3 Ausbildung planen und vorbereiten

Marcus Devan

Marcus Devan

Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Medizin/Pharmazie
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.04.2014 / 01.04.2020
Weblink
https://card2brain.ch/box/fep04_3_ausbildung_planen_und_vorbereiten_aufgaben_zur_selbstpruefung
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/fep04_3_ausbildung_planen_und_vorbereiten_aufgaben_zur_selbstpruefung/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

3.1 In Ihrem Betrieb werden in diesem Jahr erstmals zwei Auszubildende eingestellt.

Beschreiben Sie zwei Voraussetzungen, die ein Betrieb nach dem BBiG nachweisen

muss, um eine Ausbildungsberechtigung zu erhalten.

1. Eignung der Ausbildungsstätte: Vermittlung aller geforderten Ausbildungsinhalte,
ausreichend geeignetes Ausbildungspersonal
2. Eignung des Ausbildungspersonals:
a) persönlich: unbescholten, keine Verstöße gegen BBiG oder JuSchG
b) fachlich: abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium in entsprechender
Fachrichtung, entsprechende Berufserfahrung, erfolgreich abgelegte Prüfung
nach der Ausbildereignungsverordnung

3.2 Welche Möglichkeiten hat ein Betrieb, einen Ausbildungsplatz anzubieten, wenn

er die Ausbildungsinhalte nicht in vollem Umfang abdecken kann?

Falls ein Betrieb nicht in der Lage ist, die erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten zu vermitteln, die im jeweiligen Berufsbild vorgeschrieben
sind, können diese auch durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
(extern) vermittelt werden: Nutzung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen,
wie sie z.B. von Kammern, Fachverbänden oder Bildungsträgern angeboten
werden, oder Kooperation mit anderen Unternehmen und/oder
Bildungsträgern im Rahmen einer Verbundausbildung. Eine Ausbildung im Verbund
kann in unterschiedlichen Formen organisiert werden.

3.3 Welche Einflussgrößen sind bei der Ausbildungsplanung zu berücksichtigen?

Einflussgrößen auf die Ausbildungsplanung sind: Ausbildungsdauer, Schulbildung
und Entwicklungsstand des Auszubildenden, Betriebsgröße, schulische Zeitpläne,
überbetriebliche Ausbildung, Ausbildung im Verbund.

3.4 Welche Inhalte müssen in einem Berufsausbildungsvertrag mindestens aufgeführt

sein?

Mindestelemente eines Berufsausbildungsvertrages sind:
• Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
• Beginn und Dauer der Berufsausbildung
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
• Dauer der der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
• Dauer der Probezeit

• Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden
kann
• allgemeiner Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
• Zahlung und Höhe der Vergütung
• Dauer des Urlaubs

3.5 Was müssen Sie beachten, wenn sie einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen?

Die (mindestens) zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (= Ausbildungsinhalte),
einzusetzendes Ausbildungspersonal (Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte),
Lernorte, Zeitpunkte zur Vermittlung der jeweiligen Lerninhalte und
Zeitdauer der einzelnen Ausbildungabschnitte.

3.6 Wie können Sie als Ausbildungsverantwortlicher die Umsetzung des betrieblichen

Ausbildungsplanes überwachen?

Die Umsetzung des Ausbildungsplans kann z. B. überwacht werden durch Gespräche
mit Ausbildungspersonal und Auszubildenden und anhand des vom Auszubildenden
zu führenden Ausbildungsnachweises.

3.7 Welche innerbetrieblichen Lernorte können unterschieden werden? Nennen Sie

drei Beispiele.

Beispiele für innerbetriebliche Lernorte sind: unmittelbarer Arbeitsplatz, Lernecke,
Unterrichtsraum, Ausbildungswerkstatt/Lernbüro, Lerninseln

3.8 Was versteht man unter Lernortkooperation?

Zusammenarbeit aller beteiligten Lernorte und Institutionen: Berufsschule (bzw. Berufsfachschule),
Ausbildungsbetrieb, Bildungsträger, Kammern und sonstige Institutionen.
Dabei kann es um inhaltliche, organisatorische, methodische oder finanzielle
Zusammenarbeit gehen.

3.9 Welche Pflichten hat der Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz?

Plichten des Auszubildenden:
– Lernpflicht
– Sorgfaltspflicht
– Teilnahmepflicht (Berufsschulunterricht, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb
des Betriebes)
– Gehorsamspflicht
– Ordnungspflicht
– Pflegepflicht (Geräte, Instrumente, Arbeitsplatz)
– Verschwiegenheitspflicht