Geschichte Staatskunde
Staatslehre
Staatslehre
Kartei Details
Karten | 40 |
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Lernende | 17 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Geschichte |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 20.08.2014 / 18.08.2021 |
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Souveränität
Verfügungsgewalt eines Staates über sein Hoheitsgebiet, Rechtsgleichheit mit anderen Staaten und Unabhängigkeit von anderen Staaten
Einheitsstaat
Der Staat wird von einem Zentrum aus, von einer einzigen Regierung, Verwaltung und Gesetzgebung geführt. Die einzelnen Regionen kennen keine Parlamente und Regierungen.
Bsp. China, Frankreich, Italien, Spanien
Staatenbund
Er stellt einen lockeren Zusammenschluss selbstständiger Staaten dar, mit dem Zweck gemeinsame Aufgaben zu lösen. Jeder Staat bleibt grundsätzlich souverän und kann austreten wann er möchte.
Bsp: Uno
Bundesstaat
Vereinigung von Teilstaaten zu einem, nach aussen hin einzigen Staat. Das Recht des Gesamtstaats steht über dem Recht des Teilstaats. Aufgaben werden aufgeteilt. Jeder Teilstaat hat seine eigene Regierung und eigene Parlamente.
Bsp: Schweiz, Deutschland
Parlamentarische Monarchie
Der Herrscher ist nur Repräsentant des Staates und Symbol der nationalen Einheit. Die Staatsgewalt haben das Parlament und die Regierung (Demokratie)
Bsp: Spanien, GB, Schweden
Konstitutionelle Monarchie
Der Herrscher führt die Staatsmacht gemäss Verfassung mit dem Parlament und der Regierung. Seine Macht ist eingeschränkt.
Bsp: Liechtenstein, Jordanien, Nepal
Absolute Monarchie
Der Herrscher riegert uneingeschränkt. Die gesamte Staatsgewalt liegt allein in seiner Hand (=Alleinherrschaft)
Bsp: Saudi-Arabien, Vatikan
Demokratie
Volksherrschaft. Die Macht im Staat wir vom Volk ausgeübt. Es ist oberster Entscheidungsträger
Diktatur
Gewaltherrschaft. Die Staatsgewalt wird von einem Einzelnen ausgeführt.
Demokratie: Grundlegende Voraussetzungen (6 Stichworte)
- Anerkennung der Menschenrechte: Demokratien sind Rechtsstaaten
- Gewaltenteilung: Teilung der Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative)
- Volkssouveränität: freie Abstimmungen und Wahlen, die Mehrheit entscheidet
- Pluralismus: Vielfalt der Interessen und Kulturen sind Allgemein anerkannt
- Opposition: "nicht Regierungsparatein" sind im Parlament sind vertreten und können die Regierung öffentlich kritisieren
- Wahrung der Privatsphäre: keine Einmischung in das Privatleben
indirekte Demokratie
Das Volk wählt seine Parlamentsmitglieder und kann durch Volksinitiativen und Gesetzesreferendum Einfluss auf die Verfassung und die Gesetze nehmen. Die Regierung und die obersten Gerichte werden vom Parlament gewählt.
Typisch Schweiz: Konkordanzdemokratie d.h. in der Regierung sind die 4 wichtigsten Parteien vertreten sie müssen bei Problemen auf eine gemeinsame Lösung kommen (konkordanz)
Die eigentliche Opposition bildet das Volk durch die Möglichkeit des Gesetzesreferendums
indirekte (repräsentative) Demokratie
Parlamentarische Demokratie
Das Volk wählt seine Parlamentsabgeordneten. Die wahlstärkste Partei stellt den Regierungschef und die Minister.
Wenn mehrere Partein die Riegerung bilden, bezeichnet man das als Koalitionsregierung. Die nicht an der Regierung beteiligten Parteien bilden die Opposition.
indirekte Demokratie
Präsidiale Demokratie
Das Volk wählt sowohl seine Parlamentsabgeordneten als auch den Präsidenten. Er ist Regierungschef und Staatsoberhaupt und ernennt seine Minister. Er hat grosse Vollmachten und gegenüber dem Parlament das Vetorecht (=Einspracherecht)
Diktatur: Grundlegende Merkmale (6 Stichworte)
- Missachtung der Menschenrechte: Folterung und "Verschwindenlassen" von Personen
- keine Gewaltenteilung: wird alles von einem kontrolliert, diktatorisch: Regime
- Keine Volkssouveränität: Keine Mitbestimmung des Volkes, Scheinwahlen
- kein Pluralismus: Gleichschaltung der Interessen
- keine Opposition: Unterdrückung der Opposition, Medienzensur
- keine Wahrung der Privatsphäre: Polizeistaat, Bespitzelung
Exekutive auf Bundeshöhe
Bundesrat (7 Mitglieder)
Exekutive auf Kantonshöhe
Regierungsrat (Staatsrat)
Exekutive auf Gemeindehöhe
Gemeinderat
Legislative auf Bundeshöhe
Bundesversammlung (Nationalrat 200 Mitglieder, Ständerat 46 Mitglieder)
Legislative auf Kantonshöhe
Kantonsrat (Grosser Rat
Legislative auf Gemeindehöhe
Gemeindeversammlung (Bürgerversammlung)
Judikative auf Bundeshöhe
Bundesgericht (39 Mitglieder)
Judikative auf Kantonshöhe
Kantonsgericht (Obergericht)
Judikative auf Gemeindehöhe
Amts- oder Bezirksgericht, Friedensricher, Vermittler
vierte Macht / Gewalt
Massenmedien
Informieren die Bevölkerung über Missstände , beeinflussen die Meinungsbildung
Staatsgewalt
Die Berechtigung Recht zu setzen, Recht durchzusetzen und über Recht und Unrecht zu eintscheiden
föderalistischer Aufbau der Schweiz
Föderalismus= Teilstaaten innerhalb des Gesamtstaates sind bestrebt möglichst selbstständig zu sein
Bund: ist dort zuständig das, wo die Bundesverfassung ihn ermächitigt
Kanton: Versuchen möglichst viele Kompetenzen selbst zu regeln
Gemeinde: Haben eigene "Regierung" (Gemeinderat), Gemeindeautonomie ist rechtlich unterschiedlich
Anzahl Stimmberechtige in der Schweiz?
5.5 Mio
Zweikammer Parlament
- Nationalrat, vertritt die Gesamtbevölkerung (200 Mitglieder Anzahl pro Kanton hängt von der Bevölkerungszahl ab) ,Proporzwahl
- Ständerat, vertritt die Kantone (46 Mitglieder pro Kanton 2x, pro Halbkanton 1x)
Bilden die Legislative
Bundesrat
7 Mitglieder
wird im Majorzverfahren gewählt (vom Parlament)
bildet die Exekutive
Bundesgericht
39 Mitglieder
wird im Majorzverfahren gewählt (vom Parlament)
bildet die Judikative
Schweiz: Initiative
=Änderung/Ergänzung der Verfassung
100'000 Unterschriften in 18 Monaten
Abstimmung durch Schweizervolk; Annahme nur bei doppeltem Mehr: Volksmehr, Mehrheit aller Stimmenden, Ständemehr, Merheit der Kantone
Schweiz: Wahlrecht
ab 18 Jahren= mündig
aktives= selber wählen
passives= sich selber zur Wahl stellen
Häufigkeit: alle 4 Jahre (NS und SR)
Schweiz: Stimmrecht
wer: mündige Staatsangehörige
Häufigkeit: 4 mal pro Jahr, Anzahl Geschäfte pro Abstimmung: ca. 3-4
Abstimmung über: Initiative (doppeltes Mehr erforderlich), Referendum (einfaches Mehr)
Petition
Bittschrift an die Behörde, die Behörde muss darauf eingehen, es wird durch die Behörde geantwortet
Wer: alle (auch u. 18, Kinder und Ausländer)
Schweiz: Referendum
fakultatives (Gesetzesreferendum) = das Recht über Parlamentsentscheide eine Volksabstimmung zu verlangen
50'000 Unterschriften innert 100 Tagen nach Publikation
gegen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Staatsverträge
obligatorisches Referendum = Verfassungsreferendum (muss vor das Volk)
Politisches System Liechtenstein
Dualismus= Die Regierung ist Zweigeteilt, Volk & Fürst, sind gleichberechtigt
Landtag: Legislative (gesetze erlassen, Kontrolle der anderen Gewalten, Richter bestimmen, Regierung wählen), Volk repräsentieren, aber: Sanktionsrecht des Fürsten
Volk wählt alle 4 Jahre 25 Abgeordnete (Proporzwahl) Vorschlagsrecht bei Regierungsnennung
Liechtenstein: Regierung
4 Mitglieder + 1 Regierungschef
Wahlvorschlag durch Landtag
Ernennung durch Fürst
Kollegialregierung
Sanktionsrecht des Fürsten
Billigung durch den Fürst
Liechtenstein: Initiative
=Änderung/Ergänzung der Gesetze (und Verfassung)
Gesetze: 1000 Unterschriften in 1 Monat
Verfassung: 1500 Unterschriften in 1 Monat
Abstimmung durch Liechtensteinisches Volk
Annahme bei Volksmehr= Mehrheit aller Stimmenden
Liechtenstein: Referendum
fakultative Gesetzesrefendum 1500 Unterschriften in 1 Monat
fakultatives verfassungsreferendum 1000 Unterschriften in 1 Monat