Eingriffsrecht
Definitionen Eingriffsrecht
Definitionen Eingriffsrecht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 146 |
---|---|
Utilisateurs | 10 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 08.04.2014 / 25.04.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/cards/eingriffsrecht1?max=40&offset=120
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/eingriffsrecht1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lärm
Schall, der Menschen belästigt oder sogar gesundheitlich schädigt
Entziehung
Gegenstände, die zur Begehung der Tat gebraucht vorden sind
Ort
örtlichkeiten unter freiem Himmel als auch geschlossene Räume
private Rechte
Recht, das ein Bürger gegenüber eines anderen Bürgers hat
Amtshandlung
Maßnahmen, aller im Strafprozess Handelnden
An Ort und Stelle
Ort der Amtshandlung
wiedersetzen
Meint die Beeinträchtigung von Amtshandlungen durch Unterlassen einer gebotenen Handlung
Tatsachen müssen Vorliegen
Das sind Informationen, die sich auf den konkreten Sachverhalt beziehen und die belegbar und damit auch gerichtlich nachprüfbar sind
Grundsatz der Unmittelbarkeit
Es ist die Person zu befragen, um deren Daten es geht. Nur wenn dies beachtet wird, kann der Betoffene auch entscheiden, ob er die Daten presigibt oder für sich behalten will.
Datenerhebung
Das Beschaffen von Daten über die betroffene Person
Personenbezogene Daten
Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person
zur Aufklärung einer Straftat geboten
Dies ist der Fall, wenn im entscheidungserheblichen Zeitpunkt konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person unter anderem als Zeuge benötigt wird.
Besonders gefährdeter Ort
Gefährliche Objekte sind solche Anlagen und Einrichtungen, die für die Versorgung der Bevölkerung von besonderer Bedeutung sind und daher Zielrichtung terroristischer Anschläge sein können
Grundsatz der Offenheit
Person hat Kenntnis von der Datenerhebung
Grundsatz der Zweckbindung
Datenerhebung nur zu einem bestimmten Zweck
Grundsatz der Auklärungspflicht
Die betroffene Person ist in geeigneter Weise übder dieRechtsvorschriften für die Datenerhebung und die Auskunftspflicht oder die Freiwilligkeit der Auskunft aufzuklären
Aufklärung unterbleiben
Sie kann unterbleiben, wenn sie wegen besonderer Umstände offenkundig unangemessen ist oder die Aufgabenerfüllung dadurch gefährdet wäre
Straftaten von erheblicher Bedeutung
sind besondere Verbrechen sowie die in §138 StGB genannten Vergehen
Gesuchte Straftäter
sind solche, die rechtskräftig verurteilt sind und zur Vollstreckung der Strafe gesucht werden
Zum Zweck der Gefahrenabwehr
Die Observation muss zum Zweck der Gefahrenabwehr erfolgen. Damit sind die Aufgaben aus §1 (1) PolG NRW gemeint. Das vorliegen einer abstrakten Gefahr reicht aus
Straftat oder OWi von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit
Das ist dann der Fall, wenn durch die Begehung dieser eine Mehrzahl von Personen unzumutbar und unverhältnismäßig betroffen werden.
Wiederholungsgefahr
liegt vor, wenn zu befürchten ist, der Beschuldigte werde vor rechtskräftiger Verurteilung weitere Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen
Verdunkelungsgefahr
liegt vor, wenn der Verdacht besteht, der Beschuldigte werde ohne U-Haft Verdunkelungsmaßnahmen begehen und außerdem die Gefahr besteht, dass dadruch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird.
Schwere der Tat
Es müssen Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, dass ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte
potentielle Beweismittel
Beweismittel sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen. Der Gegenstand kann Beleg sein für Tathergang, Tatzusammenhänge aufklären, Rückschlüsse auf den Täter zulassen, den Tatverdächtigen be- aber auch entlasten.
Ergreifung
Ist jede Festnahme zur Durchführung einer gesetzlich zugelassenen Zwangsmaßnahme, selbst wenn dazu nur kurzfristiges Festhalten des Verdächtigen erforderlich ist.