Landschaftswandel und Raumplanung


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Langue Deutsch
Catégorie Géographie
Niveau Collège
Crée / Actualisé 28.05.2012 / 29.12.2019
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Landschaftswandel

Die Landschaft hat sich im Laufe der Zeit stetig gewandelt. Die Entwicklung führte in den meisten Fällen über mehrere Stufen hinweg von der ursprünglichen Naturlandschaft zur vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft.

Naturlandschaft

Unter Naturlandschaft versteht man Gebiete, die sich ohne Einflüsse des Menschen entwickelt haben, die vom Menschen kaum betreten und insbesondere nicht bewirtschaftet werden. Solche Gebiete findet man in der Schweiz nur noch selten, am ehesten noch im Alpenraum.

Als Reste der Naturlandschaft kann man beispielsweise vergletscherte Gebiete, Felsregionen, Moore oder Schuttkegel bezeichnen.

naturnahe Landschaften

Als naturnahe Landschaften bezeichnet man Gebiete, die vom Menschen kaum oder nur marginal bewirtschaftet werden.

Die Landschaft ist vom Menschen wenig beeinflusst, die naturlandschaftliehen Elemente, z. B. Wald oder natürliche Bachläufe, prägen das Landschaftsbild.

Kulturlandschaft

Die Kulturlandschaft ist durch den Menschen geschaffen worden. Sie ist der von Menschen bewusst oder unbewusst beeinflusste Teil unseres Lebensraumes. In der Kulturlandschaft sind zahllose Spuren gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Handlungen gespeichert. Sie ist deshalb ein wichtiges Archiv menschlicher Tätigkeiten. Die Spuren sind teilweise jahrhunderte- oder sogar jahrtausendealt.

traditionellen Agrarlandschaft

In der traditionellen Agrarlandschaft sind die landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Wälder unregelmässig parzelliert. Das natürliche Relief mit Mulden, Böschungen und Gräben ist kaum verändert.

Die Landschaft ist vielfältig, umfasst viele landschaftliche Elemente wie Äcker, Wiesen, Weiden oder Hecken und bietet damit Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tiere. Ebenso vielfältig wie die Nutzungs- und Flurformen sind die traditionellen Siedlungen: Einzelhöfe, Weiler und Dörfer, die meistens unregelmässig und mehr oder weniger dicht bebaut sind.

ländliche Siedlungen

Die ländlichen Siedlungen als Knotenpunkte der menschlichen Aktivitäten, des Wirtschaftens und Handelns, spielen für die Entwicklung des ländlichen Raumes eine entscheidende Rolle. In ihnen sind die Einrichtungen konzentriert, die der Erfüllung der Grunddaseinsfunktionen «wohnen», «arbeiten», «sich versorgen», «sich bilden», «sich erholen» und «in Gemeinschaft leben» dienen.

Zu den ländlichen Siedlungen werden traditionelle Bauerndörfer, isolierte Einfamilienhaussiedlungen und Ferienhaussiedlungen ebenso wie Industriesiedlungen ausserhalb der Städte gezählt.

Die Siedlungen werden nach einzelnen Merkmalen wie Lage, Grösse, Grundrissform, Bebauungsdichte, Funktion oder Sozialstruktur unterschieden. Mit der Unterscheidung von Dorf, Weiler oder Einzelhof entstehen Typbegriffe, die eine spezifische Merkmalskombination umfassen.

Siedlungsgrösse

Die Siedlungsgrösse kann mit der Einwohnerzahl, dem Umfang der überbauten Fläche, der Anzahl Gebäude oder der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe beschrieben werden.

Die Einwohnerzahl ist grundsätzlich ein sehr gut geeignetes Merkmal, zu dem aber meist nur für die gesamte Gemeinde, nicht aber für die einzelne Siedlung Daten vorliegen.

Da innerhalb einer Gemeinde häufig ganz unterschiedliche Siedlungstypen vorkommen, sagt die Einwohnerzahl für die einzelne Siedlung wenig aus.

Grundrissform

Die Grundrissform umfasst die Anordnung der Gebäude und die Bebauungsdichte einer Siedlung.

Der Siedlungsgrundriss ergibt sich aus der Verkehrsfläche, der bebauten Fläche und den Freiflächen. Er beinhaltet das Liniengefüge von Strassen, Plätzen, Häusern und Gärten in ihrem Verlauf und ihrer Zuordnung. Wichtige Merkmale der Siedlungsgrundrisse sind die Regelmässigkeit, Form und Dichte.

In geplanten Siedlungen sind die Gebäude linear, rechteckig oder radial angeordnet. Die Grundrissdichte hängt von der Hofform, der Wirtschaftsweise und dem verfügbaren Platz ab. Man unterscheidet zwischen dichten und lockeren Grundrissen.

Die wichtigsten Grundrissformen in der Schweiz sind die unregelmässigen Haufendörfer, die Strassendörfer und die Zeilendörfer.

Dorf

Als Dorf wird allgemein eine ländliche Siedlung ab einer Grösse von etwa 100 Einwohnern bezeichnet. Entsprechend zählt das Bauerndorf mindestens zehn Landwirtschaftsbetriebe, da ursprünglich drei Generationen und mehrere Mägde und Knechte auf jedem Hof wohnten.

Zum Dorf gehören auch ländliche Gewerbebetriebe (z. B. Schreinerei, Schmiede, Landmaschinenwerkstatt und Betriebe des Baugewerbes) sowie private und öffentliche Dienstleistungsbetriebe (z. B. Wirtshaus, Käserei, Gemeindeverwaltung, Kirche und Schule).

Das Leben im Dorf ist geprägt durch die engen Beziehungen der Bewohner untereinander und durch ein reges Vereinsleben. In der Umgebung der Städte wurden viele Dörfer durch neue Einfamilienhausquartiere erweitert und durch die zahlreichen Zuzüger sozial stark verändert. Dieser Prozess wird als Periurbanisierung (Verstädterung des Landes) bezeichnet.

Weiler

Kleine Gruppensiedlungen mit ursprünglich vier bis zehn landwirtschaftlichen Betrieben werden als Weiler bezeichnet. Sie verfügen auch über einzelne Dienstleistungseinrichtungen wie eine Käserei oder ein Wirtshaus.

Weiler sind häufig aus der Teilung von Einzelhöfen entstanden. Nur ausnahmsweise gibt es in einem Weiler auch eine öffentliche Dienstleistung, zum Beispiel ein Schulhaus.

Hofgruppe

Eine Hofgruppe besteht aus zwei bis drei Bauernhöfen und besitzt keine zentralen Einrichtungen.

Die unregelmässigen Hofgruppen sind häufig aus der Teilung eines Einzelhofes entstanden. Bei Neusiedlungen werden Hofgruppen zur Erleichterung sozialer Kontakte oft planmässig angelegt.

Einzelhof

Der Einzelhof besteht aus einer einzigen, meist landwirtschaftlichen Wohn- und Arbeitsstätte und wird in der Regel von einer einzigen Familie bewohnt.

Er kann aus einem einzigen Mehrzweckgebäude oder aus mehreren Gebäuden als Gruppenhof bestehen. Einzelhöfe stehen fast immer innerhalb des dazugehörigen Wirtschaftsareals.

Ein Gebiet mit vorwiegend Einzelhöfen wird als Einzelhofsiedlung bezeichnet. Typische Einzelhofsiedlungen sind das Hügelgebiet des Emmentals oder das Streusiedlungsgebiet im nördlichen Alpenraum und im Appenzellerland.

moderne Agrarlandschaft

Die moderne Agrarlandschaft ist geprägt durch Merkmale wie Begradigung von Flussund Bachläufen, den Ausbau von Flurwegen, das Verschwinden von naturnahen Elementen wie Hecken und Einzelbäumen und das Auftreten von plantageartigen Kulturen.

Die landwirtschaftliche Nutzung ist gekennzeichnet durch einen hohen Grad an Mechanisierung. Durch Meliorationen (Bodenverbesserungen, z. B. Drainage) und Güterzusammenlegungen wurden viele kleinparzellierte Fluren zu grossflächigen Blockfluren mit grossen und geometrischen Parzellen umgestaltet, die mit Maschinen rationell bewirtschaftet werden können.

Stadtlandschaft

Als Stadtlandschaft bezeichnet man ein grösseres Gebiet, in dem im Landschaftsbild die dichte Bebauung, das dichte Strassennetz sowie die städtischen Gebäudetypen im Zusammenhang mit der städtischen Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur dominieren.

Freizeit- und Tourismuslandschaft

Touristisch geprägte Gebiete mit entsprechender Infrastruktur wie Hotellerie, Parahotellerie, touristischen Spezialverkehrsmitteln finden sich in der Schweiz vor allem im Alpenraum und an den grösseren Seen.

Touristen dringen durch Tätigkeiten wie Klettern, Canyoning und Gleitschirmfliegen immer stärker in ehemals naturnahe Landschaften oder sogar in Naturlandschaften vor.

Raumplanung

Die Raumplanung in der Schweiz hat die Aufgabe, durch haushälterische Bodennutzung und geordnete Besiedlung des Landes langfristig eine Vielfalt von Nutzungen sicherzustellen.

Ziele gem. Bundesgesetz über die Raumplanung

a) die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft zu schützen

b) wohnliche Siedlungen und die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten

c) das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in den einzelnen Landesteilen zu fördern und auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung und der Wirtschaft hinzuwirken

d) die ausreichende Versorgungsbasis des Landes zu sichern

e) die Gesamtverteidigung zu gewährleisten

Hauptziele des Bundes (betr. Raumplanung)

wirtschaftliche Attraktivität und hohe Lebensqualität,

polyzentrische Stadt- und Agglomerationsentwicklung,

Siedlungsentwicklung nach innen und Strukturierung der städtischen Gebiete.

Räumliche Einbindung in Europa

Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn

Haushälterische Bodennutzung

Wohnungsbau: Anreize für verdichtete Wohnsiedlungen als Alternative zum Einfamilienhaus

Verdichtung von Industrie- und Geschäftsbauten

Regulierung des Zweitwohnungsbaus

Verbesserte Koordination von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung

Siedlungsentwicklung vorrangig in Gebieten mit guter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr:

• Verdichtung der bahnhofnahen Quartiere

• angemessenes Parkplatzmanagement in den Städten

• Förderung des Langsamverkehrs

Schutz vor Naturgefahren

Die Raumplanung muss gewährleisten, dass in Gefahrengebieten das Schadenpotenziallangfristig vermindert wird

Agglomerationsprogramme

Entwicklung einer demokratischen und verbindlichen Form der Zusammenarbeit in den Agglomerationen, Weiterentwicklung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme; Ausweitung auf weitere Sachbereiche (neben Siedlung und Verkehr)

Städtebauliche Projekte

Entwicklung städtebaulicher Projekte in Entwicklungsschwerpunkten

Bildung strategischer Städtenetze

Städtenetz Rheintal: Buchs-Vaduz

Städtenetz Wallis: Martigny, Sitten, Siders, Brig-Visp usw.

Beschränkung der Siedlungsausdehnung

Stoppen der Zersiedlung zwischen den Ortschaften

Erhaltung und Schutz der Landschaft

Erhaltung der unbebauten Landschaft und deren Multifunktionalität (Landwirtschaft, Freizeit/Erholung, ökologischer Ausgleich)

Alpine Tourismuszentren: Festigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Erhaltung des Kapitals «Landschaft»

Klare Marktpositionierung; koordinierte Marketingaktivitäten; Erhaltung von kulturellen und landschaftlichen Eigenheiten Verbesserung der Umweltqualität; Infrastrukturerweiterungen, vorrangig in bereits erschlossenen Gebieten

Periphere ländliche Räume: Konsolidierung der peripheren ländlichen Zentren, Zusammenarbeit der Gemeinden

Optimierung und Regionalisierung bestehender Infrastrukturen; Zusammenarbeit/Fusion von Gemeinden mit sehr geringer Bevölkerungszahl

Aufgaben Bund

Der Bund hat vor allem die Aufgabe, die kantonalen Richtpläne zu prüfen und zu koordinieren sowie Richtlinien und Konzepte zur Raumplanung zu erlassen und Sachpläne für spezielle Bereiche wie beispielsweise die Eisenbahn oder militärische Anlagen zu erstellen.

Im Rahmen der Richtplanung werden die Aufgaben von Bund, Kantonen, Regionen und Gemeinden in den Bereichen Siedlung, Infrastruktur, öffentliche Bauten und Anlagen, Landwirtschaft, Umwelt und Landschaft aufeinander abgestimmt und wird eine anzustrebende räumliche Entwicklung festgelegt.

Aufgaben Kantone

Die Kantone legen in ihrem Richtplan die Grundzüge der Raumplanung fest und koordinieren die Interessen der Gemeinden. Dieses zentrale Mittel liegt deshalb in den Händen der Kantone, weil ihnen die Verfassung die Hauptverantwortung in der Raumplanung übertragen hat.

Der Richtplan ist für die Behörden [Kantonsregierung, Gemeinderat] verbindlich, nicht aber für den privaten Grundeigentümer.

Aufgaben Gemeinden

Die eigentliche Umsetzung der Planung erfolgt auf der Stufe der Gemeinden. Hier wird im Nutzungsplan die zulässige Nutzung parzellengenau und grundeigentümerverbindlich geregelt. d. h., jeder einzelnen Parzelle wird eine klar umschriebene Nutzung und die Art der möglichen Bebauung, beispielsweise eine dreigeschossige Wohnzone, zugewiesen. Dies wird in den Baureglementen und Bauzonenplänen der Gemeinden näher festgelegt.

Konzept (Planungsinstrument)

Das Konzept fasst Ziele und Massnahmen zu einer einheitlichen Aussage zusammen. Es ist normativ abgefasst. Als raumplanerisches Konzept fasst es die vorgesehenen und die zu erfassenden Ziele sowie die abgestimmten Massnahmen zu einer Grundlage raumplanerischen Handelns zusammen, welche die räumlichen Wirkungszusammenhänge nachvollziehbar macht und die Massnahmen in die Relation zur angestrebten Wirkung setzt.

Sachplan (Planungsinstrument)

Der Sachplan regelt die Planung eines begrenzten Sachgebietes (z. B. Verkehr, Energie). Die Sachplanung wird auch als Bereichsplanung angesprochen, und das im Gegensatz zur Ressortplanung einer Amtsaufgabe oder zur Objektplanung eines konkreten Gegenstandes.

Leitbild (Planungsinstrument)

Das Leitbild beschreibt einen anzustrebenden Zustand [Raumordnung). Es ist normativ und ziellastig angelegt. In der Praxis sind mit den Leitbildern meistens generelle Massnahmenprogramme gemeint. In der Regel werden raumplanerische Leitbilder inhaltlich nach den raumrelevanten Strukturen der Siedlung, der Landschaft und des Transportes respektive der Versorgung gegliedert. Denkbar ist eine ganzheitliche materielle Ausrichtung raumplanerischer Teilprobleme auf Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und die natürlichen Lebensvoraussetzungen.

Richtplan (Planungsinstrument)

Der Richtplan ist der behördenverbindliche Plan mit der Funktion der konzeptionellen Umschreibung von Zielen und Massnahmen sowie der Programmierung der erforderlichen raumwirksamen Tätigkeiten unter Beachtung der zu erwartenden Wirkungen.

Nutzungsplan (Planungsinstrument)

Der Nutzungsplan überträgt die gesetzlich zulässigen Nutzungsarten (als Eigentumsbeschränkungen) durch das Instrument des Plans parzellenscharf und grundeigentumsverbindlich auf den Raum. In diesem Sinne lokalisiert und dimensioniert er die zulässigen Nutzungsarten und differenziert sie – soweit erforderlich – nach der Nutzungsintensität. Der Nutzungsplan besteht aus einer Karte und dazugehörenden Vorschriften. Der Rahmennutzungsplan (Zonenplan) gilt für das Gemeindegebiet. während die Sondernutzungspläne (Baulinien-, Überbauungs-, Gestaltungsplan USw.) besondere Nutzungsanweisungen für Teilräume enthalten.

Baureglementen (Planungsinstrument)

In den Baureglementen werden auf Gemeindeebene die Nutzungsarten und Nutzungsintensitäten parzellengenau definiert. Ebenso können in den Baureglementen Hinweise auf zulässige Bebauungsarten (z. B. Flachdachzone oder eingeschossige Einfamilienhauszone) oder auf die Ausnützungsziffer (Verhältnis zwischen Bruttogeschossfläche und Parzellengrösse) gemacht werden.

Bauzonen (Definition Bundesgesetz)

Bauzonen umfassen Land, das sich für die Überbauung eignet und

- weitgehend überbaut ist oder

- voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird.

Landwirtschaftszonen (Definition Bundesgesetz)

Landwirtschaftszonen dienen der langfristigen Sicherung der Ernährungsbasis des Landes, der Erhaltung der Landschaft und des Erholungsraums oder dem ökologischen Ausgleich und sollen entsprechend ihren verschiedenen Funktionen von Überbauungen weitgehend freigehalten werden. Sie umfassen Land, das:

- sich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den produzierenden Gartenbau eignet und zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben der Landwirtschaft benötigt wird;

- im Gesamtinteresse landwirtschaftlich bewirtschaftet werden soll.

Soweit möglich werden grössere zusammenhängende Flächen ausgeschieden.

Die Kantone tragen in ihren Planungen den verschiedenen Funktionen der Landwirtschaftszone angemessen Rechnung.