FOM Wirtschafts- und Privatrecht
Prof. Gahlen
Prof. Gahlen
Set of flashcards Details
Flashcards | 218 |
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Students | 16 |
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 07.07.2015 / 21.10.2024 |
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Bestellerpflichten beim Werkvertrag?
-Abnahme=körperliche Entgegennahme und Anerkennung als vertragsgemäß
-Zahlung der Vergütung (Werklohn
Grundsatz: Erst die Arbeit, dann das Geld)
Voraussetzungen §823 BGB Fahrlässigkeit
1.Handlung Tun oder Unterlassen)
2.Rechts-oder Rechtsgutverletzung
3. Adäquat kausaler Schaden
4.Rechtswidrig
5.Schuld
Schaden?
Schaden= Differenz der Vermögenslagen vor und nach der unerlaubten Handlung
Vermägensschaden (materieller Schaden)
Nichtvermögensschaden (immaterieller Schaden,Scherzensgeld)
Grundatz. Naturalrestitution (Widerherstellung des Ursprünglichen Zustanden)
Beachte . ersetzungsbefugnis des Schuldners §251 BGB)
Verrichtungsgehilfe§831 BGB
gewisse Abhängigkeit des Verrichtungsgehilfen
Geschätsherr der die Taätigkeit übertragen hat, muss Weisungsrecht beseitzen
Haftung für den Verrichtungsgehilfen § 831
Eigenes Verschukden des Geschäftsherrn
Vermutetes Verschulden wegen fehlerhafter Auswahl oder mangelhafter Anleitung
Exkulpatuin( Entschuldigung) möglich
Abgrenzung zum Erfüllungsgehilfen §278 BGB
Für die Haftung des Geschäftsherrn dür Schäden. die ein Erfüllungsgehilfe verursacht hat, ist ein Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftsherrn un dem geschädigten erforderlich
Keine Exkulpazionsmöglichkeit für den Geschäftsherrn (Entschuldigung)
Verkehrssicherungspflichten können sich ergeben aus,...
allgemeiner Rücksichtnahmepflichten oder aus
einer Handlungspflucht aus vorausgegangenem Tun
Deliktsfähigkeit ist,...
...für eigenes schuldhaftes Verhalten verantwortlich zu sein.
-Deliksfähig sind Kinder unter 7 und und Personen nach §827 BGB
Kinder sind im fließenden Starßenverkehr erst ab 10 jahren deliksfähig §828 II BGB
Mitververschulden §?
254 BGB
Mitwirken des Geschädigten beschränkt die Eratzpflich des Schädigers oder lässt sie sogar gan entfallen
Ungerechtfertigte Bereicherung § 812 ff.
Regelt z.B ungewollte oder versehentlich doppelte Leistungen die zurückgefordert werden können.
Zwei Grundtatbestände:
-Leistungskondiktion
-Nichtleistungskondition
Leistungskondikzion:
Jemand erlangt:
- vermögenswertes ETWAS
-durch Leistung
-ohne rechtlichen Grund
Nichtleistungskondition:
Hauptanwendungsfall= Eingriff, z. Wegnahme
-etwas erlangt
-ohne Leistung eines andern= in sonstiger Wiese
-ohne Rechtsgrund
ungerechtfertigte Bereicherung:Ohne Rechtsgrund:
1.verbindlichkeit besteht nicht ( condictio sine caus)
2.ein zuvor bestehender Rechtsgrund entfällt ( condictio ob causam finitam)
3.Nichteintritt des mit der Leistung bezweckten Erfolgen ( condictio ob rem)
4. Leistung verstößt gegen die guten Sitten
Produkthaftung(verschuldensunabhängig)Voraussetzungen?
-Produktfehler führt zu Tötung oder Verletzung eines Mensches oder
-Produktfehler führt zur Beschäfigung einer anderen Sache ( nicht der Kaufsache selb)
-Es haftet der Hersteller
-Als Herstellung wird auch jede freiwillige Auslieferung eines Produktes an Dritten gewertet.
Produzentenhaftung verschuldensabhängig Voraussetzungen nach §823 BGB
-konstruktionspflicht ( Beachtung von öfentl..-rechtl. Mindeststandards)
-Fabrikationspflicht
-Produktbeobachtungspflicht
-Instruktionspflicht
Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt §1 HGB
Gewerbe ist
-offen
-planmäßig
-erlaubt
-Gewinnerzielungsabsicht
-selbstständig
-kein Freiberufler
Istkaufmann §1
-Eintragung ins HR, erforderlich aber nicht entscheidend für die Kaufsmannseigenschaft
-Kaufmannseigenschaft entsteht mit Geschäftsaufnahme
Kannkaufmann §2 HGB
-Kleingewerbebetreiber
-Kaufmann mit Eintragung
-Verlust der Kaufmannseigenschaft mit Löschung im Handelsregister
(Wunschkaufmann mit Rückfahrgelegenheit)
Kannkaufmann Land-und Forstwirtschaft §3 HGB
-Ausnutzung des Bodens /gewinn und Verwertung pflanzlicher und tierischer Rohstoffe
-nach Art und Umfang ist ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftbetrieb erforderlich
-Eintragung freiwillig
-Löschung auf wunsch nicht möglich
Löschung nur nach allgemeinen Vorschriften (z.B. Schließung)
Kaufmann kraft Eintragung §5 HGB
Grundsatz. Wer im Handelsregister steht, ist Kaufmann
-Ausnahme: er betreibt gar kein Gewerbe oder die eingtragene Gesellschaft besteht nicht ider nicht mehr
Kaugmann kraft Handels §5 analog
-Rechtsschein zugunsten Dritten
-objetiver Vertrauensstatbestand
-Zurechenbarkeit
-Verschulden nicht erforderlich
-Dritter ist gutgläubig und schutzbedürftig
-Dritter hat aud Techtsschein vertraut
.Rechtsschein endet mit Kenntnis
Kaufmann kraft Rechtsform
Handelsgesellschaften: Oersonen- und Kapitalgesellschaften: OHG,KG,G,bH § Co KG, GMBH,AG,EWIV,KGaa
NICHT: Gbr, stGEs
Handelsregister
-öffentliches Verzeichnis
-Amtsgericht der jeweiligen Niederlassung
-Recht auf Einsicht
-Recht auf Abschrift
-Recht auf Negativtest (Gibt es ein UN oder nicht)
Einzutragene tatsachen,...
Eintagungspflichtige: Tatsachen (erzwingbar):z.B. Eintragung des Istkaufmans,Erteilung und erlöschen der Prokura
Eintagungsfähige: Tatsachen: Sie dürfen,müssen nicht zwingend eingtragen werden z.B. §25 II HGB
Eintragung verlangt zwingend eine Anmeldung (Ausnahme. Insolvenz)
Unterlagen müssen öffentlich von Notar beglaubigt sein
Bei unterlassen Zwangsgeld möglich (§14 HGB)
Abteilungen im HR?
Abteilung A. Personengesellschaften und Einzelkaufleute
Abteilung B: Kapitalgesellschaften
Eintragung in HR haben unterschiedliche Wirkungen, welche zwei gibt es?
Konstitutiv= rechtsbegründend.Die Tatsache wird erst mit Eintrag wirksam.
Deklaratorisch= rechtsbekundend
Publizität,...
-negative:§15 I HGB , was nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann einem Dritten nicht entgegengehalten werden
-posutive §15 II , was eingetragen ist, gilt
Schutz Dritter,...
Richtige Eintragung aber unrichtige Bekanntmachung §15 III
-Voraussetzung ist, dass der Betroffene eine Ursache gesetzt hat, die ihm zugerechnet werden kann
-§15 III findet mach üpberwiegender Meinung auch Anwendung beu unrichtiger Eintragung und richtiger Bekanntmachung
Firma,...
-Name des KAufmanns, unter dem dieser seine Geschäfte im Handelsverkehr betreibt.
-Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
-Firma ist ein absolutes Recht gem.§823 BGB. Verletzung führt zu Schadensersatzsprüchen
Firma: Entstehen/Erlöschen?
Entstehen:
§1 mit erstmaligen Gebrauch
§§2,3 mit Eintragung ins Handelsregister
Erlöschen:
bei endgültiger Einstellung des Geschäftsbetriebes oder bei §2 HGB mit Löschung
Oberstes Gebot Firmenwahrheit:
Firma ist i.d.R. zulässig, wenn sie
1.nicht in die Irre führt,
2.Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzt und
3. Rechtsformzusatz bei allen Unternehmensträgern enthält
Firmenprinzipien:
-Firmenwahrheit (darf nicht täuschen)
-Firmenausschließlichkeit (nur eine Firma am Ort)
-Firmenöffentlichkeit (nach außen in Erscheinung treten/HR)
-Firmeneinheit (nur ein Name für ein Unternehmen)
-Firmenbeständigkeit (Beibehaltung der Firma in bes.Fällen)
Firmenübertragung
-Firma nur mit Handelsgeschäft übertragbar
-Übertragung des Handelsgeschäftes ohne Firma dagegen möglich,§§22,23 HGB
Inhaberwechsel kraft Rechtsgeschäft
-Kauf
-Schenkung
-Nießbrauch
-Pacht
-Achtung: der Kauf vom Insolvenzverwalter fällt nicht unter den Begriff des Rechtsgeschäfts i.S.de. §25 HGB
§25 HGB Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung
-Bei Fortführung mit Firma, gehen die bis zum Übergang entstandenen Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers auf den Erwerber über.
-Eine anderslautende VEreinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber kann dies verhindern, muss aber ins Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht werden, bzw. in sonstiger nachweibarer Form
§ 27 HGB Inhaberwechsel kraft Erbe,...
-Gesamtvermögen geht auf Erben über §1922 BGb
-Erbt jmd. Handelsgeschäft, geht auch das über
-Geschäft verschuldet=Risiko für Erben
-§27 Erbe haftet unbeschränkt, wenn er die Firma länger als 3 Monate fortführt. Dann auch mit Privatvermögen, das er nicht geerbt hat.
§28 HGB Eintritt
Tritt eine zweite Person in das bestehende Geschäft eines Einzelkaufmanns (e.K.) ein, so entsteht
-eine OHG
-Eintragung der OHG ins HG ist nicht zwingend erforderlich, da die Eintragung der OHG deklaratorich (rechtsbekundend) ist.
Folge:
-die Gesellschafter haften unbeschränkt
-die Gesellschafter haften auch für alte Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns
-§28 HGB erfordert nur die Fortführung des Handelsgeschäftes nicht aber der Firma
Vertretung im Handelsrecht
Unselbstständige Vertreter sind?
-Pokurist
-Handlungsbevollmächtigter
-Landenangestellter
Vertretung im Handelsrecht
Selbstständige Vertreter sind?
-Handelsvertreter
-Handelsmakler
-Kommissionär
-Vertragshändler
-Franchisenehmer
Prokura (für jemand anderen handeln)
Wer/ Wie/Wem/Was?
Wer=Erteilung nur durch Haufleute (Prinzipal)
Wie= erteilung nur persönlich und ausdrücklich
Wem= Erteilung gegenüber natürlicher PErsonen, Pokurist darf nicht gleichzeitig Prinzipaö sein.
Was=Rechtsgeschäftliche Vollmacht mit gesetzlich festem Umfang, nicht übertragbar