Finanzplanung AHV
1 Säule
1 Säule
Set of flashcards Details
Flashcards | 42 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 11.10.2015 / 28.03.2024 |
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Wann wurde die AHV im Bundesgesetz verankert?
1 Jan 1948 die AHV tritt in Kraft
Wie ist die 1 Säule aufgebaut?
Verfahren?
Zweck?
AHV/ IV/ Ergänzungsleistungen
Umlageverfahren
Existenzsicherung
Was bewegt die Schweiz in der Zukunft?
steigende Lebenserwartung, überalterung, demografische Veränderung
immer weniger aktive Arbeitnehmende zahlen für die AHV/IV Bezüber ein.
Wie viele Beitragszahlen werden im 2035 für die Bezüger einzahlen?
1
Erfasste Personen?
Gesetzlicher Zwang der Versicherung
Wohnsitz in der Schweiz (zivilrechtlicher Wohnsitz ist ausschlaggebend, auch ohne Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert.
Erwerbstätige in der Schweiz
Obligatorisch versichert
Gilt auch für Grenzgänger
Erfasste Personen
Andere Personen
Schweizer Bürger im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft.
Welche Personen werden nicht obligatorisch von der AHV versichert?
Ausnahmen?
Privilegien und Immunitäten gemäss Völkerrecht (ausländische Diplomaten, Internationale Beamte von internationalen Organisationen welche ein Sitzabkommen mit dem Bundesrat abgeschlossen haben.
Unzumutbare Doppelbelastung= Doppelte Belastung durch Lohnbeiträge in der Schweiz und im Ausland
Unzumutbarkeit wenn Beiträge grösser 15% des Erwerbseinkommen entsprechen.
Erfasste Personen
Weiterführung der obligatorischen Versicherung
Enge Beziehung zur Schweiz
Arbeitnehmende und Studierende (ungeachtet deren Nationalität)
Unmittelbar vor Weiterführung mindestens 5 aufeinander folgende Jahre versichert.
Mit oder ohne bezahlter Beiträge
Antrag auf Weiterführung innert 6 Monaten nachdem die Voraussetzungen zur Weiterführung erfolgt sind.
(Erfasste Pesonen)
Welches sind die voraussetzungen für die weiterführung der obligatorischen Versicherung- Arbeitnehmende.
Arbeitgeber in der Schweiz, Entlöhnung aus der Schweiz, Arbeitsort im Ausland, Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5 vorbestandene Versicherungsjahre
Gesucheinreichung innert 6 Monaten seit Aufnahme der Tätigkeit im Ausland
Erfasste Personen
Welches sind die voraussetzungen für die weiterführung der obligatorischen Versicherung für Studierende
Nichterwerbstätig, Wohnsitz im Ausland, 5 vorbestandene Versicherungsjahre, Gesuch innert 6 Monaten seit Ausbildungsbeginn im Ausland, Versicherung endet spätestens am 31 Dez in dem der Studierende das 30 Altersjahr vollendet hat.
Welche Personen können sich freiwillig versichern lassen?
Freiwillige Versicherung
Personen
Staatsangehörige der Schweiz, Mitgliedstaaten der EU und EFTA
Bedingungen
Wohnsitz ausserhalb der Schweiz EU EFTA
Einreichen des Antrags innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung
Unmittelbar vor Beitritt 5 Jahre ununterbrochen versichert
Ehepartner und Kinder müssen seperat angemeldet werden.
Ab welchem Alter beginnt und endet die Beitragspflicht der erwerbstätigen Versicherten
Erwerbstätige Versicherte
Beginn Beitragspflicht
1 Jan des Kalenderjahres welches der Vollendung des 17 Altersjahres folgt
Ende der Beitragspflicht
Bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Die Beitragspflicht endet für Erwerbstätige nicht mit der Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
Wann beginnt und endet die Beitragspflicht der nicht erwerbstätigen Versicherten?
Welches sind die Ausnahmen?
1 Jan des Kalenderjahres welches der Vollendung des 20 Altersjahres folgt
Ausnahmen
Ehepartner im AHV rechtlichen Sinn erwerbstätig mit Entrichtung von mindestens dem doppelten Mindestbeitrag somit ist der nichterwerbstätige Ehepartner von der Beitragspflicht befreit.
Ende der Beitragspflicht
Ende des Monats in dem der Nichterwerbstätige das ordentliche Rentenalter 64/65 erreicht.
Wie hoch sind die Freibeträge der erwerbstätigen Altersrentner?
Freibetrag von CHF 1400 pro Monat/ 16800 im Jahr
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen mit mehreren Arbeitgebern gilt der Abhug pro Arbeitsverhältnis.
Jugendjahre
Beiträge der Unselbständigerwerbenden
AHV
IV
EO
AHV 4.2%
IV 0.70%
EO 0.25%
Definition Selbständigerwerbend oder Angestellt
Selbständigerwerbender
tätigt Investitionen, trägt Verluste, trägt die Unkosten, handelt im eigenen Namen und Rechnung, kann Aufträge ablehen
der Arbeitnehmer
benutzt die Infrastruktur des Arbeitgebers, hat Anspruch auf Lohn, erhält Unkosten vom Arbeitgeber,
Welches ist der Minimalbetrag zu zahlen für einen Selbständigerwerbenden?
Wie hoch ist dieses Jahreseinkommen.
CHF 480.-- Minimalbeitrag
CHF 9400 Jahreseinkommen
Wer gilt im Sinne der AHV als Nichterwerbstätig?
Nichterwerbstätig ist wer..........
keine Beiträge aus Erwerbstätigkeit entrichtet oder weniger als den Minimalbeitrag entrichtet
nicht während mindestens der Hälfte üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist.
nicht während mindestens 9 Monaten in einem Kalenderjahr erwerbstätig ist.
Wer gilt im Sinne der AHV als Erwerbstätig?
voll oder dauernd erwerbstätig ist und mindestens de Minimalbeitrag entrichtet.
nicht voll oder dauernd erwerbstätig ist aber mindestens die Hälfte der Beiträge entrichtet die er als Nichterwerbstätiger zu bezahlen hätte.
Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber
Gemäss Vermögensskala
Ab einem Vermögen und einem 20 mal multiplizierten Renteneinkommen über 1.75 Mio erhöht sich der Betrag jede weiteren CHF 50000 um CHF 154.50 pro Jahr
Der Maximalbetrag von CHF 24000 pro Jahr wird bei 8.4 Mio erreicht.
Mindestbetrag beläuft sich auf CHf 480
Die Ausgleichskassen erheben zusätzlich Verwaltungskosten von max 5% der Beiträge
Wie werden die Beiträge der Nichterwerbstätigen gerechnet?
Massgebendes Vermögen (steuerbares Vermögen)
Massgebendes Renteneinkommen (PK Renten, Leistungen der AHV, Taggelder von Versicherungen, Allimenten die Renten werden mit dem Faktor 20 kapitalisiert.
Wie werden die Ehepaare gemessen wenn ein Ehepartner nicht erwerbstätig ist?
Wann werden die Nichterwerbstätigenbeiträge erhoben?
Nichterwerbstätige Ehepartner befreit sofern der erwerbstätiger Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbetrag bezahlt.
Wenn der erwerbstätige Ehepartner des Renteneinkommen erreicht werden beim nichterwerbstätigen Ehepartner die Nichterwerbstätigenbeiträge erhoben, fals sich diese erhöhend auf seine Rente auswirken.
Was hat die AHV für Leistungen?
AHV gemäss Skala 44
Im Rentenalter (Altersrente, Kinderrente)
bei Tod ( Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente)
Minimal und Maximal Renten nach Skala 44?
Für Einzelpersonen, für Verheiratete, für Kinder
Einzelpersonen unverheiratete oder verheiratete mit Partner mit Alter 64 bzw. 65
Minimalbetrag 14100 pro Jahr, Maximalbetrag pro Jahr 28200
Für Verheiratete sobald beide das ordentliche Rentenalter erreicht haben. CHF 42300 pro Jahr
Für Kinder bis Alter 18/25 sofern in Ausbildung Minimalbetrag (40% von 14100) 5640 pro Jahr oder Maximalbetrag (40% von 28200) 11280 pro Jahr
Aufschub und Vorbezug der AHV Rente?
Aufschub Maximal 5 Jahre
Vorbezug Maximal 2 Jahre Abzug 1 Jahr 6.8% 2 Jahre 13.6%
Was sind Jugendjahre?
Alle Erwerbstätigen ab dem 1. Jan nach Vollendung des 17. Altersjahres bis Vollendung des 20. Altersjahres
Diese Einkommen sind nicht rentenbildend, decken jedoch Beitragslücken.
Zahlen die erwerbstätigen Rentner AHV?
alle erwerbstätigen Rentner zahlen AHV
es gilt ein Freibetrag von CHf 1400 pro Monat
Wie wird die AHV Rente berechnet?
Durchschnitt der Erwerbseinkommen
Durchschnitt der Erziehungs und Betreuungsgutschriften
Die Einkommen werde mittels eines Aufwertungsfaktors der jährlichen Preisentwicklung angepasst.
Wann gibt es ein Splitting ?
Es erfolgt bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters des 2 Ehegatten.
Bei Scheidung und beim Tod eines Ehegatten und der überlebende Ehegatte bezieht schon eine Rente.
Wie werde die Erziehungsgutschriften berechnet?
Bei einem Kind sind es 16 Jahre.
Bei 2 Kinder die Differenz kommt noch dazu.
AHV Splitting
Wir wird das Splitting berechnet?
Gemeinsames Einkommen je 50%
+ Erziehungs und Betreuungsgutschriften je 50%
Was bedeutet die Plafonierung der Renten bei Ehepartner?
Die Summe der beiden Ehegattenrenten darf den Plafond von 150% des Höchstbetrages der Altersrente nicht übersteigen. Formel 150%
Hinterlassenen und Kinderrenten
Rentenbeiträge
Verwittwete Bezügerinne und Bezüger erhalten zu ihrer Altersrente einen Zuschlag von 20%
Der Zuschlag wird bis zum Erreichen des Maximalbetrags der Altersrente gewährt.
Rentenbeiträge
Wie hoch sind die Kinderrenten.
Die Kinderrente beträgt 40% der Altersrente
Die Summe der beiden Kinderrenten eines Ehepaars darf den Plafond von 60% des Höchstbetrages der Altersrente nicht übersteigen.
Witwen und Witwerrente
Frauen?
Im Zeitpunkt der Verwitwung mit Kinder oder älter als 45 Jahre und insgesamt 5 Jahre verheiratet.
Für geschiedene Frauen
Kinder und mindestens 10 Jahre verheiratet oder bei Scheidung älter als 45 Jahre und 10 Jahre verheiratet oder jüngstes Kind wird nach dem 45. Altersjahr der geschiedenen Mutter 18 Jahre oder solange die Witwe noch Kinder unter 18 Jahren hat.
Witwerrente
Männer
im Zeitpunkt der Verwitwung Kinder unter 18 Jahren
erloschung des Anspruchs wenn jüngstes Kind 18 Jahre wird.
Für geschiedene Männer gleiche Bedingungen wie für geschiedene Verwitwete.
Hilflosenentschädigung
Anspruchsvoraussetzung und Höhe
Bezüger einer Altersrente oder Ergänzungsleistungen
Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz
sei mindestens 1 Jahr ununterbrochen in mittlerem oder schweren Grade hilflos oder
in einem leichten Grad hilflos und zuhause lebt und keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder Militärversicherung hat.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Hilflosigkeit?
Leichten Grades CHF 235
Mittleren Grades CHF 588
Schweren Grades CHF 940
Hilfsmittel
Liste der Hilfsmittel
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel?
Bezüger einer Altersrente und Ergänzungsleistungen, wohnhaft in der Schweiz.
Bezüger von Hilfsmittel der IV vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, haben auch im Rentenalter weiterhin Anspruch auf diese Leistungen.
Invalidenversicherung
Versicherte Personen Beitragspflicht Bund
Gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz
Gleicher Personenkreis wie derjenige der AHV
Beitragspflicht Gleiche Regeln wie in der AHV
Beiträge des Bundes Bund trägt 37.7% der jährlichen Ausgaben der IV.