Prof. Gahlen

Wiebke Kae

Wiebke Kae

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 07.07.2015 / 21.10.2024
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Die Kassa-Klauseln:

1.Kasse gegen Faktur

2.Kasse gegen Dokumente

3.Netto-Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere

4.Zahlbar innerhalb 30 Tagen dato Faktura rein Netto

Incoterms:

-bekannteste internationale Handelsklausel

-werden international einheitlich ausgelegt

-verdrängen dispotives Recht

-beschränken such auf Hauptprobleme (Lieferung,Abnahme,Preisgefahr,..etc)

 

Kaufmännische Bestätigungsschreiben:

Die Voraussetzungen1.

1.Verhandlungen haben Stattgefunden (Vertragsabschluss wird behauptet)

2.Absender kann Privatperson oder Kaufmann sein

3.Absender muss redlich sein (ehrlich)

4.Empfänger muss kein Kaufmann sein, aber wie ein Kaufmann am Geschäftsleben teilnehmen

Rechtswirkung:Schweigen gilt als Zustimmung

Handelsgeschäft Voraussetzungen?

-Rechtsgeschäft

-mindestens ein Kaufmann

-das Geschäft gehört zum Betrieb des Handelsgewerbes des Kaufmanns

Handelsgeschäft Rechtsfolgen?

es gelten §346 ff.HGB für beide Vertragsseiten, auch für denjenigen der Beteiligten, der kein Kaufmann ist, es sei denn, die Norm verlangt zwingend auf jeder Seite Kaufleute

Arten des Handelsgeschäft?

-Einseitig: nur eine der beiden Parteien ist ein Kaufmann

-Zeiseitig: beide Beteilige sind Kaufleute

und das Rechtsgeschäft gehört zum Handelsgeschäft (des Kaufmanns bzw. der Kaufleute)

 

Handelskauf §373 HGB verlangt?

1.Kaufvertrag i.S.d. §§433ff BGB

2.über Waren oder Wertpapiere

3.mindestens eine Partei ist KAufmann

4.Warenumsatz

Besonderheiten beim Handelsverkauf?

1.Annahmeverzug des Käufers §373

2.Spezifikationskauf §375

3.Fixhandelskauf §376

4.und beim beiderseitigen Handelskauf §§377 ff

§373 Annahmeverzug des Käufers

 

1.Es gelten die §§373,374 HGb neben den Rechten aus §293 ff BGB

2. ver Verkäufer hat ein erweitertes Hinterlegungsrecht

3.Der Verkäufer kann unter den weiteren Voraussetzungen des §373 II-IV einen Selbsthilfeverkauf vornehmen

Selbsthilfeverkauf Voraussetzungen:

1.Androhung des Verkaufs

2.Benachrichtigung des Schuldners von Ort und Zeit der Versteigerung

3.Öffentliche Versteigerung durch Gerichtsvollzieher,Notar oder öffentlich bestellten  Versteigerer,..

4.Unverzügliche Benachrichtigung des Schuldners vom vollzogenen Verkauf

Rechtsfolgen des Selbsthilfeverkaufs?

-Erfüllung gegenüber dem Schuldner, d.h. die Lieferpflicht des Gläubigers ist erfüllt

-Die Kaufpreisforderung des Verkäufers erlischt i.d.R. durch Aufrechnung

-Kosten und Provision sind gem. §354 abzuziehen

-Ein etwaiger Mehrerlös ist an den Schuldner auszuzahlen

Spefizikationskauf §375 ?

Wenn der Käufer in Verzug gerät, hat der Verkäufer ein Wahlrecht?

Vereinbart bei dem Kaufstand sind nur die Grundstoffe der Ware. Form,Maß etc,... ist dem Käufer selbst überlassen.

Er kann:

1.die fehlende Bestimmung selbst vornehmen (Frist) oder

2.Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder

3. vom Vertrag zurücktreten

Fixhandelskauf §376

Wenn Leistung zu einer Festbestimmten Zeit erbracht werden muss.

Unterheidunge:

-absolutes Fixgeschäft:die Verspätung führt zur Unmöglichkeit der Leistung §275 BGB

-relatives Fixgeschäft:es ist zwar ein leistungszeitpunkt bestimmt, aber die Leistung ist objektiv nach Ablauf dieses Zeitpunktes noch möglich

Verzugsfolgen beim Fixhandelshauf?

-Grundsätzlich Rücktrittsrecht ohne schuldhaften Verzug

-Schadensersatz bei schuldhaftem Verzug ohne Fristsetzung

-Erfüllungsanspruch besteht nur noch bei sofortiger Anzeige gegenüber dem Schuldner

Beidseitiger Handelskauf?

Rechtsfolge?

Käufer und Verkäufer sind Kaufleite

Für beide Seiten ist der Kauf ein Handelsgeschäft

Rechtsfolge:

1.Käufer hat die gelieferte WAre unverzüglich zu untersuchen und evtl. Mängel konkret zu rügen.

2.Zeigt sich Mangel erst spät, muss nach Erkennen gerügt werden.

3.Unterlassen der Untersuchung oder Unterlassen der Rüge führen zum Verlust der Gewährleistungsansprüche

4.Ausnahme:Arglistiges Verschweigen eines Mangels

Rechtzeitigkeit der Rüge

Offener Mangel?

Versteckter MAngel?

offener:

-unverzüglich nach Ablieferung, wenn ohne Untersuchung erkennbar

-unverzüglich nach Untersuchung, wenn erst nach der Untersuchung erkennbar

versteckter:

-unverzüglich nach Erkennen

Das kfm.Zurückbehaltungsrecht §369 HGB

Muss geltend gemacht werden. Es handelt sich um eine Einrede!!!

Voraussetzungen:

1.Gläubiger und Schulner müssen Kaufleute sein (für Schuldner reicht , kraft Handelns)

2.Gegenstand:bewegl.Schachen oder Wertpapiere

3.Gegenstand muss im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz des Gläubigers sein

4.Besitzerlangung auf Grund eines Handelsgeschäfts

5.Besitzerlangung erfolgt mit Willen des Schuldners

6.Die zu sichernde Forderung muss eine Geldforderung sein

Schwigen auf eine Antrag §362 HGB

-Regelungsgrung_Schutz des HAndelsverkehrs,Vertrauenshaftung

-Inhalt:nicht nur Schadensersatz,sondern Vertragshaftung, also Anspruch auf Erfüllung

-Empfänger des Antrags muss im Zeitpunkt des Zugangs Kaufmann sein.

-Sein Geschäftsbetrieb bringt die Besorgung von geschäften (§662 BGB) für andere mit sich

-Die Geschäftsbeziehung der Beteiligten ist auf Dauer angelegt

-Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein.