Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Handlungsbereich 1 - Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse

Handlungsbereich 1 - Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse


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Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Autres
Crée / Actualisé 19.10.2015 / 23.02.2024
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Fürsorgeprinzip

Der Staat greift danach ein, wenn sich Menschen in Not befinden und bedürftig sind. Insbesondere die Zahlung von Sozialhilfe oder Wohngeldzahlungen an einkommensschwächere Mieter beruhen auf dem Fürsorgeprinzip.

- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und Angehörige (ALG II, Sozialgeld)

- Sozialhilfe (SGB XII) - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung, Spezielle Hilfen

- Grundsicherung für Studenten und Schüler (BaföG)

- Sicherung für Asylbewerber (AsylBLG)

Alimentationsprinzip

Teil des Fürsorgeprinzips,

beinhaltet die Verpflichtung des staatlichen Dienstgebers gegenüber seinen Beamten, Richtern und Soldaten (Art. 33 Abs. 5 GG)

Sollen einen angemessenen Lebensunterhalt gewährleisten, so dass der Beamte sich ganz dem öffentlichen Dienst widmen kann.

Der Gehaltsempfänger (und seine Angehörigen) müssen bei der Gesundheitsversorgung einen Eigenanteil aus Eigenmitteln aufbringen, und einen Teil privat absichern (PVK + Beihilfe)

Ausnahme Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr: "freie Heilfürsorge"

Markt

Mechanismus, mit dessen Hilfe Waren, Dienstleistungen oder Rechte (z. B. Patente) getauscht und ihre Preise ermittelt werden.

Marktwirtschaft

Angebot > Nachfrage ->  Käufermarkt

Angebot < Nachfrage -> Verkäufermarkt

Angebot = Nachfrage -> Marktgleichgewicht

M. bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der Produktion und Verteilung aller Güter und Dienstleistungen über Angebot und Nachfrage, d. h. über Marktprozesse frei gehandelt und getauscht werden. 

Charakteristisch für den Marktmechanismus ist, dass der frei zustande gekommene (Kauf-)Preis eine Doppelfunktion hat: Über die Höhe des Preises wird angezeigt, wie knapp ein bestimmtes Gut ist und damit auch, wo es sich lohnt, zu produzieren bzw. in die Produktion zu investieren (Allokationsfunktion). 

Voraussetzung für das Funktionieren dieses Mechanismus ist a) die Garantie des Eigentums, d. h. die private Verfügungsgewalt über die Produkte und Produktionsmittel, sowie b) ein freier Markt, der ohne Verzerrungen und Verfälschungen (z. B. durch politische oder Staatseingriffe) die Absichten aller Anbieter und Nachfrager widerspiegelt. Diese Bedingungen sind v. a. in den rechtsstaatlichen Demokratien gegeben, in denen die individuellen Freiheiten, die Wettbewerbs-, Gewerbe- und Vertragsfreiheit etc. verfassungsrechtlich garantiert sind. 

 

Monopol

Das Monopol bezeichnet eine Marktform, bei der ein alleiniger Anbieter (Monopolist) den Markt bedient (Angebotsmonopol).

Das Monopol stellt eine i.d.R. aufgrund der damit verbundenen Marktbeherrschung nicht gewollte Marktform dar, da hier kein Wettbewerb besteht und damit die übliche Preisbildung durch Angebot und Nachfrage nicht existiert.

 

Oligopol

Oligopol bezeichnet eine Marktform, bei der wenige Anbieter sich einen Teilmarkt bzw. eine Branche aufteilen (Angebotsoligopol). (Bsp: Es gibt weltweit nur 2 Anbieter, die große Passagierflugzeuge herstellen und vermarkten)

Gibt es hingegen nur wenige Nachfrager innerhalb einer Branche, spricht man von einem Nachfrageoligopol. (Bsp.: Treffen viele Milchbauern auf nur wenige Großmolkereien)

Treffen wenige Anbieter großer Passagierflugzeuge auf wenige Fluggesellschaften als Nachfrager, spricht man von einem zweiseitigen Oligopol.

 

Polypol

Polypol bezeichnet eine Marktform, bei der viele Anbieter auf viele Nachfrager treffen.

Das Polypol stellt den "Normalfall" von Märkten da; man spricht alternativ auch von vollständiger Konkurrenz bzw. vollkommener Konkurrenz.

Am Wohnungsmarkt treffen viele (Millionen Menschen) Anbieter (Vermieter) auf viele (Millionen Menschen) Nachfrager (Mieter).

Planwirtschaft

(besser: Zentralverwaltungswirtschaft) bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der die ökonomischen Prozesse einer Volkswirtschaft, insbesondere die Produktion und die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen planmäßig und zentral gesteuert werden. Eine P. ist hierarchisch aufgebaut, d. h. die Einzelpläne der Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Betriebe) müssen sich dem (politisch beschlossenen und i. d. R. als Gesetz verkündeten) Gesamtplan unterordnen. 

Dieser wiederum übernimmt sowohl die Zuteilung der Waren an die Wirtschaftsteilnehmer als auch die vielfältigen Abstimmungen zwischen ihnen. Die Praxis in den ehemaligen sozialistischen Ländern hat gezeigt, dass regelmäßig ein erhebliches Defizit zwischen Planung und Realisierung der beschlossenen und geforderten Leistungen eintritt; insbesondere haben es die real existierenden P. nicht geschafft, die für eine langfristige Weiterentwicklung moderner Volkswirtschaften notwendigen Innovationen und Erfindungen zu sichern. (Ggt.: Marktwirtschaft).

Soziale Marktwirtschaft

Sie entstand 1948, wurde von Ludwig Erhard und Alfred  Müller-Armack formuliert. 

Grundgedanke: die Leistungsfähigkeit einer freien Wettbewerbswirtschaft mit einer Politik des sozialen Ausgleichs zu verbinden. 

Aufgaben des Staates; Schaffung einer Rechtsordnung, in deren Rahmen die freie wirtschaftliche Betätigung, das Privateigentum an Produktionsmitteln, freie Preisbildung und die Erhaltung eines freien marktwirtschaftlichen Wettbewerbs gewährleistet wird. Kartelle oder Monopole sollen verhindert werden. Staat ist aufgerufen, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und sozialen Fortschritt zu gewährleisten. Dazu gehört die Fortschreibung einer Arbeits- und Sozialordnung, eine aktive Sozialpolitik, die Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme, die Korrektur unfairer Einkommensverteilung. Von Unternehmen wird soziales Verantwortungsbewusstsein erwartet, 

Ziel: der Wohlstand für alle bei bestmöglicher sozialer Absicherung.

Bruttoinlandsprodukt

Wert aller Güter und Dienstleistungen, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft erwirtschaftet werden. Das BIP Deutschlands enthält auch die Leistungen der Ausländer, die innerhalb unseres Landes arbeiten, während die Leistungen der Inländer, die im Ausland arbeiten, nicht berücksichtigt werden. Inzwischen wird in der Wirtschaftsstatistik eher das BIP und nicht mehr das Bruttosozialprodukt oderSozialprodukt herangezogen, um sich ein Bild über den Wohlstand eines Landes und die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu machen.

Staatsquote

(auch "Staatsausgabenquote") Sie ist das Verhältnis zwischen dem Geld, das der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben ausgibt, und dem, was seine Bürger erwirtschaften - also dem Bruttoinlandsprodukt. Dieses Verhältnis wird in Prozent gemessen.

Bsp: Das BIP beträgt in einem Jahr 2 Mrd. Euro und die Staatsausgaben liegen bei 1 Mrd. Euro, also der Hälfte. Dann beträgt die Staatsquote genau 50%

(Staatsquote in Deutschland 2012 war 44,9%)

Sozialleistungsquote

Die Sozialleistungsquote (in Prozent ausgedrückt) ist der Anteil der Sozialleistungen an der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung (BIP) und ist von 1950 (17%) bis heute tendenziell stets gestiegen  (2008 bei 28%)

                                             Sozialleistungen

Sozialleistungsquote =  --------------------------

                                            Bruttoinlandprodukt

Sozialbudget

Das Sozialbudget ist eigentlich der Bericht der Bundesregierung, der für einen bestimmten Zeitraum die in der Bundesrepublik erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung darstellt. Der Begriff wird auch als Kurzbezeichnung für die Summe der im Sozialbudget dargestellten Leistungen verwendet.

 

Medizintechnik

Fachgebiet, welches sich am Schnittpunkt von Medizin und Ingenieurswissenschaften befindet. Es geht dabei um das Übertragen von technischem Wissen auf medizinische UntersuchungsmethodenTherapieverfahrenKrankenpflegeRehabilitation, und andere Gebiete. Ziel ist dabei stets die Optimierung der Behandlungsergebnisse des Patienten, sowie die Erleichterung der Arbeit für das medizinische Fachpersonal.

GG Art. 21 - Parteien

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Beteiligte an Sozial- und Gesundheitsleistungen

1. Öffentliche Träger (z. B. Landkreis als Träger eines Kreiskrankenhauses)

2. Wohlfahrtsorganisationen, freigemeinnützige Träger und Kirchen

3. Privatwirtschaftliche Unternehmen

Sechs wesentliche Formen von Zusammenschlüssen:

- Gemeinnützige Organisationen mit einer breiten Angebotspalette schließen sich zusammen. Bsp: Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

- Kostenträger schließen sich zusammen, Bsp: die gesetzlichen Krankenversicherungen, GKV

- Sozialleistungsträger bilden zusammen mit den Anbietern eine Arbeitsgemeinschaft für den jeweiligen Leistungsbereich, Bsp: Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe

- Anbieter eines bestimmten Leistungsspektrums schließen sich zusammen, Bsp: die Deutsche Krankenhausgesellschaft

- Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe schließen sich in Berufsverbänden und Standesorganisationen zusammen, Bsp: die Kassenärztliche Bundesvereinigung und erhalten zum Teil einen hoheitlichen Auftrag

- Betroffene schließen sich in Selbsthilfeorganisationen zu einer Interessensvertretung zuammen, Bsp: die Deutsche AIDS-Hilfe e. V.

Spitzenverband

 ein Dachverband mehrerer regionaler oder thematisch unterschiedlicher Einzelverbände, der von einem Dritten (meist einer staatlichen Stelle) innerhalb von dessen Bezugsrahmen als die einzige Vertretung für alle Aktivitäten und Akteure in einem bestimmten, abgegrenzten Bereich anerkannt ist (Alleinvertretungslegitimation). Ein Spitzenverband bündelt und vertritt die Interessen der ihm angeschlossenen Organisationen in politischen Zusammenhängen. Er berät und unterstützt deren Arbeit.

Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes:

- Unterstützung der Krankenkasse und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen

- Vertretung der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit Ärzten und Krankenhäusern

- Entscheidung über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen in der Sozialversicherung

- Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Krankenhäuser und in der ambulanten Versorgung

- die Festsetzung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel sowie der neuen Höchstbeträge für Arzneimittel

- Vorgaben für Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene

Themenschwerpunkte des Bundesministeriums für Gesundheit

- Gesundheitsvorsorge und Prävention

- Gesundheitsversorgung

- Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung

- Gentechnik, Fortpflanzungs- und Transplantationsmedizin sowie Krankheitsbekämpfung einschl. der Aufklärung

- Berufsgesetze für die Ausbildungen in Heilberufen

- Europäische und Internationale Gesundheitspolitik

Fünf nachgeordnete Behörden des Bundesministeriums für Gesundheit

- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

- Robert-Koch-Institut

- Paul-Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe)

- Dt. Institut für medizinische Dokumentation und Information

- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Aufgaben des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)

- Konkretisierung des Leistungskatalogs der GKV

- Vorgaben zur flächendeckenden medizinischen Versorgung (ambulant und stationär)

- Qualitätssicherung

Zusammensetzung des G-BA

Er wird gebildet von 

- der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,

- der Deutschen Krankenhausgesellschaft

- den Bundesverbänden der Krankenkassen

- der Bundesknappschaft

- und den Verbänden der Ersatzkassen

- Neu: Patientenvertreter

Aufgaben des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen)

- Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten

- Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit

- Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten

- Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen

- Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln

Aufgaben der Gesundheitsämter:

Die Aufgaben sind durch Ländergesetze geregelt, ein Gesundheitsamt wird i. d. R. von einem Amtsarzt geleitet.

- Gesundheitsschutz und Gesundheitsaufsicht: Hygiene und Desinfektion (Trinkwasserkontrolle, Rattenkontrolle, Läuse, Begehungen von Einrichtungen...)

- Gesundheitsfürsorge: Jugendgesundheitsdienst (Reihenuntersuchungen, Impfen... )

- Sozialmedizin: amtsärztlicher Dienst (Gutachten..) Suchtberatung, Krebsberatung...