EST 2/1
Abschlusslehrgang teil 1
Abschlusslehrgang teil 1
Fichier Détails
Cartes-fiches | 18 |
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Langue | Français |
Catégorie | Philosophie |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 09.06.2016 / 02.07.2016 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/est_21
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Intégrer |
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§8(1) Einnahmen definition
alle Güter in Geld und Geldeswert
die im Rahmen der EK §19
zufließen
Grundlage der EK §19
Dienstverhältnis
gesetzliche definition eines Dienstverhältnis
§2(1)S1 iVm §1(2) + §1(1) LStDV
An schuldet dem AG seine Arbeitskaft
3 Merkmale eines Dienstverhältnises
Weisungsgebundenheit
Eingliederung in den Betrieb
Unselbstständigkeit
Zuflusszeitpunkt des Arbeitslohn
§11(1)S14 iVm §38a(1)S2 + S3
das erlangen der Verfügungsmacht
Arbeitslohn ist in dem KJ bezogen in dem der Lohnzahlungszeitraum endet
sonstige Bezüge (Einnahmen)
§11(1)S4 iVm §38a(1)S3
Prämien, Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld
Abgrenzung Kein Arbeitslohn
Zufluss im Rahmen des Dienstverhältnis aber nicht als Gegenleistung für den Einsatz der Arbeitskaft
Beispiele Kein Arbeitslohn
kleine Aufmerksamkeiten (kleine Sachzuwendungen)
Blumen, DVD, CD, Hochzeit, Geburtstag, Konfirmation
Unterteilung Aufmerksamkeiten
Sachzuwendungen von geringen Wert
aus Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass
bis 60€
Freigrenze Sachzuwendungen
< 60€
67 € DVD
>60€ Freigrenze somit Arbeitslohn
wann sind berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen kein Arbeitslohn
- überwiegendes Interesse des AG
- ganz überwiegend betrieblich nutzen
= Einsatzfähigkeit des AN im Betrieb des AG soll erhöht werden
- Rechnet der AG diese Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf Arbeitszeit des an
-> überwiegend betriebliches Interesse
Was sind Sachbezüge
Leistungen des AG die nicht in Geld zufließen (Geldwertervorteil
Beispiele Sachbezüge
unentgeltliche o. verbiliegte überlassung voen
Verpflegung, Unterkunft, Wohnung, Waren, Erbringung von DL
in was müssen Sachbezüge umgerechnet werden
Vorteile müssen in einen Geldwert umgerechnet werden
üblicher Endpreis
Preis den der AN üblicherweise aufwendungen müssten
Abgabeort SB
Ort der Arbeitsstelle
übliche Preisnachlässe SB
R8.1(2)S3 4%