratschläge über Geschäfte geben

-Subkommissionen- Unterkommissionen innerhalb einer Kommission

-Finanzkommission, Geschäftsprüfungskommission, Aussenpolitische Kommission, Sicherheitspolitische Kommission

Deparements/Bundesräte

D. Burhalter (FDP)=EDA (eidg. Dep. für auswärige Angelegenheiten)

Alain Berset (SP)=EDI (eidg, Dep. des Innern)

Simonetta Sommaruga (SP)=EJPD (eidg. Justiz und Polizeidep. )

Ueli Maurer (SVP)=VBS (eidg. Dep. für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport)

E. Widmer-Schlumpf (BDP)=EFD (eidg. Finanzdep.)

Johann Schneider-Ammann (FDP)= (eidg. Volkswirtschaftsdep. )

Doris Leuthard (CVP)= (eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie udn Kommunikation)

Bundeskanzlei

Stabstelle des Bundesrat =Corina Casanova

Bundesrat

Amtsdauer =4 Jahre

Oberste vollziehende und leitende Behörde der Schweiz, 7 Mitglieder, =Landesregierung

Zauberformel

Feiwillige Aufteilung der 7 Bundesratssitze under den vier wählerstärksten Parteien gemäss ihrer Stärke im NR und SR. Diese freiwillige Proporz besteht seit 1959.

 

Bundespräsidentin

jeweils für 1 Jahrgewählt, nach dem Altersprinzipt - momentan: E.Widmer- Schlumpf

Oberstes Gericht

 

Bundesgericht in Lausanne/Luzern 15-35 Mitgliedern

Entsehung eines Gesetzes

1. Anstoss zur Gesetzesgebung

Anstoss indirekt: Interessengruppen ,Kantone, Medien

Anstoss direkt: Parlamentsmitglieder durch Motion, Bundesrat

2. vorparlamentarische Phase

Vorentwurf: Verwaltung arbeite ihn mit Fachleuten aus, Departemente werden beauftragt

Vernehmlassung: Die Verfassung schreibt vor, dass der Vorentwurf den Kantonen, Parteien, Verbänden zur Stellungsnahme geschickt werden muss

Behandlung im Bundesrat: Defintiver Entwurf wird erstellt, Bundesrat erlässt Botschaft ans Parlament: enthält defintiven Entwurf sowie Erklärung dazu und Antrag zuhanden des Parlaments darauf einzutreten (Gesetze könne auch Ohne Mitwirkung von BR oder Verwaltung entstehen, sogenannte parlamentarische Initiativen ,direkt an die Räte)

3. Parlamentarische Phase

Behandlung im Erstrat (NR odr SR): vorberatende Kommission, dann im ganzen Rat, dann Entscheid im Rat

Behandlung im Zweitrat (NR oder SR): vorberatende Kommission, Beratung im ganzen Rat, Entschieid im Rat

Evtl. Differenzbereinigung: Bestehen zwischen den Räten Differenzen, müssen die strittigen Punkte behandelt werden. Das Verfahren wir bis zur Einigungwiederholt.

4. Nachparlamentarische Phase:

a)Obligatorsiche Abstimmung: betrifft Bundesverfassung, Annahme: doppeltes Mehr -Inkrafttreten

b)Fakultative Abstimmung: betrifft Gesetze, Annahme:a)Referendum wird nicht ergriffen oder kommt nicht zustande, b)Volk stimmt dem neuen Gesetz zu, wenn Referendum zustande kommt - inkrafttreten

 

Referendum

Volksabstimmung, Volk greift ein wennes es mit dem Gesetz nicht einverstanden ist (50 000 in 100 Tagen)

 

Fakultatives Referendum

Es kann zur Abstimmung kommen, aber nur, wenn das Referendum gebraucht wird (z.b. Gesetzesreferendum, Staatsvertragsreferendum)

-8 kantone könne auch Referendum ergreifen

-Volksmehr alleine entscheidet, bei Annahme ab bestimmtem Datum (vom BR bestimmt) in Krafttreten

Obligatorisches Referendum

automatisch zur Abstimmung, (Verfassungsreferendum, Staatsvertragsreferendum, d.h. betrifft zu internationalen Organisationen)

-Doppeltes Mehr erforderlich

-Tritt sofort in kraft

Initiative (auf Bundesebene)

Volk kann neue Artikel oder Änderung oder Aufhebung beantraten

-Innerhalb 18 Monaten, 100 000 Unterschriften

-Nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen

-Zur Annahme Volk-/Ständemehr

-Dppeltes Ja: Wenn vom Parlament ein Gegenentwurf ausgearbeitet wurde, kann man zur Initiative und Gegenentwurf ja sagen, In der sogenannten Stichfrage muss man sich entscheiden.

Rechte

Politische Rechte: Stimm und Aktives, passives Wahlrecht, Initativrecht, Referendumsrecht

Staatsbürgerliche Recht: Freiheiten und Rechte (Niederlassungsfreiheit, Bürgerrechte)

Grundrechte: Freiheiten udn Rechte jeder Person, unabhängig von Nation, Geschlecht...

Gehen auf die Französische Revolution zurück

UNO

United Nations Organisation

1945 Gegründet: Hauptsitz in New York

Uno Charta: Urkunde, in welcher Ziele der Uno formuliert sind

Zurzeit 193 staaten dabei: Vatikan nicht

CH seit 2002 dabei: 190. Mitglied

Nachfolgeorganisation vom Völkerbund (Wilson nach 1. WK)

Ziele: Weltfreiden, internationale Sicherheit (kein 3. WK), Menschenrechte und Frieden bewahren, internationale Zusammenarbeit fördern

Vorteile: Austauschplattform führender Staatsleute,

Nachteile: sind Mitglieder nicht Handelsfähig, ist auch die UNO nicht handelsfähig, Beschlüsse können viel nicht durchgesetzt werden

 

UNO Generalversammlung

New York, 193 Staaten, 1 Jahr, 1 Stimme pro Land, 2/3 Mehrheit, wählt den Generalsekretär und die 10 nicht ständigen Mitglieder des sichereheitsrates

UNO Sicherheitsrats

New York, 15 Mitglieder, 5 ständige = Sieger des 2. WK (USA, Russland, China, GB, Frankreich) und 10 nicht ständige (2 jahre), kann Friedenstruppen entsenden, Vetorecht der ständigen Mitglieder