Europarecht

§ 13 Unionsbürgerrechte

§ 13 Unionsbürgerrechte

Stefanie Holzmann

Stefanie Holzmann

Set of flashcards Details

Flashcards 8
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 13.09.2014 / 17.04.2023
Weblink
https://card2brain.ch/box/europarecht12
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/europarecht12/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Nenne Unionsbürgerrechte (4)

 

  • Unionsbürgerschaft
  • Freizügigkeit nach Art 21 AEUV
  • Politische Teilhaberechte

Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz nach Art 23 AUEV

Die Unionsbürgerschaft nach Art 20ff AEUV

 

die U-Bürgerrechte sind unmittelbar anwendbar, weilà hervorgehobenen Stellung im Vertrag, klare Formulierung, erkennbare Wille den U-Bürger Rechte zu verschaffen

 

U-Bürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines MS besitzt, à Erwerb und Verlust richten sich nach nat. Recht, weil diese an die nat. Staatsangehörigkeit genknüpft ist

 

 

ob auch U-Bürgerschaft für jur Persnen ist strittig, aber zB bei Grundfreiheiten im Einzelfall prüfen ob diese auf jur Personen anwendbar sind

Freizügigkeit nach Art 21 AEUV

allgemeines Freizügigkeitsrecht, sich im Hoheitsgebiet frei zu bewegen, ohne Ankoppelung an eine Tätigkeit, gilt auch für Familienmitglieder aus Drittstaaten, denen der aufenthaltsberechtigte Unionsbürger Unterhalt gewährt (RL)

 

es handelt sich um kein Diskriminierungsverbot das auf Ausländer beschränkt ist, sondern um ein Beschränkungsverbot das auch Inländern zu Gute kommt (anderen MS Ausbildung machen Förderung von Ö)

Voraussetzung: SV muss Bezug zu U-Recht haben und keine rein interne Wirkung haben

Schranken der Freizügigkeit nach Art 21 AEUV

nur innerhalb der in diesem Vertrag und Durchführungsmaßnahmen vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen à in RL konkretisiert:

  • max. 3 Monate ohne jede Bedingung
  • bis zu 5 Jahren wenn über ausreichend Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügt wird
  • erst nach 5 Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht

 

  • U-Bürger erhalten alle sozialen und steuerlichen Vergünstigungen, die Inländer zustehen, sofern sie sich rechtmäßig in einem anderen MS aufhalten (zB Anspruch auf Sozialhilfe wenn Student vorher Nachweis über Existenzmittel und KV bringt, aber dann verliert)

 

Personenkontrollen: gegenüber Ausländern erlaubt, wenn entsprechende Verpflichtungen auch für Inländer bestehen

Nenne politische Teilhaberechte

der Unionsbürger? (7)

1. Kommunalwahlrecht nach Art 22 Abs 1 AEUV:

für jeden U-Bürger mit Wohnsitz in diesem MS, aber passives eigenen Bürgern vorbehalten

2. Wahlrecht zum EP nach Art 22 Abs 2 AEUV:

aktives und passives Wahlrecht in MS für die sie keine Staatsbürgerschaftbesitzen

3. Bürgerinitiative nach Art 11 Abs 4 EUV und Art 24 Abs 1 AEUV:

mind 1 Mio Bürger aus erheblichen Zahl von MS

4. Petitionsrecht nach Art 24 Abs 2 AEUV

5. Recht zur Anrufung des Bürgerbeauftragten nach Art 24 Abs 3:

muss Missstände in der Union untersuchen, Recht auf Beschwerdeerhebung, Entgegennahme, prüfende Kenntnisnahme, Information über die Weiterbehandlung

6. Kommunikationsrecht nach Art 24 Abs 4 AEUV: nur für U-Bürger, Recht in einer der Vertragssprachen zu kommunizieren

7. Recht auf Dokumentenzugang nach Art 15 Abs 3 AEUV

Was ist Thema einer Petition?

 

bezieht sich auf Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Union fallen und die den Petenten unmittelbar betreffen, weil er ein eigenes Interesse an dem Gegenstand der Petition hat à bei Vorliegen der Voraussetzungen Recht auf Prüfung der Petition (Annahme, Befassung, Beantwortung durch das EP) aber nicht auf Abhilfe

 

Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz nach Art 23 AEUV

U-Bürger besitzen Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz in Drittstaaten durch die MS, sofern ihr Heimatstaat keine diplomatische oder konsularische Vertretung unterhält

 

unmittelbar anwendbares Recht

 

hängt aber von den für Inländer geltenden Ansprüchen auf diplomatischen Schutz ab dh. soweit in einem MS prinzipiell kein Anspruch auf diplomatischen oder konsularischen Schutz nach nat Recht besteht, läuft Art 23 leer

Definition: unmittelbar anwendbares Recht?

 

 

ein Recht ist unmittelbar anwendbar, wenn es hinreichend genau/bestimmt und unbedingt formuliert ist