FEP01 2.4.3 Pflegepersonalregelung (PPR)
2.4 Personalbedarfsplanung und -ermittlung im Gesundheitsbereich
2.4 Personalbedarfsplanung und -ermittlung im Gesundheitsbereich
Set of flashcards Details
Flashcards | 10 |
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Language | Deutsch |
Category | Medical science/Pharmaceutics |
Level | University |
Created / Updated | 19.02.2014 / 08.03.2014 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/fep01_2_4_3_pflegepersonalregelung_ppr
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Wann und weshalb wurde die Pflegepersonalregelung (PPR) eingeführt?
Für den stationären Krankenhaussektor wurde zwischen 1993 und 1995 eine Pflegepersonalregelung (PPR) eingeführt. Die Einführung erfolgte auf Grundlage des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1993.
Seit wann ist die Regelung nicht mehr verpflichtend?
Seit 1997 ist diese Regelung nicht mehr verpflichtend; viele Einrichtungen wenden sie allerdings noch fakultativ an, um Anhaltspunkte für die Personalbedarfsmessung auf Normalstationen (nicht auf Intensivstationen) zu erhalten.
Um welche Berechnungsart handelt es sich bei der Pflegepersonalregelung?
Bei der Pflegepersonalregelung handelte es sich um eine Leistungsberechnung mit variablen Größen in der allge-meinen Pflege und in der speziellen Pflege.
Was ist die Grundlage der Pflegepersonalregelung?
Grundlage ist die Einteilung der Patienten in Patientengruppen. Die Patientengruppen werden durch eine Kombination von Leistungen der allgemeinen und der speziellen Pflege gebildet.
Wie werden die Pflegestufen festegelgt?
Je nach Intensität der Pflege sind drei Pflegestufen für die allgemeinen Pflegeleistungen und drei Pflegestufen für die speziellen Pflegeleistungen festgelegt. Eine Kombination ermöglicht demnach neun Patientengruppen. Jeder Patientengruppe ist ein Minutenzeitwert zugeordnet, der auf Expertenschätzung beruht. Zusätzlich zu diesen Zeitwerten können Pauschalen beispielsweise für Aufnahme und Verlegung sowie ein Pflegegrundwert von 30 Minuten hinzugerechnet werden.
Was kann dem Minutenzeitwert hinzugerechnet werden?
Jeder Patientengruppe ist ein Minutenzeitwert zugeordnet, der auf Expertenschätzung beruht. Zusätzlich zu diesen Zeitwerten können Pauschalen beispielsweise für Aufnahme und Verlegung sowie ein Pflegegrundwert von 30 Minuten hinzugerechnet werden.
Wie erfolgt die Personalbemessung für den Tag und für den Nachtdienst?
Für jedes gesunde zu versorgende Neugeborene 110 Minuten täglich hinzugefügt. Jeder Patient wird einer Patientengruppe zugeordnet und mit dem entsprechenden Minutenwert gewichtet. Für eine Station lässt sich aus der Summation der Patienten damit der Pflegezeitaufwand in Minuten ermitteln. Die Personalbemessung erfolgt auf der Basis der ermittelten Minutenwerte und gilt nur für den Tagdienst. Die Nachtwachenplätze müssen extra berechnet werden. Die Erfassung des tatsächlichen Pflegeaufwands ist aber nur beschränkt möglich.
Zeitwertsätze
- eine Aufnahme und Verlegung zusammen 70 Minuten
- je Patient und Tag (Pflegegruntwert) 30 Minuten
- jedes zu versorgene Neugeborene 110 Minuten
- tagesklinische und Stundenfälle jeweils halbe Minutenwerte
Beispiel; Eine 30-Betten-Station hatte im Monat Februar laut Statistik folgende Zahlen zu verzeichnen:
PT = Pflegetage
Zusätzliche Faktoren:
22 Aufnahmen, 212 Minuten Pflegezeitaufwand für tagesklinische Patienten.
1. Minutenwerte der Patientengruppe multiplizieren mit den Pflegetagen der Patientengruppen (z.B. 52 x 415 = 21 580 für A1/S1).
2. Summe aus allen Patientengruppen ergibt den Gesamtminutenwert (hier: 61 626).
3. Gesamtminutenwert + (22 Aufnahmen x 70 Min./pro Aufnahme)
- (840 Pflegetage x 30 Minuten/pro Tag)
- 212 Minuten für tagesklinische Fälle
ergibt einen Gesamtpflegezeitaufwand von 88 578 Minuten.