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Fichier Détails
Cartes-fiches | 14 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 20.12.2013 / 18.01.2022 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/finanzierung_kapitel_02
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Intégrer |
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Abgrenzung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierung 1
1. Ansprüche/Pflichten bezüglich zukünftiger Zahlungen
a) Anspruch auf Kapitalerträge
- Beteiligungsfinanzierung: ergebnisabhängig ("Residualanspruch)
- Kreditfinanzierung: feste, ergebnisunabhängige Zinszahlungen (aber: Ausfallrisiko)
b) Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals
- Beteiligungsfinanzierung: Residualanspruch bei Liquidität
- Kreditfinanzierung: Nominalanspruch
c) Pflicht zum Kapitalnachschuss
- Beteiligungsfinanzierung: teilweise
- Kreditfinanzierung: NIE
Abgrenzung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierung 2
2. Mitwirkungs-/Leitungsrechte
Beteiligungsfinanzierung:
Ja, da zukünftige Kapitalerträge von Unternehmensentscheidungen abhängen
Kreditfinanzierung:
Nein, da zukünftige Kapitalerträge nicht von Unternehmensentscheidungen abhängen
Covenant (Notoption für Kreditgeber)
--> Bilanzrelationsklauseln
3. Recht auf Veräußerung des Finanztitels
Beteiligungsfinanzierung:
- Freie Veräußerbarkeit (Verkaufsrecht) (z.B. Inhaberaktie)
- Eingeschränkte Veräußerbarkeit (z.B. OHG, vinkulierte Namensaktien)
Kreditfinanzierung:
- in der Regel frei Veräußerbarkeit (z.b: Anleihen (Aktien für FK))
Die Rolle der Banken im Finanzierungsprozess
a) Mengentransformation (Losgrößentranformation)
- Unternehmen brauchen große Kreditvolumina.
- Anleger haben nur kleine Kreditvolumina
b) Fristentransformation:
- Unternehmen wollen langfristige Kredite.
- Anleger wollen kurzfristige Anlagen.
c) Risikotransformation
- Unternehmen wollen Kredite, auch wenn sie mit Ausfallrisiken behaftet sind.
- Anleger wollen sichere Anlagen.
2. Banken als direkte Eigenkapitalgeber
- Beteiligung der Banken aus Eigenhandel (--> Aktien als Anlagemöglichkeit
- Beteiligung der Banken aufgrund der Unternehmensstrategie (z.B. Verkauf weiterer Produkte wie Kredite)
- Beteilgung der Banken im Rahmen von Sanierung (Abwendung einer Insolvenz)
3. Banken als (gebührenpflichtige) Vermittler am Kapitalmarkt
a) Banken überbrücken Informationsdefizite (Analysten, Ratings)
b) Banken übernehmen Risiken (Bürgschaften)
c) Banken ermöglichen / organisieren Kapitalbeschaffung (z.B. Gang an die Börse)
d) Banken begleiten Übernahmen und Zusammenschlüsse (M&A)
Bank- vs. Marktbasierte Finanzsysteme
Intermediation im internationalen Vergleich:
Anglo-amerikanischer Raum:
Unternehmensfinanzierung eher über Kapitalmarkt
Deutschland, Japan:
Bankkredite und -beteiligungen häufiger
In Deutschland traditionell großer Einfluss der Banken durch...
- Depotstimmrechte (auch über Fonds)
- Beteiligungen
- Aufsichtsratspositionen
Mögliche Probleme:
- Bankbasiertes System: Corporate Governance Problem bei Doppelrolle als Kreditgeber und Kapitaleigner!
- In beiden Systemen: Interessenkonflikte
Aber: inzwischen Annäherung des deutschen Systems!
Arten der Außenfinanzierung
Beteiligungsfinanzierung:
=Eigenfinanzierung im Rahmen der Außenfinanzierung
--> Residualansprüche/Restbetragsansprüche
Kreditfinanzierung:
=Fremdfinanzierung im Rahmen der Außenfinanzierung
--> Festbetragsansprüche
Beteiligungsfinanzierung - Überblick
von Unternehmen OHNE Börsenzutritt:
"nicht emissionsfähige Unternehmen"
I) Personengesellschaft
II) Kapitalgesellschaft ohne Börsenzutritt
von Unternehmen MIT Börsenzutritt:
"emissionsfähige Unternehmen"
Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen ohne Börsenzutritt
Personenhandelsgesellschaften:
1. Einzelunternehmung (~ 2,2 Mio Stück)
- kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Inhaber haftet persönlich unbeschränkt (d.h. Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen)
- Leitungsbefugnis: allein beim Inhaber
--> Aufnahme von Beteiligungskapital
- (Weitere) Kapitaleinlagen des Einzelkaufmanns durch Höhe seines Privatvermögens begrenzt
- Aufnahme eines stillen Gesellschafters möglich (Gewinnbeteiligung, keine Mitwirkung, begrenzte Haftung)
2. Offene Handelsgesellschaft (OHG) (~260.000 Stück)
- Kein vorgeschriebens Haftungskapital bei Gründung
- Gesellschafter haften unbeschränkt persönlich und gesamtschuldnerisch
- Leitungsbefugnis: alle Gesellschafter
--> Aufnahme von Beteiligungskapital
- (Weitere) Kapitaleinlagen der Gesellschafter (durch Höhe des Privatvermögens begrenzt)
- Aufnahme weiterer Gesellschfater (erhalten Leitungsbefugnis!)
- Aufnahme stiller Gesellschafter
- Kein organisierter Markt für OHG-Anteile!
3. Kommanditgesellschaft (KG) (~ 115.000 Stück)
- Kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Haftung:
- Komplementäre: unbeschränkt persönlich
- Kommanditisten: auf Kapitaleinlage beschränkt
- Leitungsbefugnis: Komplementäre
--> Aufnahme von Beteiligungskapital
- (weitere) Kapitaleinlagen der Gesellschafter
- Aufnahme weitere Gesellschafter
- Komplementäre (erhalten Leitungsbefugnis)
- Kommanditisten (durch Haftungsbeschränkung leichter möglich)
Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen ohne Börsenzutritt
Kapitalgesellschaften ohne Börsenzutritt:
4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (~ 450.000 Stück)
- Haftungskapital: mind 25.000€ (Stammkapital), davon 12.500€ bei Gründung eingezahlt
(seit 26.06.2008 Einstiegsvariante: GmbH ohne Mindeststammkapital, Gewinn wird bis 25.000 angespart)
- Haftung der Gesellschafter auf Kapitaleinlage beschränkt; Nachschusspflicht kann vereinbart werden
- Organe der GmbH:
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung
--> Aufnahme von Beteiligungskapital
- ähnlich wie bei der KG
- keine Emission von Anteilen an der Börse möglich
- kein (organisierter) Sekundärmarkt für Gmbh-Anteile!
Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen mit Börsenzutritt
Kapitalgesellschaften mit Börsenzutritt:
1. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) (~ 240 Stück)
- Haftungskapital: 50.000€ (Grundkapital)
- Haftung der Kommandit-Aktionäre auf Kapitaleinlage beschränkt
- Organe der KGaA (wie bei AG)
Vorstand (nur Komplementäre), Aufsichtsrat, Hauptversammlung (HV)
Kontroll- und Widerspruchsrechte der Kommandististen in der HV bzgl. der Belange, die über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinausgehen
- Anteile der Kommanditisten sind in Aktien verbrieft --> Handelbarkeit
--> Aufnahme von Beteiligungskapital
- Emission von Aktien über Börsen
2. Aktiengesellschaft (AG) (~ 7000 Stück)
- Haftungskapital: mind. 50.000 € (Grundkapital)
- Haftung der Aktionäre auf Kapitaleinlage beschränkt
- Organe der AG: Vortstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung)
- Vorschriften zur AG im Aktiengesetz
(z.B. §1 "Grundkapital ist in einzelne Aktien zerlegt") --> Grundkapital muss als Mindestwert im Unternehmen bleiben
--> Aufnahme von Beteiligungskapital:
- Emission von Aktien über Börsen
- Hoch organisierte Sekundärmärkte
- Weitgehender Anlegerschutz
Eigenkapitalbeschaffung der AG
... einfacher als bei anderen Rechtsformen:
- Grundkapital ist in viele kleine Teile aufgeteilt, so dass ein großes Potential an Kapitalgebern zur Verfügung steht
- Haftung der Aktionäre auf Einlage beschränkt
- Aktionär kann die Aktie zwar nicht kündigen, aber an andere Anleger weiterverkaufen (Sekundärmarkt):
- Dem Unternehmer steht das Eigenkapital zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.
- Der Aktionär kann die Aktien jederzeit wieder verkaufen