Fachbegriffe und Mobbing

rechtliche, biologische, psychologische Begriffe, die häufig in der Mobbingberatung und bei Konflikten am Arbeitsplatz vorkommen, werden einfach erklärt (ohne Anspruch auf Exaktheit)..

rechtliche, biologische, psychologische Begriffe, die häufig in der Mobbingberatung und bei Konflikten am Arbeitsplatz vorkommen, werden einfach erklärt (ohne Anspruch auf Exaktheit)..

Kartei Details

Karten 27
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 28.08.2013 / 19.03.2023
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Geschworenengericht

Geschworenengerichte werden bei der Verhandlung von besonders schweren Straftaten, bei denen ein möglicher Strafrahmen von mindestens über fünf Jahre bis zu "lebenslänglich" gegeben ist, oder bei bestimmten auch leichteren politischen Delikten eingesetzt.

Es besteht aus Berufsrichtern und einer Anzahl von Geschworenen (Personen aus dem Volk).

Schöffengericht

In Österreich besteht ein Schöffengericht aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern (Schöffen) und entscheidet in 1. Instanz über einzelne in der Strafprozessordnung aufgezählte Delikte und jene, die mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.

Bullying

Kinder, Schulbereich

üble Nachrede

Unwahre Behauptung über unehrenhaftes Verhalten verbreiten, jemanden schlecht machen in Öffentlichkeit (Gerüchte verbreiten)

–Ehrverletzende Verbalattacken Rufschädigung, Gerüchte (1 Zeuge)

Verleumdung

In Österreich: Jmd. einer Strafttat beschuldigen, bei der dann die Behörden ermitteln müssen.

„der hat mir Geld gestohlen", "hat mir kaputt gemacht…“

Gefährliche Drohung

Jmd. derart drohen, dass er in Furcht und Unruhe versetzt wird

Nötigung

Drohen, damit jmd. etwas macht, duldet oder unterlässt

Erpressung

Drohen, damit jmd. etwas macht oder unterlässt, um sich zu bereichern.

Arbeits- und Sozialgericht (ASG)

In Österreich ein Zivilgericht in erster Instanz für Belange aus der Arbeitswelt. Neben den Berufsrichtern wirken auch fachmännische Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitnehmer und Arbeitgebervertreter an der Rechtsprechung mit.

Hassen

(engl. Mobbing) biologischer Fachbegriff, welcher das Verhalten vieler Vogelarten beschreibt mittels lauter Alarmrufe, Scheinangriffe und anderer Methoden potentielle Feinde zu vertreiben und Artgenossen vor diesen zu warnen.

Harassment

engl., Belästigung, Schikane

Employment abuse

in USA, Mobbing

Workplace terrorism

engl.Sprachraum

Harcèlement moral

Frankreich, Mobbing

Ijime

Japan, Mobbing

Konflikt

Vorstufe zum Mobbing,

Stalking

beharrliche Verfolgung

bashing

engl.

Mobbing

ist zielgerichteter Psychoterror am Arbeitsplatz und beinhaltet negative Verhaltensweisen, die sich zu meist gegen eine Person richten und über einen längeren Zeitraum andauern. Die betroffene Person kann sich immer weniger gegen die feindseligen Angriffe wehren und erlebt die Situation als zunehmend aussichtlos. Die systematischen Mobbinghandlungen haben das Ziel, diese Person abzuwerten, zu kränken, und letztlich aus der Gruppe/dem Team loszuwerden.

Austritt aus Beschäftigung  

wenn bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Gesundheitsgefährdung) die ordnungsgemäße Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. Entlassung aus AG Sicht)

Fürsorgepflicht des Dienstgebers

(ABGB) § 1157. (1) Der Dienstgeber hat die Dienstleistungen so zu regeln und bezüglich der von ihm beizustellenden oder beigestellten Räume und Gerätschaften auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass Leben und Gesundheit des Dienstnehmers, soweit es nach der Natur der Dienstleistung möglich ist, geschützt werden.

Treuepflicht (Interessenwahrungspflicht)

des Arbeitnehmers, soll Unternehmen nicht schaden etc.

Gleichbehandlungspflicht

(Antidiskriminierung), MitarbeiterInnen gleich behandlen. Vorgesetzter darf jedoch einzelne besser behandeln (zb Beförderung, Fortbildung). Einen einzelnen aber nicht schlechter (nur einer bekommt xxx nicht, ohne Angabe von Gründen).

Schadenersatz

Zivilrecht Ansprüche–Schmerzengeld wegen Ehrenbeleidigung, Vermögensschäden usw. •Volle Beweislast!

Schaden, Kausalität, Verschulden

Unterlassung

sansprüche

–Z.b. wiederholte Ehrbeleidung

Widerruf

sansprüche

–Z.B. ehrverletzender Äußerungen und Veröffentlichung •Volle Beweislast! –Schaden, Kausalität, Verschulden

Beleidigung

:

–Ehrverletzende Verbalattacken

Kränkung, Milieuspezifisch! (3 Zeugen)