Gehaltswesen, Teil 3 - Personalassistent NbW 2013
7. Lohnabrechnung - 8. Deklarationen/Meldeverfahren - 9. Lohnausweis
7. Lohnabrechnung - 8. Deklarationen/Meldeverfahren - 9. Lohnausweis
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Cartes-fiches | 45 |
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Utilisateurs | 66 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 26.08.2013 / 11.01.2022 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/gehaltswesen_teil_3_personalassistent_nbw_2013
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Was versteht man unter dem Begriff "zuschlagende Lohnarten"?
Dies sind all jene Lohnformen, die dem AN zu Gute kommen und zum Bruttolohn führen.
Was sieht das Gesetz vor, wenn der übliche Zahlungstermin auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt?
Die Zahlung erstreckt sich auf den nächsten Werktag.
In der Praxis werden Zahlungstermine häufig vorgezogen.
Welche Formalitäten sieht das OR für die Lohnzahlung vor?
- Lohn wird Ende Monat in gesetzlicher Währund ausbezahlt --> Zahlungstermin in der Praxis zw. 20. und 25. jeden Monat
- Zahlung wird bei Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig (unabhängig des vorgesehenen Zahlungstermin)
Welche formalen Anforderungen werden an eine Lohnabrechnung gestellt?
- Schriftlichkeit der Lohnabrechnung
- klare Ausweisung der Zuschläge und Lohnabzüge
- Klarheit für den AN über den effektiv ausbezahlten Lohnbetrag
- weitere formale Anforderungen wie:
- Firmendaten (Absender)
- Personaldaten (Name, Adresse)
- informative Daten (Pers.-Nr., Feriensaldo, Gleitzzeitsaldo, Zahlungsverbindung des AN)
- Abrechnungsperiode