FLA Gold Oberösterreich
Fragen für das FLA Gold mit den länderspezifischen Fragen für Oberösterreich!
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 298 |
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Utilisateurs | 44 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 30.04.2014 / 10.05.2021 |
Lien de web |
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Intégrer |
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Löschmeister, Oberlöschmeister, Hauptlöschmeister, Brandmeister, Oberbrandmeister, Hauptbrandmeister.
Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz, Oö. Feuerpolizeiverordnung, Oö. Feuerwehrgesetz, Oö. Brandbekämpfungsverordnung, Feuerwehrabschnittsverordnung, Dienstordnungen für die öffentlichen Feuerwehren und den Landes-Feuerwehrverband
Bürgermeister und Gemeinderat.
a) Brandverhütung b) Vorbeugender Brandschutz c) Brandbekämpfung d) Sicherungsmaßnahmen nach einem Brand e) Brandursachenermittlung
Die Gemeinde
Sorge dafür zu tragen, dass a) mindestens eine personell und sachlich ausreichend ausgestattete und ausreichend geschulte, schlagkräftige öffentliche Feuerwehr besteht. b) die Brandbekämpfung durchgeführt wird. c) die erforderlichen Löschmittel in ausreichender Menge jederzeit zur Verfügung stehen. d) Hindernisse für die Brandbekämpfung nicht entstehen.
a) Es ist alles zu unterlassen, was einen Brand herbeiführen oder die Ausbreitung eines Brandes begünstigen kann. b) Es sind alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Entstehens oder Weitergreifens von Bränden zu treffen.
a) Es sind die erforderlichen Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung des Brandes und zur Begrenzung von Schäden zu treffen. b) Es ist alles zu unterlassen, was die Brandbekämpfung hindern kann.
a) Ein wahrgenommer Brand ist unverzüglich zu melden b) Gefährdete Personen sind zu warnen und zu retten c) Maßnahmen der Ersten Löschhilfe sind zu ergreifen d) Maßnahmen der Erweiterten Löschhilfe sind zu unterstützen
Den öffentlichen Feuerwehren
Der Eigentümer des Gebäudes
Festzustellen, ob a) die Vorschriften und die auf Grund des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide durch den Eigentümer des Objektes eingehalten werden b) Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht, und d) alle sonstigen Voraussetzungen, die für die Brandverhütung, den Vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung von Bedeutung sind, vorliegen
Alle drei Jahre, bei Vorliegen einer Gewerbebehördlichen Betriebsanlagen-genehmigung jedoch alle 5 Jahre
Ein Organ der Gemeinde
a) ein Sachverständiger des für die Überprüfung des Objektes erforderlichen Sachgebietes b) bei Objekten der Risikogruppe der Pflichtbereichskommandant bzw. dessen Vertreter c) der Brandschutzbeauftragte, soferne ein solcher bestellt ist
Auf ausreichenden Löschwasservorrat, normgerechte Kennzeichnung und jederzeit mögliche Zufahrt bzw. Zugänglichkeit.
Die bei der Überprüfung festgestellten Mängel werden vom Bürgermeister dem Eigentümer in einem Bescheid unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung vorgeschrieben. Die Erfüllung dieses feuerpolizeilichen Auftrages wird in einer Nachbeschau überprüft.
Vorschreibung einer Brandsicherheitswache, Freihalten der notwendigen Flucht- und Zufahrtswege, Bereitstellung der erforderlichen Löschgeräte und Löschwasserversorgung, Vorschreibung des Rauchverbotes in geschlossenen Räumen, Vorschreibung der notwendigen Vorkehrungen für die Brandmeldung.
Im Oö. Waldbrandbekämpfungsgesetz 1980
a) Freiwillige Feuerwehren b) Betriebsfeuerwehren c) Berufsfeuerwehren
a) vorbeugender und abwehrender Brandschutz b) vorbeugender und abwehrender Katastrophenschutz c) Technische Hilfseleistung d) Mitwirkung an der Herstellung und Erhaltung der Schlagkraft e) Erteilung von Unterweisungen im richtigen Verhalten bei Notfällen aller Art Erbringung von technischen oder persönlichen Leistungen, für die Feuerwehr auf Grund ihrer Ausrüstung und dem Ausbildungsstand ihrer Mitglieder nach geeignet ist
Die Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts und besitzen Rechtspersönlichkeit.
Die Pflichtbereichsgemeinde
Das Gebiet der Gemeinde, in der die Feuerwehr ihren Standort hat.
a) die Koordinierung aller Feuerwehren im Pflichtbereich b) die Sorge für die Schlagkraft aller Feuerwehren des Pflichtbereiches c) die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen d) die Leitung der Einsätze im Pflichtbereich e) die Beratung der Organe der Pflichtbereichsgemeinde(n) in allen Angelegenheiten der örtlichen Feuerpolizei und des örtlichen Katastrophenhilfsdienstes
Über alle eingesetzten Feuerwehren
Der Pflichtbereichskommandant. Bei Ereignissen von örtlicher Bedeutung ist die Übertragung dem Bürgermeister des Einsatzortes unverzüglich mitzuteilen!
a) Feuerwehrkommandant b) Feuerwehrkommando c) bei Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren die Vollversammlung
Auf die Dauer von fünf Jahren (Funktionsperiode)
Die aktiven Mitglieder und die Feuerwehrmitglieder der Reserve
Wenn das Feuerwehrkommando den freiwilligen Beitritt annimmt.
a) durch schriftlich erklärten Austritt b) durch Verweigerung des Gelöbnisses c) durch ehrenvolle Entlassung d) durch Ausschluss seitens des Feuerwehrkommandos e) durch den Tod
a) von der aktiven Dienstzeit b) von der erfolgreichen Absolvierung der vorgeschriebenen Lehrgänge an der Oö. Landesfeuerwehrschule c) vom Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle d) von der entsprechenden Eignung und der persönlichen Führung
Alle Dienstgrade vom Feuerwehrmann aufwärts.
a) der Landes-Feuerwehrkommandant b) der Landes-Feuerwehrinspektor c) die Bezirks-Feuerwehrkommandanten d) die Abschnitts-Feuerwehrkommandanten
a) Landes-Feuerwehrleitung b) Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandantentag
Nur für Einsatz und Übung
Kanal 1 – Landesfrequenz Kanal 2 – Bezirksfrequenz Kanal 3 – Ausweichfrequenz (zweite Landesfrequenz) Kanal 4 – Koordinationskanal (auch Polizei) Kanal 5 – ggf. Nachbarbezirk
* Sirenenprobe: 15 Sekunden Dauerton * Feuerwehreinsatz: 3 x 15 Sekunden Dauerton mit jeweils 7 Sekunden Pause * Zivilschutzwarnung: 3 Minuten Dauerton * Zivilschutzalarm: 1 Minute auf- und abschwellender Ton * Zivilschutzentwarnung: 1 Minute Dauerton
1cm auf der Karte entspricht in Wirklichkeit 500m