Gehaltswesen, Teil 1 - Personalassistent NbW 2013

1. Lohnadministration - 2. Begriffserklärung

1. Lohnadministration - 2. Begriffserklärung


Kartei Details

Karten 53
Lernende 111
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 15.08.2013 / 28.06.2024
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Wie verhält sich die Sache, wenn der AN über die Dauer eines Dienstjahres hinweg unverschuldet an der Arbeitsleistung verhindert ist?

Der Anspruch auf die entsprechende Lohnfortzahlung beginnt mit jedem Dienstjahr neu

Wie verhält sich die Sache, wenn der Mitarbeitende mehrmals im Jahr arbeitsunfähig wird?

Wird ein Arbeitnehmender in einem Dienstjahr auch aus unterschiedlichen Gründen mehrmals arbeitsunfähig, so werden die Absenzen zusammengezählt und an den Lohnfortzahlungsanspruch angerechnet.

Wie hoch ist die Lohnfortzahlungspflicht im 1. Dienstjahr und wie wird sie für die Folgejahre geregelt?

Lohnfortzahlung für 3 Wochen und danach richtet sich die Lohnfortzahlung entweder nach der Basler, Berner oder Zürcher Skala.

Wenn nicht durch GAV festgelegt, ist es den Vertragsparteien überlassen, welche Skala Anwendung findet.

Unter welchen Bedingungen hat ein AN Anspruch auf Lohnfortzahlungspflicht bei Verhinderung der Arbeitsleistung?

  • Gründe die in der Person des AN liegen
  • ohne Verschulden des AN
  • Arbeitsverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abeschlossen, dauert bereits mehr wie 3 Monate oder wurde für mehr als 3 Monate eingegangen

OR 324a

Wie verhält es sich mit der Lohnzahlung, wenn ein Mitarbeitender längere Zeit krank ist?

Wenn der AN aus Gründen, die in seiner Person liegen (Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes), ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist, so hat der AG für eine beschränkte Zeit, die sich nach der Anzahl der Dienstjahre richtet, den vollen Lohn zu bezahlen.

OR Art. 324a

Wann dürfen Ersatzforderungen unbeschränkt mit dem Lohn verrechnet werden?

Bei absichtlich zugefügten Schaden durch den Arbeitnehmer.

Darf ein Arbeitgeber seine Gegenforderung mit dem Lohn verrechnen?

Ja die Verrechnung der Gegenforderung mit dem Lohn ist zulässig, jedoch nur bis zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum des AN.

OR 323b II

Darf der Lohn in einer anderen Währung als CHF dem AN ausbezahlt werden?

Ja ist zulässig, sofern im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer eine andere Währung vereinbart wird. Z.B. bei Grenzgänger

OR 323b I

Darf ein AG einen Teil des Lohnes zurückbehalten?

Ja ist erlaubt; OR 323a

jedoch nur für die Sicherstellung allfälliger Ansprüche des AG aus dem Arbeitsverhältnis;

Rückbehalt darf jedoch nicht mehr als 1/10 von einem am einzelnen Zahltag fälligen Lohn und im Gesamten nicht mehr als der Lohn für eine Arbeitswoche betragen.

Darf ein AG dem AN den Lohn kürzen?

Nein, AG darf den Lohn nicht kürzen, da der AG den Lohn für seine Arbeit als solches und nicht für den Erfolg oder die Qualität seiner Tätigkeit erhält.

Muss der AG dem AN einen Lohnvorschuss gewähren?

Der AG kann, muss aber nicht, dem AN auf bereits geleistete Arbeit einen Vorschuss gewähren, der der AN infolge einer Notlage bedarf und den der AG billigerweise zu gewähren vermag

OR 323 IV

Welche konkreten Zahlungstermine findet man in der Praxis für den Lohn vor?

zwischen dem 20. und 25. des Monates

Wie und wo äussest sich das Gesetz in Bezug auf die Lohnzahlungsmodalitäten?

Das OR  sieht Lohnzahlung auf das Ende jeden Monats ( 323 I) in gesetzlicher Währung (323b I) vor

Erklären Sie den Begriff Lohnarten.

Einerseits sind damit die Formen (Arten) der Entlohnung (Zeitlohn, Akkordlohn) gemeint.

Andererseits sprechen wir auch von Lohnarten im Zusammenhang mit Lohnabrechnungssystemen (Lohnartenliste)

Darf die Lohnhöhe kurzfristig abgeändert werden?

Da Lohnhöhe wesentlicher Vertragsbestandteil ist, darf diese nur im gegenseitigen Einverständnis schriftlich abgeändert werden.

Ist mit dem Begriff Lohn der Brutto- oder Nettolohn gemeint?

Wenn nichts andere vereinbart ist, so ist damit der Bruttolohn gemeint.

Davon werden vom AG die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Weitere Abzüge (KTG, Solidaritätsbeiträge, etc.) können durch andere Vereinbarungen (GAV) vorgesehen sein.

Ist es zulässig den Lohn auch in einer anderen Form als den Geldlohn zu entrichten?

Ja ist zulässig, jedoch nur einen Teil davon in Form von Naturallohn.

In welcher Form wird der Lohn i.d.R. ausbezahlt?

Als Geldlohn.

Kennt die Schweizerische Gesetzgebung Mindestlöhne?

Nein, die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierten Mindestlöhne.

In GAV können jedoch Mindestlöhne vorgesehen sein. Die Abweichungen fallen dabei stets zu Gunsten der Arbeitnehmenden aus.

Wie wird die Höhe des Lohnes bestimmt?

Die Lohnhöhe ist primär Sache der Vereinbarung zwischen AG und AN (Verhandlungssache, Abrede).

--> OR 322 I

Fehlt eine klare Lohnvereinbarung und ist kein GAV anwendbar, ist auf den betriebs-, branchen- oder ortsüblichen Lohn abzustellen, der für vergleichbare Tätigkeiten unter vergleichbaren Arbeitsverhältnissen bezahlt wird.

 

Geben Sie eine genaue Definition des Begriffes Lohn.

Der Lohn ist das Entgelt für eine bestimmte Zeit, während der ein Arbeitnehmender seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber im Rahmen einer gegenseitigen Vereinbarung zur Verfügung stellt.

 

Erklären Sie den Begriff Lohn.

Das für menschliche Arbeit geleistete Entgelt.

Umgangssprachlich, v.a. im Umfeld von Produktions- und Handwerksbetrieben.

Erklären Sie den Begriff Gehalt.

Ist das Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmende beziehen.

Wird hauptsächlich im administrativen Umfeld verwendet

Erklären Sie den Begriff Honorar.

Ist die Vergütung für freiberufliche Leistungen (Künstler, Anwälte, Arzt, Architekten, Berater).

Erklären Sie den Begriff Salär.

Ist die schweizerische Bezeichnung für eine geldwerte Entlohnung.

Im Umfeld von Produktions- und Handwerksbetrieben spricht man eher von Lohn.

Im administrativen Umfeld trifft man die Begriffe Salär/Gehalt an

Erklären Sie den Begriff Entgelt.

Bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung.

Welche Informationen sollte ein Personalstammblatt grundlegend enthalten?

Welche sind für die Lohnadministration wichtig?

  • Adresse
    (inkl. Personal-Nr.)

  • Personalien
    (Alter, Geschlecht, Bewilligung/Nationalität, Zivilstand, Kinder)

  • Versicherungen
    (AHV, UVG, NBU, BVG)

  • Steuern
    (Quellensteuerpflichtig)

  • Abteilung/Kostenstelle

  • Lohndaten
    (Pensum, Lohnart und -höhe, Zulagen, Abzüge)

  • Ferienguthaben / Überstunden & Überzeit

  • Bankverbindung/Zahlstelle

  • weitere interne Informationen

Was ist aus datenschutzrechtlichen Gründen bei der Datenerhebung von Personaldaten zu beachten?

Es ist darauf zu achten, dass keine unnötigen Daten erhoben werden.

Für die Lohnadministration sollten nur diejenigen zugänglich sein, die für den entsprechenden Prozess benötigt werden.

Kann man nach Austritt die vom Arbeitgeber angebotene Kollektiv-Krankentaggeldversicherung verlängern?

Ja, der Schutz ist verlängerbar.

Der austretende MA kann innerhalb eines vorgegeben Zeitraumes nach dem Austritt auf eigene Kosten eine Einzeltaggeldversicherung abschliessen.

 

Wann läuft die Risikoversicherung gegen Invalidität/Tod der BVB/Pensionskasse nach dem Austritt aus?

Die Versicherung läuft 30 Tage nach dem Austritt aus.

Sind Arbeitslose gegen Unfälle versichert?

Ja die Arbeitslosenkasse muss die die Arbeitslosen obligatorisch bei der SUVA gegen Unfälle versichern. Die Prämie wird direkt vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Was sollte man nach Ablauf der NBU-Abredeversicherung tun?

Abschluss bzw. die Anpassung einer bestehenden Einzelunfallversicherung bei einem Privatversicherer oder einer Krankenkasse.

Wie hoch ist die monatliche Prämie für eine NBU-Abredeversicherung und wann muss diese spätestens bezahlt werden?

Monatliche Prämie beträgt CHF 25.- und muss spätestens am 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mind. halben Lohn oder Lohnersatz aufhört, einbezahlt werden.

Für wie lange (Dauer) kann die Abredeversicherung für Nichtberufsunfälle verlängert werden?

Die NBU-Versicherung kann für höchstens 6 aufeinanderfolgende Monate (180 Tage) über das Ende der obligatorischen Versicherung hinaus verlängert werden.

Wann sollte eine Abredeversicherung für Nichtberufsunfälle abgeschlossen werden?

  • wenn ein MA einen längeren unbezahlten Urlaub plant
  • wenn der MA die Aufgabe der Erwerbstätigkeit plant

Wie lange läuft die Deckung der Unfallversicherung nach Austritt eines MA?

Deckung läuft bis 30 Tage nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mind. den halben Lohn oder Lohnersatz aufhört, weiter

Welche Aufgaben fallen für die Lohnadministration beim Personalaustritt an?

  • Klärung allfälliger Forderungen und Guthaben
    - Restferien (Bezug oder Auszahlung
    - Überstunden / Überzeit
    - andere Forderungen / Guthaben

  • Schlusslohnabrechnung
    - Lohn wird bei Ende Vertragsverhältniss fällig

  • Information über Versicherungsschutz nach Austritt:
    - Unfallversicherung
    - BVG/Pensionskasse
    - Krankentaggeldversicherung

Wer trägt im Rahmen des UVG die Prämien für

  1. Betriebsunfall (BU)?
  2. Berufskrankheiten?
  3. Nichtbetriebsunfall (NBU)?

  1. BU vollumfänglich zu Lasten des AG
  2. Berufskrankheit vollumfänglich zu Lasten des AG
  3. NBU vollumfänglich zu Lasten des AN
    (in der Praxis häufig zur Hälfte durch AG und AN; manchmal als Fringe Benefit komplett durch AG bezahlt)

 

Wann beginnt Laufzeit einer Unfallversicherung und wann endet diese?

Beginn:
am Tag der geplanten oder tatsächlichen Arbeitsaufnahme, spätestens aber wenn MA auf den Weg zur Arbeit macht.

Ende:
am 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mind. den halben Lohn oder Lohnersatz aufhört.

Muss eine neu eingetretener MA der Unfallversicherung gemeldet werden?

Es muss keine spezielle Anmeldung bei der Unfallversicherung erfolgen.

Grund:
Die Lohnsumme des neuen MA wird bei der jährlichen Lohndeklaration an die Versicherung berücksichtigt.