Staatslehre


Kartei Details

Karten 40
Lernende 17
Sprache Deutsch
Kategorie Geschichte
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 20.08.2014 / 18.08.2021
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Souveränität

Verfügungsgewalt eines Staates über sein Hoheitsgebiet, Rechtsgleichheit mit anderen Staaten und Unabhängigkeit von anderen Staaten

Einheitsstaat

Der Staat wird von einem Zentrum aus, von einer einzigen Regierung, Verwaltung und Gesetzgebung geführt. Die einzelnen Regionen kennen keine Parlamente und Regierungen.

Bsp. China, Frankreich, Italien, Spanien

Staatenbund

Er stellt einen lockeren Zusammenschluss selbstständiger Staaten dar, mit dem Zweck gemeinsame Aufgaben zu lösen. Jeder Staat bleibt grundsätzlich souverän und kann austreten wann er möchte.

Bsp: Uno

Bundesstaat

Vereinigung von Teilstaaten zu einem, nach aussen hin einzigen Staat. Das Recht des Gesamtstaats steht über dem Recht des Teilstaats. Aufgaben werden aufgeteilt. Jeder Teilstaat hat seine eigene Regierung und eigene Parlamente.

Bsp: Schweiz, Deutschland

Parlamentarische Monarchie

Der Herrscher ist nur Repräsentant des Staates und Symbol der nationalen Einheit. Die Staatsgewalt haben das Parlament und die Regierung (Demokratie)

Bsp: Spanien, GB, Schweden

Konstitutionelle Monarchie

Der Herrscher führt die Staatsmacht gemäss Verfassung mit dem Parlament und der Regierung. Seine Macht ist eingeschränkt.

Bsp: Liechtenstein, Jordanien, Nepal

Absolute Monarchie

Der Herrscher riegert uneingeschränkt. Die gesamte Staatsgewalt liegt allein in seiner Hand (=Alleinherrschaft)

Bsp: Saudi-Arabien, Vatikan

Demokratie

Volksherrschaft. Die Macht im Staat wir vom Volk ausgeübt. Es ist oberster Entscheidungsträger

Diktatur

Gewaltherrschaft. Die Staatsgewalt wird von einem Einzelnen ausgeführt.

Demokratie: Grundlegende Voraussetzungen (6 Stichworte)

  • Anerkennung der Menschenrechte: Demokratien sind Rechtsstaaten
  • Gewaltenteilung: Teilung der Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative)
  • Volkssouveränität: freie Abstimmungen und Wahlen, die Mehrheit entscheidet
  • Pluralismus: Vielfalt der Interessen und Kulturen sind Allgemein anerkannt
  • Opposition: "nicht Regierungsparatein" sind im Parlament sind vertreten und können die Regierung öffentlich kritisieren
  • Wahrung der Privatsphäre: keine Einmischung in das Privatleben

indirekte Demokratie

Das Volk wählt seine Parlamentsmitglieder und kann durch Volksinitiativen und Gesetzesreferendum Einfluss auf die Verfassung und die Gesetze nehmen. Die Regierung und die obersten Gerichte werden vom Parlament gewählt.

Typisch Schweiz: Konkordanzdemokratie d.h. in der Regierung sind die 4 wichtigsten Parteien vertreten sie müssen bei Problemen auf eine gemeinsame Lösung kommen (konkordanz)

Die eigentliche Opposition bildet das Volk durch die Möglichkeit des Gesetzesreferendums

indirekte (repräsentative) Demokratie

Parlamentarische Demokratie

Das Volk wählt seine Parlamentsabgeordneten. Die wahlstärkste Partei stellt den Regierungschef und die Minister.

Wenn mehrere Partein die Riegerung bilden, bezeichnet man das als Koalitionsregierung. Die nicht an der Regierung beteiligten Parteien bilden die Opposition.

indirekte Demokratie

Präsidiale Demokratie

Das Volk wählt sowohl seine Parlamentsabgeordneten als auch den Präsidenten. Er ist Regierungschef und Staatsoberhaupt und ernennt seine Minister. Er hat grosse Vollmachten und gegenüber dem Parlament das Vetorecht (=Einspracherecht)

Diktatur: Grundlegende Merkmale (6 Stichworte)

  • Missachtung der Menschenrechte: Folterung und "Verschwindenlassen" von Personen
  • keine Gewaltenteilung: wird alles von einem kontrolliert, diktatorisch: Regime
  • Keine Volkssouveränität: Keine Mitbestimmung des Volkes, Scheinwahlen
  • kein Pluralismus: Gleichschaltung der Interessen
  • keine Opposition: Unterdrückung der Opposition, Medienzensur
  • keine Wahrung der Privatsphäre: Polizeistaat, Bespitzelung

 

Exekutive auf Bundeshöhe

Bundesrat (7 Mitglieder)

Exekutive auf Kantonshöhe

Regierungsrat (Staatsrat)

Exekutive auf Gemeindehöhe

Gemeinderat

Legislative auf Bundeshöhe

Bundesversammlung (Nationalrat 200 Mitglieder, Ständerat 46 Mitglieder)

Legislative auf Kantonshöhe

Kantonsrat (Grosser Rat

Legislative auf Gemeindehöhe

Gemeindeversammlung (Bürgerversammlung)

Judikative auf Bundeshöhe

Bundesgericht (39 Mitglieder)

Judikative auf Kantonshöhe

Kantonsgericht (Obergericht)

Judikative auf Gemeindehöhe

Amts- oder Bezirksgericht, Friedensricher, Vermittler

vierte Macht / Gewalt 

Massenmedien

Informieren die Bevölkerung über Missstände , beeinflussen  die Meinungsbildung

Staatsgewalt

Die Berechtigung Recht zu setzen, Recht durchzusetzen und über Recht und Unrecht zu eintscheiden

föderalistischer Aufbau der Schweiz

Föderalismus= Teilstaaten innerhalb des Gesamtstaates sind bestrebt möglichst selbstständig zu sein

Bund: ist dort zuständig das, wo die Bundesverfassung ihn ermächitigt 

Kanton: Versuchen möglichst viele Kompetenzen selbst zu regeln

Gemeinde: Haben eigene "Regierung" (Gemeinderat), Gemeindeautonomie ist rechtlich unterschiedlich

Anzahl Stimmberechtige in der Schweiz?

5.5 Mio

Zweikammer Parlament

  • Nationalrat, vertritt die Gesamtbevölkerung (200 Mitglieder Anzahl pro Kanton hängt von der Bevölkerungszahl ab) ,Proporzwahl
  • Ständerat, vertritt die Kantone (46 Mitglieder pro Kanton 2x, pro Halbkanton 1x)

Bilden die Legislative

Bundesrat

7 Mitglieder

wird im Majorzverfahren gewählt (vom Parlament)

bildet die Exekutive

Bundesgericht

39 Mitglieder 

wird im Majorzverfahren gewählt (vom Parlament) 

bildet die Judikative

Schweiz: Initiative

=Änderung/Ergänzung der Verfassung

100'000 Unterschriften in 18 Monaten

Abstimmung durch Schweizervolk; Annahme nur bei doppeltem Mehr: Volksmehr, Mehrheit aller Stimmenden, Ständemehr, Merheit der Kantone

Schweiz: Wahlrecht

ab 18 Jahren= mündig

aktives= selber wählen

passives= sich selber zur Wahl stellen

Häufigkeit: alle 4 Jahre (NS und SR)

Schweiz: Stimmrecht

wer: mündige Staatsangehörige

Häufigkeit: 4 mal pro Jahr, Anzahl Geschäfte pro Abstimmung: ca. 3-4

Abstimmung über: Initiative (doppeltes Mehr erforderlich), Referendum (einfaches Mehr)

Petition

Bittschrift an die Behörde, die Behörde muss darauf eingehen, es wird durch die Behörde geantwortet

Wer: alle (auch u. 18, Kinder und Ausländer)

Schweiz: Referendum

fakultatives (Gesetzesreferendum) = das Recht über Parlamentsentscheide eine Volksabstimmung zu verlangen

50'000 Unterschriften innert 100 Tagen nach Publikation

gegen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Staatsverträge

obligatorisches Referendum = Verfassungsreferendum (muss vor das Volk)

Politisches System Liechtenstein

Dualismus= Die Regierung ist Zweigeteilt, Volk & Fürst, sind gleichberechtigt

Landtag: Legislative (gesetze erlassen, Kontrolle der anderen Gewalten, Richter bestimmen, Regierung wählen), Volk repräsentieren, aber: Sanktionsrecht des Fürsten

Volk wählt alle 4 Jahre 25 Abgeordnete (Proporzwahl) Vorschlagsrecht bei Regierungsnennung

Liechtenstein: Regierung

4 Mitglieder + 1 Regierungschef

Wahlvorschlag durch Landtag

Ernennung durch Fürst

Kollegialregierung

Sanktionsrecht des Fürsten

Billigung durch den Fürst

Liechtenstein: Initiative

=Änderung/Ergänzung der Gesetze (und Verfassung)

Gesetze: 1000 Unterschriften in 1 Monat

Verfassung: 1500 Unterschriften in 1 Monat

Abstimmung durch Liechtensteinisches Volk

Annahme bei Volksmehr= Mehrheit aller Stimmenden

Liechtenstein: Referendum

fakultative Gesetzesrefendum 1500 Unterschriften in 1 Monat

fakultatives verfassungsreferendum 1000 Unterschriften in 1 Monat