PS Ziele
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Kartei Details
Karten | 42 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 16.09.2012 / 18.08.2021 |
Weblink |
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PS 210
Ziel
Das Ziel des Abschlussprüfers besteht darin, einen Prüfungsauftrag nur dann anzunehmen
oder fortzuführen, wenn die Grundlagen für dessen Durchführung vereinbart wurden
durch
(a) die Feststellung, ob die Vorbedingungen für eine Abschlussprüfung gegeben sind,
und
(b) die Bestätigung, dass der Abschlussprüfer und das Management sowie – sofern
einschlägig – die für die Überwachung Verantwortlichen ein gemeinsames Verständnis
über die Bedingungen des Prüfungsauftrags haben.
Vorbedingungen für eine Abschlussprüfung
Die Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge
Folgeprüfungen
Annahme einer Änderung der Auftragsbedingungen für den Prüfungsauftrag
Zusätzliche Überlegungen bei der Auftragsannahme
PS 200
Berufliche Verhaltensanforderungen bei Abschlussprüfungen
Kritische Grundhaltung
Pflichtgemässes Ermessen
Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise und Prüfungsrisiko
Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den PS