Prof. Gahlen

Wiebke Kae

Wiebke Kae

Set of flashcards Details

Flashcards 218
Students 16
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 07.07.2015 / 21.10.2024
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Bestellerpflichten beim Werkvertrag?

-Abnahme=körperliche Entgegennahme und Anerkennung als vertragsgemäß

-Zahlung der Vergütung (Werklohn

Grundsatz: Erst die Arbeit, dann das Geld)

Voraussetzungen §823 BGB Fahrlässigkeit

1.Handlung Tun oder Unterlassen)

2.Rechts-oder Rechtsgutverletzung

3. Adäquat kausaler Schaden

4.Rechtswidrig

5.Schuld

Schaden?

 

Schaden= Differenz der Vermögenslagen vor und nach der unerlaubten Handlung

Vermägensschaden (materieller Schaden)

Nichtvermögensschaden (immaterieller Schaden,Scherzensgeld)

Grundatz. Naturalrestitution (Widerherstellung des Ursprünglichen Zustanden)

Beachte . ersetzungsbefugnis des Schuldners §251 BGB)

Verrichtungsgehilfe§831 BGB

gewisse Abhängigkeit des Verrichtungsgehilfen

Geschätsherr der die Taätigkeit übertragen hat, muss Weisungsrecht beseitzen

 

Haftung für den Verrichtungsgehilfen § 831

Eigenes Verschukden des Geschäftsherrn

Vermutetes Verschulden wegen fehlerhafter Auswahl oder mangelhafter Anleitung

Exkulpatuin( Entschuldigung) möglich

Abgrenzung zum Erfüllungsgehilfen §278 BGB

Für die Haftung des Geschäftsherrn dür Schäden. die ein Erfüllungsgehilfe verursacht hat, ist ein Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftsherrn un dem geschädigten erforderlich

Keine Exkulpazionsmöglichkeit für den Geschäftsherrn (Entschuldigung)

Verkehrssicherungspflichten können sich ergeben aus,...

allgemeiner Rücksichtnahmepflichten oder aus

einer Handlungspflucht aus vorausgegangenem Tun

Deliktsfähigkeit ist,...

...für eigenes schuldhaftes Verhalten verantwortlich zu sein.

-Deliksfähig sind Kinder unter 7 und und Personen nach §827 BGB

Kinder sind im fließenden Starßenverkehr erst ab 10 jahren deliksfähig §828 II BGB

Mitververschulden §?

254 BGB

Mitwirken des Geschädigten beschränkt die Eratzpflich des Schädigers oder lässt sie sogar gan entfallen

Ungerechtfertigte Bereicherung § 812 ff.

Regelt z.B ungewollte oder versehentlich doppelte Leistungen die zurückgefordert werden können.

Zwei Grundtatbestände:

-Leistungskondiktion

-Nichtleistungskondition

Leistungskondikzion:

 

Jemand erlangt:

- vermögenswertes ETWAS

-durch Leistung

-ohne rechtlichen Grund

Nichtleistungskondition:

 

Hauptanwendungsfall= Eingriff, z. Wegnahme

-etwas erlangt

-ohne Leistung eines andern= in sonstiger Wiese

-ohne Rechtsgrund

ungerechtfertigte Bereicherung:Ohne Rechtsgrund:

1.verbindlichkeit besteht nicht ( condictio sine caus)

2.ein zuvor bestehender Rechtsgrund entfällt ( condictio ob causam finitam)

3.Nichteintritt des mit der Leistung bezweckten Erfolgen ( condictio ob rem)

4. Leistung verstößt gegen die guten Sitten

Produkthaftung(verschuldensunabhängig)Voraussetzungen?

-Produktfehler führt zu Tötung oder Verletzung eines Mensches oder

-Produktfehler führt zur Beschäfigung einer anderen Sache ( nicht der Kaufsache selb)

-Es haftet der Hersteller

-Als Herstellung wird auch jede freiwillige Auslieferung eines Produktes an Dritten gewertet.

 

 

Produzentenhaftung verschuldensabhängig Voraussetzungen nach §823 BGB

-konstruktionspflicht ( Beachtung von öfentl..-rechtl. Mindeststandards)

-Fabrikationspflicht

-Produktbeobachtungspflicht

-Instruktionspflicht

Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt §1 HGB

Gewerbe ist

-offen

-planmäßig

-erlaubt

-Gewinnerzielungsabsicht

-selbstständig

-kein Freiberufler

Istkaufmann §1

-Eintragung ins HR, erforderlich aber nicht entscheidend für die Kaufsmannseigenschaft

-Kaufmannseigenschaft entsteht mit Geschäftsaufnahme

Kannkaufmann §2 HGB

-Kleingewerbebetreiber

-Kaufmann mit Eintragung

-Verlust der Kaufmannseigenschaft mit Löschung im Handelsregister

(Wunschkaufmann mit Rückfahrgelegenheit)

Kannkaufmann Land-und Forstwirtschaft §3 HGB

-Ausnutzung des Bodens /gewinn und Verwertung pflanzlicher und tierischer Rohstoffe

-nach Art und Umfang ist ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftbetrieb erforderlich

-Eintragung freiwillig

-Löschung auf wunsch nicht möglich

Löschung nur nach allgemeinen Vorschriften (z.B. Schließung)

Kaufmann kraft Eintragung §5 HGB

Grundsatz. Wer im Handelsregister steht, ist Kaufmann

-Ausnahme: er betreibt gar kein Gewerbe oder die eingtragene Gesellschaft besteht nicht ider nicht mehr

Kaugmann kraft Handels §5 analog

-Rechtsschein zugunsten Dritten

-objetiver Vertrauensstatbestand

-Zurechenbarkeit

-Verschulden nicht erforderlich

-Dritter ist gutgläubig und schutzbedürftig

-Dritter hat aud Techtsschein vertraut

.Rechtsschein endet mit Kenntnis

Kaufmann kraft Rechtsform

Handelsgesellschaften: Oersonen- und Kapitalgesellschaften: OHG,KG,G,bH § Co KG, GMBH,AG,EWIV,KGaa

NICHT: Gbr, stGEs

Handelsregister

-öffentliches Verzeichnis

-Amtsgericht der jeweiligen Niederlassung

-Recht auf Einsicht

-Recht auf Abschrift

-Recht auf Negativtest (Gibt es ein UN oder nicht)

 

 

Einzutragene tatsachen,...

Eintagungspflichtige: Tatsachen (erzwingbar):z.B. Eintragung des Istkaufmans,Erteilung und erlöschen der Prokura

 

Eintagungsfähige: Tatsachen: Sie dürfen,müssen nicht zwingend eingtragen werden z.B. §25 II HGB

 

Eintragung verlangt zwingend eine Anmeldung (Ausnahme. Insolvenz)

Unterlagen müssen öffentlich von Notar beglaubigt sein

Bei unterlassen Zwangsgeld möglich (§14 HGB)

Abteilungen im HR?

Abteilung A. Personengesellschaften und Einzelkaufleute

Abteilung B: Kapitalgesellschaften

Eintragung in HR haben unterschiedliche Wirkungen, welche zwei gibt es?

Konstitutiv= rechtsbegründend.Die Tatsache wird erst mit Eintrag wirksam.

Deklaratorisch= rechtsbekundend

Publizität,...

-negative:§15 I HGB , was nicht eingetragen  und bekannt gemacht ist, kann einem Dritten nicht entgegengehalten werden

-posutive §15 II , was eingetragen ist, gilt

Schutz Dritter,...

Richtige Eintragung aber unrichtige Bekanntmachung §15 III

-Voraussetzung ist, dass der Betroffene eine Ursache gesetzt hat, die ihm zugerechnet werden kann

-§15 III findet mach üpberwiegender Meinung auch Anwendung beu unrichtiger Eintragung und richtiger Bekanntmachung

Firma,...

-Name des KAufmanns, unter dem dieser seine Geschäfte im Handelsverkehr betreibt.

-Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

-Firma ist ein absolutes Recht gem.§823 BGB. Verletzung führt zu Schadensersatzsprüchen

Firma: Entstehen/Erlöschen?

Entstehen:

§1 mit erstmaligen Gebrauch

§§2,3 mit Eintragung ins Handelsregister

 

Erlöschen:

bei endgültiger Einstellung des Geschäftsbetriebes oder bei §2 HGB mit Löschung

Oberstes Gebot Firmenwahrheit:

Firma ist i.d.R. zulässig, wenn sie

1.nicht in die Irre führt,

2.Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzt und

3. Rechtsformzusatz bei allen Unternehmensträgern enthält

Firmenprinzipien:

-Firmenwahrheit (darf nicht täuschen)

-Firmenausschließlichkeit (nur eine Firma am Ort)

-Firmenöffentlichkeit (nach außen in Erscheinung treten/HR)

-Firmeneinheit (nur ein Name für ein Unternehmen)

-Firmenbeständigkeit (Beibehaltung der Firma in bes.Fällen)

Firmenübertragung

-Firma nur mit Handelsgeschäft übertragbar

-Übertragung des Handelsgeschäftes ohne Firma dagegen möglich,§§22,23 HGB

Inhaberwechsel kraft Rechtsgeschäft

-Kauf

-Schenkung

-Nießbrauch

-Pacht

-Achtung: der Kauf vom Insolvenzverwalter fällt nicht unter den Begriff des Rechtsgeschäfts i.S.de. §25 HGB

§25 HGB Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung

-Bei Fortführung mit Firma, gehen die bis zum Übergang entstandenen Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers auf den Erwerber über.

-Eine anderslautende VEreinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber kann dies verhindern, muss aber ins Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht werden, bzw. in sonstiger nachweibarer Form

§ 27 HGB Inhaberwechsel kraft Erbe,...

-Gesamtvermögen geht auf Erben über §1922 BGb

-Erbt jmd. Handelsgeschäft, geht auch das über

-Geschäft verschuldet=Risiko für Erben

-§27 Erbe haftet unbeschränkt, wenn er die Firma länger als 3 Monate fortführt. Dann auch mit Privatvermögen, das er nicht geerbt hat.

§28 HGB Eintritt

Tritt eine zweite Person in das bestehende Geschäft eines Einzelkaufmanns (e.K.) ein, so entsteht

-eine OHG

-Eintragung der OHG ins HG ist nicht zwingend erforderlich, da die Eintragung der OHG deklaratorich (rechtsbekundend) ist.

Folge:

-die Gesellschafter haften unbeschränkt

-die Gesellschafter haften auch für alte Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns

-§28 HGB erfordert nur die Fortführung des Handelsgeschäftes nicht aber der Firma

Vertretung im Handelsrecht

Unselbstständige Vertreter sind?

-Pokurist

-Handlungsbevollmächtigter

-Landenangestellter

Vertretung im Handelsrecht

Selbstständige Vertreter sind?

-Handelsvertreter

-Handelsmakler

-Kommissionär

-Vertragshändler

-Franchisenehmer

Prokura (für jemand anderen handeln)

Wer/ Wie/Wem/Was?

Wer=Erteilung nur durch Haufleute (Prinzipal)

Wie= erteilung nur persönlich und ausdrücklich

Wem= Erteilung gegenüber natürlicher PErsonen, Pokurist darf nicht gleichzeitig Prinzipaö sein.

Was=Rechtsgeschäftliche Vollmacht mit gesetzlich festem Umfang, nicht übertragbar