Externes Rechnungswesen
Karteikarten mit Fragen
Karteikarten mit Fragen
Kartei Details
Karten | 55 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 15.05.2014 / 12.02.2019 |
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Differenzieren Sie die Begriffe Steuerobjekt, ~subjekt, ~träger!
Steuerobjekt: jeder Lieferung und sonstige Leistung, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgeld im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Der Eigenverbrauch ist dem gleichgestellt.
Steuerobjekt: "Unternehmer", der die Steuer ans Finanzamt abführt
Steuerträger: Endverbraucher soll belastet werden und trägt Steuer wirtschaftlich
Erläutern Sie den Begriff "Allphasen-Nettosteuer mit Vorsteuerabzug"!
~ Unternehmer darf Vorsteuer (VS) und die Umsatzsteuertraglast (USt-TL) gegeneinander aufrechnen
~ USt-TL - VS = UMsatzsteuer-Zahllast = Umsatzsteuer auf den Mehrwert
~ Umsatzsteuer stellt keinen Aufwand für das das Unternehmen dar, da ans FA abgeführte USt vom Abnehmner über den Absatzpreis vergütet wird
Nennen Sie umsatzsteuerbefreite Umsätze (nach §4 UStG) & erläutern Sie deren Sinn und Zweck
Exportleistungen, Geld- und Kapitalverkehr, Befreiung aus sozialen oder kulturellen Motiven, Umsätze, die anderen Vehrkehrssteuern unterliegen.
Differenzieren Sie zwischen steuerplichtigen und -befreiten Privatentnahmen!
USt-pflichtig: Eigenverbrauch, Gegenstandsentnahme (sofern nicht steuerbefreit), Nutzentnahme
nicht Ust-plichtig: befreite Umsätze, Entnahme von Zahlungsmitteln
Verbinden Sie Buchungsvergänge in Verbindung mit Vor- und Umsatzsteuer!
1) Prüfung Umsatzsteuergrundbestände (USt-Pflicht...)
2) Prüfung Umsatzsteuerhöchstbestände (Steuersatz+BMG)
~ bei Kauf: Buchung VS (akt. Bestandskonto): Forderungscharakter
~ bei Verkauf: Buchung US (pass. Bestandskonto): Verbindlichkeitscharakter
~ Abschluss über USt-Verrechnugskonto
Erläutern Sie Sinn und Zweck der Erfassung von Vermögensgegenständen zu Anschaffungs- oder Herrstellkosten!
Erfolgsneutralitätsprinzip:
~ erfolgsneutrale Erfassung von erworbenen VG (Aktivtausch, Aktiv-Passiv-Mehrung)
~ Realisationsprinzip: Erfolg an Umsatz geknüpft, bis zum Umsatz erfolgsneutral
~ umsatzneutrale Zugänge: erfolgsneutrale Anschaffungskosten (AK)
~ umsatzinduzierte Zugänge: erfolgswirksame AK
HGB:
~ AK als Wertobergrenze für Abschreibungen (§253)
~ AK für VG, die nicht selbst hergestellt wurden
Nennen Sie die gesetzliche Definition der Anschaffungskosten!
AK sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem VG einzeln zugeordnet werden können. Zu den AK gehören ANK sowie nachträliche AK. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.
Erläutern Sie die unterschiedlichen Preisnachlässe und ordnen Sie diese in den Normzweck ein!
Rabatte:
~ sofortige Gewährung bei Rechnungserstellung
~ Abzug von Anschaffungspreis als Prozentsatz oder als absoluter Wert
Boni:
~ Vergütung des Lieferanten an den Abnahmer für erbrachte Geschäftsbeziehung insgesamt
~ nachträgliche Gewährung unter Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen
Skonti:
~ Rechnungsabzug für das Begleichen einer Rechnung innerhalb einer Frist
~ bei Inanspruchnahme: Absatzpreisminderung
Zurückgewährte Entgelte:
~ Erlöskorrekturen bzw. AK-Minderung bei Warenrücksendungen bzw. Gutschriften
Verbuchen Sie die verschiedenen Preisnachlässe!
PN: sofortige Berücksichtigung, Rechnungserstellung d. Minderung des Warenwertes
BO: grundsätzlich nachträglich erhalten und seperate buchungstechnische Erfassung
SK: nachträglich, seperate Erfassung bei Inanspruchnahme
ZE: direkte Korrektur "Umsatzerlöse HW/Wareneinkauf" & "Umsatzsteuer/Vorsteuer"
Erläutern Sie den Grundsatz d. Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte.
~ Nichtbilanzierung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Geschäften im Schwebezustand
~ Vollständigkeitsgebot: § 246 HGB
~ Ausgeglichenheitsvermutung von Leistung und Gegen~
~ bilanzielle und buchungstechnische Erfassung im Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
~ Ausnahmen:
- Anzahlung von schwebenden Geschäften: grundsätzlich erfolgsneutral (Ford. oder Vblk.)
- Drohverlustrückstellungen: imparitäriche Behandlung von G&V, Ausfluss von Vorsichtsprinzip
Bestimmen Sie den handelsrechtlichen Gewinnrealisationszeitpunkt!
~ Prinzip des quasisicheren Anspruchs => Risikoabbauprinzip
~ Gewinnnrealisierung im Zeitpunkt von Lieferung und Leistung
Bestimmen Sie den handelsrechtlichen Gewinnrealisationszeitpunkt und seinene Zivilrechtsstruktur
~ Übergang der Preisgefahr als Regelkriterium
~ Zeitpunkt zu dem der zur Sachleistung Verpflichtete den Anspruch auf die Gegenleistung behält, sofern die Leistung in einer von ihm nicht zu vertretenden Weise unmöglich wird
Bestimmen Sie den handelsrechtlichen Gewinnrealisationszeitpunkt und das Prinzip wirtschaftlicher Erfüllung
~ subsidiäres Kriterium
~ Übertragung von Gefahr, Nutzen und Lasten
~ Ausfluss einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise
~ Stellung Objektivierungsprinzip
Bestimmen Sie den handelsrechtlichen Gewinnrealisationszeitpunkt und ihren Sinn und Zweck
~ relevanter Zeitpunkt (Bestellung, Vertragsabschluss, LuL, Zahlung, Ablauf v. Gewährleistungsprinzip)
~ Gewinne erst dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichstag realisiert sind
~ buchungstechnische Konsequenz: Zeitpunkt der Verbuchung von Umsatzerlösen
Wahr oder Falsch? Die Buvhführung speichert alle wirtschaftliche relevanten Vorgänge eines Geschäftsjahres.
Richtig! Alle wirtschaftlich relevaten Vorgänge = Geschäftvorfälle
Definieren Sie Geschäftsvorfälle!
Alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge, die bewertbar, quantifizierbar sind und Auswirkungen auf Vermögen unf Kapital haben
Wahr oder Falsch? Im Grundbuch erfolgt sachliche, im Hauptbuch chronologische Dokumentation.
Falsch! Im Grundbuch erfolgt chronologische, im Hauptbuch sachliche Dokumentation.
Wahr oder Falsch? Zur Erfüllung der INformationsfunktion werden Insbesondere die Billanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eingesetzt
Richtig! Aufgabe ist Dikumentation und Information. In der GuVR zeigt sich der Erfolg durch die Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag, in der Bilanz durch den Bestand an Vermögen und Schulden. Beide zusammen bilden den Jahresabschluss zur Information von externen Adreassaten.
Wahr oder Falsch? Die Abrechnungsperiode der Fianzbuchführung ist das Geschäftsjahr, welches immer den Zeitraum vom 01.01 bis zum 31.12 umfasst.
Falsch. Das GEeschätsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen, z.B. bei bestimmten Branchen wie Landschaft kann auch ein Geschäftjahr vom 1.7-30.06 üblich sein, um Abschlussarbeiten zu erleichtern.
Wahr oder Falsch? Die Bilanz ist eine Zeitraumrechnung.
Falsch! Sie ist Stichtagsbezogen auf das letzte Geschäftsjahr. GuV ist eine Zeitraumrechnung von AIfwendungen und Erträgen der Abrechnungsperiode
Wahr oder Falsch? Das Geschäftsjahr kann nie kürzer als 12 Monate sein.
Falsch! Das Geschäftsjahr darf nach Paragraph §240 nicht länger als12 Monate sein. Rumpfjahre sind möglich, z.B. bie Unternehmensgründung.
Wahr oder Falsch? In der Bilanz wird nur das Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt dargestellt.
Falsch! Vermögen und Schulden
Wahr oder Falsch? Bestandskonten erfassen Strömungsgrößen.
Falsch. Bestandskonten erfassen Bestände zu einem bestimmten Zetipunkt.
Wahr oder Falsch? Erfolgskonten kennen keinen Anfangsbestand.
Richtig. Erfolgskonten verursachen nur Veränderungen im Eigenkapital. Keine Zu-/Abgänge im Sinne von Bestandsgrößen, nur Aufwendungen und Erträge. Als Unterkonten des EK geben sie Informationen darüber, wie das EK zustande gekommen ist.
Wahr oder Falsch? Bestandskonten werden über das GVK abgeschlossen.
Falsch! Abschluss über SBK.
Was schließt über GVK ab? Wohin schließt das GVK ab?
Aufwendungs- & Ertragskonten ; ins EK
Wahr oder Falsch? Erfolgskontensind Unterkonten des EK.
Richtig! UNterkonten des EK geben Informationen darüber, wie der Erfolg zustande gekommen ist. Erfplskonten: Aufwandskonto (Aufwand per Sollbuchung), Ertragskonto (Aufwand per Habenbuchung)
Wahr oder Falsch? Aufwandskonten weisen im Allgemeinen einen Saldo auf der Habenseite auf, während Ertragskonten im Allgemeinen einen Saldo auf der Sollseite aufweisen.
ja
Wahr oder Falsch? Buchungen auf Erfolgskonten verändern das EK.
ja
Wahr oder Falsch? Erfolgskonten können in der Schlussbilanz erscheinen.
Falsch! Nur EK in SBK (EK=Bestandskonto), da die Bilanz als Stivhtagsrechnung nur Bestände und keine AUfwendungen und Erträge zeigt, da diese Veränderungen sind.
Wahr oder Falsch? Für Erfolgskonten gilt die Kontogleichung: AB+ZG=Abgänge+EB.
Falsch! Sie haben weder einen ANfangsbestand noch Zu-/Abgänge im eigentlichen Sinne
Wahr oder Falsch? Werden Aufwendungen und Erträge auf einem Erfolgskonto gebucht, so ist das Gegenkonto immer ein Bestandskonto.
Richtig! Erfolgskonten berühren einseitig aktive und passive Bestandskonten. Aufwand: Passivtauch, A/P-Minderung; Ertrag: A/P-Mehrung
Wahr oder Falsch? Ertragskonten werden im Laufe des Geschäftsjahres immer im Soll gebucht.
Falsch! Eventuell berühren Stornobuchungen den Soll. (Im Allgemeinen sollte es keine geben)
Wahr oder Falsch? Durch jeden Buchungssatz werden immer genau zwei Konten angesprochen.
Falsch! Kauf von Waren teils bar, teils per Überweisung
Wahr oder Falsch? In jedem Buchungssatz ist die Summe der im Soll gebuchten Beträge gleich denen, die im Haben gebucht werden.
Richtig! Das gilt auch bei zusammengesetzten Buchungssätzen.
Wahr oder Falsch? Die doppelte Buchführung gewährleistet, dass der Erfolg durch Distanzrechnung gleich dem Erfolg durch Saldierung von Erträgen und Aufwendungen ist.
Richtig! Distanzrechnung=EK-Vergleich.
Wahr oder Falsch? Die Einführung des Eröffnungs- und Schlussbilanzkontos gewährleistet, dass die doppelte Buchführung formal auch bei der Übernahme der Anfangs- und Endbestände eingehalten wird.
Richtig
Wahr oder Falsch? Das Privatkonto ist ein Unterkonto des EK-Kontos.
Richtig
Wahr oder Falsch? Privateinlagen werden im Soll, ~entnahmen im Haben gebucht.
Falsch!
Wahr oder Falsch? Privateinlagen und Privatentnahmen sind erfolgswirksam.
Falsch, obwohl sie EK berühren