Gehaltswesen, Teil 2 - Personalassistent NbW 2013

3. Lohnsystem - 4. Lohnarten/Lohnformen - 5. Systematik der Lohnarten - 6. Lohnkomponenten

3. Lohnsystem - 4. Lohnarten/Lohnformen - 5. Systematik der Lohnarten - 6. Lohnkomponenten


Set of flashcards Details

Flashcards 87
Students 62
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 17.08.2013 / 31.01.2022
Weblink
https://card2brain.ch/box/gehaltswesen_teil_2_personalassistent_nbw_2013
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/gehaltswesen_teil_2_personalassistent_nbw_2013/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Erklären Sie die Lohnkomponente "Sozialanteil".

Dies ist jener Lohnanteil, der die sozialen Verpflichtungen des AN (Kinder- und Familienzulage) sowie die Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter berücksichtigt.

Der Sozialanteil umfasst, v.a. jene Beträge des AG an den Lohn, die vom Zivilstand, Familiengrösse, Wohnort und ev. auch vom Gesundheitszustand des AN abhängen.

Basis in den persönlichen Verhältnissen des AN.

Erklären Sie die Lohnkomponente "Erfahrungs- und Dienstaltersanteil".

Dies ist der Lohnanteil, der die Diensttreue (Loyalität) und/oder langjährige Berufserfahrung berücksichtigt.

Dienstalter in Form einer Treueprämie;

 Nutzbare Berufserfahrung die Lohnhöhe direkt beeinflussen sollte.

Erklären Sie die Lohnkomponente "Leistungsanteil".

Dies ist jener Lohnanteil, der die Leistungsqualität, das Leistungsverhalten und die Leistungsmenge des AN berücksichtigt.

Hier geht es darum "wie viel" und "wie" er es tut.

Erklären Sie die Lohnkomponente "Funktions-/ Arbeitsanteil".

Dies ist jener Lohnanteil, der die Arbeitsschwierigkeit, also die tatsächlichen Anforderungen und Beanspruchungen bei der Ausführung/Wahrnehmung der Stelle berücksichtigen.

Erklären Sie die Lohnkomponente "Fester Anteil".

Dies ist der Lohnanteil, der zur Sicherung des Existenzminimus des AN beitragen soll. D.h. der Anteil der jeder AN erhält, egal welche Arbeit  ausgeführt und egal welche Leistung erbracht wird.

Dieser Anteil sollte für alle AN des Unternehmens gleich hoch sein und kann u.a. von den Lebenshaltungskosten in der Region abhängig sein. - Die persönlichen Verhältnisse werden dabei nicht berücksichtigt.

 

Welche Komponenten gehören zum situativen Anteil?

  • ausserordentliche Anteil
  • Sonderprämien
  • Fringe Benefits

Welche Komponenten gehören zum kollektiven Anteil?

Erfolgskomponente

Welche Komponenten gehören zum individuellen Anteil?

  • Fester Anteil
  • Funktions-/Arbeitsanteil
  • Leistungsanteil
  • Erfahrungs- und Dienstaltersanteil
  • Sozialanteil

Welche Komponenten gehören zu den Lohnanreiz?

  • Sonderprämien
  • Fringe Benefits

Welche Komponenten gehören zum variablen Lohn?

  • Leistungsanteil
  • Erfahrungs- und Dienstaltersanteil
  • Sozialanteil
  • Erfolgsanteil
  • ausserordentliche Anteil

Welche Komponenten gehören zum Fixlohn/Basislohn?

  • Fester Anteil
  • Funktions-/Arbeitsanteil

Zählen Sie die verschiedenen Lohnkomponenten auf und ordnen Sie den Komponenten die entsprechenden Kategorien zu.

Lösung siehe Bild

Füllen Sie untenstehende Grafik mit den Begriffen der Systematik der Lohnarten aus.

siehe Bild

Muss auf die Mutterschafts-Entschädigung Sozialversicherungsabzüge gemacht werden?

Gehört die Mutterschafts-Entschädigung zum sog. massgebenden Lohn?

Wann beginnt und endet der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Beginn:
am Tag der Niederkunft

Ende:

  • spätestens nach 14 Wochen (98 Tage)

  • oder wenn die Mutter die Arbeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wieder aufnimmt

  • oder stirbt

    dann endet der Anspruch vorzeitig und vollumfänglich

In welcher Form und Höhe wird die Mutterschaftsentschädigung ausgerichtet?

Form:
Taggeld

Höhe:
80% des vor der Niederkunft  durchschnittlich erzielten Einkommens, max. CHF 196.- pro Tag

Unter welchen Bedingungen entsteht der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Wenn Anspruchsberechtigte

  • während 9 Monaten unmittelbar vor der Geburt im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert war
     
  • in dieser Zeit mind. 5 Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat

Müssen auf EO-Leistungen Sozialversicherungsabzüge gemacht werden?

Gehört die EO-Entschädigung zum sog. massgebenden Lohn?

An wen wird die EO-Entschädigung ausbezahlt?

Für welche Dienste haben Dienst leistende Personen Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO)

  • für jeden besoldeten Diensttag in der Schweizer Armee, Zivilschutz und Rotkreuzdienst

  • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst

  • für jeden Kurstag bei eidg. oder kant. Kaderausbildungskursen von J+S

  • für jeden Kurstag in Jungschützen-leiterkursen, wo man Funktionssold erhält

Müssen auf IV-Leistungen Sozialversicherungsabzüge gemacht werden?

Gilt die IV-Rente als Einkommen und somit zum sog. massgebenden Lohn?

Ja, gilt als Einkommen und gehört somit zum massgebenden Lohn.

Ab welchem Alter kann die IV-Rente ausgerichtet werden?

Wann entsteht der IV-Rentenanspruch?

Anspruch entsteht frühestens, wenn der AN entweder

  • mind. zu 40% bleibend erwerbsunfähig geworden ist

  • während eines Jahres ohne grossen Unterbruch durchschnittlich mind. 40% arbeitsunfähig gewesen ist und weiterhin in mind. gleichem Umfang erwerbsunfähig bleibt

Welcher Faktor bestimmt die Höhe der IV-Rente und wie sieht die Staffelung aus?

Der Invaliditätsgrad bestimmt die Höhe der IV-Rente.

 

Staffelung

IV-Grad         Renten-Höhe    

min. 40%      Viertelsrente
min. 50%      halbe Rente
min. 60%      Dreiviertelsrente
ab 70%         ganze Rente

Unter welchen Voraussetzungen besteht laut IV Invalidität?

  • es liegt ein körperlicher, psychischer oder geistiger Gesundheitsschaden vor

  • es besteht eine bleibende oder längere Zeit (mind. 1 Jahr) andauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen

  • die Erwerbsunfähigkeit ist durch den Gesundheitsschaden verursacht

Wer ist bei der IV obligatorisch versichert?

  • alle in der CH wohnhaften Personen
  • alle in der CH erwerbstätigen Personen

Sind die Krankentaggelder von den Sozialversicherungsabzügen befreit?

Gehören Krankentaggelder zum massgebenden Lohn?

Ab wann, in welchem Umfang und für wie lange hat ein AN Anspruch auf Krankentaggeld?

Startzeitpunkt:
nach Ablauf einer gewissen Karenzzeit (unterschiedlich)

Umfang:
zwischen 80% und 100% des versicherten Verdienstes (Taggeld beinhaltet auch pro rata-Anteil des 13. Monatslohnes)

Dauer:

  • bis Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit
  • mit Beginn der IV-Rente
  • mit Tod des Versicherten

Gehört die kollektive Krankentaggeldversicherung (KTG) zu den obligatorischen Versicherungen?

Sind die Unfalltaggelder von den Sozialversicherungsabzügen befreit?

Gehören Unfalltaggelder zum massgebenden Lohn?

Ab wann, in welchem Umfang, für wie lange hat ein AN Anspruch auf Unfalltaggeld?

Startzeitpunkt:
ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag

Umfang:
für jeden Kalendertag, 80% bei voller Arbeitsunfähigkeit; entsprechend weniger bei teilweiser  Arbeitsunfähigkeit

Dauer:

  • bis Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit
  • mit Beginn der IV-Rente
  • mit Tod des Versicherten

Was sind "Leistungen Dritter"?

Darunter versteht man Taggelder (Erwerbsausfallentschädigungen), die von Versicherungen (Unfall, Krankentaggeld) oder durch die EO zurückerstattet werden

Nennen Sie Gründe für den Einsatz eines Spesenreglementes.

  • Schaffung von Transparenz betr. Spesenersatz

  • Vermeidung von Diskussionen mit Steuerbehörde

  • Bestreben den MA gröstmögliche, grosszügige Entschädigung zu bieten und damit steuer- bzw. sozialversicherungsrechtliche Belastungen zu verringern

  • Kostensenkung --> finanzielle Entlastung der Firma

  • Rationalisierung des Spesenwesens --> Entlastung der Administration

  • Motivation der AN zu grösstmöglichem Einsatz

Was versteht man unter "Pauschalspesen"?

Das sind monatlich wiederkehrende Beträge (meistens in gleicher Höhe), die an leitende AN oder Aussendienstler entrichtet werden und zur Deckung von Kleinspesen und representativen Auslagen dienen.

Beispiel: Kundenessen, Autopauschale

Was versteht man unter "effektiven Spesen"?

Darunter versteht man tatsächlich angefallene Auslagen, welche dem AG ausbezahlt werden, wenn folgende steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten werden:

  • Übernachtung gegen Beleg
     
  • Höhe der effektiven Spesen für Mittag-/ Abendessen beträgt max. CHF 35.- (Fallpauschale Hauptmahlzeit max. CHF 30.-)
     
  • Kundeneinladungen in der Höhe des effektiven Betrages (MWST-konformer Beleg)
     
  • Benutzung ÖV gegen Beleg
     
  • Kilometergeld in der Höhe von max. CHF 0.70/km bei Nutzung des Privatautos für Dienstfahrten
     
  • Kleinspesen, wenn möglich gegen Beleg oder Tagespauschale, max. CHF 20.-