Fachwirt für Gesundheitswesen

Handlungsbereich 5 Führen und Entwickeln von Personal

Handlungsbereich 5 Führen und Entwickeln von Personal


Set of flashcards Details

Flashcards 298
Students 10
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 17.12.2015 / 23.02.2024
Weblink
https://card2brain.ch/box/fachwirt_fuer_gesundheitswesen
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/fachwirt_fuer_gesundheitswesen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Außerordentliche Kündigung

Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. 

Ist nur zulässig, wenn wichtige Gründe (wie Straftaten, schwere Störung des Betriebsfriedens...) vorliegen.

Sie kann nur innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der AG von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfahren hat. 

Der Grund muss auf Verlangen des Gekündigten unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden

Aufhebungsvertrag

Der schriftliche Aufhebungsvertrag regelt die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages und ist häufig als Alternative zur Kündigung mit dem Angebot einer Abfindung verbunden. 

Im Unterschied zu Kündigungen durch den AG hat der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht.

Outplacement

Professionelle Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche oder Existenzgründung für gekündigte AN, vom Unternehmen finanziert.

Ursachen: Firmenübernahmen, Insolvenzen, Verlagerungen von Arbeitsplätzen an andere Standorte, Absatzschwierigkeiten und Rationalisierung

Hiermit vermeiden Unternehmen soziale Härten, Imageschäden, Arbeitsprozessen

Transfergesellschaften

Sie ist ein arbeitmarktpolitisches Instrument (§110 SGB III), das konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebs im Rahmen einer max. einjährig befristeten Beschäftigung neue Beschäftigungsverhältnisse vermitteln soll. 

Ziel, die betreuten Beschäftigten so schnell wie möglich wieder zu vermitteln. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für den Betroffenen freiwillig. 

Maßnahme - besonders nach Schleckerpleite - umstritten

Personalcontrolling

junger Funktionsbereich, man versteht darunter:

Planung, Steuerung und Kontrolle personalwirtschaftlicher Prozesse zur Verbesserung des ökonomischen Erfolgs des Unternehmens.

Hauptaufgaben des Personalcontrollings:

- Planung personalwirtschaftlicher Maßnahmen und Kenngrößen

- Kontrolle (Soll-Ist-Vergleiche)

- Analyse (Ursachenermittlung bei Soll-Ist-Abweichungen)

- Entwicklung und Koordination von Verbesserungsmaßnahmen

- Informationsversorgung der Entscheidungsträger

Personalkennzahlen und Indikatoren:

- Anzahl Mitarbeiter

- Fluktuationsquote

- Umsatz je Mitarbeiter

- Mehrarbeitsquote

- Krankenquote

- Fehlzeitenquote

- Beschäftigungsstruktur (Alter, Geschlecht, Beruf, Staatsangehörigkeit)

- Kosten für Fortbildungen

- Durchschnittliche Gehälter je Mitarbeiter

- Krankheitsleistungen

Wirtschaftliche (Personal-)Kennzahlen:

- Personalkostenstrukturanalyse

- Personalverwaltungskosten

- Aus- und Weiterbildungskosten

- Leistungsstunden

Analyseinstrumente (im Personalcontrolling):

- Personal- und Leistungsbeurteilungen

- Potentialanalysen

- Mitarbeiterbefragungen

- Personalportfolios

- Assessment Center

- Abweichungsanalysen

- Frühwarnsysteme

- Stärken-Schwächen-Analysen

- Benchmarking

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 27 Eignung der Ausbildungsstätte

 Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn

1.

die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und

2.

die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.

(2) Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden.

(3) Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Landwirtschaft, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt ist. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Mindestanforderungen für die Größe, die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.

(4) Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Hauswirtschaft nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Mindestanforderungen für die Größe, die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.

Ideales Verhältnis Azubi : Fachkräften:

1 : 3

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen

(1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

(2) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln.

(3) Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.

Hauptamtlicher Ausbilder

Beschäftigt vom Ausbildenden, findet man nur in größeren Unternehmen, er hat 15 - 100 Azubis zu betreuen.

Nebenamtlicher Ausbilder

Beschäftigt vom Ausbildenden, hat seine "normalen" Arbeitsaufgaben und ist darüber hinaus für die Ausbildung von max. 3 Azubis Ansprechpartner. Findet man in kleineren Unternehmen.

Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB

Erhebt aktuelle Daten zur Berufsbildung und analysiert diese. Diese Daten fließen in die Entwicklung von neuen Ausbildungsberufen oder in die Aktualisierung bestehender Berufe ein.

Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung:

- Ausbildender

- Ausbilder

- Auszubildender

- Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung

- zuständige Stellen (IHK, Handwerkskammer, Ärztekammer)

- Prüfer

- Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB

- Bundesagentur für Arbeit (Berufsberater)

Anforderungen an den Ausbilder:

- Persönlichkeitskompetenz: Belastbarkeit, Flexibilität, Motivations- und Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungs- und Beharrungsvermögen

- Methodenkompetenz: in der Lage, Prioritäten sinnvoll zu setzen und Prozesse optimal zu gestalten

- Sozialkompetenz: Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit, Konfliktlösungskompetenz

- Fachkompetenz: Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsberuf, im Arbeitsrecht und der Berufs- und Arbeitspädagogik

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 30 Fachliche Eignung

(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer

1.

die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,

2.

eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,

3.

eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder

4.

im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist

und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 5 Ausbildungsordnung

(1) Die Ausbildungsordnung hat festzulegen

1.

die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird,

2.

die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,

3.

die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),

4.

eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan),

5.

die Prüfungsanforderungen.

Möglichkeiten der außerbetrieblichen Ausbildung:

- Leitbetrieb

- Ausbildungsverein

- Ausbildungskonsortium

- Auftragsausbildung

Leitbetrieb als Möglichkeit der außerbetrieblichen Ausbildung

Dieser stellt den Azubi ein und ist auch für ihn verantwortlich. Die Azubis werden dann im Leit- und in den Partnerbetrieben ausgebildet.

Ausbildungsverein als Möglichkeit der außerbetrieblichen Ausbildung

Hier wird der Ausbildungsvertrag vom Verein geschlossen, dieser übernimmt auch die Organisation der Ausbildung. DIe Kosten werden durch die Mitgliedsbeiträge der beteiligten Firmen gedeckt, der Azubi wird bei den Mitgliedern ausgebildet. Ausbildungsvereine sollen Betriebe an die Ausbildung heranführen und die Hemmschwellen für Betriebe abbauen. Sie werden häufig als Instrument der Ausbildungsförderung eingesetzt.

Ausbildungskonsortium als Möglichkeit der außerbetrieblichen Ausbildung

kleine Firmen stellen jeweils Azubis ein und tauschen diese gemäß Ausbildungsplan dann im Rotationsprinzip zwischen den Betrieben aus.

Auftragsausbildung als Möglichkeit der außerbetrieblichen Ausbildung

ein Betrieb kann kleinere Teile der Ausbildung nicht übernehmen und lässt diese Teile in anderen Firmen vermitteln. Der Betrieb übernimmt hierfür die Kosten.

Überbetriebliche Ausbildung

Hier werden Azubis auf ergänzende Lehrgänge geschickt, wenn Ausbildende nicht die Inhalte nach Ausbildungsverordnung vermitteln können und keine außerbetriebliche Ausbildung möglich ist. SIe findet in Lehrwerkstätten, Kammern und Innungen statt. Die Kosten trägt der Ausbildende, dieser kann von Bund, Ländern und Kammern aber Zuschüsse beantragen.

Ausbildungsrahmenplan

Hier steht, welche Ausbildungsinhalte mindestens in welchem zeitlichen Horizont vermittelt werden müssen.

Betrieblicher Ausbildungsplan

Abgeleitet vom Ausbildungsrahmenplan. Er beinhaltet die Inhalte sowie die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ist auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt. Bei der Planung ist zu beachten, dass der Azubi zunächst eine Grundausbildung erhält und dann die Fachausbildung folgt. Ferner sollten Ausbildungsabschnitte nicht länger als 6 Monate geplant werden. 

Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags.

Individueller Ausbildungsplan

konkret mit Ansprechpartnern, Zeiten und Zielen

Zentrale Lernorte:

- Lernecken (bei denen mehrere Arbeitsplätze für Azubis in räumlicher Nähe eingerichtet sind)

- Ausbildungswerkstätten (in denen die mind. Grundausbildung in eigenen Werkstätten erfolgt)

- Lernbüros (in denen man das Unternehmen nachbildet und die Azubis in geschütztem Rahmen arbeiten können)

- Seminarräume

- Juniorfirmen (hier übernehmen bspw. Azubis eine Filiale eines Einzelhändlers und sind alleine dafür verantwortlich)

Dezentraler Lernort:

Der Arbeitsplatz vor Ort.

Hier sind einzelne Azubis am Arbeitsplatz bei ihren Ausbildungsbeauftragten und erlernen die Praxis anhand konkret vorkommender Aufträge. Hier kann man nicht immer nach pädagogischen Gesichtspunkten vorgehen, aber der unmittelbare Praxisbezug bietet ein Feld zum Sammeln von Erfahrungen.

Didaktik

Lehre vom Lernen

Didaktische Faustregeln beim Lernen:

- Vom Bekannten zum Unbekannten

- Vom Leichten zum Schweren

- Vom Konkreten zum Abstrakten

- Vom Allgemeinen zum Speziellen

- Prinzip der Zielklarheit

- Prinzip der Praxisnähe

- Prinzip der altergemäßen Entwicklungsanpassung

- Prinzip der Anschaulichkeit

- Prinzip des selbständigen Handelns

- Prinzip der Erfolgssicherung

Lernzieltaxonomie:

1. Wissen - etwas reproduzieren oder wiedergeben

2. Vertsehen - Regeln erkennen und Verständnis entwickeln

3. Anwenden - erst möglich, wenn Wissen und Verstehen vorhanden ist

4. Transfer - Übertragung des Gelernten auf verschiedene Situationen

5. Beurteilen und Bewerten - Arbeiten und Prozesse in deren Qualität erkennen

6. Kreativität - neue und verbesserte Prozesse

Ausbildungsmethoden:

- Rollenspiele

- Unterweisung

- Projekte

- Leittextmethode

- Präsentationen

- Lehrgespräche

Rollenspiele (als Ausbildungsmethode)

man übt Verhaltensweisen indem man Praxissituationen nachspielt und anschließend auswertet. So erlangt man Sicherheit im Verhalten aber auch Verständnis für andere Ansichten.

Unterweisungen (als Ausbildungsmethode)

im Rahmen von 4 Stufen (Vorbereiten, Vormachen und erklären, Nachahmen und erklären lassen sowie Üben) werden praktische Tätigkeiten vermittelt, bei denen der Azubi keine Freiheiten in der Arbeitsausführung hat.

Projekte (als Ausbildungsmethode)

eine komplexe Aufgabe mit einem festgelegten Ziel wird alleine durch die Azubis bearbeitet.  Der Ausbilder steht als Lernberater zur Verfügung.

Leittextmethode (als Ausbildungsmethode)

"Bedienungsanleitung". Mit Hilfe des Leittexts, der oftmals in fragender Form aufgebaut ist, erarbeiten sich die Azubis selbständig Informationen, sie planen ihre Aufgaben und stimmen ihre Entscheidung mit dem Ausbilder ab. Im nächsten Schritt setzen sie die Arbeitsschritte um und kontrollieren sich selbst. Danach wird gemeinsam mit dem Ausbilder eine Bewertung durchgenommen. Der Ausbilder wird hier ur noch als Lernberater aktiv, er ermöglicht selbständiges Erarbeiten von Themenfeldern.

Präsentationen (als Ausbildungsmethode)

ein Thema wird vom Ausbilder aufbereitet und mittels eines mediengestützten Vortrages den Azubis näher gebracht. Hier ist der Behaltensgrad nicht sehr hoch, die Methode kann aber für eine Einführung in neue Stoffgebiete sinnvoll sein.

Lehrgespräche (als Ausbildungsmethode)

die Azubis haben bereits erste Grundkenntnisse über einen Lernstoff und werden nun durch die offenen Fragen seitens des Ausbilders angeregt, diesen Lernstoff auszubauen und zu vertiefen.