FLA Gold Oberösterreich

Fragen für das FLA Gold mit den länderspezifischen Fragen für Oberösterreich!

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Markus Schagerl

Markus Schagerl

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Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Autres
Crée / Actualisé 30.04.2014 / 10.05.2021
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245. Wie lauten die Chargendienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr?

Löschmeister, Oberlöschmeister, Hauptlöschmeister, Brandmeister, Oberbrandmeister, Hauptbrandmeister.

246. In welchen Rechtsvorschriften wird in Oberösterreich die Brandverhütung und die Brandbekämpfung geregelt?

Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz, Oö. Feuerpolizeiverordnung, Oö. Feuerwehrgesetz, Oö. Brandbekämpfungsverordnung, Feuerwehrabschnittsverordnung, Dienstordnungen für die öffentlichen Feuerwehren und den Landes-Feuerwehrverband

247. Nenne die beiden Organe in der Gemeinde, die für die Durchführung der Bestimmungen des Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes und des Feuerwehrgesetzes im Wesentlichen zuständig sind:

Bürgermeister und Gemeinderat.

248. Welche Aufgaben umfasst die Feuerpolizei?

a) Brandverhütung b) Vorbeugender Brandschutz c) Brandbekämpfung d) Sicherungsmaßnahmen nach einem Brand e) Brandursachenermittlung

249. Wer hat die Verpflichtung, nach Möglichkeit und Zumutbarkeit, ausreichende Vorkehrungen zu treffen, die das Entstehen und das Ausbreiten von Bränden verhüten und eine wirksame Brandbekämpfung sicherstellen?

Die Gemeinde

250. Nenne vier Maßnahmen, zu denen die Gemeinde auf Grund des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes verpflichtet ist:

Sorge dafür zu tragen, dass a) mindestens eine personell und sachlich ausreichend ausgestattete und ausreichend geschulte, schlagkräftige öffentliche Feuerwehr besteht. b) die Brandbekämpfung durchgeführt wird. c) die erforderlichen Löschmittel in ausreichender Menge jederzeit zur Verfügung stehen. d) Hindernisse für die Brandbekämpfung nicht entstehen.

251. Welche allgemeinen Pflichten bestehen - nach Möglichkeit und Zumutbarkeit - für jedermann nach dem Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz?

a) Es ist alles zu unterlassen, was einen Brand herbeiführen oder die Ausbreitung eines Brandes begünstigen kann. b) Es sind alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Entstehens oder Weitergreifens von Bränden zu treffen.

252. Wozu ist im Brandfalle jedermann nach Möglichkeit und Zumutbarkeit im allgemeinen verpflichtet?

a) Es sind die erforderlichen Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung des Brandes und zur Begrenzung von Schäden zu treffen. b) Es ist alles zu unterlassen, was die Brandbekämpfung hindern kann.

253. Was gehört zu den von jedermann nach Möglichkeit und Zumutbarkeit im Brandfalle zu treffenden besonderen Verpflichtungen?

a) Ein wahrgenommer Brand ist unverzüglich zu melden b) Gefährdete Personen sind zu warnen und zu retten c) Maßnahmen der Ersten Löschhilfe sind zu ergreifen d) Maßnahmen der Erweiterten Löschhilfe sind zu unterstützen

254. Wem obliegt die über Sofortmaßnahmen hinausgehende Brandbekämpfung?

Den öffentlichen Feuerwehren

255. Wer hat nach einem Brand unverzüglich, jedoch ohne die Bandursachenermittlung zu beeinträchtigen, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen und Aufräumungsarbeiten durchzuführen bzw. zu veranlassen?

Der Eigentümer des Gebäudes

256. Welche Aufgaben hat die Feuerpolizeiliche Überprüfung?

Festzustellen, ob a) die Vorschriften und die auf Grund des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide durch den Eigentümer des Objektes eingehalten werden b) Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht, und d) alle sonstigen Voraussetzungen, die für die Brandverhütung, den Vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung von Bedeutung sind, vorliegen

257. Wie oft muss - nach den Vorschriften des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes - die Feuerpolizeiliche Überprüfung bei Objekten der Risikogruppe in einer Gemeinde durchgeführt werden?

Alle drei Jahre, bei Vorliegen einer Gewerbebehördlichen Betriebsanlagen-genehmigung jedoch alle 5 Jahre

258. Wer ist der Leiter der Feuerpolizeilichen Überprüfung?

Ein Organ der Gemeinde

259. Wer ist der Feuerpolizeilichen Überprüfung jedenfalls beizuziehen?

a) ein Sachverständiger des für die Überprüfung des Objektes erforderlichen Sachgebietes b) bei Objekten der Risikogruppe der Pflichtbereichskommandant bzw. dessen Vertreter c) der Brandschutzbeauftragte, soferne ein solcher bestellt ist

260. Worauf soll bei der Feuerpolizeilichen Überprüfung in Bezug auf Löschwasserentnahmestellen geachtet werden?

Auf ausreichenden Löschwasservorrat, normgerechte Kennzeichnung und jederzeit mögliche Zufahrt bzw. Zugänglichkeit.

261. Wie erfolgt die Abstellung der bei der Feuerpolizeilichen Überprüfung festgestellten Mängel?

Die bei der Überprüfung festgestellten Mängel werden vom Bürgermeister dem Eigentümer in einem Bescheid unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung vorgeschrieben. Die Erfüllung dieses feuerpolizeilichen Auftrages wird in einer Nachbeschau überprüft.

262. Was ist bei Großveranstaltungen, Theatervorführungen, Ausstellungen, Zirkusveranstaltungen u.ä. der Behörde durch die Feuerwehr vorzuschlagen?

Vorschreibung einer Brandsicherheitswache, Freihalten der notwendigen Flucht- und Zufahrtswege, Bereitstellung der erforderlichen Löschgeräte und Löschwasserversorgung, Vorschreibung des Rauchverbotes in geschlossenen Räumen, Vorschreibung der notwendigen Vorkehrungen für die Brandmeldung.

263. Wo sind die Vorschriften über die Waldbrandbekämpfung enthalten?

Im Oö. Waldbrandbekämpfungsgesetz 1980

264. Welche drei Arten von öffentlichen Feuerwehren sind im Oö. Feuerwehrgesetz vorgesehen?

a) Freiwillige Feuerwehren b) Betriebsfeuerwehren c) Berufsfeuerwehren

265. Was sind die (wesentlichen) Aufgaben der öffentlichen Feuerwehren nach dem Oö. Feuerwehrgesetz?

a) vorbeugender und abwehrender Brandschutz b) vorbeugender und abwehrender Katastrophenschutz c) Technische Hilfseleistung d) Mitwirkung an der Herstellung und Erhaltung der Schlagkraft e) Erteilung von Unterweisungen im richtigen Verhalten bei Notfällen aller Art Erbringung von technischen oder persönlichen Leistungen, für die Feuerwehr auf Grund ihrer Ausrüstung und dem Ausbildungsstand ihrer Mitglieder nach geeignet ist

266. Welche Rechtsstellung kommt einer Feuerwehr zu, wenn sie in das beim Amt der Oö. Landesregierung geführte Feuerwehrbuch eingetragen ist?

Die Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts und besitzen Rechtspersönlichkeit.

267. Wer trägt die Kosten einer Freiwilligen Feuerwehr und einer Berufsfeuerwehr?

Die Pflichtbereichsgemeinde

268. Was ist der Pflichtbereich einer Feuerwehr?

Das Gebiet der Gemeinde, in der die Feuerwehr ihren Standort hat.

269. Welche Aufgaben hat, unbeschadet seiner Verpflichtung nach anderen Gesetzen, der Pflichtbereichskommandant im Wesentlichen?

a) die Koordinierung aller Feuerwehren im Pflichtbereich b) die Sorge für die Schlagkraft aller Feuerwehren des Pflichtbereiches c) die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen d) die Leitung der Einsätze im Pflichtbereich e) die Beratung der Organe der Pflichtbereichsgemeinde(n) in allen Angelegenheiten der örtlichen Feuerpolizei und des örtlichen Katastrophenhilfsdienstes

270. Wie weit erstreckt sich die Befehlsgewalt des Einsatzleiters?

Über alle eingesetzten Feuerwehren

271. Wer kann einem anderen Kommandanten oder einem höheren Feuerwehrfunktionär die Einsatzleitung übertragen?

Der Pflichtbereichskommandant. Bei Ereignissen von örtlicher Bedeutung ist die Übertragung dem Bürgermeister des Einsatzortes unverzüglich mitzuteilen!

272. Nenne die Organe einer öffentlichen Feuerwehr:

a) Feuerwehrkommandant b) Feuerwehrkommando c) bei Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren die Vollversammlung

273. Auf welche Dauer wird der Kommandant einer Freiwilligen Feuerwehr gewählt?

Auf die Dauer von fünf Jahren (Funktionsperiode)

274. Wer ist für die Wahl des Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr wahlberechtigt?

Die aktiven Mitglieder und die Feuerwehrmitglieder der Reserve

275. Wie wird man Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr?

Wenn das Feuerwehrkommando den freiwilligen Beitritt annimmt.

276. Wann geht die Mitgliedschaft verloren?

a) durch schriftlich erklärten Austritt b) durch Verweigerung des Gelöbnisses c) durch ehrenvolle Entlassung d) durch Ausschluss seitens des Feuerwehrkommandos e) durch den Tod

277. Wovon ist die Verleihung von Dienstgraden abhängig?

a) von der aktiven Dienstzeit b) von der erfolgreichen Absolvierung der vorgeschriebenen Lehrgänge an der Oö. Landesfeuerwehrschule c) vom Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle d) von der entsprechenden Eignung und der persönlichen Führung

278. Welche Dienstgrade können nur nach erfolgreicher Absolvierung von Lehrgängen der Oö. Landes-Feuerwehrschule erlangt werden?

Alle Dienstgrade vom Feuerwehrmann aufwärts.

279. Nenne die Einzelorgane des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes:

a) der Landes-Feuerwehrkommandant b) der Landes-Feuerwehrinspektor c) die Bezirks-Feuerwehrkommandanten d) die Abschnitts-Feuerwehrkommandanten

280. Nenne die Kollegialorgane des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes:

a) Landes-Feuerwehrleitung b) Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandantentag

281. Welchem Verwendungszweck sind unsere Feuerwehrfunkgeräte im 2m-Band vorbehalten?

Nur für Einsatz und Übung

282. Wie sind die Kanäle der Feuerwehrfunkgeräte belegt?

Kanal 1 – Landesfrequenz Kanal 2 – Bezirksfrequenz Kanal 3 – Ausweichfrequenz (zweite Landesfrequenz) Kanal 4 – Koordinationskanal (auch Polizei) Kanal 5 – ggf. Nachbarbezirk

283. Beschreiben Sie die Sirenensignale:

* Sirenenprobe: 15 Sekunden Dauerton * Feuerwehreinsatz: 3 x 15 Sekunden Dauerton mit jeweils 7 Sekunden Pause * Zivilschutzwarnung: 3 Minuten Dauerton * Zivilschutzalarm: 1 Minute auf- und abschwellender Ton * Zivilschutzentwarnung: 1 Minute Dauerton

284. Was bedeutet der Maßstab 1:50.000 auf Landkarten?

1cm auf der Karte entspricht in Wirklichkeit 500m