Financial Accounting

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Michelle Federspiel

Michelle Federspiel

Kartei Details

Karten 23
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.12.2015 / 23.09.2023
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Wenn in einer Unternehmung mit CHF 200'000 (2000 Aktien) und einem Kurswert von Fr. 150.- das Aktienkapital um 1000 Aktien (Emissionspreis CHF 100.-) erhöht wird, beträgt die Emissionsabgabe CHF 500.-.

Falsch

Herabsetzung des Aktienkapitals mit gleichzeitiger Erhöhung im gleichen Umfang, Liberierung durch Verrechnung mit nachrangigen Aktionärsdarlehen

Umwandlung von Lieferantenschulden in langfristige Darlehen

Reduktion des Zinssatzes von mittelfristigen Darlehen

Kapitalverwässerung entsteht, wenn neue Aktien unter dem bisherigen Kurswert ausgegeben werden.

Wahr

Gratisaktien dürfen nur ausgegeben werden, wenn die gesetzliche Reserven 20 % des Aktienkapitals übersteigen.

Falsch

Wenn in einer Unternehmung mit CHF 100'000 (1000 Aktien) und einem Kurswert von Fr. 150.- das Aktienkapital um 300 Aktien (Emissionspreis CHF 110.-) erhöht wird, beträgt das Bezugsrecht CHF 9.23.  

Wahr

Bei der ordentlichen AK Erhöhung darf das bisherige AK um maximal 50 % erhöht werden.

Falsch

Nachlass von kurzfristigen verzinslichen Schulden

Umwandlung eines langfristigen Darlehens in Aktienkapital

Durch die Ausgabe von Gratisaktien wird das Verhältnis zwischen freien Reserven und Aktienkapital verändert.

Wahr

Die genehmigte und die bedingte AK Erhöhung muss nach dem GV Beschluss innert 2 Jahren vollzogen werden.

Falsch

Die genehmigte AK Erhöhung wird oft zur Bereitstellung von Aktien für Fusionen verwendet.

Wahr

Wenn in einer Unternehmung Gratisaktien von nominal CHF 100'000  ausgegeben werden, beträgt die Verrechnungssteuer CHF 35'000 wenn die Aktionäre diese vorschiessen (der Unternehmung überweisen).

Wahr

Herabsetzung des Aktienkapitals durch Herabstempelung der Aktien, Umwandlung der Aktien in Stammaktien

Wenn in einer Unternehmung mit CHF 100'000 (1000 Aktien) und einem Kurswert von Fr. 150.- das Aktienkapital um 300 Aktien (Emissionspreis CHF 110.-) erhöht wird, nehmen die gesetzlichen Reserven um CHF 33'000 zu (Emissionskosten und Emissionsabgabe nicht berücksichtigen).

Falsch

Aufwertung von Immobilien und Beteiligungen nach OR670

Stundung von fälligen Fremdkapitalzinsen

Ausgabe von neuen Prioritätsaktien

Gewährung eines zinslosen Darlehens durch einen Grossaktionär, Banküberweisung des Darlehens

Freiwillige Zuschüsse von Aktionären

Bei den bedingten AK Erhöhungen besteht für die bisherigen Aktionäre kein Bezugsrecht an den Aktien.

Wahr

AK Erhöhungen haben keinen Einfluss auf die Statuten.

Falsch