Elektromeister TPA Kapitel 3
Fragen und Antwort Elektromeister TPA Kapitel 3 Kompensation USV Notbeleuchtung
Fragen und Antwort Elektromeister TPA Kapitel 3 Kompensation USV Notbeleuchtung
Set of flashcards Details
Flashcards | 149 |
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Students | 81 |
Language | Deutsch |
Category | Electrical Engineering |
Level | Other |
Created / Updated | 28.02.2013 / 20.01.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/elektromeister_tpa_kapitel_3
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Notbeleuchtung: Beleuchtung die bei Störung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung wirksam wird.
Ersatzbeleuchtung: Teil der Notbeleuchtung, der vorgesehen ist, damit notwendige Tätigkeiten im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werden können. Sicherheitsbeleuchtung: Teil der Notbeleuchtung, der Personen das sichere verlassen eines Raumes, Gebäudes ermöglichen oder es der Person ermöglicht einen potentiellen gefährlichen Arbeitsablauf zu beenden.
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Teil der Sicherheitsbeleuchtung der es ermöglicht. Rettungsrichtungen eindeutig zu erkennen und sicher zu benutzen, sofern Personen anwesend sind. Antipanikbeleuchtung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, die der Panikvermeidung dienen soll, und es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze besonderer Gefährdung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, die der Sicherheit von Personen dienen soll, die sich in potentiellen gefährlichen Arbeitsabläufen oder Situationen befinden. Die Bel. soll es ermöglichen angemessene Abschaltmassnahmen zur Sicherheit der Personen und anderer in den Räumlichkeiten befindenden Personen treffen.
Ziel: Ausfall allg. Stromversorgung, Gefahrloses Verlassen des Ortes ermöglichen. Erfüllt: - Leuchten 2m über dem Boden installiert sind - Zeichen an allen Ausgängen & Notausgängen angebracht sind, beleuchtet oder nichtbeleuchtet.
•Jede im Notfall benützte Ausgangstüre •Nähe von Treppen ? Jede Treppenstufe direkt beleuchten •Nähe jeder anderen Niveauänderung •Vorgeschriebene Notausgänge & Sicherheitszeichen Jede Richtungsänderung •Jeder Kreuzzug der Gänge und Türen •Ausserhalb und nahe dem letzten Ausgang •Nähe jeder erste Hilfe Station •Nähe jeder Brandbekämpfung und Meldeeinrichtung
Aufgaben: Personen gefahrenlos Verlassen des Ortes. Merke: - Nennbetriebsdauer 1 Stunde - Ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf vorgezeichneten Rettungswegen - Einschaltverzögerung Innerhalb 5s 50% der Beleuchtungsstärke - 60s 100% der geforderten Beleuchtungsstärke
Aufgabe: Wahrscheinlichkeit einer Panik reduzieren und Personen durch ausreichende Sehbedingungen und Orientierung sicheres Erreichen der Rettungswege. Merke: Nennbetriebsdauer für Rettungswege 1h - Einschaltverzögerung Innerhalb 5s 50% - 60s 100% der geforderten Beleuchtungsstärke - Wenn die Netzspannung unter 80% fällt muss die Notbel. selbständig einschalten. ( <0.5s) - Betrieb und Störung der Stromversorgung für Sicherheitszwecke müssen an geeigneter Stelle angezeigt werden. Alarmmeldungen müssen eindeutig erkennbar sein.
Rettungszeichen sind genormt Rechteck oder Quadrat, Richtungspfeile auf grünem Hintergrund. Montage Quer zur Fluchtrichtung.
Räume ohne Tageslicht und solche die verdunkelt werden können - Leuchten in Bereitschaftsstellung sind im Störfall mit einer Sicherheitsstromversorgung zu speisen - Beleuchtete Rettungszeichen in Dauerschaltung sind im Normallfall vom Netz im Störungsfall von einer Sicherheitsstromversorgung zu speisen. - Auf Verlangen der VKF sind Notausgänge durch grüne Blitzleuchten zu ergänzen.
Eine Gefährdung von Personen ausschliessen wenn die normale Stromversorgung ausfällt. - Sicherheitszwecke und Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen - Brandfall der Rettung von Personen und Vermeidung von Panik - Weiterbetrieb von Einrichtungen die für Personen lebenswichtig sind (med) - Verhindern von Arbeitsunfällen in Anlagen wie Kraftwerke, el. Betriebsräume, Tiefkühl, Hochregallager usw.
Industrie, Gewerbe, Verwaltungsbauten - Kino, Theater, Bühnenhäusern - Konzert, Tanz, Versammlungslokale - Sporthallen mit Publikum - Verkaufsgeschäft mehr als 1000m Fläche - Ausstellungshallen, Hallen, Bahnhöfe - Restaurant und Hotels, Hochhäuser - Unterirdische Fussgängerpassagen - Tiefgarage und Parkhäuser > 20 Autos - Heime und Anstalten, Spitäler, Sanatorium - Alarmzentralen Feuerwehr, Polizei, Sanität, Zirkuszelten, Festhütten, Traglufthallen
Leuchten in Dauerschaltung sind bei vorhandenem Netz in Betrieb und schalten bei Netzausfall automatisch in den Batteriebetrieb um. Anwendung: wenn sich viele Menschen in einem Raum befinden oder der Raum abgedunkelt werden kann.
Leuchten in Bereitschaftsschaltung sind im Normalfall dunkel und schalten bei Netzausfall im Batteriebetrieb ein. Bereitschaftsschaltung kann gewählt werden, wenn sich vorwiegend ortskundige oder vorübergehend nur wenige Personen im Raum aufhalten ( zB in Industriebetrieb in der Nacht oder am Wochenende ).
Ja, mit einem Stockwerkrelais zb ALMAT 9300 die Busleitung muss während dem Notbetrieb unterbrochen werden. siehe Kap.3 / S.45
Zentralbatterie - Einzelne Notstromanlage stellt den Betrieb der Notleuchten im Notbetrieb sicher - Separates feuerbeständiges Netz - Sicherheitsleuchten werden auf mind. 2 Stromkreise aufgeteilt - Steuerung über ein Nullspannungsrelais - Installation ab zirka 40 Leuchten, Leistung unbegrenzt
Gruppenbatterie - Notleuchten werden in mehrere Gruppen eingeteilt. - Brandabschnitte und Stockwerke bilden eigene Gruppen - Jede Gruppe wird von einer eigenen Zentrale gespiesen. - Ab 15-20 Leuchten - 1h ? 900W und 3h ? 300w
Einzelbatterie - Notlichteinsätze in jeder Leuchte - Empfohlen sind max. 10-15 Leuchten - Geringer Installationsaufwand, autarke Energiequellen, - Sicheres einschalten bei lokalem Stromausfall - Kurze Lebensdauerwegen Akkus - Hohe Unterhaltskosten - Akku wechsel alle 2-3 Jahre
1. Innert 0.5 Sekunden 2. Innert 5 Sek. 50% / Innert 60 Sek. 100% der geforderten Lichtstärke 3. Innert 5 Sek. 50% / Innert 60 Sek. 100% der geforderten Lichtstärke 4. Innert 5 Sek. 50% / Innert 60 Sek. 100% der geforderten Lichtstärke
Wenn die Anlage grösser 100Ah ist, müssen die Akkumulatoren in einem separaten Raum mit einer Lüftung installiert werden. Die Wände müssen EI60 und die Türe EI30 sein. Lüftung natürlich bis 3kW, grösser 3kW muss eine Lüftungsanlage installiert werden. 12V / 120Ah entspricht 1kWh
VKF 3.3 maximal 35m im Raum ( Luftlinie ) Distanz im Treppenaus bis ins Freie wird nicht gemessen. Treppe mind. 1.20m breit Türe mind. 0.9m breit
VKF 3.4.5 maximal 50m ( im Raum max.35m ) zwei voneinander entfernte Treppenanlagen oder Ausgängen ins Freie
Normen - EN 1838 ; VKF Merke: Grundlagen zu den CH Normen bilden EN Normen - EN 50171 Anforderungen Stromversorgung für Sicherheitsbeleuchtung - EN 50172 Erkennbarkeit Leuchtdichte Rettungszeichen
Ja. Rettungswege (Hinweisleuchte) in Kinosdürfen gedimmt werden, müssen aber innerhalb von 0.5 Sek. Einschalten.
Die Sicherheitsbeleuchtung muss unverzüglich einschalten. Zur Sicherstellung dieser Funktion sinf für eine minimale Sicherheitsbeleuchtung einige Akkuleuchten zu installieren.
EN 1838: 0.5Lx dürfen auf freier Bodenfläche nicht unterschritten werden. Gleichmässigkeit von 40:1. Ein randbereich von 0.5m wird nicht berücksichtigt. VKF Anforderungen: 1Lx 20cm ab Boden
Mind. 15Lx (mind. 10% von der Grundbeleuchtung) Innert 0.5 Sekunden Brenndauer = gefährdungszeit Gleichmässigkeit 10:1
Ausgänge und Fluchtwege sin mit Sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen zu kennzeichnen. Diese Beleuchtung muss dauernd eingeschaltet bleibensolange Personen anwesend sind. Zudem muss in Räumen und Fluchtwegen eine Sicherheitsbel. Installiert werden.
1Lx auf dem Boden 0.5m von Mittellinie = 0.5lx Betriebsdauer 60min Gleichmässigkeit 40:1
Im Kabelkanal mindesten EI60 Not und Normalleitungen zusammen FE60 Örtlich getrennt im Mauerwerk separate Rohre
Nach VKF / FE180, innerhalb vom Brandabschnitt können normale Kabel verlegt werden.
Ja. Die Anlagenleistung muss dementsprechend dimnesioniert sein und die vorgeschriebenen Funktionszeiten der verschiedenen Anlagen müssen gewährleistet sein.
VKF: 1Lux / 0.2m ab Boden EN1838: 1Lux auf dem Boden 0.5Lux je 0.5m aus der Mitellinie
EN1838: 1Lux auf dem Boden 0.5Lux je 0.5m aus der Mitellinie
mind. 10% der normalen Nennbeleuchtung jedoch mind. 15Lux
VKF SUVA EN 50172 und EN 1838 SEV NIN
Rettungszeichen Be.- oder Hinterleuchtet Erkennungsweite 15m mindestlänge 150mm Erkennungsweite 20m mindestlänge 200mm Erkennungsweite 35m mindestlänge 350mm
Gewerbe, Industrie, Büro, Beherbung, Parkhäuser, Bauten mit >100 Personen Antwort nicht abschliessend
Bauten mit >100 Personenbelegung oder 1200m gilt für Beleuchtung der Fluchtwege
Ersatzbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Sibel für Rettungswege Antipanikbeleuchtung Sibel für Arbeitsplätze mit bes. Gefährdung