Financial Accounting
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Kartei Details
Karten | 23 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.12.2015 / 23.09.2023 |
Weblink |
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Wenn in einer Unternehmung mit CHF 200'000 (2000 Aktien) und einem Kurswert von Fr. 150.- das Aktienkapital um 1000 Aktien (Emissionspreis CHF 100.-) erhöht wird, beträgt die Emissionsabgabe CHF 500.-.
Falsch
Herabsetzung des Aktienkapitals mit gleichzeitiger Erhöhung im gleichen Umfang, Liberierung durch Verrechnung mit nachrangigen Aktionärsdarlehen
Umwandlung von Lieferantenschulden in langfristige Darlehen
Reduktion des Zinssatzes von mittelfristigen Darlehen
Kapitalverwässerung entsteht, wenn neue Aktien unter dem bisherigen Kurswert ausgegeben werden.
Wahr
Gratisaktien dürfen nur ausgegeben werden, wenn die gesetzliche Reserven 20 % des Aktienkapitals übersteigen.
Falsch
Wenn in einer Unternehmung mit CHF 100'000 (1000 Aktien) und einem Kurswert von Fr. 150.- das Aktienkapital um 300 Aktien (Emissionspreis CHF 110.-) erhöht wird, beträgt das Bezugsrecht CHF 9.23.
Wahr
Bei der ordentlichen AK Erhöhung darf das bisherige AK um maximal 50 % erhöht werden.
Falsch
Nachlass von kurzfristigen verzinslichen Schulden
Umwandlung eines langfristigen Darlehens in Aktienkapital
Durch die Ausgabe von Gratisaktien wird das Verhältnis zwischen freien Reserven und Aktienkapital verändert.
Wahr
Die genehmigte und die bedingte AK Erhöhung muss nach dem GV Beschluss innert 2 Jahren vollzogen werden.
Falsch
Die genehmigte AK Erhöhung wird oft zur Bereitstellung von Aktien für Fusionen verwendet.
Wahr
Wenn in einer Unternehmung Gratisaktien von nominal CHF 100'000 ausgegeben werden, beträgt die Verrechnungssteuer CHF 35'000 wenn die Aktionäre diese vorschiessen (der Unternehmung überweisen).
Wahr
Herabsetzung des Aktienkapitals durch Herabstempelung der Aktien, Umwandlung der Aktien in Stammaktien
Wenn in einer Unternehmung mit CHF 100'000 (1000 Aktien) und einem Kurswert von Fr. 150.- das Aktienkapital um 300 Aktien (Emissionspreis CHF 110.-) erhöht wird, nehmen die gesetzlichen Reserven um CHF 33'000 zu (Emissionskosten und Emissionsabgabe nicht berücksichtigen).
Falsch
Aufwertung von Immobilien und Beteiligungen nach OR670
Stundung von fälligen Fremdkapitalzinsen
Ausgabe von neuen Prioritätsaktien
Gewährung eines zinslosen Darlehens durch einen Grossaktionär, Banküberweisung des Darlehens
Freiwillige Zuschüsse von Aktionären
Bei den bedingten AK Erhöhungen besteht für die bisherigen Aktionäre kein Bezugsrecht an den Aktien.
Wahr
AK Erhöhungen haben keinen Einfluss auf die Statuten.
Falsch
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