FLA Gold Oberösterreich
Fragen für das FLA Gold mit den länderspezifischen Fragen für Oberösterreich!
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 298 |
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Utilisateurs | 44 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 30.04.2014 / 10.05.2021 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/fla_gold_oberoesterreich
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Intégrer |
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Drücken der F5-Taste auf dem „WAS-Bedienfeld“ und derzeit zusätzlich die Einsatzmeldung an die alarmierende Stelle.
Nur nach Vorliegen eines behördlichen Auftrages
Als Schlagkraft gilt alles, was direkt oder indirekt mit der Vorbereitung oder der Durchführung von Feuerwehreinsätzen ursächlich in Zusammenhang steht, im Besonderen auch die Mannschaftsstärke, die Ausrüstung, sowie die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrmitglieder.
Jede Feuerwehr hat für die Grundausbildung („Truppmann“) sowie für die Durchführung einer laufenden Schulungstätigkeit ihrer Mitglieder zu sorgen.
Zur Durchführung der Ausbildung kann sich der Feuerwehrkommandant seine Stellvertreters oder eines anderen geeigneten Feuerwehrmitgliedes (Ausbildungsleiter) bedienen.
Der Feuerwehrkommandant hat für den Zeitraum von höchstens einem Jahr einen Ausbildungsplan zu erstellen und diesen dem Pflichtbereichskommandanten und dem Abschnitts-Feuerwehrkommandanten vorzulegen.
Entsprechend ihrer Aufgabe, Gliederung und Ausrüstung richtet sie sich nach der Stärke einer Feuerwehr, vergleichbar mit Pflichtbereichsklassen.
Mit Abschluss der Grundausbildung sollen die Teilnehmer ausreichend für den Einsatz als aktives Feuerwehrmitglied vorbereitet sein. Alle Teilnehmer sollen grundlegende Tätigkeiten als Truppmänner in der Gruppe ausüben können.
Entsprechend der Richtlinie für die Grundausbildung für die Feuerwehr sind die Inhalte des Handbuches für die Grundausbildung verbindlich. Erfolgreich absolvierte Ausbildungseinheiten werden vom jeweiligen Ausbilder im Laufzettel (OÖLFV-Vordruck) eingetragen und durch Unterschrift bestätigt.
Stützpunkte mit Öleinsatzfahrzeugen, Ölwehrgeräten auf Gewässern, Vollschutzanzügen, Bergungskranfahrzeugen, schweren Rüstfahrzeugen, Stromerzeugern, Atemschutzfahrzeugen, Gefährliche-Stoffe-Fahrzeuge, Wärmebildkameras, Sauerstoffkreislaufgeräten, für den Wasserdienst, Tauchdienst, Sprengdienst, Strahlenschutz, Tunneleinsatz, sowie Flughelferstützpunkte und Stützpunkte für Waldbrandbekämpfung mit Hubschrauberunterstützung.
Der Landeplatz muss hindernisfrei für die Hubschrauber erreichbar sein, Hindernisse im An- und Abflugbereich bis in ca. 100 m Entfernung dürfen max. 15 m hoch sein. Jeder Hubschrauber braucht eine Aufstellfläche von 25 – 50m im Quadrat.
Sie sind speziell ausgebildete Feuerwehrmitglieder, die Grundwissen über Luftfahrzeuge, Kenntnis über Einsatztaktik und Fachwissen über Flugeinsatzgeräte haben und mit der Einsatztaktik bei Waldbrandeinsätzen vertraut sind. Sie sind Bindeglied zwischen der Einsatzleitung und dem Piloten. Sie tragen einen orangen Flughelferanzug und sind mit Flugfunkgerät ausgerüstet.
Sie sorgen für eine gründliche Ausbildung der Feuerwehrmitglieder ihrer Einheit.
S 1 Personal / Betreuung S 2 Gefahren- und Schadenslage S 3 Einsatzführung S 4 Versorgung S 5 Öffentlichkeitsarbeit S 6 Kommunikation / Information
Taktische Verbände (zB FUB-Bereitschaften und FUB-Abteilungen) und taktische Einheiten (zB FUB-Züge) sind Einsatzeinheiten, die auf Grund ihrer Mannschafts- und Einsatzstärke in der Lage sind, bestimmte, den Einheiten zukommende Aufgaben selbständig durchzuführen.
In den Richtlinien für den Katastrophenschutz in Oberösterreich.
Schutzstufe 1 - Brandschutzbekleidung - Einsatzbekleidung Schutzstufe 2 - Teilschutzbekleidung - leichter Hitzeschutz gegen thermische Strahlung Schutzstufe 3 - Vollschutzbekleidung - schwerer Hitzeschutz gegen Flammen Schutzstufe 4 - Spezialschutzbekleidung - Hitze- und Kälteschutz
Schutzstufe 1 - Brandschutzbekleidung - Einsatzbekleidung Schutzstufe 2 - Teilschutzbekleidung - leichter Kontaminationsschutz, nicht gasdicht Schutzstufe 3 - Vollschutzbekleidung - schwerer Kontaminationsschutz, gasdicht Schutzstufe 4 - Spezialschutzbekleidung - gegen spezielle Kontamination