Gehaltswesen, Teil 3 - Personalassistent NbW 2013
7. Lohnabrechnung - 8. Deklarationen/Meldeverfahren - 9. Lohnausweis
7. Lohnabrechnung - 8. Deklarationen/Meldeverfahren - 9. Lohnausweis
Set of flashcards Details
Flashcards | 45 |
---|---|
Students | 66 |
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Other |
Created / Updated | 26.08.2013 / 11.01.2022 |
Weblink |
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AN ändert Arbeitspensum und wird neu im Std.-Lohn entschädigt. Bisheriger Monatslohn belief sich auf CHF 4'300.-.
Berechnen Sie den Stundenlohn (ohne Anteil 13 Mt.-Lohn und ohne Feiertagsentschädigung) mittels der Jahresdurchschnittsmethode und auf Basis einer 40-Std.-Woche.
CHF 4'300 : 21,75 : 8 = CHF 24,70
Aus welchen Komponenten setzt sich der Stundenlohn zusammen?
- Arbeitszeit
- Ferienanspruch
- evt. Feiertagsentschädigung
- evt. Entschädigung 13. Monatslohn
Beispiel für Zusammensetzung siehe Abb.
Reminder:
- Feiertagsentschädigung ist bei unregelmässiger TZ-Arbeit nicht geschuldet
- kein gesetzlicher Anspruch auf einen 13. Monatslohn, sondern nur geschuldet falls vertraglich vereinbart.
Wie lautet die Berechnungsformel eines Grundlohnes pro Stunde?
Monatslohn x 13* (Jahreslohn)
---------------------------------------
52 x Anz. wöchentl. Arbeitsstunden
* Ämter rechnen teilw. auch mit 12 Monatslöhnen
Monatslohn eines AN beträgt CHF 5'700. - Berechnen Sie den Betrag für sechs auszuzahlende Ferientage nach der Jahresdurchschnittsmethode.
CHF 5'700 : 21,75 x 6 = CHF 1'572, 40
Wie viele Arbeitstage hat ein Kalenderjahr und wie lautet die Berechnungsformel?
Wie viele Arbeitstage hat dabei ein Monat im Durchschnitt?
261 Tage im Kalenderjahr abzüglich der 1. Aug.
365 - 52 (Sa.) - 52 (So.) = 261
monatliche Anzal Arbeitstage im Jahresdurchschnitt:
261
---- = 21,75 Arbeitstage pro Monat
12
Welche 4 Methoden kennt die HR-Praxis zur Berechnung des Anteil eines Monatslohnes und wie lauten die Berechnungsformeln?
Variante A (Arbeitstage im Mt.)
Monatslohn
-------------------- x Anzahl effektiver Arbeitstage**
Anzahl AT* im Mt.**
* AT = Arbeitstage
** inkl. Feiertagen, die auf einen Arbeitstag fallen
Variante B (Jahresdurchschnittsmethode)
Monatslohn
------------------ x Anzahl effektiver Arbeitstage**
21,75*
* monatliche Anzahl Arbeitstage im Jahresdurchschnitt
** inkl. Feiertagen, die auf einen Arbeitstag fallen
--> Voraussetzung: 5-Tage-Woche
Variante C (Anzahl Kalendertage des Mt)
Monatslohn
------------------- x Anzahl KT* der effekt. Anstellung
Anzahl KT* im Mt.
* KT = Kalendertage
Variante D (30-Tage-Methode)
Monatslohn
--------------- x Anzahl verflossener Tage*
30
* inkl. Samstage und Sonntage
Ist der 1. August den Sonntagen gleichgestellt und ist er zu bezahlen, wenn er auf einen Arbeitstag fällt?
Ja, der 1. August ist in der ganzen CH Bundesfeiertag und zu bezahlen, wenn er auf einen Wochentag fällt.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht, die Feiertage zu entschädigen?
Nein, gibt es nicht. Dies ist vertraglich zu regeln.
Die meisten GAV sehen für Feiertage die auf einen Arbeitstag fallen eine Entschädigung vor.
Werden die Feiertage vom AG entschädigt?
Den im Monatslohn angestellten AN werden die den Sonntagen gleichgestellten Feiertage üblicherweise bezahlt.
Die im Stundenlohn bezahlten AN erhalten üblicherweise die gesetzlichen Feiertage nicht bezahlt, v.a. wenn die AN unregelmässig arbeiten.
Wie kann der prozentuale Ferienanspruch bei einer 5-Tagewoche berechnet werden?
Wie lautet die Formel zur Berechnung des prozentualen Ferienanspruches?
100 x Anzahl Ferientage
----------------------------
(260 - Anzahl Ferientage)
Wie kann der AG ausschliessen, dass er das Feriengeld ein 2. Mal bezahlen muss?
Eine Klausel im Arbeitsvertrag muss klare Aussage beinhalten, dass ein bestimmter Betrag oder Prozentsatz des Lohnes als Ferienabgeltung dient.
Zudem muss der Ferienlohn auf jeder Lohnabrechnung separat aufgeführt werden.
Dürfen Ferien ausbezahlt werden?
Nein, Ferien dürfen während der Dauer des Anstellungsverhältnisses nicht durch Geldleistungen abgegolten werden. --> OR 329d II
Ausnahmen:
- wenn in einem Teilzeitarbeitsverhältnis sehr unregelmässig gearbeitet wird und Berechnung des Ferienanspruchs aufgrund der grossen Schwankungen grossen Aufwand bedeutet
- wenn eine Anstellung für eine kurze Zeitspanne (1-3 Mte) befristet besteht, weil der daraus resultierende kleine Ferienanspruch kaum zur Erholung des AN beiträgt
- bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn Ferienbezug in der Kündigungsfrist aus berechtigen Gründen seitens AG oder AN nicht mehr möglich ist.
Wo sind die Quellensteuersätze zu finden?
Diese finden sich in den kantonal geregelten Tarifen und sind bei den entsprechenden Steuerämtern erhältlich.
Auf welchen Lohn wird die Quellensteuer erhoben?
Welche Arbeitnehmer sind Quellensteuerpflichtig?
Bei wem erfolgt die Erhebung der Quellensteuern und wie wird dies gehandhabt?
Wer übernimmt die NBU-Prämien?
Von welchem Lohn sind die NBU-Beiträge zu entrichten und was ist die Obergrenze des versicherten Lohnes?
Die Prämien sind vom massgebenden Lohn zu entrichten, jedoch höchstens bis zu einem Jahreseinkommen von CHF 126'000 (analog ALV)
Besteht hinsichtlich der NBU-Prämienpflicht eine Altersgrenze?
Was ist die Untergrenze für den koordinierten Lohn und wie ist abzurechnen wenn diese Grenze unterschritten wird?
Der minimale koordinierte BVG-Lohn beträgt CHF 3'510.
Beträgt dieser weniger als das Minimum, so muss er auf diesen Betrag aufgerundet werden.
Welche AN müssen der obligatorischen Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) unterstellt werden?
Alle AN die mehr als 8 Stunden in der Woche bei einem AG tätig sind.
Was versteht man unter dem Begriff "koordinierter Lohn"?
Dies ist der Teil des Jahreslohnes, der im Rahmen des BVG-Obligatoriums zu versichern ist.
Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem BVG "versicherte Lohn" im Rahmen des BVG-Obligatoriums und dem Koordinationsabzug und beträgt maximal:
CHF 84'240 - CHF 24'570 = CHF 59'670
Wie hoch ist im Rahmen des BVG-Obligatoriums der aktuelle versicherte Lohn??
Der maximale BVG "versicherte Lohn" beträgt CHF 84'240.- und entspricht dem massgebenden max. AHV-Lohn
Wie hoch ist im Rahmen des BVG der aktuelle Koordinationsabzug?
Der Koordinationsabzug beträgt CHF 24'570.-
Wann beginnt die BVG-Beitragspflicht und bei welchem Betrag liegt die BVG-Eintrittsschwelle?
Beginn Beitragspflicht
- für die Risiken "Tod & Invalidität" beginnt die Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahr
- für das Alter beginnt die Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahr
BVG Eintrittsschwelle
Jahreslohn von mehr als CHF 21'060
Wann endet die ALV-Beitragspflicht?
Frauen und Männer die das ordentliche Rentenalter (Frau 64. Altersjahr, Männer 65. Alterjahr vollendet) erreicht haben, sind von der ALV-Beitragspflicht ausgenommen.
Wann beginnt die ALV-Beitragspflicht?
Die Pflicht beginnt mit dem Jahr nach der Vollendung des 17. Altersjahr
Müssen bei Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind AHV/IV/EO und ALV-Beiträge abgezogen werden?
Ja in dem Fall; Bestimmung über geringfügiges Einkommen gilt hier nicht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass auf die AHV-Beiträge von geringfügigen Nebeneinkommen verzichtet werden kann?
- schriftlicher Verzicht
- Nebenerwerb beträgt - nach Abzug von ev. Unkosten - weniger als CHF 2'300 im Kalenderjahr
- AG und AN sind beide damit einverstanden
- AN über mögliche Nachteile informiert, welche kleine Beitragsausfälle für die Höhe von künftigen Renten bewirken
Was muss ein Unternehmen im Zusammenhang mit AHV-Beiträgen tun, wenn es Selbstständigerwerbende beschäftigt?
Eine entsprechende Bestätigung der Ausgleichskasse verlangen.
Es muss sichergestellt werden, dass die selbstständigerwerbenden bei einer Ausgleichskasse angemeldet ist und auch abrechnet.
Was gehört nicht zum massgebenden Lohn?
- Militärsold und Sold für Zivis
- Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder IV
- Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen
- Familienzulagen (Kinder-, Ausbildungs-, Haushalts-, Heirats- und Geburtszulagen im orts- oder branchenüblichen Rahmen
- Beiträge der AG an Kranken- und Unfallversicherungen, sofern Prämie direkt an Versicherung geht und alle MA gleich behandelt werden
- Zuwendungen beim Tode von Angehörigen von AN oder an Hinterlassene
- Umzugsentschädigungen bei beruflich bedingtem Wechsel
- Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke
- Anerkennungsprämien bis CHF 500
- Zuwendungen anlässlich Betriebsjubiläum
- Naturalgeschenke die weniger als CHF 500
- Stipendien und ähnliche Zuwendungen
Was gehört zum massgebenden Lohn?
Alle Entgelte für in unselbständiger Anstellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geleistet Arbeit wie z.B.:
- Stunden-/Tag-/Wochen- und Monatslöhne
- Stück (Akkord-) und Prämienlöhne
- Entschädigungen für Überzeit, Nacht-/Schichtarbeit, Stellvertreterdienste
- Orts- und Teuerungszulagen
- Gratifikationen, Dienstaltergeschenk
- Treue- und Leistungsprämien
- Vergünstigungen beim Bezug von MA-Aktien und anderen Beteiligungen
- Entgelte von Kommanditären die aus Arbeitsverhältnis zur Kommanditgesellschaft fliessen
- Bedienungs- und Trinkgelder, soweit wesentlicher Lohnbestandteil
- regelmässige Naturalbezüge
- Provisionen und Kommissionen
- Tantiemen und feste Entschädigung VR-Mitglieder
- Einkommen der Behördenmitglieder
- Honorare von Privatdozenten
- Lohnfortzahlungen infolge Unfall oder Krankheit (ausser Versicherungsleistungen)
- Lohnfortzahlung infolge Armeedienst Zivilschutz, inkl. EO-Taggelder
- Abgangsentschädigungen und freiwillige Vorsorgeleistungen
- Taggelder der ALV und Insolvenzentschädigungen
- Taggelder der IV
- Taggelder der Militärversicherung
- Entschädigung für normale Fahrtkosten des Arbeitsweges
- Entschädigung für übliche Verpflegungskosten
Was versteht man unter dem "Freibetrag" und wer kann davon Nutzniesser sein?
Frauen und Männer die das ordentliche Rentenalter (Frau 64. Altersjahr, Männer 65. Alterjahr vollendet) erreicht haben, müssen nur für den Teil des Lohnes Beiträge entrichten, der CHF 1'400/Mt. bzw. CHF 16'800/Jahr übersteigt
Auf welcher Basis werden die Beiträge an die AHV berechent?
Auf Basis des massgebenden Lohnes.
Wann beginnt die AHV-Beitragspflicht?
Die Pflicht beginnt mit dem Jahr nach der Vollendung des 17. Altersjahr
Welche Lohnabzüge sind gesetzlich vorgeschrieben und wer bezahlt welchen Anteil?
Gemeinsam bezahlen AG und AN je hälftig:
- AHV
- IV
- EO
- ALV
Bei diesen gesetzlichen Sozialversicherungsabzügen wird die Hälfte des Gesamtbetrages vom Lohn des AN direkt abgezogen und Zusammen mit dem AG-Anteil direkt der Ausgleichskasse überwiesen.