EST 2/1

Abschlusslehrgang teil 1

Abschlusslehrgang teil 1


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Cartes-fiches 18
Langue Français
Catégorie Philosophie
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 09.06.2016 / 02.07.2016
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Intégrer
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§8(1) Einnahmen definition 

alle Güter in Geld und Geldeswert

die im Rahmen der EK §19

zufließen

Grundlage der EK §19

Dienstverhältnis 

gesetzliche definition eines Dienstverhältnis 

§2(1)S1 iVm §1(2) + §1(1) LStDV

An schuldet dem AG seine Arbeitskaft

3 Merkmale eines Dienstverhältnises 

Weisungsgebundenheit

Eingliederung in den Betrieb 

Unselbstständigkeit 

Zuflusszeitpunkt des Arbeitslohn 

§11(1)S14 iVm §38a(1)S2 + S3 

das erlangen der Verfügungsmacht 

Arbeitslohn ist in dem KJ bezogen in dem der Lohnzahlungszeitraum endet 

sonstige Bezüge (Einnahmen)

§11(1)S4 iVm §38a(1)S3 

Prämien, Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld 

Abgrenzung Kein Arbeitslohn 

Zufluss im Rahmen des Dienstverhältnis aber nicht als Gegenleistung für den Einsatz der Arbeitskaft

Beispiele Kein Arbeitslohn

kleine Aufmerksamkeiten (kleine Sachzuwendungen)

Blumen, DVD, CD, Hochzeit, Geburtstag, Konfirmation

Unterteilung Aufmerksamkeiten

Sachzuwendungen von geringen Wert 

aus Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass 

bis 60€

Freigrenze Sachzuwendungen 

< 60€

67 € DVD 

>60€ Freigrenze somit Arbeitslohn 

wann sind berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen kein Arbeitslohn

- überwiegendes Interesse des AG 

- ganz überwiegend betrieblich nutzen

= Einsatzfähigkeit des AN im Betrieb des AG soll erhöht werden

- Rechnet der AG diese Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf Arbeitszeit des an

-> überwiegend betriebliches Interesse 

Was sind Sachbezüge 

 

Leistungen des AG die nicht in Geld zufließen (Geldwertervorteil

Beispiele Sachbezüge 

unentgeltliche o. verbiliegte überlassung voen

Verpflegung, Unterkunft, Wohnung, Waren, Erbringung von DL 

in was müssen Sachbezüge umgerechnet werden

Vorteile müssen in einen Geldwert umgerechnet werden

üblicher Endpreis 

Preis den der AN üblicherweise aufwendungen müssten 

Abgabeort SB

Ort der Arbeitsstelle 

übliche Preisnachlässe SB

R8.1(2)S3 4%